ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 10/03/1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1105 - TENGELMANN/GRUPPO PAM) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Italienische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 219 vom 15/07/1998 S. 0009 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 10/03/98 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1105 - TENGELMANN / GRUPPO PAM) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Italienische Text ist verbindlich; der vollständige Text ist in CIT, der Italienischen Version von CELEX enthalten).
Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.