ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11/06/1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1174 - RWE - DEA/HÜLS) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. 060 vom 02/03/1999 S. 0008 - 0008 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 11/06/1998 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1174 - RWE - DEA / HÜLS) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich). Die gedruckte Fassung der Entscheidung ist bei den Verkaufsstellen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften.
ÖFFENTLICHE VERSION FUSIONSVERFAHREN ARTIKEL 6(1)(b)-ENTSCHEIDUNG An die anmeldenden Parteien Sehr geehrte Damen und Herren! Betrifft : Fall Nr. IV/M.1174 - RWE-DEA/Hüls Anmeldung vom 07.05.1998 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung) In der veröffentlichten Version dieser Entscheidung wurden bestimmte Informationen gem. Art. 17 (2) der Ratsverordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Nichtveröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen und anderen vertraulichen Informationen ausgelassen. Die Auslassungen sind durch Klammern [...] gekennzeichnet. Soweit möglich wurden die ausgelassenen Informationen durch eine Bandbreite/Bereichsangabe von Zahlen oder eine allgemeine Beschreibung ersetzt.
1. Am 7. Mai 1998 erhielt die Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates eine Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens, aufgrund dessen die RWE-DEA Aktiengesellschaft für Mineralöl und Chemie ("RWE-DEA") beabsichtigt, von der Hüls AG ("Hüls") die Geschäftsbereiche Tenside und Fette, Teile des Geschäftsbereichs Lösemittel sowie die Hüls-Tochtergesellschaft Servo Delden B.V. (im folgenden insgesamt als "Hüls-Geschäftsbereich"bezeichnet) zu erwerben. 2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr.
4064/89 des Rates fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken gibt. I. DIE TÄTIGKEIT DER PARTEIEN UND DAS VORHABEN 3. Die Haupttätigkeitsgebiete von RWE-DEA sind Förderung von Erdöl und Erdgas, Herstellung und Vertrieb von Mineralölprodukten sowie Herstellung und Vertrieb chemischer und petrochemischer Produkte, darunter Tenside und tensidische Vorprodukte. RWE-DEA gehört zum RWE-Konzern. 4. Der Hüls-Geschäftsbereich produziert und vertreibt chemische Produkte, insbesondere Tenside und tensidische Vorprodukte.
Daneben werden auch noch die Produkte Butylglycol, Isopropylalkohol, Ethanol und einige Produkte von geringerer Bedeutung hergestellt und vertrieben. Hüls gehört zum Veba-Konzern. II. ZUSAMMENSCHLUß 5. Das Vorhaben stellt einen Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung dar, da RWE-DEA die Kontrolle über Teile von Hüls durch einen gemischten Vermögens- und Anteilserwerb erwirbt. III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 6. RWE-DEA und Hüls-Geschäftsbereich haben zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. ECU (RWE-DEA 37.232 Mio. ECU und Hüls-Geschäftsbereich 560,87 Mio.
ECU). Jedes von ihnen hat einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Mio. ECU (RWE-DEA 33.131 Mio. ECU und Hüls-Geschäftsbereich 449,83 Mio. ECU). Allerdings erzielen sie nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Das Vorhaben hat folglich gemeinschaftsweite Bedeutung. Es stellt keinen Kooperationsfall aufgrund des EWR-Abkommens dar. IV. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG A. Sachlich relevante Märkte 7. Von dem Zusammenschlußvorhaben sind verschiedene chemische Produkte betroffen, nämlich Tenside und tensidische Vorprodukte, Lösemittel und Fette.
Tenside sind oberflächenaktive Substanzen, die in Wasch- und Reinigungsmitteln, kosmetischen Produkten sowie in industriellen Anwendungen (z.B. Textil- und Gerbereihilfsmitteln) Anwendung finden. Nach Angaben der Parteien werden ca. 55% aller Tenside in Haushaltswasch- und Reinigungsmitteln eingesetzt, ca. 9% in industriellen Reinigungsmitteln, ca. 8% in "Personal Care"-Produkten und ca. 28% in technischen Anwendungen. 8. Zu den wichtigsten Tensiden gehören u.a. Fettalkohol-Derivate (Ethoxylate, Sulfate und Ethersulfate), lineare Alkylbenzolsulfonsäure (LAS) und Paraffinsulfonate (SAS). Die Parteien stellen eine Reihe dieser Produkte und Vorprodukte dieser Produkte her.
