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Rat der Gouverneure - Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank und damit zusammenhängende Beschlüsse

CELEX
31998D0828(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1998-06-05
In force since
1998-06-05
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Rat der Gouverneure - Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank und damit zusammenhängende Beschlüsse Amtsblatt Nr. C 269 vom 28/08/1998 S. 0009 - 0009 RAT DER GOUVERNEURE Erhöhung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank und damit zusammenhängende Beschlüsse (98/C 269/05) Der Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank hat in seiner Jahressitzung am 5. Juni 1998 einstimmig die folgenden Beschlüsse gefaßt: - Der Rat der Gouverneure der EIB beschloß, das gezeichnete Kapital der Bank von 62 013 Mio. ECU auf 100 000 Mio. ECU zu erhöhen. - Das eingezahlte Kapital der Bank erhöht sich mit Wirkung zum 1.

Januar 1999 auf 6 000 Mio. ECU oder 6 % des gezeichneten Kapitals von 100 000 Mio. ECU; die Erhöhung des eingezahlten Kapitals erfolgt zum 1. Januar 1999 durch die Übertragung von 1 348 014 839 ECU aus den freien zusätzlichen Rücklagen der Bank. - Die Erhöhung des einforderbaren Kapitals wird zum Teil in Abhängigkeit vom formalen Abschluß bestimmter parlamentarischer Verfahren auf nationaler Ebene wirksam werden; das insgesamt gezeichnete Kapital der Bank erhöht sich somit zum 1. Januar 1999 auf mindestens 95 549 597 250 ECU, wobei die Zeichnung des verbleibenden Betrags erfolgt, sobald die erforderlichen Formalitäten abgeschlossen sind. - Aus den freien zusätzlichen Rücklagen wird ein weiterer Betrag von 3 798 700 000 ECU in den Reservefonds übertragen, damit dieser den Betrag von 10 000 Mio.

ECU oder 10 % des gezeichneten Kapitals von 100 000 Mio. ECU erreicht. - Auf der Grundlage einer Überprüfung des Eigenmittelbedarfs der Bank beschloß der Rat der Gouverneure außerdem einstimmig, daß an die Mitgliedstaaten als eine außerordentliche Zahlung im Verhältnis zu ihren Anteilen am gezeichneten Kapital der Bank der Betrag von 1 000 Mio. ECU ausgeschüttet wird, der in Höhe von 676 795 744 ECU aus dem verbleibenden noch nicht verwendeten Teil des Jahresüberschusses 1996 finanziert wird, während der Restbetrag von 323 204 256 ECU dem Jahresüberschuß 1997 in Höhe von 1 105 169 722 ECU entnommen wird. - Am 20.

August 1997 genehmigte der Rat der Gouverneure im Rahmen seiner Bestätigung des Amsterdam Sonderaktionsprogramms (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 10 vom 15. Januar 1998) die Bereitstellung von 200 Mio. ECU aus dem noch nicht verwendeten Überschuß der Bank für die Finanzierung von tragfähigen Projekten, die - wie in dem genannten Beschluß spezifiziert - den Einschaltungsbereich der Bank ausweiten. Diese 200 Mio. ECU sind Teil eines Gesamtbetrags von bis zu 1 000 Mio. ECU, die für diesen Zweck für den im Jahr 2000 zu Ende gehenden Zeitraum bereitgestellt werden. Der Rat der Gouverneure hat jetzt beschlossen, für den genannten Zweck aus dem Jahresüberschuß 1997 weitere 300 Mio.

ECU bereitzustellen. - In Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung hat der Rat der Gouverneure den nachstehenden strategischen Rahmen für die Bank bestätigt (siehe Anhang). ANHANG DER STRATEGISCHE RAHMEN FÜR DIE BANK 1. Grundlagen und Rahmen Die letzte Erhöhung des Kapitals der Bank (abgesehen von der Anpassung nach oben auf 62 Mrd. ECU aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens im Jahr 1995) war seine Verdoppelung auf 57,6 Mrd. ECU im Jahr 1990. Bei allen in letzter Zeit erfolgten Erhöhungen (nicht bei den Anpassungen) wurde das vorhandene Kapital der Bank verdoppelt (1978, 1981, 1986).

