Sonderbericht Nr. 22/98 zur Verwaltung der Durchführung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch die Kommission, zusammen mit den Antworten der Kommission (vorgelegt gemäß Artikel 188 C Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrages) Amtsblatt Nr. C 393 vom 16/12/1998 S. 0024 - 0046 SONDERBERICHT Nr. 22/98 zur Verwaltung der Durchführung der Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern durch die Kommission, zusammen mit den Antworten der Kommission (vorgelegt gemäß Artikel 188 C Absatz 4 Unterabsatz 2 des EG-Vertrages) (98/C 393/02) EINLEITUNG 1.
In seiner Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 1995 forderte das Europäische Parlament den Hof auf, "einen Sonderbericht über Mainstreaming und Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit zu veröffentlichen". Im vorliegenden Bericht wird untersucht, wie die Kommission (GD V) die von der Europäischen Union getroffenen Maßnahmen zur beruflichen Bildung und sonstige Aktionen zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen praktisch umsetzte. Das Thema ist zuletzt im Jahre 1992 Gegenstand einer Untersuchung des Hofes gewesen (1). Im Zusammenhang mit zwei in diesem Bericht vorgebrachten Bemerkungen, die zum einen die Koordinierung der Begleitausschüsse für NOW und den Kernbereich des ESF und zum anderen die schleppenden nationalen Zahlungsverfahren betreffen, hat die Kommission noch keine zufriedenstellenden Lösungen aufgezeigt.
Die Kommission behob die in drei anderen Angelegenheiten festgestellten Mängel und informierte den Hof, daß in bezug auf die übrigen Bemerkungen des Hofes derzeit im Rahmen der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten entsprechende Folgemaßnahmen erwogen würden. 2. Die Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der Chancengleichheit beruht auf drei Hauptachsen: - Über die Programme des Kernbereichs des Europäischen Sozialfonds versucht die Kommission, das Ziel der Förderung der Chancengleichheit in alle im Bereich der beruflichen Bildung kofinanzierten Maßnahmen einzubeziehen. Die Verwaltung der Programme erfolgt gemeinsam mit den Mitgliedstaaten im Rahmen der Partnerschaft, aber Prioritäten, Auswahl der Projekte und deren Überwachung obliegen den Mitgliedstaaten allein. - Über die Komponente NOW der Gemeinschaftsinitiative "Beschäftigung" verfolgt die Kommission ebenfalls das Ziel der Förderung der Chancengleichheit im Beschäftigungsbereich im Wege von Ausbildungsmaßnahmen, an das jedoch zusätzlich zwei Vorgaben geknüpft wurden: erstens erhalten diejenigen Maßnahmen Vorrang, welche die Schaffung von zukunftsorientierten Arbeitsplätzen sowie von Arbeitsplätzen für Führungskräfte erleichtern, und zweitens müssen die Projektträger mit mindestens einem Partner eines anderen Landes der Europäischen Union zusammenarbeiten.
In diesem Fall bleiben Auswahl und Verwaltung der Projekte Aufgaben des Mitgliedstaates, wohingegen die Prioritäten auf Gemeinschaftsebene festgelegt werden. - Das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Chancengleichheit geht über rein beschäftigungspolitische Maßnahmen hinaus. Ziel ist hier der Austausch von Informationen und geeigneten Methoden zwischen den Mitgliedstaaten in all jenen Bereichen, in denen eine Förderung der Chancengleichheit noch notwendig ist. Hier fallen Auswahl und Verwaltung der Projekte in die Zuständigkeit der Kommission. Haushaltsmäßige Bedeutung der Chancengleichheit 3.
Es ist kein umfassendes Zahlenmaterial über die unter allen Ausgabenlinien speziell auf die Förderung der Chancengleichheit entfallenden jährlichen Gesamtausgaben verfügbar. Der Gesamtbetrag der in Programmen vorgesehenen Ausgaben des Europäischen Sozialfonds (ESF) zugunsten des gemeinschaftlichen Förderkonzepts 1994-1999 (GFK 2) liegt bei 48 500 Mio ECU (Preisstand 1997), wobei Daten der Kommission (2) ergeben, daß die Beteiligung von Frauen an Maßnahmen der beruflichen Bildung im Rahmen der Ziele Nr. 1, 3 und 4 je nach Mitgliedstaat zwischen 15 % und 66 % schwankt. Etwa 500 Mio ECU sind der Gemeinschaftsinitiative (GI) zur Förderung der Chancengleichheit im Bereich Beschäftigung und berufliche Bildung (Beschäftigung-NOW (3)) gewidmet.
Zusätzlich zu der Finanzierung aus ESF-Mitteln wies der Rat weitere 30 Mio ECU einem Aktionsprogramm zur Chancengleichheit (1996-2000) (im folgenden: Programm zur Chancengleichheit) zu. Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt 4. Die Arbeitslosenrate ist bei Frauen in der EU höher als bei Männern. Während die Frauen einen Anteil von 42 % (4) am Arbeitskräftepotential von 140 Millionen haben (5), sind 49 % der 18 Millionen Arbeitslosen in der Europäischen Union Frauen (6). Die durchschnittliche Arbeitslosenrate liegt bei 10,6 % und setzt sich aus 9,2 % männlichen Arbeitskräften und 12,5 % weiblichen Arbeitskräften zusammen.
Diese Arbeitslosenzahlen sind allerdings mit Vorsicht zu behandeln, da gemeinhin die wirkliche Höhe der Arbeitslosigkeit unter Frauen zu niedrig angesetzt ist, da sich arbeitssuchende Frauen nicht immer auch arbeitslos melden (7). Hinzu kommt, daß unter Frauen die langfristige Arbeitslosigkeit häufiger als unter Männern anzutreffen ist, und die Arbeitslosenrate bei jungen Frauen steigende Tendenz aufweist (8). 5. Bereits im Vertrag von Rom wurde anerkannt, daß besondere Vorkehrungen nötig sind, um die spezifischen Nachteile zu bekämpfen, denen sich Frauen auf dem Arbeitsmarkt gegenübergestellt sehen.
So sind Frauen beispielsweise durch die Mutterschaft gezwungen, ihre Beschäftigung aufzugeben, und ihre Rückkehr in das Berufsleben kann mitunter schwierig sein. Eine beträchtliche Anzahl arbeitssuchender Frauen fällt in die besonders benachteiligte Gruppe der alleinerziehenden Mütter (9). Infolgedessen haben sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EU Politiken zur Unterstützung der Chancengleichheit entwickelt. 6. Der Rat hob dies hervor (10) und legte auf dem Beschäftigungsgipfel von Luxemburg (11) zwei Hauptleitlinien zur Chancengleichheit für Frauen fest: a) Überwindung des Gefälles zwischen der Arbeitslosigkeit von Frauen und Männern; b) Verbesserung des Angebots an Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und älteren Personen, was häufig die Aufgabe von Frauen ist.
PRÜFUNGSUMFANG 7. In der Rahmenverordnung der Strukturfonds (12) ist niedergelegt, daß die Aktionen der Strukturfonds den Grundsatz der Chancengleichheit für Männer und Frauen einhalten sollen. Der ESF soll insbesondere dazu beitragen, die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Im vorliegenden Bericht wird der Stand der Chancengleichheit in den operationellen Programmen des Kernbereichs des ESF, in der Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung-NOW und im Programm zur Chancengleichheit (direkt durch die Kommission durchgeführt) untersucht. Er stützt sich auf Prüfbesuche in Deutschland, Griechenland, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien und im Vereinigten Königreich.
Insgesamt sind 79 Projekte (von denen 67 nur Frauen gewidmete Projekte betrafen) geprüft worden, wobei sich der Gesamtwert auf 21,0 Mio ECU beläuft, von denen 9,8 Mio ECU aus Mitteln des ESF oder des Programms zur Chancengleichheit finanziert wurden. ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BEMERKUNGEN 8. Der Hof stellte fest, daß die Kommission die Gesamtstrategie im Hinblick auf die Chancengleichheit verbessern sollte. Ferner sollte sie die Wirksamkeit der Bewertung erhöhen, damit festgestellt werden kann, inwieweit die erzielten Ergebnisse den ursprünglichen Zielsetzungen entsprachen (siehe Ziffern 11-22) (13).
Die vollen Kosten der Betreuung unterhaltsberechtigter Personen und der Beförderung zur Fortbildungsstätte und zurück werden nicht systematisch von der nationalen Kofinanzierung abgedeckt, was sich negativ auf die Beteiligung von Frauen an Maßnahmen der beruflichen Bildung auswirkt (siehe Ziffern 23-25). 9. Die Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung-NOW enthält die Forderung, daß die grenzüberschreitende Dimension zu berücksichtigen ist. Die Kommission hat in bezug auf den Umfang, in dem die Projekte dieser Forderung Rechnung tragen müssen, erst im Spätjahr 1997 ausreichend Orientierungshilfe gegeben.
Die Chance für die Ermittlung und Förderung der besten praktischen Umsetzung ist damit vertan worden (siehe Ziffern 33-41). Der grenzüberschreitende Aspekt im Rahmen des Programms zur Chancengleichheit ist inhaltlich nicht gut umrissen worden und sollte stärker zum Tragen kommen (siehe Ziffern 66-67). In der Tat ist die Wirksamkeit des Programms zur Chancengleichheit in seiner derzeitigen Ausgestaltung fraglich, da die meisten beschäftigungspolitischen Projekte auch im Rahmen von NOW oder als Pilotprojekte im Rahmen der Programme des Kernbereichs des ESF hätten durchgeführt werden können.
10. Es sind Mängel in bezug auf die Verwaltung und Kontrolle der Projekte festgestellt worden (siehe Ziffern 45-50 und 52-53). Verzögerungen bei der Bereitstellung von Mitteln durch die Mitgliedstaaten und die Kommission für NOW und das Programm zur Chancengleichheit hatten negative Auswirkungen auf die Durchführung der Projekte (siehe Ziffern 28-32 und 68-70). Die Bereitstellung von technischer Hilfe (TH) im Rahmen von NOW ist verbesserungsbedürftig (siehe Ziffern 42-44). Verwaltung und Durchführung des Technische-Hilfe-Vertrages waren unzureichend (siehe Ziffern 54-65). OPERATIONELLE PROGRAMME DES KERNBEREICHS DES ESF Mangelnde Strategie für die Chancengleichheit 11.
Die Rahmenverordnung der Strukturfonds stellt gewisse Forderungen im Zusammenhang mit der Chancengleichheit auf (14). Die Art und Weise, wie die Chancengleichheit im Rahmen der verschiedenen Maßnahmen des ESF umzusetzen ist, wurde jedoch nicht im einzelnen festgelegt. Es ist in nicht ausreichendem Maße Orientierungshilfe von der Kommission dazu gegeben worden, wie die Chancengleichheit in die beruflichen Bildungsmaßnahmen des Kernbereichs des ESF und die damit verbundenen Maßnahmen einbezogen werden soll. Infolgedessen sind keine allgemeinen Zielsetzungen wie Beschäftigungszahlen, Wiedereingliederungsraten, Zielsektoren der Wirtschaft und prioritäre Zielgruppen, wie zum Beispiel alleinerziehende Mütter festgelegt worden.
Die Kommission hat demzufolge auch nicht eindeutig die Mittel dargelegt, die zur Erreichung jedes dieser Zielsetzungen eingesetzt werden sollen, einschließlich der erforderlichen Finanzmittel. Das Fehlen einer Gesamtstrategie wird durch den Mangel an systematischen Absprachen zwischen den Länderabteilungen der Kommission und dem für Chancengleichheit zuständigen Referat veranschaulicht. Derartige Absprachen hätten dazu beigetragen sicherzustellen, daß die Umsetzung der politischen Zielsetzungen der Chancengleichheit überwacht und erforderlichenfalls angepaßt würde. Dennoch unternahm die Kommission, wenn auch mit einiger Verspätung, zwei wichtige Schritte.
Im Februar 1996 - zwei Jahre nach dem Beginn der Laufzeit des derzeitigen GFK - erließ die Kommission eine Mitteilung dahin gehend, wie sich die Überwachung und Bewertung der Ergebnisse der Chancengleichheit in bezug auf Maßnahmen des ESF gestalten könnten (15). Im Oktober 1997 erhielten Kommissionsbeamte in leitender Position einen Leitfaden (16) mit Anweisungen darüber, wie festzustellen ist, ob in den verschiedenen Maßnahmen der Chancengleichheit Rechnung getragen worden ist. Die Kommission hat jedoch die Anwendung dieses Leitfadens nicht sichergestellt, obwohl in ihrem Bericht (17) von März 1998 festgehalten ist, daß der Leitfaden ein nützliches Hilfsmittel für Kommissionsbeamte darstellen könnte.