1. n-Paraffine 9. n-Paraffine werden durch De-Paraffinierung von Kerosin gewonnen und deshalb normalerweise in Anlagen hergestellt, die in der Nähe von Erdölraffinerien angesiedelt und logistisch mit diesen verknüpft sind. Nach Angaben der Parteien können leichte und schwere n-Paraffine unterschieden werden und bilden separate Produktmärkte, da sie in unterschiedlichen Verwendungen eingesetzt werden. Leichte n-Paraffine (C10-C13) sind ein wichtiger Rohstoff für das Tensid LAS (über das Zwischenprodukt LAB). Schwere n-Paraffine (C14-C17) sind u.a. Rohstoff für das Tensid SAS und, über das Zwischenprodukt n-Olefine, für oxo-Alkohole.
10. In der Entscheidung der Kommission im Fall IV/M.612 - RWE-DEA/Enichem Augusta vom 27.07.1995, die im wesentlichen die gleichen Produkte betraf, wurde offen gelassen, ob leichte und schwere n-Paraffine separate Produktmärkte darstellen (vgl. Ziff. 7 dieser Entscheidung). Auch im vorliegenden Fall braucht diese Frage nicht entschieden zu werden, da weder bei separaten Märkten für leichte und schwere n-Paraffine noch bei einem Gesamtmarkt für n-Paraffine Wettbewerbsprobleme entstehen. n-Paraffine werden nur von RWE-DEA hergestellt, nicht vom Hüls-Geschäftsbereich. Der Hüls-Geschäftsbereich ist jedoch in nachgelagerten Märkten (LAS, SAS) tätig.
2. Lineares Alkylbenzol (LAB) und Lineare Alkylbenzolsulfonsäure (LAS) 11. Lineares Alkylbenzol (LAB) ist ein Zwischenprodukt für die Herstellung des Tensids Lineare Alkylbenzolsulfonsäure (LAS). Das Hauptrohmaterial für LAB sind, über das Zwischenprodukt n-Olefine, leichte n-Paraffine. Für den Einsatz in Wasch- und Reinigungsmitteln muß LAB durch den Prozeß der Sulfonierung in LAS umgewandelt werden. Diese Umwandlung wird in grossem Umfang von den grossen Herstellern von Wasch- und Reinigungsmittel ("Big Soapers") selbst durchgeführt. Es gibt jedoch auch unabhängige Unternehmen, die die Umwandlung vornehmen.
Hauptkunden sowohl von LAB als auch von LAS sind die "Big Soapers" (u.a. Procter & Gamble, Henkel, Unilever). 12. Fast die gesamte LAB-Produktion wird zu LAS umgewandelt. LAB wird nur von RWE-DEA, nicht jedoch von Hüls hergestellt. Sowohl RWE-DEA als auch der Hüls-Geschäftsbereich verfügen über Sulfonierungsanlagen zur Umwandlung von LAB in LAS. 13. Trotz des engen Zusammenhangs von LAB und LAS ist die Kommission in der Entscheidung IV/M.612 - RWE-DEA/Enichem Augusta davon ausgegangen, daß LAB und LAS separate Produktmärkte darstellen. Die Gründe hierfür sind im wesentlichen, daß es sich um unterschiedliche Hersteller handelt, daß die Herstellung von LAB erheblich höhere Investitionen erfordert als die von LAS, daß die Preise von LAB und LAS nicht direkt korreliert sind, obwohl bei der Umwandlung von LAB in LAS nur ein geringer Mehrwert geschaffen wird, und daß LAS schlechter über weite Strecken zu transportieren ist als LAB.
Die Ermittlungsergebnisse im vorliegenden Fall stützen ebenfalls die Annahme getrennter Märkte für LAB und LAS. 3. Lineare Fettalkohole, oxo-Alkohole und Fettalkohol-Ethoxylate 14. Lineare Fettalkohole dienen als Rohstoff oder Zwischenprodukt für Tenside, werden jedoch auch in einer Reihe nicht-tensidischer Anwendungen verwendet, wie Körperpflegemittel, Kosmetik, Additive für Kunststoffe, Hilfsstoffe für die Papierherstellung. Die aus linearen Fettalkoholen hergestellten Tenside (sogenannte milde Tenside) sind für Körperpflegemittel besonders geeignet (z.B. Haar- und Badeshampoos, Duschgels).
Lineare Fettalkohole können auf verschiedene Weise hergestellt werden, vor allem auf oleochemischer oder petrochemischer Basis. In den verschiedenen Anwendungsbereichen wird häufig eine der beiden Varianten bevorzugt. RWE-DEA stellt lineare Fettalkohole sowohl auf oleochemischer wie auch auf petrochemischer Basis her. Hüls produziert ebenfalls lineare Fettalkohole, jedoch nach einem anderen Verfahren, dessen Produkte im Ergebnis den auf petrochemischer Basis hergestellten linearen Fettalkoholen entsprechen. Hüls stellt diese linearen Fettalkohole jedoch im Rahmen eines langfristigen Vertrages in Lohnverarbeitung für Procter & Gamble und in geringerem Umfang für den Eigenverbrauch her und ist auf dem freien Markt für lineare Fettalkohole nicht tätig.