1990 wurde erwartet, daß die durch diesen Betrag vorgegebene Obergrenze (250 % des gezeichneten Kapitals) eine Darlehensvergabe bis Ende 1995 erlauben dürfte; tatsächlich konnte die Finanzierungstätigkeit um zwei Jahre über den erwarteten Zeitpunkt für das Erreichen der Obergrenze hinaus fortgesetzt werden. Seit 1990 ist die Darlehensvergabe der Bank in laufenden Beträgen von 13,4 Mrd. ECU im Jahr 1990 auf 26,2 Mrd. ECU 1997 gestiegen. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Zunahme um 10 %. Innerhalb dieses Gesamtwachstums erhöhten sich die Finanzierungen außerhalb der Union von 0,7 Mrd.

ECU 1990 auf 3,2 Mrd. ECU 1997. Der Betrag der ausstehenden Darlehen nahm von 61,6 Mrd. ECU auf 142,4 Mrd. ECU zu. In der Zunahme in diesem Zeitraum spiegelt sich eine Reihe von grundlegenden politischen und Marktentwicklungen mit Auswirkungen auf die Bank wider, zu denen auch die Integration der ostdeutschen Bundesländer und die Aufnahme von drei neuen Mitgliedsländern gehörten. Wie in der Vergangenheit gingen verschiedene dieser Entwicklungen von Tagungen des Europäischen Rates aus oder wurden von diesen formalisiert. Der Europäische Rat Edinburgh beschloß Ende 1992 die Einrichtung einer Edinburgh-Fazilität im Umfang von 5 Mrd.

ECU, die hauptsächlich für Transeuropäische Netze (TEN) und die Umwelt bestimmt war. Außerdem verlieh er dem von der Bank und der Kommission initiierten Prozeß, der in Partnerschaft mit dem Bankensektor schließlich zur Gründung des Europäischen Investitionsfonds führte, entscheidenden Schwung. Ein anderes wichtiges Resultat war eine engere Zusammenarbeit zwischen der Bank und der Kommission beim Kohäsionsfonds und bei den Strukturfonds, die jetzt reformiert werden sollen. Mitte 1993 beschloß der Europäische Rat Kopenhagen, die Edinburgh-Fazilität um 2 Mrd. ECU aufzustocken, verlängerte ihre Laufzeit und ergänzte sie um eine Fazilität im Umfang von 1 Mrd.

ECU für die Vergabe von zinsverbilligten Darlehen, die zur Finanzierung von beschäftigungsfördernden Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bestimmt war. Im Dezember des gleichen Jahres verlagerte sich beim Europäischen Rat Brüssel das Schwergewicht auf Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung, woraus für die Bank eine Konzentration auf umfangreiche Investitionen erfordernde TEN in den Bereichen Verkehr und Energie sowie auf den Umweltsektor resultierte. 1995 intensivierte sich die Finanzierung von TEN durch den vom Europäischen Rat Essen ausgehenden Prozeß der Festlegung von Prioritäten.

1997 forderte der Europäische Rat Amsterdam die Bank unter spezieller Bezugnahme auf eine Reihe von Sektoren auf, ihre Finanzierungstätigkeit zu verstärken, um die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Europäischen Union zu fördern. Als Reaktion darauf stellte die Bank ihr Amsterdam Sonderaktionsprogramm (ASAP) auf, das folgendes umfaßt: - Die Einrichtung einer speziellen KMU-Fazilität, aus der neue Instrumente zur Finanzierung von technologieorientierten kleinen und mittleren Unternehmen mit hohem Wachstumspotential unterstützt werden können; dies kann gegebenenfalls durch bis zu 1 Mrd.

ECU aus den Jahresüberschüssen der Bank unterlegt werden; - die Ausweitung der Tätigkeit der EIB auf die Bereiche Bildung und Gesundheit, und die Intensivierung ihrer Tätigkeit in den Bereichen städtische Umwelt und Umweltschutz; - die Verstärkung der Finanzierung von TEN und anderen großen Infrastrukturnetzen. Auf seiner Sondertagung über Beschäftigungsfragen, die im November 1997 in Luxemburg stattfand, bestätigte der Europäische Rat die bereits ergriffenen Maßnahmen und forderte die Bank auf, die Dynamik dieses Programms aufrechtzuerhalten und noch zu verstärken. Außerhalb der Union war die Tätigkeit der Bank im betrachteten Zeitraum durch die Erneuerung verschiedener Mandate - für die AKP-Staaten (Zweites Finanzprotokoll zum Vierten Abkommen von Lome), den Mittelmeerraum (einschließlich METAP) und die Länder Mittel- und Osteuropas (MOEL) - gekennzeichnet.