Die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Bewertungsberichte zu den Programmen des Kernbereichs des ESF enthielten nicht immer eine Untersuchung der Chancengleichheit und konnten wegen der Verzögerungen bei der Erstellung der Bewertungen erst in der zweiten Hälfte des Jahres 1997 zwecks Berücksichtigung bei der ESF-Planung herangezogen werden. 12. Auch in den Mitgliedstaaten ist nur unzureichend sichergestellt worden, daß die Chancengleichheit systematisch zum Tragen kam. Im Vereinigten Königreich überwacht ein Ausschuß für die Chancengleichheit ("Equal Opportunities Commission") die Anwendung der im Bereich der Chancengleichheit geltenden Rechtsvorschriften.
Dieser Ausschuß ist aber nicht Mitglied des Begleitausschusses von Ziel Nr. 3 und wurde auch nicht aufgefordert, sich zu beteiligen, als das einzige Programmplanungsdokument (PPD) des Ziels Nr. 3 für den Zeitraum 1994-1996 ausgearbeitet wurde. Eine Komponente des PPD (bekannt als Pfad 4) sieht zielgerichtete Maßnahmen vor, die dazu beitragen sollen, die Chancengleichheit für Männer und Frauen zu verwirklichen. Die Verwendung der für diese Maßnahme 1994 und 1995 bewilligten Mittel lag etwa 30 % unter den Zahlenvorgaben des PPD, welches die wichtigste Plattform für Maßnahmen des ESF in Großbritannien darstellt.
Der Zwischenbericht beinhaltet keine Beurteilung des Pfades 4. Hinzu kommt, daß es keine speziell der Chancengleichheit gewidmeten Bewertungsberichte des ESF gab. 13. Im Rahmen der berufliche Bildungsprogramme und Ausbildungsprogramme für Jugendliche der Regierung des Vereinigten Königreiches, die mit ESF-Mitteln gefördert werden, sind Einrichtungen etwa zur Kinderbetreuung oder kostendeckende finanzielle Zulagen nicht systematisch vorgesehen worden, so daß die Auszubildenden andere Unterstützungsmöglichkeiten auftun mußten, um an den Fortbildungskursen teilnehmen zu können. Das Vereinigte Königreich leitete 1998 Schritte ein, um diese Lage zu verbessern.
14. In den Mitgliedstaaten sind die Maßnahmen zur Chancengleichheit in die meisten ESF-Ziele und GI eingebunden und werden von verschiedenen Organisationen verwaltet. Weder die Kommission noch die Mitgliedstaaten nahmen eine Gesamtbeurteilung der von ihnen erzielten Ergebnisse im Hinblick auf die Sicherstellung der Koordinierung vor. Ohne diese Daten können sie weder die Kosteneffektivität der zugewiesenen Mittel noch den Wert ihrer Einbeziehung in die ESF-Programme einschätzen. 15. Es haben keine systematischen Absprachen zwischen den für die Chancengleichheit zuständigen Beamten des Mitgliedstaates und dem entsprechenden Referat der Kommission stattgefunden.
Dies bedeutete, daß ein umfassender Austausch von Meinungen und Erfahrungen auf EU-Ebene fehlte. Dies ist aber ein Schlüsselelement bei der Förderung der Chancengleichheit sowie der Gewährleistung einer systematischen Weiterverfolgung der in den Programmplanungsunterlagen dargelegten Pläne. So forderte auch der Beratende Ausschuß zur Chancengleichheit, daß die Beratung in Fragen der Chancengleichheit stärkeres Gewicht erhalten müsse. 16. Der Hof stellte in der Vergangenheit fest, daß die Koordinierung zwischen den unterschiedlichen Begleitausschüssen fehlte (18). Die Kommission hat zwar Schritte unternommen, um hier Verbesserungen zu erzielen, doch zwischen den für die Aktionen der Chancengleichheit im Rahmen von NOW und den Programmen des Kernbereichs des ESF zuständigen Ausschüssen fand kein systematischer Informationsaustausch statt.
Die Koordinierung zwischen den Begleitausschüssen und den für die Genehmigung und Kontrolle zuständigen Verwaltungen ist immer noch verbesserungsbedürftig. 17. Das GFK 2 begann, ohne daß die Kommission eine allgemeine Orientierungshilfe bezüglich der Durchsetzung der Chancengleichheit an die Hand gegeben hätte. Erst drei Jahre später am 1. Oktober 1997 erließ die Kommission eine Mitteilung (19), in der darauf hingewiesen wurde, daß "besondere Strategien entwickelt werden sollen, um den Unternehmergeist unter Frauen zu fördern, um deren Beschäftigungsfähigkeit und Anpassungsfähigkeit zu verbessern und um die besondere Arbeitsmarktlage von Frauen zu berücksichtigen" (20).
18. Einem Kommissionsdokument (21) zufolge werden im Zeitraum 1994-1999 schätzungsweise 785 Mio ECU (d. h. 1,6 % der Ausgaben) für ESF-Projekte zur Chancengleichheit, wie für Frauen bestimmte Beratungs-, Orientierungs- und Ausbildungsmaßnahmen, ausgegeben. Der prozentuale Anteil der ESF-Finanzierung zugunsten dieser besonderen Maßnahmen unterscheidet sich jedoch erheblich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat (22). Wenn der erste Jahresbericht der Kommission (1996) über die Chancengleichheit für Frauen (23) auch ausführt, daß es notwendig ist, besondere Maßnahmen durchzuführen, liefert er kein statistisches Zahlenmaterial über die wichtigsten Frauengruppen, die einen Bedarf an diesen spezifischen Aktionen haben (diese fehlenden statistischen Angaben sind auch kennzeichnend für das Programm zur Chancengleichheit) noch über die Finanzmittel, die hierfür aufgewendet werden sollen.
Dieser grundlegende Mangel in Form fehlender Daten ist auch vom Europäischen Parlament und vom Wirtschafts- und Sozialausschuß festgestellt worden (24) und wird in einer Mitteilung der Kommission vom März 1998 bestätigt (25). Die Kommission führte in den Erläuterungen zu ihrem Vorschlag für die nächste Programmplanungsperiode (ab 2000) aus, daß der auf Maßnahmen der Chancengleichheit für Frauen entfallende ESF-Prozentteil als Richtwert mindestens 15 % betragen sollte (26). Der Hof ist jedoch nicht imstande gewesen, eine detaillierte Grundlage für diesen Richtwert zu finden, der in Anbetracht des starken Anstiegs der gegenwärtigen Ausgabenhöhe im Rahmen des GFK 2 optimistisch anmutet.
19. Im Kommissionsbericht zur Chancengleichheit werden die Unterschiede zwischen den mitgliedstaatlichen Statistiken nicht analysiert. Es wird beispielsweise nicht den Gründen nachgegangen, warum in einigen Mitgliedstaaten die Arbeitslosenrate unter Frauen wesentlich höher ist als unter Männern (80 % höher in Spanien, 65 % höher in Belgien und 40 % höher in Österreich), während sie in Schweden und im Vereinigten Königreich niedriger liegt (27). 20. Die Folgen der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssache Kalanke 1995) (28) zum Ausmaß, in dem positive Maßnahmen zur Chancengleichheit für das unterrepräsentierte Geschlecht durchgeführt werden können, werden von den für die Chancengleichheit in den Mitgliedstaaten zuständigen Personen häufig nicht überblickt.
Hinzu kommt, daß die potentiellen Auswirkungen des Vertrages von Amsterdam (29) im Hinblick auf die Chancengleichheit noch nicht voll und ganz untersucht wurden. Am 27. Januar 1998 bestätigte ein vom Ausschuß für die Rechte der Frau des Europäischen Parlaments veranstaltetes Seminar, daß Unsicherheiten im Hinblick auf die Maßnahmen zur Chancengleichheit bestehen (30). Die Kommission sollte Orientierungshilfe geben, so daß die Unsicherheit in bezug auf die positiven Maßnahmen ausgeräumt wird. Fehlen einer Gesamtbewertung 21. Die Umsetzung der Chancengleichheit ist von den Begleitausschüssen oder der Kommission nicht systematisch untersucht worden.
Der erste Jahresbericht der Kommission zur Chancengleichheit enthält keine Analyse über die Anzahl der durchgeführten Projekte, die Anzahl der Teilnehmer und die Ergebnisse. In der Tat konnte die Kommission keine aussagekräftige Untersuchung durchführen, da Zwischenberichte für die OP im Rahmen des Ziels Nr. 3 von seiten verschiedener Mitgliedstaaten fehlten. Bis Ende 1997 hat keine Gesamtauswertung (EU-Ebene) der Ergebnisse der Maßnahmen zur Chancengleichheit für den Zeitraum 1994-1996 stattgefunden. Ein ähnliches Problem ist vom Hof in seiner vorangehenden Prüfung festgestellt worden (31).
Jedoch enthalten eine Reihe von Zwischenberichten, z. B. der Bericht für das OP im Rahmen des Ziels Nr. 3 von Bayern (1994-1999) (32), eine eingehende Analyse der Maßnahmen zugunsten von Frauen, der Anzahl der weiblichen Teilnehmer und der Wiedereingliederungsraten. Wenn auch wenige Hinweise auf eine Gesamtstrategie vorliegen, so zeigt der Bericht Bayerns, daß es möglich ist, brauchbare Daten über die Umsetzung der Chancengleichheit vorzulegen und daß Projekte für die Wiedereingliederung von Frauen eine höhere Erfolgsquote aufwiesen als die bei Männern. 22. In Griechenland gibt es nur beschränkte Statistiken über arbeitssuchende Frauen, da die Beschäftigungszentren nicht wie in den OP geplant eingerichtet wurden.
Als Folge hiervon ist es zu keiner Untersuchung des Bedarfs an Ausbildungs- und anderen Maßnahmen für Frauen gekommen oder darüber, ob das Fortbildungsangebot dem jeweiligen Bedarf entsprochen hat. Es gab daher kaum eine Grundlage für die Beurteilung des Erfolgs oder Mißerfolgs der Maßnahmen. Obwohl Indikatoren festgelegt worden waren, haben keine Bewertungen dahin gehend stattgefunden, um zu untersuchen, ob diese erreicht worden sind. Im allgemeinen gab es keine Untersuchung der Zuverlässigkeit der von den Mitgliedstaaten festgelegten Indikatoren, und das Bewertungssystem befindet sich immer noch in der Entwicklung.
Kofinanzierung 23. In mehreren Mitgliedstaaten (33) entfällt der Großteil der nationalen Kofinanzierung auf die Arbeitslosenunterstützung und Sozialhilfe und steht in keiner direkten Verbindung zu Fortbildungsmaßnahmen. Obwohl der Auszubildende einen geringen zusätzlichen Betrag für Ausbildungskosten erhalten kann, hat der Großteil des ausgezahlten Betrages nichts mit den Maßnahmen zur beruflichen Bildung zu tun und würde in jedem Fall entweder als Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe gezahlt. Damit schwankt der Betrag der nationalen Kofinanzierung von Auszubildendem zu Auszubildendem je nach Höhe der jeweiligen Sozialhilfe.
Neben der Reduzierung der für Ausbildungsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Gesamtbeträge bedeutet dieser Umstand, daß die einzelstaatlichen Behörden (34) ihre Überprüfungen bezüglich der Ausbildungskurse usw. verringern, da nationale Mittel nicht im Spiel sind. 24. Die Kofinanzierung kann Auswirkungen auf den Zugang der Frauen zu Maßnahmen der Chancengleichheit haben. In verschiedenen Mitgliedstaaten stützen sich die Arbeitslosengelder auf die vergangene berufliche Tätigkeit des Empfängers. Wenn eine Frau bisher nur in geringem Umfang berufstätig war (d. h. in das Erwerbsleben zurückkehrt) und ihr Ehemann berufstätig ist, hat sie unter Umständen keinen Anspruch auf Arbeitslosengelder und Fortbildungsbeihilfen.