15. Oxo-Alkohole werden zu 80-100% als Zwischenprodukte für Tenside für Haushalts- und Industriereiniger eingesetzt. Nur RWE-DEA, nicht aber der Hüls-Geschäftsbereich, stellt oxo-Alkohole her. Die von RWE-DEA hergestellten oxo-Alkohole werden überwiegend zu Ethoxylaten (nichtionogene Tenside) umgesetzt. Die Umwandlung von oxo-Alkoholen in Ethoxylate wird sowohl von den Herstellern der Alkohole als auch von den Herstellern der Endprodukte ("Soapers") und von unabhängigen Transformern vorgenommen. 16. Ethoxylate sind Tenside, die im sogenannten Ethoxylierungsverfahren u.a. aus oxo-Alkoholen und linearen Fettalkoholen hergestellt werden.
Die Ethoxylierung dient im wesentlichen dazu, die Ausgangsprodukte "wasserfreundlicher" zu machen. Sowohl RWE-DEA als auch der Hüls-Geschäftsbereich stellen Ethoxylate her. 17. Die Parteien gehen davon aus, daß lineare Fettalkohole, oxo-Alkohole und Ethoxylate jeweils separate Produktmärkte bilden. Die Ermittlungsergebnisse im vorliegenden Fall sind in dieser Frage nicht ganz eindeutig. Es gibt Anhaltspunkte für eine Abgrenzung separater Märkte, insbesondere die unterschiedlichen Anwendungsbereiche der Produkte und deren unterschiedliches Preisniveau. Zumindest für bestimmte Anwendungsbereiche und bestimmte Unternehmen, insbesondere die "Big Soapers", scheint jedoch auch eine relativ weitgehende Substituierbarkeit innerhalb dieser drei Produktgruppen und zum Teil auch noch mit anderen Produkten (insbesondere anderen Tensiden) gegeben zu sein, die für eine weitere Marktabgrenzung sprechen.
Da sich jedoch auch bei Annahme getrennter Märkte für lineare Fettalkohole, oxo-Alkohole und Ethoxylate keine Wettbewerbsprobleme ergeben, kann die genaue Marktabgrenzung offen bleiben (siehe auch Entscheidung IV/M.612 - RWE-DEA/Enichem Augusta, Ziff. 12-16). 4. Paraffinsulfat (SAS) 18. Paraffinsulfat (SAS) ist ein auf petrochemischer Basis direkt aus Paraffinen hergestelltes Tensid. Es lässt sich nur in fluessigen Wasch- und Reinigungsmitteln (insbesondere Geschirrspülmitteln) und in Textilhilfsmitteln verwenden. Abnehmer von SAS sind vor allem die "Big Soapers". SAS wird nur vom Hüls-Geschäftsbereich, nicht jedoch von RWE-DEA hergestellt.
RWE-DEA stellt allerdings das Vorprodukt n-Paraffine her. In Übereinstimmung mit den Parteien geht die Kommission davon aus, daß SAS einen eigenständigen Produktmarkt darstellt. Da der Marktanteil von Hüls unter 15% liegt, handelt es sich nicht um einen betroffenen Markt im Sinne der Fusionskontrollverordnung. 5. Isopropylalkohol (IPA) 19. Isopropylalkohol (IPA) wird als Löse- und Extraktionsmittel und zur Herstellung von Farben, Lacken, Klebstoffen und Autopflegemitteln verwendet. IPA wird aus Propylen und Wasser hergestellt. Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, daß IPA nicht mit anderen Produkten austauschbar ist und deshalb einen eigenen Produktmarkt darstellt.
Sowohl RWE-DEA als auch der Hüls-Geschäftsbereich stellen IPA her. B. Geographische Märkte 1. n-Paraffine 20. Nach Auffassung der Parteien ist der geographische Markt für n-Paraffine weltweit abzugrenzen. Begründet wird dies damit, daß n-Paraffine weltweit nur in wenigen sehr grossen Anlagen hergestellt würden. Die Produktion sei nur wirtschaftlich, wenn der Vertrieb nicht regional begrenzt sei. Transportkosten wirkten sich nicht nennenswert aus, die Produkte können in die EU ohne tarifliche Handelshemmnisse eingeführt werden, und die Preise für n-Paraffine seien weltweit einheitlich.
Nach den Feststellungen der Kommission ist der Markt für n-Paraffine mindestens EWR-weit, möglicherweise weltweit. Da sich auf Basis einer EWR-weiten Marktabgrenzung keine Wettbewerbsprobleme entstehen, kann die genaue Marktabgrenzung offen bleiben. 2. LAB und LAS 21. Sowohl die Parteien als auch die Kommission in der Entscheidung IV/M.612 - RWE-DEA/ Enichem Augusta gehen davon aus, daß der Markt für LAB weltweit, der Markt für LAS dagegen EWR-weit ist. LAB lässt sich problemlos über weite Strecken zu niedrigen Transportkosten transportieren und wird weltweit gehandelt. Die Kunden von LAB sind weltweit tätige "Soaper" (wie Procter & Gamble, Unilever) und andere grosse Unternehmen (z.B.