Hinzu kamen geographisch neue Tätigkeitsgebiete, insbesondere die Länder Asiens und Lateinamerikas und die Republik Südafrika sowie in jüngster Zeit die Vor-Beitritts-Fazilität für die Beitrittsländer Mittel- und Osteuropas und Zypern. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat den strategischen Rahmen für den Zeitraum diskutiert, der voraussichtlich von der vorgeschlagenen Kapitalerhöhung abgedeckt wird. 2. Die Strategie der Bank Die Strategie der Bank wird entsprechend den sich verändernden Umständen weiterentwickelt werden müssen. Als wichtigste Säulen der Strategie der Bank für den von der neuen Kapitalerhöhung abgedeckten Zeitraum sind in diesen Diskussionen jedoch folgende erkennbar geworden: - Konzentration der Aktivitäten der Bank auf die "Gebiete der wirtschaftlichen Peripherie" in Einklang mit ihrer Hauptaufgabe der Unterstützung der wirtschaftlichen Konvergenz und Integration.

Die allererste Priorität besteht darin, die Regionen mit einem Entwicklungsrückstand innerhalb der Union und die Integration der beitrittswilligen Länder zu unterstützen; - Fortsetzung der Unterstützung von Schlüsselbereichen der EU-Politik - entsprechend der wiederholt erfolgten Ermächtigung durch ihre Entscheidungsorgane - unter Berücksichtigung von Beschlüssen oder Aufforderungen des Europäischen Rates; zu diesen Bereichen gehören der Ausbau von TEN, die internationale Wettbewerbsfähigkeit, kleine und mittlere Unternehmen, Energie und Umwelt sowie die Finanzierung von Operationen auf der Grundlage von spezifischen Mandaten oder anderen Abkommen zur Unterstützung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern.

Diese breite Strategie wurde im Januar 1997 vom Verwaltungsrat angenommen. Wie bereits erwähnt, wurde ihre Hauptausrichtung durch die jüngsten Entwicklungen noch verstärkt: - Es wird zunehmend anerkannt, daß mit der haushalts- und geldpolitischen Disziplin der WWU konzertierte Maßnahmen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit einhergehen müssen, die strukturelle Änderungen und eine Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit umfassen. Die Bank hat in dieser Hinsicht unter anderem mit der Durchführung ihres ASAP begonnen, um die Entschließung des Europäischen Rates über Wachstum und Beschäftigung zu unterstützen; - mit den Beschlüssen des Europäischen Rates zur EU-Erweiterung ist die Rolle der Bank in diesem Bereich deutlicher geworden, und die Bank hat inzwischen ihre Vor-Beitritts-Fazilität für die Beitrittsländer eingerichtet.

In der unmittelbaren Zukunft besteht im Rahmen dieser breiten Strategie die oberste Priorität für die Bank darin, die Wirtschafts- und Währungsunion zu unterstützen. Hinsichtlich der Darlehensvergabe spiegelt sich dies im ASAP wider. Was die Mittelbeschaffungsstrategie betrifft, so wird die Bank ihre innovative Euro-Politik fortsetzen. Dies umfaßt die Unterstützung bei der Schaffung von Euro-Benchmarks, die Diversifizierung der Anleger und die Schaffung eines organisierten Marktes für Euro-Anleihen der EIB. Die Diversifizierung der Märkte - insbesondere in den mittel- und osteuropäischen Ländern - wird von der Einführung von attraktiven kostengünstigen Produkten begleitet werden.

3. Festlegung von Prioritäten in einem sich wandelnden Umfeld Auch wenn die Integration im Finanzsektor im Laufe der Zeit den Effekt haben dürfte, den Rückgriff von Projektträgern auf alternative Kapitalquellen weiter zu steigern, wird die Bank in den kommenden Jahren doch weiterhin eine wesentliche Rolle spielen. Das Investitionsniveau ist - zum Teil aufgrund der makroökonomischen Anpassung im Rahmen der Vorbereitung auf die WWU - gesunken, und auch die öffentliche Investitionstätigkeit dürfte gedämpft bleiben. Die Bank kann jedoch das Investitionswachstum unterstützen, indem sie langfristige Mittel zu günstigen Kosten bereitstellt und Darlehen an neue Formen von öffentlich-privaten Partnerschaften vergibt.