Somit stellt diese Zielgruppe zusätzliche Probleme bei der Sicherstellung, daß nationale Kofinanzierung verfügbar ist. 25. In einigen Mitgliedstaaten (35) werden die Begleitmaßnahmen, die für die effektive Durchführung der Ausbildungsmaßnahmen erforderlich sind, wie Kinderbetreuung und Beförderung zur Ausbildungsstätte und zurück, nicht systematisch und in Gänze national kofinanziert. Diese Kosten betreffen insbesondere Frauen in sozial benachteiligten Situationen; tatsächlich kann eine derartige Finanzierung für eine Teilnahme an einem Kurs ausschlaggebend sein. In Anbetracht der Bedeutung dieser Finanzmittel für die Maßnahmen zur Chancengleichheit sollten Kommission und Mitgliedstaaten im Rahmen der Partnerschaft sicherstellen, daß die aus Mitteln des ESF geförderten Projekte diese wichtige Unterstützung erhalten.
INITIATIVE BESCHÄFTIGUNG-NOW Rolle der Initiative Beschäftigung-NOW 26. Die Prüfung der NOW-Projekte konzentrierte sich auf den Zeitraum 1995-1997 des derzeitigen GFK, die Ende 1997 oder im Verlauf von 1998 abgeschlossen werden sollten. 27. Die Beschlüsse zur Festlegung der nationalen Programme für NOW erfolgten im Spätjahr 1994, was die Durchführung dieser Initiative verzögerte. Ferner lagen infolge von Verzögerungen beim Abschluß der NOW-Programme im Zusammenhang mit dem vorangehenden Zeitraum (1990-1993) die Bewertungen der bereits durchgeführten Projekte in den meisten Fällen nicht vor, was die neue Planung beeinträchtigte.
Es mangelte auch an Kontinuität zwischen den beiden Zeiträumen (36). So wurde in Frankreich die nationale technische Hilfe, die größtenteils aus Mitteln des Gemeinschaftshaushalts finanziert wurde, fast ein Jahr lang unterbrochen, was auf Verzögerungen in der Planung und Bereitstellung der Mittel zurückzuführen war, die auch einer Nutzung der Ergebnisse des vorangehenden Zeitraums im Wege standen. Durchführung der NOW-Initiative 28. Die geprüften NOW-Projekte litten insbesondere in Frankreich unter Zahlungsverzögerungen infolge schleppender Verwaltungsverfahren (37). Im Zusammenhang mit im November oder Dezember 1995 angelaufenen Verträgen erfolgten die ersten Zahlungen erst im Oktober 1997.
Die Träger der Ausbildungsmaßnahmen machten geltend, daß sie Darlehen aufnehmen mußten, die der Finanzierung für ein Jahr entsprachen, was zusätzliche Folgekosten für das Projekt nach sich zog, und einige Anbieter beabsichtigten, ihre zukünftige Beteiligung an den NOW-Projekten einzuschränken. 29. Einige Projekte in Bayern wurden erst mehrere Monate nach ihrem Beginn behördlicherseits endgültig genehmigt. In der Zwischenzeit wird das Projekt auf der Grundlage einer vorläufigen Genehmigung durchgeführt, die ihrerseits mitunter nach Beginn des Programms erteilt wird. Dies schafft Unsicherheit und bringt tendenziell eine Kostensteigerung mit sich, da die Vertragsnehmer kurzfristige externe Aufträge erst dann in Anspruch nehmen, wenn alles unter Dach und Fach ist.
Angesichts der Verzögerungen bei der Mittelbereitstellung, die sich auf 5-6 Monate erstrecken kann, richteten die bayerischen Behörden einen Vorschußfonds für den ESF ein. Dennoch kommt es bei der Zahlung des "Vorschusses" zugunsten des Projekts immer noch zu Verzögerungen, die sich mitunter auf mehrere Monate erstrecken. 30. In Italien nahm 1995 die Auswahl und endgültige Genehmigung von NOW-Projekten ein Jahr länger als in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch. Die Frist für die Einreichung der Projekte war der 20. Juni 1995. Die Projekte konnten erst nach ihrer Genehmigung anlaufen und Mittel aus der nationalen Kofinanzierung erhalten.
Erst im April 1996 sind die vorläufigen Genehmigungen erteilt worden, jedoch mit der Auflage, die Vorschläge inhaltlich neu zu fassen, um die erforderlichen Beträge zu reduzieren. 31. Alle in Italien geprüften Projekte litten unter diesem Problem, das anfangs dazu führte, das grenzüberschreitende Partnerschaften ohne einen italienischen Partner stattfanden. Später, als die Partnerschaften eingerichtet waren, schlossen die nichtitalienischen Partner ihre Aufträge zwischen September und Dezember 1997 ab, was für die italienischen Partner bedeutete, ihre Arbeiten einige Monate später in eigener Regie zu vollenden.
32. Es gilt ferner sicherzustellen, daß die Projekte und Zielsetzungen wirklichen Arbeitsplatzmöglichkeiten entsprechen, insbesondere für jene Auszubildenden, die von den Beschäftigungszentren weit entfernt leben. Dies wird an einem Projekt im Vereinigten Königreich deutlich, wo von den ursprünglich 17 Kursteilnehmern lediglich einer am Ende des Kurses einen (Teilzeit-)Arbeitsplatz fand. Die Gesamtkosten des Projekts beliefen sich auf rund 364 000 ECU, von denen annähernd 99 000 ECU aus ESF-Mitteln kofinanziert wurden. Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Dimension 33. Grenzüberschreitende Partnerschaften sind eine der Bedingungen der Kommissionsentscheidung, in der die Kriterien für Projekte aufgestellt werden, die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung-NOW genehmigt werden können (38).
Im Hinblick auf die Fortbildungsmethoden, Arbeitspraktiken und nationalen Politiken für die Integration der Frauen und für die Chancengleichheit gibt es zwischen den Mitgliedstaaten erhebliche Unterschiede. Deshalb ist ein Erfahrungsaustausch von hohem Wert. Der grenzüberschreitende Aspekt von NOW stellt darauf ab, einen derartigen Erfahrungsaustausch zu erleichtern, doch muß dessen Umsetzung noch erheblich verbessert werden. 34. Eine grenzüberschreitende Partnerschaft wird nicht als solche genehmigt. Jeder Mitgliedstaat genehmigt das Projekt auf seinem eigenen Staatsgebiet unabhängig von der Partnerschaft.
Keiner der ursprünglichen Partner eines französischen Projekts hat von den nationalen Behörden eine Genehmigung erhalten. Die derzeitigen Partner, die alle von den Mitgliedstaaten ersetzt wurden, sind an Ökologie, Windenergie, Gartenbau, Beschäftigung auf dem Land, Industrie, Öl und Regionalplanung interessiert und haben wenig gemein mit dem französischen Partner, der sich mit der Betreuung und Unterstützung von Personen zu Hause beschäftigt. 35. Die Vorbereitung eines Projekts in den Niederlanden ist plangemäß mit Partnern aus Spanien, Portugal und Irland durchgeführt worden, doch waren die spanischen und portugiesischen Partner nicht von ihren jeweiligen nationalen Behörden ausgewählt worden.
Schließlich wurden in Frankreich, dem Vereinigten Königreich und Deutschland Ersatzpartner gefunden, was das Gleichgewicht des Projekts veränderte und es um 15 Monate verzögerte. Die für technische Unterstützung zuständige Agentur im Vereinigten Königreich (39) vertrat die Auffassung, etwa zwei Drittel der genehmigten britischen Projekte (1994-1996) hätten zumindest einen ihrer ursprünglichen Partner verloren. 36. Die meisten Mitgliedstaaten fordern nicht, daß ein besonderer Prozentsatz für grenzüberschreitende Zwecke aufgewandt wird; in Frankreich aber muß er zwischen 15 und 20 % der Mittelausstattung des Projekts liegen.
Erst im Spätjahr 1997 erteilte die Kommission Anweisungen dazu, wie die grenzüberschreitende Dimension zu berücksichtigen ist. Idealerweise sollten die Verträge zwischen den Partnern ausgetauscht werden, damit diese Aufschluß über die Aufgaben jedes einzelnen Partners und die bewilligten Haushaltsmittel erhalten. Dies ist nicht erfolgt, und derzeit werden die Haushaltsmittel jedes Partners nicht zwischen den Mitgliedstaaten oder den Partnern ausgetauscht, was Probleme bei der Koordinierung der Projekte nach sich zog und zu einer Vergeudung von Mitteln führen könnte. Dies würde es auch ermöglichen, zu einer fundierten Einschätzung des Erfolgs oder Mißerfolgs der grenzüberschreitenden Dimension zu gelangen.
37. Den grenzüberschreitenden Partnerschaften im Rahmen von NOW mangelt es an Leitung oder einer für die Verwaltung der grenzüberschreitenden Partnerschaft zuständigen Person. Diese Schwachstelle könnte auch eine Vergeudung von Mitteln zur Folge haben. Die in den Mitgliedstaaten geprüften Projekte ergaben Mängel, wie das Fehlen klarer Leitlinien zur Koordinierung. Die Partner nahmen keinen Kontakt zueinander auf, und die Fortbildungsmaßnahmen wurden nicht plangemäß abgeschlossen. Damit sind die erwarteten Ergebnisse nicht erzielt worden. 38. Eine vom Hof vorgenommene Analyse macht die Tendenz deutlich, Partner aus benachbarten Ländern auszuwählen.
Um einen möglichst breiten Erfahrungsaustausch und die Verbreitung vorbildlicher Praktiken zu gewährleisten, sollten Kommission und Technische-Hilfe-Agentur (im folgenden: TH-Agentur) der EU Partnerschaften überall in der EU aktiv unterstützen (40). Bisher ist dies nicht der Fall gewesen. 39. Ein Großteil der durch die grenzüberschreitende Dimension im Rahmen der NOW-Projekte verursachten Ausgaben steht in Verbindung mit Reisen und Versorgung sowie den Kosten für den Empfang der Partner, einschließlich von Ausgaben für Dolmetschleistungen. Es gibt jedoch keine klaren Vorschriften darüber, welche Ausgaben von welchem Partner in Rechnung gestellt werden können, insbesondere im Hinblick auf die Ausgaben für den Empfang und die Dolmetschleistungen.
Derartige Unsicherheiten sollten durch die Vorschriften auf EU-Ebene ausgeräumt werden. Werden beispielsweise grenzüberschreitende Ausgaben geltend gemacht, könnte die Kommission fordern, daß Belege beizubringen sind (z. B. eine Bescheinigung usw.), so daß die anderen Partner nicht dieselben Ausgaben in Rechnung stellen. Ferner könnte die Kommission grenzüberschreitende Überprüfungen im Hinblick auf die Projektpartner durchführen. Bis Ende 1997 sind keine derartigen Überprüfungen hinsichtlich der NOW-Ausgaben durch die Kommission erfolgt (41). 40. Arbeiten im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Projektvorschlages vor dem Zeitpunkt seiner Vorlage sind nicht erstattungsfähig.
Daher versuchen die Projektverwalter (Träger) mitunter, die Kosten für die Vorbereitung neuer Projektvorschläge anderen Projekten zuzuweisen. In Frankreich waren 1996 die Kosten der Vorbereitung und Vorlage eines Vorschlages im Rahmen eines anderen Programms (Leonardo) zu Lasten eines NOW-Projekts verbucht worden. Ein ähnlicher Fall wurde in Griechenland angetroffen, wo die Vorbereitung anderer Projekte auch aus Mitteln eines NOW-Projekts bestritten wurde. Diese Ausgaben machen deutlich, daß die Projekte nicht ordnungsgemäß überprüft wurden. 41. Bestimmte grenzüberschreitende Aspekte sind ungewiß, wie etwa das Urheberrecht, das Recht zu produzieren und einen finanziellen Nutzen aus den Erzeugnissen der Zusammenarbeit zu ziehen und das Recht oder die Pflicht der Verbreitung der Ergebnisse.