Albright & Wilson). LAS dagegen lässt sich weniger leicht transportieren als LAS. Auch die wesentlich geringeren Investitionen für die LAS-Produktion machen die lokale Umwandlung von LAB in LAS interessant. Auch in dieser Entscheidung geht die Kommission deshalb von einem weltweiten Markt für LAB und einem EWR-weiten Markt für LAS aus. 3. Lineare Fettalkohole, oxo-Alkohole, Fettalkohol-Ethoxylate und SAS 22. Die Parteien gehen davon aus, daß der geographische Markt für diese Produkte mindestens EWR-weit ist. Dies entspricht der Marktabgrenzung der Kommission in der Entscheidung IV/M.612 - RWE-DEA/Enichem Augusta und wird auch von den Ermittlungsergebnissen im vorliegenden Fall bestätigt.
Die Produkte können problemlos und zu niedrigen Transportkosten europaweit transportiert werden. Die Kommission geht deshalb davon aus, daß die geographischen Märkte für lineare Fettalkohole, oxo-Alkohole, Fettalkohol-Ethoxylate und SAS mindestens EWR-weit sind. 4. Isopropylalkohol (IPA) 23. Nach Auffassung der Parteien ist der geographische Markt für IPA weltweit abzugrenzen. Dies wird damit begründet, daß IPA ein Massenprodukt sei, das eine weltweit einheitliche Spezifikation habe und über lange Strecken transportiert und zu Tagespreisen gehandelt werde. Importe nach Westeuropa, die ca.
15-20% des Gesamtbedarfs ausmachten, kämen aus den USA, aber auch zunehmend aus Ostasien, insbesondere Singapur und Südkorea. Zudem sei eine weltweite Preistransparenz gegeben. Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, daß der Markt für IPA mindestens EWR-weit, möglicherweise tatsächlich weltweit ist. Da sich bereits auf Basis eines EWR-weiten Marktes keine Wettbewerbsprobleme ergeben, kann die genaue Marktabgrenzung offen bleiben. C. Auswirkungen des Zusammenschlusses 1. Leichte und schwere n-Paraffine 24. Die Parteien schätzen das EWR-weite Marktvolumen für leichte n-Paraffine für 1997 auf 65.000t.
Die Marktanteile verteilen sich etwa folgendermassen: Unternehmen; Marktanteil EWR; Marktanteil Welt RWE-DEA; ca. 36%[25-40 %]; [20-30 %ca. 22%] Exxon; 15-20%[10-20 %]; ca. 40%[< 50 %] Slovnaft; ca. 15%[< 20 %]; Kirishi; [ca. 14%< 20 %]; Shell; 5-10%; [< 10 %]ca. 9% Isu; 5-10%; [ca. 1210 - 20 %%] Sonstige; <10%; 15-20% 25. RWE-DEA ist im EWR Marktführer für leichte n-Paraffine. Es kommt weder Marktanteilsadditionen noch zu einer verstärkten vertikalen Integration, da der Hüls-Geschäftsbereich weder leichte n-Paraffine noch das unmittelbar nachgelagerte Produkt LAB herstellt. Auch angesichts der grossen Mineralölkonzerne als Wettbewerber und des zunehmenden Wettbewerbs aus ehemaligen Ostblockstaaten sowie Entwicklungs- und Schwellenländern kann jedenfalls die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von RWE-DEA für n-Paraffine ausgeschlossen werden.
26. Das EWR-weite Marktvolumen von schweren n-Paraffinen schätzen die Parteien für 1997 auf 115.200t. Hier ergibt sich folgende Marktanteilsverteilung: Unternehmen; Marktanteil EWR; Marktanteil Welt RWE-DEA; ca. 40%[ < 50 %]; ca. 24%[20 - 30 %] Shell; 10-20%; 10-15[< 20 %] Kirishi; [150-20%]; [< 2010-1 5%] Exxon; 10-20%; ca. 10%[< 20 %] Slovnaft; <10%; Sonstige; <20%; 27. Bei schweren n-Paraffinen ist RWE-DEA sowohl EWR-weit als auch weltweit Marktführer. Auch hier führt der Zusammenschluß nicht zu Marktanteilsadditionen, da der Hüls-Geschäftsbereich keine schweren n-Paraffine herstellt.