Sowohl aufgrund der Beschränktheit ihrer Ressourcen als auch aufgrund des Subsidiaritätsprinzips muß eine Bestimmung der Prioritäten der Bank erfolgen. Diese müssen sich im Laufe der Zeit weiterentwickeln, jedoch läßt sich eine Reihe von allgemeinen Feststellungen treffen. Es ist wichtig, daß die Bank sich auf die Sektoren mit der höchsten Priorität für die EU konzentriert, wobei die finanzierten Projekte für das Erreichen der Ziele der EU von besonderer Bedeutung sein sollten. Dies ist jedoch nicht ausreichend um sicherzustellen, daß der Beitrag der Bank zusätzlichen Nutzen bewirkt.

Nach ihrer Satzung (Artikel 18 Absatz 1) vergibt die Bank Darlehen, soweit Mittel aus anderen Quellen zu angemessenen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen. Zu einem zusätzlichen Beitrag der EIB - in Ergänzung anderer Finanzierungsquellen - kommt es in folgenden Fällen: - Die Bank kann in Finanzierungsvorschlägen zeigen, daß ein EIB-Darlehen für das betreffende Projekt geeigneter als andere Quellen ist (zum Beispiel wenn das Projekt eine lange wirtschaftliche Nutzungsdauer hat und somit eine lange Laufzeit gerechtfertigt ist). - Die Bank fördert oder verbessert das Projekt auf andere Weise.

Dies kann der Fall sein, wenn ihre Beteiligung Bedenken von privaten Investoren hinsichtlich der eventuellen Regulierungsrisiken für ein Projekt ausräumt ("Gütesiegel" der EU). Dies gilt auch für die politischen Risiken der Darlehensvergabe außerhalb der Union. Auf diese Weise kann die Bank als Katalysator für andere Mittelquellen fungieren, nicht zuletzt bei Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor. Schließlich kann auch das technische Know-how der Bank zusätzlichen Nutzen bewirken. Bei der Entwicklung ihrer künftigen Darlehensstrategie - sowohl hinsichtlich der Sektoren als auch der Regionen - sollte die Bank sich von den vorstehenden Grundsätzen leiten lassen.

Die Bank sollte sich auf diejenigen Bereiche konzentrieren, in denen sie den größten zusätzlichen Nutzen bewirkt, während sie Projekten, bei denen der von ihr bewirkte Nutzen geringer ist, weniger Bedeutung beimessen sollte. Wenn eine angemessene Finanzierung zu günstigen Bedingungen am Markt verfügbar ist und wenn der Beitrag der Bank nicht die Durchführung des Projekts beschleunigt oder seine Qualität verbessert, sollte die Bank die Finanzierung des Projekts gemäß Artikel 18 Absatz 1 der Satzung anderen Quellen überlassen. Die Entwicklung solcher Prioritäten wird mit dem Verwaltungsrat jährlich im Rahmen eines zukunftsorientierten operationellen Plans diskutiert werden, der vom Verwaltungsrat zu genehmigen ist.

Dies wird nachstehend eingehender erläutert. 4. Subsidiarität und Zusammenarbeit mit dem Bankensektor Innerhalb des vorstehend beschriebenen Rahmens ist die Zusammenarbeit mit dem Bankensektor und anderen auf den Kapitalmärkten operierenden Finanzintermediären eines der Leitprinzipien für die Umsetzung der Strategie der Bank. Tatsächlich wird die Entwicklung und Diversifizierung dieser Zusammenarbeit noch für viele Jahre vorrangig sein. Darin spiegeln sich sowohl das Ziel der Subsidiarität als auch einfache praktische Überlegungen wider. Um ihre Wirkung zu maximieren, wird die Bank unter allen Umständen nach dem Grundsatz des ergänzenden Charakters ihrer Finanzierungen handeln und nur den Teil von Projekten finanzieren, der zur Erreichung ihrer vereinbarten Ziele als notwendig erachtet wird.

