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Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2461/98 des Rates vom 12. November 1998 zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können

CELEX
31998R2461
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
1998-11-12
In force since
1998-11-17
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2461/98 des Rates vom 12. November 1998 zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können Amtsblatt Nr. L 307 vom 17/11/1998 S. 0005 - 0005 VERORDNUNG (EG, EGKS, EURATOM) Nr. 2461/98 DES RATES vom 12. November 1998 zur Änderung der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 zur Festlegung der Gruppen der Empfänger, der Bedingungen für die Gewährung und der Sätze der Vergütungen, die den im Schichtdienst arbeitenden Beamten gewährt werden können DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Einsetzung eines Gemeinsamen Rates und einer Gemeinsamen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, auf Vorschlag der Kommission nach Stellungnahme des Statutsbeirats (1), in Erwägung nachstehender Gründe:

Angesichts der Verordnung (EG, EGKS, Euratom) Nr. 2458/98 des Rates vom 12. November 1998 zur Änderung der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 zur Festlegung des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten dieser Gemeinschaften sowie der anderen auf die Beamten und sonstigen Bediensteten anwendbaren Verordnungen hinsichtlich der Festsetzung der Dienst- und Versorgungsbezüge und der sonstigen finanziellen Ansprüche in Euro (2) sollte die Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 (3) entsprechend geändert werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1 In der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr. 300/76 werden die Worte "belgische Franken" durch das Wort "Euro" ersetzt; die Beträge in belgischen Franken werden unter Zugrundelegung des vom Rat festgesetzten Umrechnungskurses durch ihren Gegenwert in Euro-Einheiten ersetzt. Die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (4) über die Rundung der Geldbeträge finden Anwendung. Artikel 2 Am 1. Januar 1999 rechnet die Kommission gemäß dieser Verordnung die in der Verordnung (EGKS, EWG, Euratom) Nr.

300/76 des Rates in belgischen Franken angegebenen Beträge in Euro um. Die dabei ermittelten Werte werden im Laufe des Monats Januar 1999 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 1999. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 12. November 1998. Im Namen des Rates Der Präsident E. HOSTASCH (1) ABl. C 192 vom 19. 6. 1998, S. 11. (2) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts.

(3) ABl. L 38 vom 13. 2. 1976, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 2258/90 (ABl. L 204 vom 2. 8. 1990, S. 1). (4) ABl. L 162 vom 19. 6. 1997, S. 1.

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