Der Hüls-Geschäftsbereich produziert allerdings das direkt aus schweren n-Paraffinen hergestellte Tensid SAS. Daß RWE-DEA durch diese Vorwärtsintegration eine marktbeherrschende Stellung für schwere n-Paraffine erlangen wird, ist angesichts des unter 15% liegenden Marktanteils von Hüls für SAS jedoch nicht zu erwarten. RWE-DEA wird auch nach dem Zusammenschluß auf den Absatz seiner schweren n-Paraffine an Dritte angewiesen sein. 2. LAB 28. Das EWR-weite Marktvolumen von LAB liegt nach den Feststellungen der Kommission bei mindestens ca. 350.000t. Die Marktanteile verteilen sich etwa folgendermassen:
Unternehmen; Marktanteil EWR; Marktanteil Welt RWE-DEA; ca. 40[30 - 50 %]; ca. 2[< 300 %] Petresa; 30-40%; [< 120-15 %] Wibarco (BASF); ca. 10%; Kirishi; 5-10%; Isu; 5-10%; 5-10% Reliance; ; 10-15% China Petro-Chemical; ; 10-15% Sonstige; <10%; 25-45% 29. Auch bei LAB führt der Zusammenschluß nicht zu Marktanteilsadditionen. RWE-DEA erwirbt allerdings über den Hüls-Geschäftsbereich zusätzliche Sulfonierkapazitäten für die Umwandlung von LAB in das Tensid LAS. Dies könnte dazu führen, daß mehr LAB für die Eigenproduktion verwendet und damit dem Markt entzogen wird. Es ist jedoch nicht zu erwarten, daß diese Vorwärtsintegration dazu führen wird, daß RWE-DEA eine marktbeherrschende Stellung für LAB erreicht.
Da Hüls bereits seit 1994 seinen LAB-Bedarf aufgrund eines langfristigen Liefervertrages von RWE-DEA bezieht, wird der Zusammenschluß zu keinen unmittelbaren Veränderungen führen. Es sind eine Reihe von Wettbewerbern, darunter mit Petresa ein im EWR vergleichbar starker wie RWE-DEA, vertreten. Insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern wurden in den vergangenen Jahren Kapazitäten für LAB geschaffen, die zunehmend auch für Importe nach Europa genutzt werden (z.B. Isu, Kirishi). Die Nachfrager von LAB sind die sogenannten "Big Soapers" und andere grössere Unternehmen (z.B. Albright & Wilson, Benckiser), die über beträchtliche Nachfragemacht und Marktübersicht verfügen.
3. LAS 30. Das EWR-weite Marktvolumen für LAS liegt nach den Feststellungen der Kommission bei ca. 400.000-450.000t. Der Markt für LAS ist stark fragmentiert. Eine ganze Reihe verschiedener Unternehmen stellt LAS her, darunter Hersteller der Vorprodukte (wie etwa RWE-DEA), kleinere nicht oder wenig integrierte Umwandler und die Hersteller der Endprodukte, d.h. die "Big Soaper". Sowohl RWE-DEA als auch der Hüls-Geschäftsbereich stellen LAS her. Der addierte Marktanteil der Parteien liegt bei [< 15 %] [...]. Mehrere andere Unternehmen (Henkel, Procter & Gamble, Albright & Wilson, Lever) erreichen ebenfalls Marktanteile von 10-20%.
Daneben sind noch eine Reihe von Unternehmen mit Marktanteilen von bis zu 10% vertreten. 31. Angesichts der niedrigen addierten Marktanteile der Parteien und der Vielzahl anderer integrierter und finanzkräftiger Wettbewerber kann ausgeschlossen werden, daß durch den Zusammenschluß eine marktbeherrschende Stellung auf dem EWR-weiten Markt für LAS entsteht. Es ist auch nicht zu erwarten, daß die Parteien aufgrund der starken Stellung von RWE-DEA in den Vorprodukten leichte n-Paraffine und LAB ihre Marktstellung für LAS so stark ausbauen können, daß sie marktbeherrschend werden. Aufgrund der zahlreichen, zum Teil ebenfalls integrierten Wettbewerber, der nachfragestarken Kunden ("Big Soaper", die in der Regel mindestens einen Teil des von ihnen benötigten LAS selbst herstellen) und vorhandener Überkapazitäten ist hinreichend Wettbewerbsdruck vorhanden, um dies zu verhindern.
4. Lineare Fettalkohole 32. Nach Angaben der Parteien lag das EWR-weite Marktvolumen für lineare Fettalkohole 1997 bei ca. 322.000t. Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, daß das Marktvolumen eher etwas grösser ist. Es ergeben sich folgende Marktanteile: Unternehmen; Marktanteil EWR RWE-DEA; 10-15% Hüls-Geschäftsbereich; 5- 10% RWE-DEA + Hüls; 15-25% Henkel; 25-35ca. 30% Procter & Gamble; ca. 20-25%[< 30 %] Fina; ca. 10%[ < 20 %] Kao; 10-15% Sonstige; <10% 33. Diese Angaben beinhalten auch den Eigenverbrauch der genannten Unternehmen. Dies ist aufgrund der Besonderheiten dieses Marktes und der engen Verbundenheit mit den nachgelagerten Märkten, insbesondere für Ethoxylate, sinnvoll.