Die Bank wird noch enger mit anderen Banken zusammenarbeiten, um die Partnerschaft effizienter zu machen, und wird sich (beispielsweise durch die Entwicklung neuer Produkte) um eine Verstärkung ihrer Katalysatorrolle bemühen. Dies kann die Erleichterung des Zugangs von Darlehensnehmern zu den Kapitalmärkten sowie die Zusammenarbeit mit kommerziellen Geldgebern beim Finanzierungsplan umfassen. Zum Beispiel wird die Bank regionale Banken und Spezialinstitute (z. B. für KMU) unterstützen, wenn sich diese der Herausforderung der Anpassung an den einheitlichen Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen gegenübersehen.

Entsprechend der Hauptaufgabe der Bank würde dies insbesondere in Fördergebieten von Bedeutung sein. Eine ähnliche Rolle könnte sie in den beitrittswilligen Ländern oder anderen Nachbarländern der Union spielen. Beim Ausbau dieser Zusammenarbeit wird die Bank wie in anderen Tätigkeitsbereichen sorgfältig darauf achten, jegliche Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Ein Ergebnis der jährlichen Diskussion der Prioritäten besteht darin, daß die Bank bei Vorhaben, bei denen sie einen geringeren zusätzlichen Nutzen bewirkt, den Anteil der von ihr finanzierten Projektkosten reduzieren würde.

Der ergänzende Charakter der Darlehen der Bank wird in den Projektunterlagen umfassend erläutert werden. Die praktische Notwendigkeit einer Zusammenarbeit mit dem Finanzsektor gilt generell, ist jedoch im Fall der Darlehensvergabe an KMU am offensichtlichsten. Das Instrument der Globaldarlehen ist unter dem Aspekt der Kosteneffizienz das einzige realisierbare und wirtschaftliche Verfahren, das sie einsetzen kann, um eine große Anzahl von KMU zu unterstützen. Allerdings wird das Verfahren der Globaldarlehen überprüft werden um sicherzustellen, daß - unter anderem - die Endbegünstigten der KMU-Finanzierungen den größtmöglichen Nutzen daraus erhalten.

Mittelfristig könnte das Vorgehen der Bank bei der Finanzierung von KMU noch durch die Erfahrungen verbessert werden, die mit alternativen Instrumenten im Rahmen der KMU-Fazilität des ASAP gewonnen wurden. Die Zusammenarbeit mit dem Finanzsektor erstreckt sich über ihre finanziellen Aktivitäten natürlich auch auf die Passivseite der Bilanz der Bank. Der Verwaltungsrat wird in jedem Jahr Berichte über die gesamte Zusammenarbeit zwischen der Bank und dem Finanzsektor - sowohl hinsichtlich der Finanzierungs- als auch der Mittelbeschaffungsaktivitäten - erhalten. 5. Die Partnerschaft mit dem EIF Ein weiteres konkretes Beispiel für die Philosophie der Partnerschaft ist die Gründung des Europäischen Investitionsfonds, da die Eigentumsstruktur des EIF öffentliche und private Partner auf innovative Weise zusammenbringt.

Die Entwicklung der Partnerschaft zwischen der Bank und dem Fonds ist eine der Prioritäten der EIB. Sichtbar wurde dies durch die im Oktober 1997 (im Anschluß an den Europäischen Rat Amsterdam) erfolgte Einrichtung der Europäischen Technologiefazilität, durch die über spezialisierte Risikokapitalfonds technologieorientierte KMU mit hohem Wachstumspotential unterstützt werden sollen. Die Bank und der Fonds werden die Intensivierung und den Ausbau ihrer Zusammenarbeit fortsetzen. Um diese so effizient wie möglich zu gestalten, wird die Bank ihre Arbeitsbeziehungen mit dem EIF straffen, gleichzeitig jedoch sicherstellen, daß sie dem Fonds auch weiterhin die größtmögliche operationelle Unterstützung gewährt.

Um eine bessere Unterstützung von Schlüsselbereichen der EU-Politik zu erzielen, wird die Bank außerdem mit dem Fonds über die Möglichkeit beraten, seine Operationen in die folgenden zwei Richtungen auszuweiten. Zunächst wird die Möglichkeit geprüft werden, den Tätigkeitsbereich des Fonds auf den Umweltsektor auszuweiten. Zweitens soll im Rahmen der Vor-Beitritts-Fazilität die selektive Ausweitung der Operationen in Mittel- und Osteuropa auf transeuropäische Netze zwischen den Ländern der Region geprüft werden. Vorbehaltlich der Stellungnahmen der übrigen Anteilseigner des Fonds und der Beschlüsse seiner Generalversammlung könnten entsprechende Vorschläge zu gegebener Zeit vorgelegt werden.