Die Kommission sollte diese Aspekte klarstellen, da die diesbezügliche Unsicherheit einer effizienten Verbreitung der Ergebnisse der Zusammenarbeit im Wege steht. Technische Hilfe (TH) 42. Die technische Hilfe im Rahmen des NOW-Programms umfaßt die nationalen Unterstützungsagenturen in jedem Mitgliedstaat und die technische Hilfe der EU, die von einer Agentur in Brüssel geleistet wird. Eine Erhebung des Hofes in bezug auf die Funktionsweise der TH-Agentur der EU (für NOW) ergab, daß die Verwaltung im Zuge der wachsenden Erfahrung verbessert wurde. Jedoch war für den Zeitraum 1994-1996 erst im März 1996 eine Auflistung der in den Mitgliedstaaten genehmigten Projekte verfügbar (42).
43. Die Kommission sollte das System verstärken und voll ausbauen, um sicherzustellen, daß die erzielten Ergebnisse so weit wie möglich nutzbar gemacht werden können. Erfolgreiche Projekte sollten bei der Einbindung der Chancengleichheit, d. h. der ausgedehnteren Anwendung innerhalb des ESF, in Erwägung gezogen werden. Es gibt keine Forderung dahin gehend, daß die geprüften Projekte diese Aspekte einschließen und bei der Planung der Haushaltsmittel berücksichtigen müssen. Der Hof ist der Auffassung, daß diese Aspekte einbezogen werden müssen. Die fehlende Projektleitung bedeutet, daß es weit schwieriger ist, die Ergebnisse zusammenzustellen und auszuwerten.
Ferner fehlten bei verschiedenen Projekten Einzelangaben dazu, wie die Ergebnisse zu verbreiten waren. 44. In Frankreich und in den Niederlanden war den geprüften Projektträgern die Art der Unterstützung, welche die jeweiligen nationalen oder regionalen Unterstützungsagenturen leisten könnten, weitgehend unklar, und sie zogen es vor, sich direkt an ihre eigene Kontaktorganisation im Ausland zu wenden. Prüfungsfeststellungen in den Mitgliedstaaten 45. Die Rahmenverordnung des ESF ermöglicht Maßnahmen zur Modernisierung der Systeme zur beruflichen Bildung. In Italien hatten zwei der fünf geprüften NOW-Projekte zum Ziel, bestimmte Ausbildungszentren zu verbessern.
Die gewährte Beihilfe ist Frauen nicht direkt zugute gekommen. Die nationalen Vertreter führten an, eine derartige Finanzierung sei nicht ungewöhnlich und ziele darauf ab, die Ausschöpfungsrate der Mittel zu erhöhen, da Projekte zugunsten von Angestellten von Ausbildungszentren hinsichtlich Planung und Durchführung schneller abzuwickeln seien als Ausbildungsmaßnahmen, die der Wiedereingliederung von Frauen gewidmet sind. Die Kommission sollte eine derartige Verwendung von NOW-Mitteln einer eingehenden Überprüfung unterziehen. 46. In einem anderen NOW-Projekt bestand die Zielgruppe aus 135 weiblichen städtischen Angestellten.
Die Förderungswürdigkeit dieser Maßnahme zur Chancengleichheit in lokalen Behörden im Rahmen des ESF ist fraglich, da es sich nicht um eine Region des Ziels Nr. 1 handelte. Darüber hinaus scheinen die Auszubildenden, die weder arbeitslos noch von Arbeitslosigkeit bedroht waren, für eine Beihilfe nicht in Frage zu kommen. Die Kommission führte in ihrer Antwort zu Ziffer 7.26 des Jahresberichts des Hofes zum Haushaltsjahr 1996 an, daß die Finanzierung von Ausbildungsmaßnahmen für Angestellte des öffentlichen Sektors in Schweden aus Mitteln des ESF eine Ausnahme darstellte. Dieser Punkt ist im Rahmen der neuen Kriterien für die Förderfähigkeit noch nicht zufriedenstellend gelöst worden.
Die Kommission sollte in dieser Angelegenheit eine eindeutige und EU-weite Position vertreten. 47. Ein französisches Projekt mit Kosten von 318 000 ECU, einschließlich von ESF-Fördermitteln in Höhe von 143 000 ECU, stellte darauf ab, schlecht oder gar nicht ausgebildeten Frauen bei der Gründung kleiner Betriebe zu helfen. Für jede Auszubildende waren 30 Stunden Betreuung und Beratung in Form von Modulen geplant. Obwohl es unwahrscheinlich ist, daß den Teilnehmern 30 Stunden reichen, um Kenntnisse über die lokalen Rechtsvorschriften, Einstellung, Personal, Industrieunfälle, Besteuerung, Buchführung, Versicherung usw. zu erwerben, schlossen einige wenige Auszubildende alle Module ab.
Die meisten jedoch nahmen an einem einwöchigen Kurs in Spanien oder Italien teil, der vom Projekt finanziert wurde. Eine derart mangelhafte Planung könnte zu einer Vergeudung von Mitteln führen. 48. Im Rahmen eines NOW-Projekts in Spanien (Gesamtkosten 40 000 ECU) leistete die Handelskammer Beratungs- und Informationsdienste zugunsten von Frauen, die ihre eigene Firma gründen oder dort Verbesserungen erzielen wollten. Es war der Handelskammer nicht bekannt, daß die regionalen Behörden in der Umgebung ein ähnliches Projekt im Rahmen ihres Ziel-1-OPs (Gesamtkosten 110 000 ECU) förderten. Eine Verbindung zwischen diesen beiden Projekten hätte die Qualität und Effizienz verbessert.
49. Es gab auch Beispiele von Fällen, in denen Ausgaben nicht hätten geltend gemacht werden dürfen. Die Ausgaben in bezug auf ein spanisches Projekt schlossen den vollen Kaufpreis einer EDV-Anlage in Höhe von 11 500 ECU ein, obwohl lediglich die Abschreibung von etwa 4 000 ECU hätte abgerechnet werden dürfen. Im Rahmen des obengenannten französischen Projekts konnten keine Belege oder Erklärungen über Unterbringungskosten und Zulagen beigebracht werden, die zu Lasten des Projekts verbucht wurden, und es wurden Reisekosten zweimal geltend gemacht. 50. Elf der 17 nationalen Zwischenberichte zur GI Beschäftigung (einschließlich NOW) waren bis Mitte 1997 erstellt worden.
Zum Zeitpunkt der Prüfung (im Spätjahr 1997 und zu Beginn von 1998) lagen die Berichte für Italien und Griechenland immer noch nicht vor. Allerdings sind die Zwischenergebnisse von den Begleitausschüssen diskutiert worden, und dies schuf zusammen mit den Berichten über die technische Hilfe (die rechtzeitig fertiggestellt wurden) in gewisser Weise einen Ausgleich für die Verzögerungen bei der Erstellung einiger nationaler Zwischenberichte. Im Oktober 1997 erstellte die Kommission anhand der verfügbaren Daten einen Berichtsentwurf zur Chancengleichheit, der den Mitgliedstaaten als Diskussionsgrundlage dienen sollte und dessen endgültige Fassung im Juni 1998 veröffentlicht wurde.
Die Verzögerungen einiger Mitgliedstaaten bei der Erstellung ihrer Zwischenberichte sind in Anbetracht der vom Hof festgestellten Probleme, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Dimension, zu bedauern. PROGRAMM ZUR CHANCENGLEICHHEIT 1996-2000 51. Die Prüfung des Hofes ergab, daß es zwischen den Projekten des Programms und den ESF-Aktionen, insbesondere im Rahmen von Beschäftigung-NOW oder in Form von Pilotprojekten im Rahmen des Kernbereichs des ESF keinen erkennbaren Unterschied gibt. Dies führte zu Koordinierungsproblemen und stellt den Wert der getrennten Durchführung derartiger Projekte im Rahmen dieses Programms in Frage.
Der Hof stieß auf Mängel bei einigen Projekten, insbesondere im Hinblick auf die grenzüberschreitende Dimension, und obwohl die Verwaltung hohe Kosten verursachte, mußte die Kontrolle der Projekte gestrafft werden. Verwaltung des Programms 52. Das Programm wird von der Kommission mit Unterstützung eines Verwaltungsausschusses, der aus 18 Mitgliedern, bei denen es sich um nationale Beamte handelt, einem Vorsitzenden als Vertreter der Kommission und einem Schriftführer besteht, überwacht. Hinzu kommt ein Beratender Ausschuß für die Chancengleichheit (dessen Zuständigkeitsbereich sich von den Aufgaben des Verwaltungsausschusses unterscheidet), der aus 46 Mitgliedern und 23 Beobachtern zusammengesetzt ist.
Die beiden Ausschüsse veranstalten regelmäßige Sitzungen in Brüssel mit entsprechenden Kosten. In Anbetracht der Zahl der zu verwaltenden Projekte und der im Rahmen des Programms zur Chancengleichheit entwickelten Grundzüge der Politik, würde eine entsprechende Anpassung an die neuen Bedingungen Vorteile für die Verwaltung mit sich bringen, und die Kommission sollte zusammen mit den Mitgliedstaaten die beiden Ausschüsse überprüfen. 53. Obwohl die Kommission in der Regel dem Verwaltungsausschuß die Daten eine Woche vor der Sitzung übermittelt, reicht den Mitgliedern die verbleibende Zeit nicht immer, um ihre Sitzungen ordentlich vorbereiten können.
Bereitstellung von technischer Hilfe 54. Die Kommission hat die laufende operationelle Verwaltung des Programms zur Chancengleichheit, einschließlich des Managements und der finanziellen Überwachung des Projekts in Auftrag gegeben. Die Zahlungsverpflichtungen für das Programm zur Chancengleichheit liegen bei rund 6,5 Mio ECU jährlich. Der Technische-Hilfe-Vertrag, der die einzige Tätigkeit der TH-Agentur (43) darstellt, verursacht jährlich Kosten in Höhe von 3,1 Mio ECU, davon entfallen 1,2 Mio ECU auf Personal- und Verwaltungsausgaben. Dies steht in keinem Verhältnis zu den zu verwaltenden Mitteln.
(Der Restbetrag in Höhe von 1,9 Mio ECU entfällt auf die Verbreitung, Seminare usw.). 55. Die Haushaltslinie B3-4 0 1 2, welche die operationellen Ausgaben für das Programm zur Chancengleichheit abdeckt, bestimmt einen "Hoechstbetrag von 1,75 Mio ECU (. . .) zur Finanzierung der Ausgaben für Studien, Sachverständigensitzungen, Konferenzen und Kongresse, Informationsmaßnahmen und Veröffentlichungen, die unmittelbar zur Erreichung des Ziels der Aktionen dienen, deren integraler Bestandteil sie sind [ . . .]; ausgenommen sind Ausgaben, die in den Bereich der Verwaltung dieser Aktionen oder der allgemeinen Verwaltung fallen".
Die direkt von der Kommission vorgenommenen Gesamtmittelbindungen für die obengenannten Maßnahmen beliefen sich 1997 auf 1 386 526 ECU. Zusätzlich zu diesen Mittelbindungen ist es jedoch zu einer Mittelbindung zugunsten der TH-Agentur der EU in Höhe von 1 509 396 ECU gekommen, die auch für diese Aktivitäten des Programms verwendet wurden. Die Hoechstgrenze des Haushaltsplans von 1,75 Mio ECU ist damit um etwa 1,1 Mio ECU überschritten worden. 56. Der Vertrag ist von der Kommission im Juni 1997 geprüft worden. Es wurden Folgemaßnahmen eingeleitet, um die verschiedenen Beanstandungen zu beheben, doch einige Fragen wie die Schwachstellen in den mit Experten abgeschlossenen Unterverträgen, undurchsichtige Auswahlverfahren und Pauschalvergütung bleiben bestehen.
57. Die Ausschreibung zur Leistung von technischer Hilfe ist im Amtsblatt veröffentlicht worden. Der ausgewählte Auftragnehmer erhielt einen Einjahresvertrag, der viermal um ein Jahr verlängerbar war und ein fünftes Mal um sechs Monate (insgesamt 5 1/2 Jahre) mit einem Gesamtwert von 16,8 Mio ECU. Die Bedingungen des Kommissionsauftrags sind nicht eindeutig. Wie die Kommission selbst in ihrer eigenen Prüfung feststellte, hat sie sich vertraglich dazu verpflichtet, bis in Höhe des im Vertrag genannten Betrags zu zahlen, ohne dargelegt zu haben, wie die im Rahmen des Vertrages anfallenden Ausgaben zu berechnen sind.