Fast alle bedeutenden Hersteller von Fettalkoholen sind vertikal integriert und stellen auch Ethoxylate her. Die Hersteller von Ethoxylaten, die auch lineare Fettalkohole herstellen, decken normalerweise nicht ihren gesamten Fettalkohol-Bedarf durch Eigenproduktion. Sie kaufen einerseits Fettalkohole von Dritten zu, verkaufen andererseits auch selbst produzierte lineare Fettalkohole an Dritte. Bei Ausschluß des Eigenverbrauchs käme es nicht zu Marktanteilsadditionen, da der Hüls-Geschäftsbereich lineare Fettalkohole ausschließlich für den Eigenverbrauch und im Rahmen eines Lohnverarbeitungsvertrages für Procter & Gamble herstellt.
Dabei liefert Procter & Gamble den Rohstoff (Methylester) an den Hüls-Geschäftsbereich und nimmt das Endprodukt wieder ab. Die Parteien rechnen diese Mengen nicht dem Hüls-Geschäftsbereich, sondern Procter & Gamble zu. Diese Zurechnung kann akzeptiert werden, da der Hüls-Geschäftsbereich über die entsprechenden Mengen nicht verfügen kann. 34. Nach den Feststellungen der Kommission entscheiden die grossen Hersteller von linearen Fettalkoholen kurzfristig und je nach Marktlage über die Aufteilung zwischen Eigenverbrauch und Angebot auf dem Markt. Auch bei Einbeziehung des Eigenverbrauchs ergeben sich addierte Marktanteile von maximal 25%.
Angesichts dieser Marktanteile und mehrerer mindestens gleichstarker Wettbewerber kann ausgeschlossen werden, daß RWE-DEA durch den Zusammenschluß eine einzelmarktbeherrschende Stellung für lineare Fettalkohole bekommt. 35. Der Markt für lineare Fettalkohole ist allerdings hoch konzentriert. Die drei führenden Anbieter Henkel, Procter & Gamble und RWE-DEA/Hüls vereinen 65-80% der Marktanteile auf sich. Dennoch ist aus den nachfolgenden Gründen nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß zur Entstehung einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung dieser Unternehmen führt. Wesentliche Teile der Nachfrage nach linearen Fettalkoholen entfallen auf gut informierte, nachfragestarke Kunden wie Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln, die auch Eigenfertigung von linearen Fettalkoholen betreiben.
Die Abhängigkeit von Großkunden ist in diesem Bereich groß. Mindestens, bei einigen Herstellern deutlich mehr als 50% des Absatzes an linearen Fettalkoholen entfallen auf Großkunden. Die Preisbildung erfolgt durch individuelle Verhandlungen, so daß jedenfalls keine überragende Markttransparenz vorhanden ist. Zudem reagieren die Kunden preisempfindlich. Es bestehen hinreichend ungenutzte Kapazitätsreserven, die das Wettbewerbsverhalten der führenden Anbieter beschränken. Ferner ist eine Tendenz zu Importen aus Entwicklungs- und Schwellenländern nach Europa, (z.B. von den Unternehmen Salim/Indonesien, Cocochim/Philippinen, Kao/Malaysia) zu beobachten.
5. oxo-Alkohole 36. Das EWR-weite Marktvolumen von oxo-Alkoholen geben die Parteien für 1997 mit 213.000t an. Die Ermittlungen der Kommission haben diese Grössenordnung bestätigt. Der Marktanteil von RWE-DEA im EWR liegt bei ca. [35-45 %]. Der Hüls-Geschäftsbereich stellt keine oxo-Alkohole her. Die bedeutendsten Wettbewerber sind Shell und Exxon mit Marktanteilen um 20-30%. 37. RWE-DEA ist demnach Marktführer für oxo-Alkohole. Es kommt allerdings nicht zu Marktanteilsadditionen, und mit Exxon und Shell sind zwei bedeutende Wettbewerber mit erheblichen Marktanteilen vertreten. Die Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung durch den Zusammenschluß kann angesichts dieser Konstellation ausgeschlossen werden.