6. Zusammenarbeit mit der Kommission Im breiteren Rahmen der EU werden die von der Bank zugunsten der Regionalentwicklung vergebenen Darlehen durch Haushaltsmittel der EU ergänzt. Die Koordination dieser beiden Mittelquellen - und damit die Zusammenarbeit zwischen der Bank und der Kommission - ist entscheidend für eine wirksame Unterstützung der Regionen. Obwohl die Bank und die Kommission bereits eng zusammenarbeiten, haben sie nach Wegen gesucht, um ihre Effizienz in den kommenden zehn Jahren zu steigern. Verbesserungen der operativen Verfahren durch beide Institutionen werden zu einer noch besseren Zusammenarbeit in der Zukunft führen.

Der Zeitpunkt für diesen Themenkomplex ist günstig, da die Kommission ihre "Agenda 2000" vorgelegt hat und die nächste Runde der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten über die Strukturfonds bevorsteht. Die Bank hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Rollen der Regionen und der Kommission in diesem Prozeß die folgenden spezifischen Maßnahmen vorgeschlagen, die vom Verwaltungsrat genehmigt wurden: - Die Bank wird eine verstärkte Beteiligung an den vorbereitenden Phasen der Programmierung und der Aushandlung der Strukturmaßnahmen anstreben. - Die Bank wird sich um eine verstärkte Konsultation zwischen den Institutionen bei Kofinanzierungsoperationen bemühen.

Sie wird - vorbehaltlich Überlegungen hinsichtlich der geschäftlichen Vertraulichkeit - der Kommission für diese Projekte ihre Prüfungsunterlagen zur Verfügung stellen. - Die Bank wird der Kommission weiterhin ihre Expertendienste anbieten, wobei die entstehenden Kosten durch eine angemessene Vergütung vollständig gedeckt werden müssen. Solche Dienste werden bereits für die Prüfung von Projekten in Anspruch genommen, die dem Kohäsionsfonds vorgeschlagen wurden, und dies könnte in geeigneten Fällen auch auf ausgewählte EFRE- oder TEN-Projekte ausgeweitet werden. 7. Umsetzung der Strategie:

Zinsfestsetzungspolitik Die Bank verfolgt ihr grundlegendes Ziel der Förderung einer ausgewogenen Entwicklung der Europäischen Union, indem sie in allen Mitgliedstaaten - und insbesondere in den weniger wohlhabenden Regionen der Union - den Vorteil ihrer Finanzkraft verfügbar macht. Ihre Zinsfestsetzungspolitik beruht auf den Grundsätzen Nichterwerbszweck (unter Erfuellung ihrer Verpflichtungen und Deckung ihrer Kosten - Artikel 19 Absatz 1 der Satzung), Nichtdiskriminierung und Transparenz. Im Rahmen des spezifischen ASAP-Mandats besteht ein zusätzliches Ziel darin, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen Risiko und Vergütung zu erreichen.

Eine wichtige Entwicklung bei den Operationen der Bank besteht darin, daß die Unterschiede bei den Prüfungskosten für verschiedene Projekte zunehmen, und dieser Trend kann sich in den nächsten Jahren durchaus beschleunigen. Die Bank hat ihre Politik der einheitlichen Zinsfestsetzung bereits in gewissem Maß angepaßt, um den unterschiedlichen Kosten verschiedener Darlehenskategorien Rechnung zu tragen (insbesondere eine geringere Marge für große Darlehen und für Darlehen an regelmäßige Darlehensnehmer). Sie schlägt vor, die Zinsmodulierung zu verstärken, und zwar insbesondere durch einen zusätzlichen Aufschlag für bestimmte mit hohen Kosten verbundene Operationen.

Dies wäre angemessen für: - strukturierte/Projektfinanzierungen, wenn das Erlangen eines privilegierten Status als besicherter Darlehensnehmer Schwierigkeiten für die Bank bereitet, - und bestimmte Unternehmen, wenn diese nur Sicherheiten stellen können, die weniger direkt verwertbar sind. Nach der Satzung der Bank muß jede einzelne Operation ausreichend besichert sein. Die Bank ist weiterhin der Auffassung, daß es für die normale Tätigkeit ausreichende Möglichkeiten zur Überwachung und Steuerung des Risikos gibt, indem es entweder an Dritte zur Absicherung übertragen oder durch andere Sicherheiten reduziert wird.