Dies hat zu Verzögerungen bei der Genehmigung des Antrages der TH-Agentur geführt. Im März 1998 hatte die Kommission den für das erste am 18. Juli 1997 endende Vertragsjahr fälligen Betrag noch nicht bestimmt. 58. Die Verwaltung des Programms ist zum Teil von der TH-Agentur selbst im Rahmen eines Unterauftrags weitervergeben worden. Für das erste Vertragsjahr ist ein Untervertrag in Höhe von 55 000 ECU unterzeichnet worden, der im zweiten Jahr des Vertrages mit einer der Dachgesellschaften der Agentur auf 164 450 ECU erhöht wurde und durch den Personal bereitgestellt werden sollte. Diese vertraglich vereinbarten Beträge wurden von der TH-Agentur der EU ohne Rechnung und ordentliche Belege von seiten der Dachgesellschaft, aus der die Zeiten ersichtlich sind, die ihr Personal im Auftrag der TH-Agentur der EU ableistete, gezahlt.
Die Kommission unterrichtete den Hof davon, daß sie Schritte unternommen hat, um zukünftig ordentliche Belege zu fordern. 59. Der erste Vertrag zwischen der Kommission und dem ausgewählten Auftragnehmer ist am 19. Juli 1996 unterzeichnet worden, wobei als Auftragnehmer die TH-Agentur der EU ernannt wurde. Am gleichen Tag unterzeichnete der Leiter der neu ernannten Agentur einen Vertrag über 31 500 FF monatlich, um einen Koordinator für die Agentur einzustellen. Dieser wiederum unterzeichnete einen Vertrag mit dem Manager der Agentur für Managementdienste in Höhe von 85 000 ECU jährlich.
Bei derartigen Vertragsregelungen bestehen ganz klare finanzielle Risiken. Der Hof empfiehlt, daß derartige Verträge vom Aufsichtsrat der EWIV zu unterzeichnen sind. 60. Für das erste Jahr des obengenannten Arbeitsvertrages des Koordinators ist der Unterschied zwischen dem in Ecu lautenden Betrag im Vertrag der TH-Agentur der EU mit der Kommission und dem in französischen Francs ausgedrückten Betrag im Arbeitsvertrag der Agentur nach der Vertragsdauer gezahlt worden. Diese Zahlung ging an die Dachgesellschaft, die den Koordinator im zweiten Jahr beschäftigte und nicht an die betroffene Einzelperson.
61. Andere Personen erhielten von der TH-Agentur Verträge zur Ausführung von Aufgaben. Sie wurden pauschal bezahlt, ohne daß eine Rechnung oder sonstige ausreichende Belege über die geleistete Arbeit vorlagen. 62. Als Teil ihrer finanziellen Überwachung der Projekte überprüft die TH-Agentur der EU die endgültigen Ausgabenerklärungen und übermittelt sie der Kommission zwecks Genehmigung. Der Gesamtbetrag wird der EU-Agentur dann zur Übermittlung an jeden Vertragsnehmer ausgezahlt. Im Januar 1998 hatte die Kommission noch keine wirksamen Systeme für die endgültigen Zahlungen eingerichtet.
Der Großteil der 68 Projekte ist am 30. Juni 1997 abgeschlossen worden. Erst am 16. Dezember erhielt die Kommission von der TH-Agentur der EU einen Zahlungsantrag im Hinblick auf 28 Projekte. Bis zum 1. April 1998 sind lediglich für 13 Projekte die Zahlungen ergangen. Diese Verzögerungen waren auf die ineffiziente Verwaltung zurückzuführen, da die Kommission die Zahlungen der EU-Agentur erst dann leistet, wenn alle Projektanträge eingegangen und genehmigt sind. 63. Es hat keine Bewertung der EU in bezug auf die Ergebnisse der Projekte stattgefunden. Die Bewertung beschränkte sich auf eine "Eigenbewertung" des Auftragnehmers als Teil des im Juli 1997 vorgelegten Abschlußberichts.
64. Die TH-Agentur der EU war auch an der Auswahl von 12 Studienverträgen zu den verschiedensten Themen (von etwa 100 Antragstellern) beteiligt, die im Rahmen des Programms zur Chancengleichheit finanziert wurden. Ein französischer Universitätsprofessor, der für die Studie unter einem der Verträge zuständig war, zählte noch ein Jahr vor der Vertragsunterzeichnung zu den Vorstandsmitgliedern einer der beiden Gesellschaften, welche die TH-Agentur der EU gemeinsam gründeten. In diesem besonderen Fall hätte sich die TH-Agentur der Union befangen erklären müssen. Obwohl der Vertrag mit einer französischen Universität abgeschlossen worden war, gingen die Zahlungen direkt der fraglichen Person zu.
65. Auf Anfrage der Kommission schloß die TH-Agentur der EU ferner Verträge mit einer Reihe von Experten auf dem Gebiet der Chancengleichheit und des Rechts über einen Gesamtbetrag von 365 000 ECU ab. Die Zahlungen erfolgten in den laut Vertragsbedingungen festgelegten Stadien, ohne daß eine Rechnung oder vergleichbare finanzielle Belege vorgelegt wurden. Überdies gingen einige Zahlungen an die Experten selbst und nicht an die Universität oder eine andere Einrichtung, die die Expertise vertragsgemäß leisten mußte. Die grenzüberschreitende Dimension 66. Im fünfzehnten Erwägungsgrund des Ratsbeschlusses zur Einführung des Programms zur Chancengleichheit heißt es, daß es "gilt, (. . .) die Partnerschaft zwischen (. . .) Nichtregierungsorganisationen (. . .) zu fördern".
In der Tat ist die wichtigste Rechtfertigung für ein von der Kommission verwaltetes Programm der EU der grenzüberschreitende Aspekt, da es das einzige Unterscheidungsmerkmal zwischen Projekten im Rahmen dieses Programms und Pilotprojekten im Rahmen des Kernbereichs der ESF-Programme darstellt (44). Jedoch wird bei der Mehrzahl der geprüften Projekte des Programms zur Chancengleichheit nicht kenntlich gemacht, welche Aufgaben jedem Partner zukommen und wie die Zuweisung aus den Projektmitteln für jeden Partner aussieht. Die Kommission hätte die ihr übertragenen Befugnisse zur Durchführung (45) nutzen können, um geeignete Vorschriften festzulegen.
67. Die grenzüberschreitende Verbreitung von Informationen ist ein wichtiges Ziel des Programms, das in den Projektbeschreibungen bestätigt wird. Dennoch zeigten die in den Mitgliedstaaten überprüften Projekte des Programms zur Chancengleichheit, daß die für die Verteilung aufgewandten Beträge unzureichend waren und im Vergleich zu anderen Ausgaben unverhältnismäßig niedrig lagen. Ohne die Verteilung der Ergebnisse geht die Investition in die Projekte weitgehend verloren, da die Auswirkung minimal ist. Verwaltung der Projekte durch die TH-Agentur der EU 68. Zu Beginn des Technische-Hilfe-Vertrages hat die TH-Agentur der EU die von den Vertragsnehmern übermittelten Fragen häufig nicht beantwortet oder leistete nur verspätet Orientierungshilfe.
Derartige Verzögerungen können sich negativ auf die erfolgreiche Durchführung der Projekte durch die Vertragsnehmer auswirken. Diese Situation hat sich gebessert, da die TH-Agentur der EU Erfahrung auf dem Gebiet der Projektverwaltung erworben hat. 69. Die von der Agentur ausgearbeiteten Projektverträge liefen ab dem 1. Oktober 1996, doch sind sie häufig erst im Dezember 1996 oder Januar 1997 unterzeichnet worden. In einigen Fällen waren die Unterschriften nicht mit einem Datum versehen. Die Vertreter der Kommission gaben an, daß infolge des Zeitdrucks eine Rückdatierung von Verträgen notwendig war, da anderenfalls die jährlichen Mittelbewilligungen nicht hätten in Anspruch genommen werden können.
Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften. Die Unsicherheit für die Vertragsnehmer bedeutet, daß sie sich selbst nicht festlegen konnten und die Projekte infolgedessen verzögert wurden. 70. Eine infolge der späten Vertragsunterzeichnung entstandene dreimonatige Verzögerung des Beginns eines deutschen Projekts beeinträchtigte dessen Wirksamkeit, und zum Zeitpunkt der Prüfung Anfang 1998 hatten die anderen Mitgliedstaaten keine Kenntnis von den Ergebnissen, obwohl in den Niederlanden ganz ähnliche Projekte im Gange waren. Unter solchen Umständen besteht ein hohes Risiko der Vergeudung von EU-Mitteln.
71. Es ist ein Mangel an langfristiger Planung festgestellt worden. Das im Rahmen des Zweiten Programms der Kommission (1988-1992) geschaffene europäische Netz IRIS sollte die Verbindungen zwischen den Einrichtungen für berufliche Bildung und den Austausch von Know-how zur Ausbildung von Frauen erleichtern. Die Kommission stellte ihre Unterstützung von IRIS Mitte 1995 ein. Entsprechend war im Rahmen der Zweiten und Dritten Programme der Kommission eine Beteiligung an der Finanzierung eines Netzes vorgesehen, das der Auflistung von Kindergärten diente und das mit Verabschiedung des Programms zur Chancengleichheit 1996-2000 eingestellt wurde.
Das Dritte Programm der Kommission richtete auch ein Netz von Experten auf dem Gebiet der Chancengleichheit ein, das im Rahmen des Programms zur Chancengleichheit aufgegeben wurde. Selbst unter dem derzeitigen Programm führte der Mangel an langfristiger Planung zu einer Verschwendung von Mitteln. Eine eingerichtete Internet-Website ist Mitte 1997, nachdem Ausgaben in Höhe von etwa 24 600 ECU angefallen waren, aufgegeben worden. In jedem dieser Beispiele also erbrachten die Investitionen wenig Gewinn (eine Schwäche, die auch vom Wirtschafts- und Sozialausschuß festgestellt wurde) (46). 72. Die Prüfung ergab ferner, daß ein Berater, der im Rahmen zweier Verträge angestellt worden war, einen anderen Vertrag organisierte.
Aus den Texten der durchgeführten Studien geht hervor, daß Zahlungen für Änderungen eines Berichts über die Lage der Frauen erfolgt sind. Die Kommission sollte das Risiko der Mehrfachfinanzierung im Rahmen des Programms zur Chancengleichheit untersuchen. 73. Ziel eines anderen Programms war die Analyse und Veröffentlichung der römischen Charta zur Chancengleichheit. Es sind acht Experten beschäftigt worden, doch war der Vertragsnehmer nicht in der Lage, deren jeweilige Aufgabengebiete zu begründen. Es sind ein für den Versand und ein für die Datenerfassung zuständiger Experte für fünf Monate bezahlt worden (18 000 ECU insgesamt), um 2 300 Adressen einzugeben und die entsprechenden Adreßaufkleber zu erstellen, wobei die Adressen bereits bei mindestens einem anderen Projekt im Rahmen des Programms zur Chancengleichheit verfügbar waren.
Ferner sind 30 600 ECU für die Vergütung eines Projektleiters und den wichtigsten Projektverwalter ausgegeben worden. SCHLUSSFOLGERUNG 74. Die Prüfung des Hofes ergab verschiedene brauchbare Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Chancengleichheit, und die Kommission machte im Rahmen der Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Ausarbeitung und Durchführung der Politik zur Chancengleichheit. Dennoch litt die Durchführung der Politiken zur Chancengleichheit im Rahmen des Kernbereichs der ESF-Programme, der Initiative Beschäftigung-NOW sowie des Programms zur Chancengleichheit an Mängeln.
Die Kommission sollte gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Partnern weitere Anstrengungen unternehmen, um die in diesem Bereich festgelegten politischen Ziele zu erreichen und die Wirkung der Gemeinschaftsaktionen zu verbessern. 75. Im Verlauf der Prüfung wurde festgestellt, daß die Kommission die Gesamtstrategie für die Entwicklung und Durchführung der Politik zur Chancengleichheit verbessern muß. Ferner wurde festgestellt, daß keine eindeutigen Ziele erkennbar sind und gewisse rechtliche Unsicherheiten in bezug auf das Ausmaß, in dem positive Maßnahmen stattfinden können, sowie auf Urheberrechte nicht ausgeräumt wurden.