6. Fettalkohol-Ethoxylate 38. Das EWR-weite Marktvolumen für Ethoxylate in 1997 lag nach den Ermittlungen der Kommission zwischen 500.000 und 800.000t. Die Marktanteile verteilen sich wie folgt: 1. Unternehmen; Marktanteil EWR RWE-DEA; ca. 11% Hüls; ca. 14% RWE-DEA + Hüls; ca. 25%[20 - 30 %] Henkel; 20-30ca. 25% Shell; 10-20% BASF; 10-15% Clariant; 10-15% ICI; 5-10% Albright & Wilson; 5-10% Sonstige; <10% ; 39. Angesichts eines addierten Marktanteils der Parteien von [20-30 %] und eines etwa gleichstarken sowie mindestens drei weiteren Wettbewerbern mit Marktanteilen von mehr als 10% und erheblichen finanziellen und anderen Ressourcen ist nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß zur Entstehung einer einzelmarktbeherrschenden Stellung von RWE-DEA/Hüls führen wird.
40. Auch dieser Markt ist stark konzentriert. Allein die Zusammenschlußbeteiligten und Henkel vereinen bereits ca. 50% des Marktes auf sich. Angesichts der nachfolgenden Wettbewerber Shell, BASF und Clariant, die alle erhebliche Marktanteile und Ressourcen besitzen, ist allerdings nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß zur Entstehung eines marktbeherrschenden Duopols dieser beiden Anbieter führt. Gegen ein wettbewerbsloses Oligopol der fünf führenden Hersteller spricht bereits die asymmetrische Verteilung der Marktanteile in dieser Gruppe. Auch hier stehen den Anbietern nachfragestarke Kunden entgegen, die zum Teil selbst Ethoxylate herstellen.
Die Preisbildung erfolgt im Wege von Einzelverhandlungen. Die befragten Kunden reagieren preissensibel und beziehen regelmässig bei mehreren Lieferanten, um Preisunterschiede ausnutzen zu können. Aus diesen Gründen ist nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß zur Entstehung einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung der führenden Anbieter führen wird. 7. IPA 41. Für IPA geben die Parteien für 1997 ein EWR-weites Marktvolumen von 393.100t bzw. 196 Mio. ECU an. Nach den Ermittlungen der Kommission ist diese Schätzung jedenfalls nicht zu hoch angesetzt. Die Marktanteile verteilen sich etwa folgendermassen:
Unternehmen; Marktanteil EWR; Marktanteil Welt RWE-DEA; ca. 19%%; ca. 5% Hüls-Geschäftsbereich; ca. 13%; ca. 3% RWE-DEA + Hüls; [30-40 %]ca. 32%; ca. 8%[< 10 %] Shell; 305-40%; [25-35 ca. 31%] BP; 10-20%; Exxon; 5-10%; ca. 14% Sonstige; <18%; ca. 47% 1. 42. Marktführer für IPA sowohl EWR-weit als auch weltweit ist Shell. Durch den Zusammenschluß werden die Parteien EWR-weit der zweitstärkste Anbieter. Die Entstehung einer einzelmarktbeherrschenden Stellung kann damit ausgeschlossen werden. 43. Der Markt für IPA im EWR ist allerdings hoch konzentriert. RWE-DEA/Hüls und Shell vereinen auf EWR-Ebene mehr als 60% der Marktanteile auf sich.
Dennoch ist nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß zur Entstehung einer gemeinsamen marktbeherrschenden Stellung der Zusammenschlußbeteiligten und Shell führen wird. Die Ermittlungen der Kommission haben ergeben, daß die IPA-Kunden preissensitiv sind und IPA zunehmend auch in den EWR importieren, insbesondere aus den USA und Asien, wo die Preise derzeit niedriger sind. Da die starke Konzentration auf den EWR beschränkt ist und die Parteien weltweit eine deutlich schwächere und dem weltweiten Marktführer Shell deutlich unterlegene Position innehaben, ist davon auszugehen, daß dies Rückwirkungen auf den EWR haben wird.
V. NEBENABREDEN 1. Wettbewerbsverbot 44. Die Parteien haben in § 9 des Kauf- und Abtretungsvertrages ein Wettbewerbsverbot vereinbart, das räumlich und sachlich dem Tätigkeitsbereich des Hüls-Geschäftsbereiches entspricht. Es handelt sich dabei um die Herstellung und den Vertrieb von Tensiden, fettchemischen Produkten, verschiedenen tensidischen Vorprodukten und Lösemitteln. Danach wird die Hüls AG sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Übergabezeitpunkt weder direkt noch indirekt in den Geschäftssparten des Hüls-Geschäftsbereiches in Wettbewerb zu den verkauften Bereich treten oder in diesen Sparten Beteiligungen an Unternehmen mit 20% oder mehr erwerben.