Auf diese Weise spiegeln die Gesamtkosten der EIB-Finanzierung auch das Kreditrisiko wider. Die Verlagerung der Projektrisiken nach außen stellt ebenfalls eine wichtige Quelle der Zusammenarbeit zwischen der EIB und dem Geschäftsbankensektor dar. Es gibt jedoch bestimmte Projektkategorien (im Rahmen von vom Verwaltungsrat festzulegenden Orientierungslinien und Grenzen) - wie TEN, öffentlich-private Partnerschaften bzw. Darlehen an Unternehmen und strukturierte/Projektfinanzierungen - und Konstruktionen, bei denen es unter Umständen nicht möglich sein kann, bestimmte Risikoelemente in Einklang mit der normalen Praxis der Bank nach außen zu verlagern.

In diesen Fällen wird die Bank - vorbehaltlich der Aufrechterhaltung eines akzeptablen Risikoprofils - ihr Vorgehen überprüfen und gegebenenfalls die Zinsmarge erhöhen müssen. Die Bank wird so bald wie möglich spezifischere Vorschläge zu den erwähnten Orientierungslinien, Grenzen und anderen Aspekten ausarbeiten. Es ist jedoch klar, daß es keine Änderung der Bewertung von staatlichen Risiken im Zusammenhang mit Mitgliedstaaten und somit keine unterschiedliche Behandlung aus Risikogründen innerhalb dieser Gruppe von Darlehensnehmern geben wird. 8. Operationen außerhalb der Europäischen Union Die Operationen der Bank außerhalb der Union beruhen auf ihr vom Europäischen Rat erteilten Aufträgen.

Die allgemeine Politik bezüglich der Darlehensvergabe außerhalb der Union wurde vom Rat der Gouverneure zuletzt in seiner Jahressitzung 1994 überprüft, wobei die wichtigsten Punkte der für diese Finanzierungen geltende Richtplafond von 10 % der durchschnittlichen Gesamttätigkeit der Bank und die Notwendigkeit eines weiteren Nachdenkens über die Frage der Garantie der EU waren. Eine wichtige Entwicklung in den anschließenden Jahren war die Einrichtung der Vor-Beitritts-Fazilität für die mittel- und osteuropäischen Länder. Für diese Fazilität besteht keine Garantie der Gemeinschaft, und die in ihrem Rahmen durchgeführten Finanzierungen werden nicht auf die erwähnte Obergrenze von 10 % angerechnet.

Generell wurde für eine Reihe von Operationen ein System der Risikoteilung durch die Bank eingeführt. Unmittelbarer Vorrang kommt der Durchführung der bestehenden Mandate zu: Abkommen von Lome (für die AKP-Staaten), Südafrika, Asien und Lateinamerika, Mittel- und Osteuropa sowie Mittelmeerraum. Diese Mandate werden im Lauf der nächsten zwei Jahre nacheinander auslaufen, und die Entscheidungsorgane der Bank werden ihre Gesamtrolle bei der Unterstützung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit der EU mit Drittländern überprüfen müssen. Diese Fragen lassen sich nicht unmittelbar entscheiden, jedoch kann im derzeitigen Stadium eine Reihe von Grundsätzen für künftige Strategiediskussionen festgehalten werden.

Dazu gehören beispielsweise: - Die Bank wird die Finanzierungsinstitution der Mitgliedstaaten bleiben und ihre Haupttätigkeit sollte in diesen Staaten oder zu ihrem direkten Nutzen erfolgen. Die Darlehensvergabe außerhalb der Union wird auf der Grundlage spezifischer Mandate der Mitgliedstaaten vorgenommen werden und sollte eine ergänzende Tätigkeit bleiben. - Die Bank wird ihre enge Zusammenarbeit mit der Kommission (in Übereinstimmung mit der Gesamtentwicklungsstrategie der Union für das betreffende Land oder die betreffende Ländergruppe), und mit anderen internationalen Finanzierungsinstitutionen und nationalen Einrichtungen fortsetzen.