76. Die Koordinierung zwischen den für den ESF zuständigen Referaten der Kommission und dem für die Chancengleichheit zuständigen Referat war unzureichend. Ebenso haben nur in unzureichendem Maße Beratungen und Orientierungsgespräche zwischen dem für die Chancengleichheit zuständigen Referat und den entsprechend zuständigen Beamten in den Mitgliedstaaten stattgefunden. Im Zusammenwirken mit den in Verbindung mit der grenzüberschreitenden Dimension festgestellten Problemen hat dies die Vermittlung vorbildlicher Praktiken innerhalb der EU verhindert. 77. Während die Initiativen der Kommission zur Überwachung und Bewertung der Chancengleichheit im Kernbereich des ESF als ein nützlicher Schritt vorwärts betrachtet werden, ist deren Wirkung wegen ihres späten Zeitpunkts (Februar 1996) beschränkt.
Darüber hinaus sollten Kommission und Mitgliedstaaten im Rahmen der Partnerschaft sicherstellen, daß für die Bewertung der Ergebnisse und die Entwicklung einer Strategie zur Chancengleichheit vollständige und verläßliche Daten zur Verfügung stehen. 78. Die Prüfung hat eine Reihe von Schwachstellen hinsichtlich der Ausgestaltung und Durchführung von Projekten zugunsten der Chancengleichheit ergeben, auf die gegenwärtig lediglich 1,6 % der Ausgaben des ESF entfallen. Es sollte daher Sorge dafür getragen werden sicherzustellen, daß für den gewünschten Ausgabenanstieg auf 15 % eindeutige Plan- und Zielvorgaben gemacht werden.
79. Der Hof empfiehlt, daß die Kommission die Funktionsweise des Technische-Hilfe-Vertrags für das Programm zur Chancengleichheit einer Prüfung unterzieht, einschließlich einer Untersuchung der Auswahlverfahren und der Vertragsbedingungen. Dieser Bericht wurde vom Rechnungshof in seiner Sitzung vom 14. und 15. Oktober 1998 in Luxemburg angenommen. Für den Rechnungshof Bernhard FRIEDMANN Präsident (1) Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1991, Kapitel 8. (2) Der von einem Berater erstellte Bericht des für die Überwachung und Bewertung zuständigen Referates der Kommission (GD V) mit dem Titel "Methodology paper for the evaluation of the provision for EO between Men and Women in ESF interventions".
Der Bericht wurde dem Hof am 18. Mai 1998 übermittelt. (3) Das Kürzel NOW geht auf Englisch "New Opportunities für Women" (neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen) zurück. (4) Tabelle - Beteiligung der Frauen am Beschäftigungsmarkt und bei den ESF-Interventionen, Veröffentlichung der Kommission, "Employment Europe 1997", S. 33. (5) Das Arbeitskräftepotential setzt sich aus den beschäftigten und nicht beschäftigten Personen zusammen. (6) Eurostat, September 1997. (7) Erster Bericht der Kommission zur Chancengleichheit (1996), Seiten 32-34; Zwischenbericht zu Ziel Nr. 3, Bayern, Deutschland (ISG-Institut 1996, S.
9): 161 000 Frauen waren als arbeitslos gemeldet, wobei weitere 40 000 bis 50 000 arbeitssuchende Frauen nicht gemeldet waren. (8) Quelle: Kommissionsbericht von M.C. Lefebvre, ESF, Workshop, Birmingham, 26.-28. Mai 1998. (9) Das operationelle Programm 1994-1996 im Rahmen des Ziels Nr. 3 für die Niederlande und eine Erhebung des bayrischen Arbeitsministeriums, Deutschland, betonen den hohen prozentualen Anteil an alleinstehenden Müttern. (10) Der sechste Erwägungsgrund der Entschließung des Rates (Nr. C 386/1 1996) betreffend die Einbeziehung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in die Maßnahmen der Europäischen Strukturfonds weist darauf hin, daß die Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt eine spezifische Aufgabe des Europäischen Sozialfonds ist.
Der neunte und elfte Erwägungsgrund stellen darauf ab, daß ein aktiveres Vorgehen wünschenswert sei. In Punkt III 1. c) werden die Kommission und die Mitgliedstaaten dazu aufgerufen, die Chancengleichheit innerhalb der Strukturfonds zu fördern, indem sie in alle finanzierten Maßnahmen integriert wird und indem besondere Maßnahmen für Frauen durchgeführt werden. (11) 21. und 22. November 1997. (12) Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates vom 20. Juli 1993, Artikel 7, ABl. L 193 vom 31. Juli 1993. (13) Siehe auch Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1991, Ziffer 8.39. (14) Verordnung (EWG) Nr.
2081/93 des Rates vom 20. Juli 1993, Artikel 7: "Die Aktionen (. . .) müssen (. . .) der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit für Männer und Frauen entsprechen". Artikel 3 Absatz 2: "der ESF (. . .) beteiligt (. . .) sich insbesondere an (. . .) der Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt." (15) Mitteilung der Kommission: "Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft", Ziffer 3, S. 20 (KOM(96) 67 endg. vom 21.2.1996). (16) Interner Leitfaden für das Personal der Kommission. (17) Fortschrittsbericht der Kommission über die Folgemaßnahmen der Mitteilung: "Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft", KOM(1998) 122 endg. vom 4.
März 1998. (18) Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1995, Ziffern 6.44-6.49. (19) Mitteilung vom 1. Oktober 1997, KOM(97) 497 endg.. (20) Siehe auch Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1991, Ziffer 8.20. (21) ESF Info-review Nr. 1 vom Februar 1997, Seite 6. (22) Der von einem Berater erstellte Bericht der für Überwachung und Bewertung zuständigen Einheit der Kommission (GD V) mit dem Titel "Methodology paper for the evaluation of the provision for EO between Men and Women in ESF interventions". Der Bericht wurde dem Hof am 18. Mai 1998, Ziffer 2.1, übermittelt. (23) Von der Kommission 1997 verabschiedet.
(24) Entschließung des Europäischen Parlaments und Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum ersten Bericht der Kommission zur Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Europäischen Union - 1996, ABl. C 304 vom 6.10.1997 bzw. ABl. C 296 vom 29.9.1997. (25) Fortschrittsbericht der Kommission über die Folgemaßnahmen der Mitteilung: "Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft", KOM(1998) 122 endg. vom 4. März 1998. (26) Arbeitsdokument, KOM(98) 131 vom März 1998 und Reden des Kommissionsmitglieds Flynn vor dem Parlament und im Rat im März/April 1998.
(27) Eurostat, Oktober 1997. (28) Es können Fortbildungsmaßnahmen, die besondere Vorteile für Frauen mit sich bringen, ergriffen werden, um eine volle Gleichstellung zu erzielen. (29) Artikel 2 des Vertrages von Amsterdam und der neue Artikel 141 der konsolidierten Fassung verankern das Ziel der Gleichberechtigung von Männern und Frauen in allen Bereichen. Laut Artikel 1, 3 und 7 der Verordnung (EWG) Nr. 2081/93 des Rates vom 20. Juli 1993 ist die Chancengleichheit eine Bedingung der Kofinanzierung des ESF. (30) Bericht der Kommission von M.C. Lefebvre, ESF-Workshop, Birmingham, 26.-28. Mai 1998, in dem es heißt: "Bis jetzt [d. h. vor der Rechtsprechung des Hofes von 1997] hatte die Tätigkeit der EU zugunsten von Frauen keine feste rechtliche Grundlage".
(31) Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1991, Ziffern 8.16ff. (32) Der Bewertungsbericht für die OP im Rahmen des Ziels Nr. 3 von Bayern, Deutschland (1994-1999), Dezember 1996. (33) Insbesondere in Dänemark, Deutschland und in den Niederlanden, aber auch in einem großen Ausmaß in den meisten Mitgliedstaaten. (34) Insbesondere in Frankreich und Deutschland. (35) Dies ist im Rahmen einiger französischer und deutscher OP festgestellt worden. (36) Mangelnde Kontinuität ist auch in der vorangehenden Prüfung festgestellt worden. Siehe Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1991, Ziffer 8.33.
(37) Siehe auch Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1991, Ziffer 8.8. (38) Entscheidung der Kommission vom 15. Juni 1994 (ABl. C 180 vom 1. Juli 1994). (39) Ecotec Research and Consulting Ltd. (40) Die italienische nationale Unterstützungsagentur für NOW (ISFOL) führte in ihrem Bericht zur grenzüberschreitenden Dimension an, daß das "Know-how" den unter das Ziel Nr. 1 fallenden Regionen übermittelt werden wird. (41) Siehe Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1996, Ziffern 7.20 - 7.29. (42) Siehe auch Jahresbericht des Hofes zum Haushaltsjahr 1991, Ziffer 8.38 im Hinblick auf die späte Bereitstellung der Technischen Hilfe.
(43) Anima (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung, EWIV). (44) Siehe Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a) des Beschlusses 95/593/EG des Rates vom 22. Dezember 1995 über ein mittelfristiges Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Männern und Frauen (1996-2000). (45) Beschluß 95/593/EWG des Rates vom 22. Dezember 1995, Artikel 9. (46) Fortschrittsbericht der Kommission über die Folgemaßnahmen der Mitteilung: "Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft", KOM(1998) 122 endg. vom 4. März 1998. ANTWORTEN DER KOMMISSION EINLEITUNG Lage der Frauen auf dem Arbeitsmarkt 6.
Neben den beiden vom Rechnungshof angeführten Ratsempfehlungen hat der Rat ein drittes Ziel festgelegt: Es sind Anstrengungen zu unternehmen, um Frauen und Männern nach einer Phase der Erwerbslosigkeit die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern und ihren beruflichen Aufstieg zu fördern. ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BEMERKUNGEN 8. - Die Chancengleichheit von Frauen und Männern gehört seit Jahren zu den politischen Prioritäten auf Gemeinschaftsebene. In diesem Bereich wurden unter anderem rechtliche Maßnahmen ergriffen (Vertrag von Amsterdam, Richtlinien, Kommissionsmitteilungen usw.), Verwaltungsmaßnahmen getroffen (u. a.
Einsetzung der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe für Chancengleichheit und der Gruppe der "Mainstreaming"-Beauftragten, in denen alle Kommissionsdienststellen vertreten sind) und Instrumente erarbeitet (zum Beispiel ein Leitfaden zur Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen, ein Instrument zur Bewertung der Auswirkungen von Strukturfonds-Interventionen auf die Chancengleichheit). Gleichzeitig wurde unionsweit eine sehr aktive Informationspolitik durchgeführt. Vor allem die Umsetzung des "Mainstreaming"-Konzepts (1) hat dazu geführt, daß die Problematik der Chancengleichheit immer häufiger auf der Tagesordnung der Gemeinschaft steht (beschäftigungspolitische Leitlinien, Vorschlag einer Reform der Strukturfonds). - Sowohl die im Rahmen des ESF durchgeführten als auch die übrigen Gemeinschaftsprogramme zur Förderung der Chancengleichheit sind regelmäßig entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Programms zu bewerten.
Natürlich liegen die Ergebnisse vorangegangener Programme vor (Drittes Aktionsprogramm für die Chancengleichheit, thematische Bewertung für den ESF im Jahr 1993). Bei den laufenden Programmen wurde bisher lediglich die ESF-Zwischenbewertung im März 1998 abgeschlossen. Die Kommission hat eine Übersicht über die Ergebnisse im Bereich Chancengleichheit zusammengestellt (2). - Begleitmaßnahmen für die vom Rechnungshof erwähnte berufliche Bildung (Transport, Kinderbetreuung) können aus ESF-Mitteln gefördert werden. Sehr selten kommt es vor, daß Begleitmaßnahmen wie die Kinderbetreuung in den Stundensätzen für die berufliche Bildung nicht berücksichtigt werden.
Die Kommission teilt die Auffassung des Hofs, daß solchen Maßnahmen stets Rechnung getragen werden sollte. 9. Im Rahmen der Initiative Beschäftigung-NOW können nur Projekte endgültig genehmigt werden, an denen sich mindestens ein Partner aus einem anderen Mitgliedstaat beteiligt. In dem vom Hof erwähnten Leitfaden wird erläutert, wie die Transnationalität in die Praxis umzusetzen ist. Er enthält Leitlinien und praktische Beispiele und wurde über die nationalen Unterstützungsstrukturen an die Projektträger verteilt. Artikel 4 des Ratsbeschlusses über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft wird durch einen Anhang ergänzt, der genauere Angaben über die förderfähigen Maßnahmen enthält und vorschreibt, daß diese Maßnahmen das Kriterium der Transnationalität erfuellen müssen.
