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98/623/GASP: Beschluß des Rates vom 3. November 1998 über die Durchführung der Gemeinsamen Aktion 97/288/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zu stärkerer Transparenz bei Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial im Hinblick auf die Finanzierung des zweiten NSG-Seminars über Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial

CELEX
31998D0623
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1998-11-03
In force since
1998-11-03
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

98/623/GASP: Beschluß des Rates vom 3. November 1998 über die Durchführung der Gemeinsamen Aktion 97/288/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zu stärkerer Transparenz bei Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial im Hinblick auf die Finanzierung des zweiten NSG-Seminars über Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial Amtsblatt Nr. L 297 vom 06/11/1998 S. 0001 - 0001 BESCHLUSS DES RATES vom 3. November 1998 über die Durchführung der Gemeinsamen Aktion 97/288/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zu stärkerer Transparenz bei Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial im Hinblick auf die Finanzierung des zweiten NSG-Seminars über Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial (98/623/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf die Artikel J.3 und J.11, in Erwägung nachstehender Gründe:

Der Rat hat am 29. April 1997 die Gemeinsame Aktion 97/288/GASP betreffend den Beitrag der Europäischen Union zu stärkerer Transparenz bei Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial (1) angenommen. Als Teil der weiteren Maßnahmen, die von der Europäischen Union zur Unterstützung der in Artikel 1 der Gemeinsamen Aktion aufgeführten Ziele nach Maßgabe des Artikels 3 jener Gemeinsamen Aktion zu treffen sind, sollte ein Beitrag zur Finanzierung des zweiten NSG-Seminars über Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial geleistet werden - BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Zur Finanzierung des zweiten NSG-Seminars über Ausfuhrkontrollen im Zusammenhang mit Kernmaterial, das am 8. und 9.

April 1999 in New York stattfinden soll, wird ein Beitrag von bis zu 75 000 ECU zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1998 bereitgestellt. (2) Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden nach den Haushaltsverfahren und -vorschriften der Gemeinschaft getätigt. Artikel 2 Dieser Beschluß tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Es wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 3. November 1998. Im Namen des Rates Der Präsident B. PRAMMER (1) ABl. L 120 vom 12. 5. 1997, S. 1.

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