Sie wird sich darum bemühen, ihre Operationen und ihre Darlehensbedingungen mit diesen Einrichtungen zu koordinieren. - Sie wird zur Entwicklung des privaten Sektors - einschließlich der Schaffung von geeigneten Finanzierungsinstitutionen und der Unterstützung von KMU - beitragen. Was die Darlehensvergabe in der Europäischen Union betrifft, so wird sie Vorhaben finanzieren, soweit dafür nicht Mittel aus anderen Quellen zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen (Artikel 18 Absatz 1 der Satzung). - Die Bank wird angemessene Garantien aus Haushaltsquellen benötigen, wird allerdings auch weiterhin in geeigneten Fällen Risikoteilung praktizieren.

Die Ausführungen in den vorangehenden Abschnitten zur Additionalität, zur Maximierung des von der Bank bewirkten Nutzens und zur Partnerschaft mit dem Geschäftsbankensektor gelten mutatis mutandis sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union. Unter anderem wird der 10 %-Richtplafond für die ausstehenden Darlehen außerhalb der Union zusammen mit der Darlehenspolitik geprüft werden müssen. Diese Fragenkomplexe werden im Verwaltungsrat im Rahmen der Vorbereitung der nächsten Generation der Mandate außerhalb der Union weiter diskutiert werden. 9. Prioritäten für die Darlehensvergabe und die effiziente Nutzung der Ressourcen der Bank Das sich wandelnde wirtschaftliche und finanzielle Umfeld bedeutet, daß die Umsetzung der Gesamtstrategie sorgfältig überwacht und auf der Grundlage der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen und der von der Bank erzielten Ergebnisse angepaßt werden muß.

Um sicherzustellen, daß sie einen maximalen Beitrag zur EU-Politik leisten kann, und um ihre Ressourcen möglichst wirksam einzusetzen, wird die Bank einen zukunftsorientierten Operationellen Geschäftsplan ausarbeiten, der jedes Jahr mit dem Verwaltungsrat diskutiert und von diesem genehmigt wird. Dieser Plan wird sektorale Analysen der Darlehensvergabe innerhalb und außerhalb der Union umfassen. Er wird auf revolvierender Basis aktualisiert werden und einen konkreten Rahmen für die Diskussion der Prioritäten und Ziele und für die laufende Festlegung neuer Prioritäten und Ziele bieten, wobei diejenigen Ziele berücksichtigt werden, die in zunehmendem Maß anderen Finanzierungsquellen überlassen werden können.

Dies würde auch einen geeigneten Kontext darstellen, um den erwähnten jährlichen Bericht über die Zusammenarbeit mit dem Finanzsektor zu prüfen. Der Operationelle Geschäftsplan wird einen Rahmen für die Evaluierung der Geschäftstätigkeit der Bank bieten. In diesen Plan werden die aus der Analyse der Qualität des Darlehensbestands, die anhand einer Reihe von Leistungskriterien erfolgt, gewonnenen Informationen und die Ergebnisse der Evaluierungseinheit der Bank einfließen. Dies könnte Möglichkeiten zur Verbesserung der operationellen Verfahren - beispielsweise einen Programmfinanzierungsansatz in einigen Bereichen - umfassen.

In den letzten Jahren hat die Bank ihre Systeme zur Überwachung ihrer Ergebnisse als Finanzmittler erheblich ausgebaut. Die Bank wird weiterhin Systeme zur Überwachung ihrer Tätigkeit entwickeln, die auch Vergleiche ihrer finanziellen Aktivitäten mit Marktzielgrößen und die umfassende Analyse der Risiken einschließen werden. In einer längerfristigen Perspektive wird die Bank in Vorbereitung auf eine weitere Überprüfung im Verwaltungsrat im Jahr 2001 ihren Kapital- und Rücklagenbedarf weiter analysieren (einschließlich einer Überprüfung ihrer wichtigsten Kennzahlen). Eine mit den mittelfristigen Perspektiven zusammenhängende Frage ist die nach den Ressourcen, die zum Erreichen der Ziele der Bank benötigt werden.

In Anbetracht des knappen Personalbestands und des Ziels, die Verwaltungskosten strikt unter Kontrolle zu halten, muß die Bank ihren Bedarf an Humanressourcen weiterhin sorgfältig identifizieren und sollte parallel zur Festlegung der strategischen Prioritäten entsprechende Qualifikationen der Mitarbeiter entwickeln. Die Diskussion des Verwaltungsrats über den operationellen Plan wird auch einen Rahmen für die Festlegung von strategischen Orientierungen hinsichtlich der Allokation der Ressourcen der Bank bieten.

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