Gemäß diesem Anhang liegt der zusätzliche Nutzen des Programms in der Bestimmung bewährter Praktiken und im Austausch von Informationen und Erfahrungen über solche Praktiken im Bereich der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Um für eine Unterstützung im Rahmen des Programms in Frage zu kommen, muß eine Maßnahme unter anderem einen zusätzlichen Nutzen auf der Ebene der Europäischen Union bewirken, das heißt einen transnationalen Austausch ermöglichen. Außerdem wird der Begriff der Transnationalität in der im Amtsblatt veröffentlichten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie in dem Leitfaden erläutert, der den Antragstellern zusammen mit dem Antragsformular zugegangen ist.
(Siehe Anhang zum Programm, Abschnitt III der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und Abschnitt II des Leitfadens.) Der Anwendungsbereich des Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit ist wesentlich größer als der des ESF. Projekte zur Förderung der Chancengleichheit außerhalb des Arbeitsmarktes können nur im Rahmen dieses Programms kofinanziert werden, dessen zusätzlicher Nutzen also offensichtlich ist. 10. - Je nachdem, ob es sich um die Initiative NOW oder das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit handelt, unterscheiden sich die Fristen für die Bereitstellung der Mittel zugunsten der Projektträger.
Im ersten Fall ist die Kommission für die Durchführung von Programmen und nicht von Projekten verantwortlich, so daß die Mittel über die Mitgliedstaaten bereitgestellt werden. Aufgrund der langen Zahlungskette kann es auf der Ebene der Mitgliedstaaten zu Verzögerungen kommen. Im zweiten Fall verwaltet die Kommission die Projekte selbst und hält die Zahlungsfristen ein (siehe weiter unten Antworten auf bestimmte Kritikpunkte des Hofs). - Für NOW besteht eine umfassende Struktur zur Bereitstellung technischer Hilfe, zu der ein Büro in Brüssel, nationale Büros in den einzelnen Mitgliedstaaten und sogar regionale Büros in einigen Mitgliedstaaten gehören.
Für das Aktionsprogramm der Gemeinschaft für die Chancengleichheit ist eine auf die Erfordernisse des Programms abgestimmte Struktur der technischen Hilfe geschaffen worden. Nach einer Prüfung der Kommission wurden die Vertragsbestimmungen, nach denen diese Struktur mit dem TH-Büro des Programms für die Chancengleichheit verbunden ist, im Hinblick auf eine bessere Verwaltung geändert. OPERATIONELLE PROGRAMME DES KERNBEREICHS DES ESF Mangelnde Strategie für die Chancengleichheit 11. - Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip werden die operationellen Programme gemeinsam mit den Mitgliedstaaten verwaltet, die in erster Linie dafür verantwortlich sind, wie die Chancengleichheit umgesetzt wird. - Zur Förderung der Chancengleichheit wurde eine wirksame Strategie entwickelt, die sich auf die "Mainstreaming"-Maßnahmen im Rahmen des ESF, die Gemeinschaftsinitiative NOW und das Aktionsprogramm der Gemeinschaft stützt (siehe allgemeine Einleitung).
Diese aus drei Elementen bestehende Struktur erfordert eine effiziente Koordinierung. - Daher setzte die Kommission 1996 die (der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe für Chancengleichheit unterstellte) Untergruppe "Strukturfonds und Chancengleichheit" ein, die sich aus Vertretern der Länderreferate der Strukturfonds und des für die Chancengleichheit zuständigen Referats zusammensetzt. Außerdem nahm die Gruppe der "Mainstreaming"-Beauftragten am 15. September 1997 den Leitfaden zur Bewertung geschlechterspezifischer Auswirkungen an. (3) Dieser Leitfaden sollte den Kommissionsdienststellen die Umsetzung der Kommissionsmitteilung über die Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft (4) erleichtern.
Er hat den Status eines inoffiziellen Arbeitsdokuments und richtet sich nicht speziell an Beamte, die für Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen des ESF zuständig sind. - Ende 1997 lagen 118 der 120 Zwischenberichte vor. Diese Berichte beschäftigten sich mit dem Aspekt der Chancengleichheit, wobei sich die meisten allerdings auf eine quantitative Analyse (Zahl der Teilnehmerinnen an ESF-Maßnahmen) beschränkten. Künftig sollte dieser Aspekt stärker qualitativ untersucht werden. So sollten beispielsweise die Faktoren ermittelt werden, die auf dem Arbeitsmarkt zu einer Benachteiligung der Frauen führen.
12. Bei den "Mainstreaming"-Maßnahmen ist zu berücksichtigen, daß die Mitgliedstaaten die praktischen Modalitäten für die Einbeziehung des Grundsatzes der Chancengleichheit in die operationellen Programme festlegen und selbst bestimmen, wer sie in den Begleitausschüssen vertreten soll. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Schwerpunkt 4 sind der Kommission bekannt. Sie hatte in vielen Begleitausschüssen auf diesen Aspekt hingewiesen, um rasch zu einer Lösung für dieses Problem zu gelangen. Bei der Ausarbeitung des PPD sind bereits erhebliche Fortschritte erreicht worden. Die Kommission wird diesen Umsetzungsbereich im Rahmen des derzeitigen PPD auch weiterhin sehr sorgfältig überwachen, um sicherzustellen, daß diesem Schwerpunkt in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Großbritannien hat vor kurzem mit einer thematischen Bewertung für den Bereich Chancengleichheit begonnen, deren Ergebnisse Anfang Herbst 1998 vorliegen sollen. 14. Da die erwähnten Programme noch nicht abgeschlossen sind, können keine endgültigen Schlußfolgerungen über ihre Durchführung gezogen werden. 15. Regelmäßige Konsultationen zwischen den für die Chancengleichheit zuständigen Beamten der Mitgliedstaaten und der Kommission finden in folgenden Ausschüssen statt: - Im Beratenden Ausschuß für die Chancengleichheit von Frauen und Männern, der als Diskussionsforum für Angehörige einzelstaatlicher für die Chancengleichheit zuständiger Stellen und des entsprechenden Referats der Kommission dient.
(5) Er setzt sich aus Vertretern der einzelnen Mitgliedstaaten, einzelstaatlicher Gremien und der Sozialpartner zusammen, die regelmäßig (mindestens dreimal jährlich) zusammenkommen, um Stellungnahmen zu der Kommissionsmitteilung und der Zweckmäßigkeit gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften abzugeben. Die Kommission kann sich somit bereits früh einen Überblick darüber verschaffen, ob Vorschläge für Rechtsvorschriften von den Mitgliedstaaten angenommen werden könnten. In diesem Rahmen wird also mit den Mitgliedstaaten eng zusammengearbeitet. - Im Ausschuß für die Durchführung des mittelfristigen Aktionsprogramms der Gemeinschaft für die Chancengleichheit von Frauen und Männern (1996-2000), der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und regelmäßig zusammentritt, um die allgemeinen Leitlinien für die Unterstützung durch die Gemeinschaft zu erörtern.
(6) 16. Der Kommission ist dieses Problem bekannt. Sie wird ihre Bemühungen um eine Lösung fortsetzen. 17. Die Kommission hat mit Blick auf die Politik der Chancengleichheit Sensibilisierungsaktionen durchgeführt, die bei der Festlegung der Maßnahmen der zentralen operationellen Programme des ESF berücksichtigt wurden. Hierbei wurde der Grundsatz der Chancengleichheit in den Programmplanungsdokumenten doppelt berücksichtigt: Zum einen werden im Rahmen von Ziel 3 oder der Komponente "Humanressourcen" von Ziel 1 spezifische Maßnahmen für weibliche Zielgruppen erarbeitet, und zum anderen wird dem Grundsatz der Chancengleichheit bei sämtlichen Maßnahmen der Programme Rechnung getragen (transversaler Ansatz).
In der Regel sollen die spezifischen Maßnahmen den transversalen Ansatz ergänzen. Sie sind Frauen vorbehalten, deren Integration ins Berufsleben besonders schwierig ist. 18. Die vom Hof erwähnten 1,6 % beziehen sich nur auf die Mittel, die für spezifische Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit bereitgestellt wurden. Meist ergänzen diese Maßnahmen jedoch lediglich die in den Programmen vorgesehenen transversalen Aktionen zur Erreichung dieses Ziels. Bei einer Bewertung des insgesamt zur Förderung der Chancengleichheit aufgewendeten Betrags müssen beide Ansätze der Gemeinschaftspolitik in diesem Bereich berücksichtigt werden.
Die einschlägigen aktuellen Statistiken werden in übersichtlicher Form jeweils im "Jahresbericht der Kommission über die Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Europäischen Union" veröffentlicht. Der zweite Jahresbericht (für 1997) wurde am 13. Mai dieses Jahres von der Kommission angenommen. (7) Außerdem veröffentlicht Eurostat regelmäßig in seiner Publikation Statistik kurzgefaßt aktuelle Daten zur Chancengleichheit von Frauen und Männern. 1997 publizierte es die Ergebnisse einer Verdienststrukturerhebung (8) mit aufschlußreichen Daten über das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern.
Die Kommission unterstützt alle Anstrengungen, mehr geschlechtsspezifische Daten zu veröffentlichen. Daher ist sie auch an weiteren statistischen Angaben aus den zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten interessiert. 19. Die Kommission veröffentlicht jährlich ihren Bericht "Beschäftigung in Europa" mit dem Schwerpunkt Beschäftigungstendenzen sowie - im Rahmen des Aktionsprogramms der Gemeinschaft - den Bericht der Sachverständigengruppe "Geschlechtsspezifische Aspekte der Beschäftigung", in dem die Arbeitsmarktlage eingehend analysiert wird. Die Arbeitslosenquote der Frauen in den Mitgliedstaaten hängt von vielerlei bekannten Faktoren ab, zum Beispiel den Beschäftigungssektoren, dem Bildungsniveau, der Flexibilität in bezug auf den Beschäftigungsstatus (Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung, untypische Formen der Beschäftigung) und den Möglichkeiten für die Betreuung von Kindern und anderen abhängigen Personen.
Im Jahresbericht über die Chancengleichheit von Frauen und Männern wird (insbesondere in den Kapiteln 2 und 3) auf eine Vielzahl wichtiger Faktoren für geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt hingewiesen. Da jedoch viele verschiedene Aspekte zu untersuchen sind, die Qualität der Daten aus den Mitgliedstaaten recht unterschiedlich und die Seitenzahl des Berichts begrenzt ist, kann keine umfassende vergleichende Analyse aller Faktoren und Aspekte durchgeführt werden. 20. Als Reaktion auf das Kalanke-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Kommission am 27. März 1996 eine Mitteilung (KOM(96) 88 endg.) angenommen, in der Formen positiver Maßnahmen erläutert werden.
Außerdem hat sie den Vorschlag für eine Änderung von Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie 76/207/EWG zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen (KOM(96) 93 endg.), auf den sich das Kalanke-Urteil stützt, angenommen. Durch diese Änderung sollte klargestellt werden, daß positive Maßnahmen zugunsten des unterrepräsentierten Geschlechts mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen, sofern die besonderen Umstände des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt werden.
Dieser Vorschlag wurde im Europäischen Parlament und im Rat diskutiert, ein Beschluß ist jedoch noch nicht gefaßt worden. Fehlen einer Gesamtbewertung 21. Bei den zentralen ESF-Programmen hat die Kommission dafür Sorge getragen, daß die Verwirklichung der Chancengleichheit zu den Aspekten gehört, welche die von den Begleitausschüssen bestimmten Programmbewerter untersuchen sollen. Dieser Aspekt wurde analysiert und in fast allen Zwischenberichten erläutert. Wie der Hinweis des Rechnungshofs auf Bayern zeigt, wurden sämtliche Zwischenberichte von Begleitausschüssen erörtert. Eine Übersicht über die Ergebnisse liefern die "Schlußfolgerungen der ESF-Zwischenbewertungen - Teil VI:
Chancengleichheit von Frauen und Männern bei den ESF-Interventionen", die im Oktober 1997 in einem ersten Entwurf vorlagen. Der erste Jahresbericht der Kommission über die Chancengleichheit ist nicht als Gesamtbewertung des Aktionsprogramms oder der ESF-Projekte zu betrachten. 22. Die griechische Arbeitsbehörde OAED richtet derzeit Zentren ein, die für die Umsetzung der aktiven Beschäftigungspolitik verantwortlich sein werden. Diese äußerst wichtige Maßnahme wird sich mit Sicherheit positiv auf die Verwirklichung der Chancengleichheit auswirken. Im übrigen wurde eine Bewertung der operationellen Programme Griechenlands im Bereich Humanressourcen eingeleitet, die Aufschluß über die vom Hof angesprochenen Sachverhalte geben wird.
