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Empfehlung des Rates vom 28. Mai 1998 betreffend die Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union

CELEX
31998Y0617(01)
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
1998-05-28
In force since
1998-05-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Empfehlung des Rates vom 28. Mai 1998 betreffend die Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union Amtsblatt Nr. C 189 vom 17/06/1998 S. 0019 - 0020 EMPFEHLUNG DES RATES vom 28. Mai 1998 betreffend die Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union (98/C 189/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel K.3 Absatz 2 Buchstabe a), auf Initiative des Vereinigten Königreichs, in der Erwägung, daß es wichtig ist, für ein einheitliches Niveau in bezug auf Fachwissen und Geräteausstattung zur Aufdeckung von Fälschungen an den Grenzübergangsstellen der Europäischen Union Sorge zu tragen - EMPFIEHLT DEN REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um ein einheitliches Niveau in bezug auf die Geräteausstattung an den Grenzübergangsstellen zu gewährleisten.

1. Maßgebliche Faktoren Die an den Grenzübergangsstellen bereitzustellende Ausrüstung sollte sich nach folgenden Kriterien bestimmen: - Reiseverkehrsaufkommen - üblicher Umfang von Dokumentenfälschungen - Verfügbarkeit von Referenzmaterial - Anwesenheit von Kontrollbeamten und Ausbildungsniveau 2. Empfohlene Ausstattung a) UNTERE Ebene: Kleine Grenzübergangsstellen oder nicht ständig besetzte Stellen, deren Personal nur eine Grundausbildung erhalten hat. Erforderliche Ausrüstung: UV-Lichtquelle - Tischgerät zur Benutzung in den Amtsräumen - Tragbares Gerät für mobile Kontrollen, z.

B. in Zügen, Bussen usw. Vergrößerungsgerät - Handlupen - Großes beleuchtetes Vergrößerungspult Referenzmaterial - Handbuch echter EU-Dokumente - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente b) MITTLERE Ebene: Kleine bis mittlere ständig besetzte Grenzübergangsstellen, deren Personal eine Grundausbildung erhalten hat; zusätzlich ist ein Fachbeamter für Dokumente anwesend oder verfügbar, der im mittleren Bereich qualifiziert ist. Erforderliche Ausrüstung: UV-Lichtquelle - Tischgerät auf jedem Kontrollpult und zur Benutzung in den Amtsräumen - Tragbares Gerät für mobile Kontrollen, z.

B. in Zügen, Bussen usw. Vergrößerungsgerät - Stereomikroskop im unteren Leistungsbereich - Lichtquelle mit flexiblem faseroptischem Lichtleiter - Leuchtbox Referenzmaterial - Handbuch echter EU-Dokumente - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente c) OBERE EBENE: Ständig besetzte Grenzübergangsstellen, an denen häufig Dokumentenfälschungen festgestellt werden und die mit einem breiten Spektrum von qualifizierten Beamten und Fachbeamten für Dokumente besetzt sind. Erforderliche Ausrüstung: UV-Lichtquelle - Tischgerät auf jedem Kontrollpult und zur Benutzung in den Amtsräumen - Tragbares Gerät für mobile Kontrollen, z.

B. in Zügen, Bussen usw. Vergrößerungsgerät - Stereomikroskop im unteren Leistungsbereich - Lichtquelle mit flexiblem faseroptischem Lichtleiter - Leuchtbox Infrarot-Abtastsystem - Infrarot-Dokumentenprüfgerät Referenzmaterial - Handbuch echter EU-Dokumente - Europäische Informationsschrift über gefälschte Dokumente Geschehen zu Brüssel am 28. Mai 1998. Im Namen des Rates Der Präsident J. STRAW

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