Ein Erwerb solcher Unternehmen durch die Hüls AG ist wohl erlaubt, sofern der Anteil der og. Geschäftssparten am Gesamtumsatz des zu erwerbenden Unternehmens weniger als 40% beträgt. Liegt der Anteil der Geschäftssparten zwischen 20% und s40% des Gesamtumsatzes, wird jedoch das Wettbewerbsverbot auf vier Jahre ausgedehnt. Hüls ist zudem bei Erwerb von Anteilen an Unternehmen, die in den betroffenen Geschäftssparten tätig sind, in jedem Fall zur Veräusserung der betroffenen Aktivitäten innerhalb eines Jahres verpflichtet, wobei RWE-DEA ein Vorkaufsrecht zusteht. 45. Die Hüls-AG verpflichtet sich ferner in § 9 (2) des Kauf- und Abtretungsvertrages, für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Übergang des Hüls-Geschäftsbereiches an RWE-DEA keine Mitarbeiter des verkauften Bereiches abzuwerben, es sei denn, daß eine selbständige Bewerbung der betroffenen Mitarbeiter nachgewiesen wird.
46. Durch den Schutz des Erwerbers vor Wettbewerbshandlungen des Veräusserers soll sichergestellt werden, daß ersterer den vollständigen Wert des übergehenden Vermögens erhält. Das von den Parteien im Kauf- und Abtretungsvertrag vereinbarte Wettbewerbsverbot entspricht sowohl inhaltlich als auch in seinem Ausmaß den Kriterien, die von der Kommission in der Praxis zur Beurteilung von Nebenabreden zugrunde legt, da im vorliegenden Fall Kundenstamm und Know-how mitübertragen werden (siehe Bekanntmachung der Kommission über Nebenabreden zu Zusammenschlüssen nach der Fusionskontrollverordnung [ABl.
C203 vom 14.8.1990, S. 5]). Das Wettbewerbsverbot kann daher als Nebenabrede zum angemeldeten Zusammenschluß anerkannt werden. 2. Liefervereinbarungen 47. Bei den Liefervereinbarungen, welche die Parteien bis maximal 2003 vereinbart haben, geht es um die künftige Versorgung des Hüls-Geschäftsbereiches mit bestimmten Rohstoffen, um eine angemessene Weiterversorgung durch Hüls sicherzustellen. Der Vertrag regelt die Grundsätze der Erbringung und Abnahme von Lieferungen und Leistungen durch die Hüls-Gruppe an den Hüls-Geschäftsbereich, die Details der im einzelnen betroffenen Produkte sind in sogenannten "Term Sheets" in einer Anlage zum Kauf- und Abtretungsvertrag geregelt.
Diese Term Sheets können von RWE-DEA innerhalb von [...] Monaten ab dem Übergabezeitpunkte zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Hüls verpflichtet sich, die Lieferungen an den Hüls-Geschäftsbereich nach besten Kräften [...], höchstens jedoch zu Marktpreisen, zu erbringen. RWE-DEA erhält darüber hinaus, die Möglichkeit, die Infrastruktur, insbesondere Strom- und Gasnetze und das Erdgasnetz, zum Zwecke der Eigenversorgung der an den Standorten des Hüls-Geschäftsbereiches gelegenen Anlagen gegen angemessene Vergütung mitzubenutzen. Hüls wird weiterhin dafür sorgen, daß Diskriminierungen von RWE-DEA bei der Weiterentwicklung des Geschäfts unterlassen werden.
48. Der oben beschriebene Lieferungsvertrag entspricht in seinem Inhalt und seinem Zeithorizont den im Wesentlichen von der Kommission in der Praxis angewendeten Voraussetzungen (siehe Sache Nr. IV/M. 113-Courtaulds/SNIA oder Sache Nr. IV/M.206 - Rhône-Poulenc/SNIA). Durch den Vertrag werden für einen Übergangszeitraum Lieferpflichten zulasten des Veräusserers aufrechterhalten. Es handelt sich allerdings nicht um Alleinbelieferungs- oder Alleinbezugspflichten, entsprechende angemessene Kündigungsmöglichkeiten auf Seiten des Abnehmers sind vorhanden. Auch die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten an Infrastruktureinrichtungen für den Käufer ist in der Praxis von der Kommission anerkannt worden (siehe Sache Nr.
IV/M.160-Elf Atochem/Rohm&Haas oder Sache Nr. IV/M. 206-Rhône Poulenc/SNIA). Insoweit als die Liefervereinbarungen eine Wettbewerbsbeschränkung darstellen könnten, können sie als Nebenabrede zum angemeldeten Zusammenschluß anerkannt werden. VI. ERGEBNIS 49. Die Kommission hat aus den vorerwähnten Gründen beschlossen, keinen Einwand gegen das Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, dem angemeldeten Zusammenschluß nicht zu widersprechen und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Vertrag zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 (1) b der Fusionsverordnung und Artikel 57 des EWR-Vertrages.
Für die Kommission