Im Hinblick auf die allgemeinere Frage nach den Indikatoren weist die Kommission darauf hin, daß bei der Zwischenbewertung, bei der auch die Begleitsysteme beurteilt wurden, beachtliche Fortschritte festzustellen waren. So wurden die im Rahmen der Begleitung erfaßten Daten systematisch nach Männern und Frauen aufgeschlüsselt. Wegen der eigentlichen Bewertungsergebnisse verweist die Kommission auf die unter Ziff. 20 erwähnten Arbeiten und erinnert daran, daß diese Ergebnisse naturgemäß von den jeweiligen nationalen Gegebenheiten und den jeweiligen ESF-Interventionen im Rahmen der einzelnen Programme abhängen.
Gemäß einer ersten Zwischenbilanz der Kommissionsdienststellen lassen sich die Schlußfolgerungen der Programmbewerter fünf wichtigen Kategorien von Auswirkungen der Interventionen auf die Lage der Frauen zuordnen. Hierbei wurden die spezifischen Maßnahmen ebenso berücksichtigt wie die Umsetzung des transversalen Ansatzes ("Mainstreaming"). Kofinanzierung 23. Nach Artikel 13 Absatz 3 der Rahmenverordnung (EWG) Nr. 2081/93 und Artikel 17 Absatz 2 der Koordinierungsverordnung (EWG) Nr. 2082/93 beschränken sich die zuschußfähigen Ausgaben nicht auf die Kosten von Aus- bzw. Fortbildungsmaßnahmen.
Bezuschußt werden können auch Ausgaben zur Deckung der Bezüge von Personen, die an den vorgesehenen Maßnahmen teilnehmen (Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2084/93). Natürlich können solche Zuschüsse nur entsprechend der Stundenzahl der jeweiligen Berufsbildungsmaßnahme gewährt werden. Bei Arbeitslosen gelten Arbeitslosenunterstützungen oder Unterhaltsbeihilfen als Bezüge. Wenn ein Projekt von den Behörden der Mitgliedstaaten oder der Gemeinschaft überprüft wird, werden alle Ausgaben einschließlich der Bezüge der Auszubildenden berücksichtigt. 24. Personen, die an Maßnahmen teilnehmen dürfen, welche aus ESF-Mitteln kofinanziert werden, haben auf jeden Fall Anspruch auf Fortbildungsgelder, selbst wenn ihnen keine Arbeitslosenunterstützung mehr zusteht.
In einigen wenigen Fällen kann es jedoch sein, daß Projektträger aus finanziellen Gründen Teilnehmern den Vorzug geben, die eine Arbeitslosenunterstützung beziehen. Die Kommission wird die notwendigen Schritte einleiten, um die betreffenden Mitgliedstaaten entsprechend zu sensibilisieren. 25. Begleitmaßnahmen können aus ESF-Mitteln gefördert werden. Sehr selten kommt es vor, daß Begleitmaßnahmen wie die Kinderbetreuung in den Stundensätzen für die berufliche Bildung nicht berücksichtigt werden. Die Kommission teilt die Auffassung des Hofs, daß solchen Maßnahmen stets Rechnung getragen werden sollte.
INITIATIVE BESCHÄFTIGUNG-NOW Rolle von Beschäftigung-NOW 27. Die Programmplanungsphasen folgen ohne Unterbrechung aufeinander. Mit der Vorbereitung der Programmplanungsphase 1994-1999 wurde bereits vor Ablauf der zwischen 1990 und 1993 im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative durchgeführten Programme begonnen. Ergebnisse von Ex-post-Bewertungen liegen noch nicht vor, da sich die langfristigen Auswirkungen einer strukturpolitischen Maßnahme erst einige Jahre nach deren Durchführung beurteilen lassen. Die Ergebnisse der Zwischenbewertungen standen jedoch bereits zur Verfügung, und die Ergebnisse der abschließenden Bewertung der zwischen 1990 und 1993 durchgeführten NOW-Programme lagen rechtzeitig vor, so daß sie 1997 bei der Auswahl der zweiten Reihe von Projekten im Rahmen der Initiative Beschäftigung-NOW berücksichtigt werden konnten.
In Frankreich gab es während der ersten Programmplanungsphase für jedes Programm im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative (PGI) jeweils ein Büro für technische Hilfe (TH-Büro). Im Falle von NOW war dies der Service du Droit des Femmes. In der darauffolgenden Phase entschieden sich die französischen Behörden nach der Genehmigung des GFK und nach einer Ausschreibung dafür, ein einziges TH-Büro für alle PGI einzurichten. Der Service du Droit des Femmes war also nicht mehr für die technische Hilfe zuständig. Während der vom Hof erwähnten Zwischenphase wurden die Anträge auf Leistung der Abschlußzahlungen eingereicht.
Umsetzung von NOW 28. Die Kommission zahlte Frankreich am 29. Dezember 1994 zunächst 50 % des Gesamtbetrags, der diesem Land für das erste Durchführungsjahr der Initiative zugewiesen wurde. Sie räumt ein, daß die französischen Zahlungsverfahren zu langwierig sind, weist jedoch darauf hin, daß alle Empfänger von Zuschüssen im Rahmen des Programms NOW zum Zeitpunkt der Kontrolle durch den Rechnungshof mindestens eine ESF-Zahlung erhalten hatten (die gesamte Jahrestranche 1995 und den ersten Vorschuß 1996). 29. In der Regel liefen die Projekte nach Eingang der endgültigen Genehmigung durch die einzelstaatlichen Behörden an.
30. Die vom Hof beschriebene Situation trifft nicht auf NOW zu. Die Kommission räumt allerdings ein, daß es bei der Bereitstellung der nationalen Mittel für die aus dem ESF kofinanzierten italienischen Projekte 1994 und 1995 zu Verzögerungen kam, weist jedoch darauf hin, daß diese Situation inzwischen bereinigt wurde. 31. Das Problem der Verzögerungen bei der Bereitstellung der nationalen Mittel in Italien wurde mittlerweile gelöst (siehe Antworten auf die Kapitel 7.54 und 7.57 des Jahresberichts des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 1996). Entsprechend einem Vorschlag der Kommission einigten sich die Mitgliedstaaten bei der zweiten NOW-Runde (1997-1999) auf einen gemeinsamen Zeitplan für die verschiedenen Phasen des Auswahlprozesses, einschließlich Fristen für die Einreichung der Antragsformulare, die Prüfung und vorläufige Auswahl der Projektvorschläge durch die Mitgliedstaaten, die transnationale Partnersuche und die endgültige Auswahl der Projekte.
Alle Mitgliedstaaten erklärten sich bereit, den vereinbarten Zeitplan einzuhalten, was ihnen größtenteils auch gelang. Von Vorteil ist der gemeinsame Zeitplan vor allem für die Transnationalität. So verpflichteten sich die meisten Mitgliedstaaten, den Antragstellern zu ermöglichen, ihre Präferenz für eine transnationale Zusammenarbeit anzugeben, anstatt von ihnen zu verlangen, in den Antragsformularen Angaben zu von ihnen vorgeschlagenen transnationalen Partnern zu machen. Während der Phase der Partnersuche wurde dann den Trägern der vorläufig ausgewählten Projekte dabei geholfen, in Trägern anderer vorläufig ausgewählter Projekte geeignete Partner zu finden.
Somit begannen alle Projekte und Partnerschaften der zweiten Runde etwa gleichzeitig. 32. Die Programme der Mitgliedstaaten im Rahmen der Initiative Beschäftigung sollen unter anderem koordinierte Maßnahmen auf lokaler Ebene unter Beteiligung aller zuständigen Stellen fördern. Hierfür ist ein "Bottom-up"-Konzept erforderlich, das voraussetzt, daß sich die Projekte am tatsächlichen lokalen Bedarf orientieren und von Organisationen durchgeführt werden, welche die Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppen genau kennen. Im Rahmen der Initiative sollen innovative Fortbildungs- und Beratungsmethoden sowie Orientierungshilfen geprüft, innovatives Unterrichtsmaterial erarbeitet, Netzwerke für Unternehmensgründer aufgebaut und Maßnahmen zu deren Unterstützung durchgeführt werden.
Ferner soll sichergestellt werden, daß diesen Innovationen in sämtlichen Bereichen Rechnung getragen wird. Von den Ergebnissen eines Projekts sollen also nicht nur die jeweiligen Kursteilnehmer profitieren, sondern alle derzeitigen und künftigen Auszubildenden, so daß auch ein Beitrag zur Arbeitsmarktpolitik des Vereinigten Königreichs und anderer Mitgliedstaaten geleistet wird. Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Dimension 33. Der Kommission ist bekannt, daß weitere Anstrengungen zur Umsetzung der Transnationalität erforderlich sind. 34. Die vom Hof erwähnte Partnerschaft ist ein gutes Beispiel dafür, wie groß die Brandbreite der Organisationen und Bereiche ist, die für eine Zusammenarbeit im Rahmen von NOW in Frage kommen.
35. Die Kommission wußte von diesen Problemen, die in den meisten Mitgliedstaaten bei der Auswahl der Projekte für die erste Phase der Initiative Beschäftigung-NOW auftraten, und schlug daher für die zweite NOW-Runde (1997-1999) einen gemeinsamen Zeitplan und gemeinsame Auswahlverfahren vor (siehe Ziff. 31). 36. Da die Transnationalität eine wesentliche Voraussetzung für die Programmteilnahme ist, obliegt es den einzelnen Mitgliedstaaten, bei der Auswahl der Projekte dafür zu sorgen, daß ein ausreichender Anteil der für das Projekt bewilligten Mittel für die vorgeschlagenen transnationalen Maßnahmen bereitgestellt wird.
Alle Partner sind aufgerufen, ein Arbeitsprogramm für die transnationale Zusammenarbeit zu konzipieren und festzulegen, welche Aufgaben die einzelnen Partner im Rahmen dieses Programms übernehmen sollen. Die Kommission wird sich verstärkt darum bemühen, daß dies in allen Mitgliedstaaten so gehandhabt wird. Sie weist jedoch darauf hin, daß jeder kofinanzierte Partner der einzelstaatlichen Behörde, die das Projekt ausgewählt hat, über die Durchführung und Finanzierung seines Teils des Projekts Bericht erstatten muß. 37. NOW-Vorhaben werden von den Projektträgern geleitet, bei denen es sich meist um Bildungseinrichtungen oder örtliche Behörden handelt.
Sie sollten also gut strukturiert und in der Lage sein, eine für das Projekt zuständige Person zu bestimmen. Die einzelnen Partner einigen sich untereinander, wie sie bei der Durchführung der verschiedenen Projekte länderübergreifend zusammenarbeiten wollen. Manche Partner haben einen "Leiter" bestimmt. Nach Auffassung der Kommission sollte dies jedoch den beteiligten Partnern überlassen und nicht vorgeschrieben werden. 38. Mitunter wird bei der Auswahl der Partner darauf geachtet, daß eine problemlose Verständigung möglich ist. Daher überrascht es nicht, daß sich Projektträger um Partner in Mitgliedstaaten bemühen, deren Sprache mit ihrer eigenen verwandt ist oder die nicht weit vom eigenen Land entfernt sind.
Wenn auch im Rahmen der technischen Hilfe auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene versucht wird, Projekte zu einem ähnlichen Thema zu verknüpfen, so entscheiden letzten Endes doch die einzelnen Projektträger selbst darüber, mit welchen Partnern sie zusammenarbeiten wollen. 39. Die Kommission teilt die Auffassung des Rechnungshofs, daß genauer festgelegt werden muß, welche Ausgaben im Zusammenhang mit der Transnationalität bezuschußt werden können. Sie prüft derzeit, ob neue Vorschriften für die zuschußfähigen Ausgaben in diesem Bereich erarbeitet werden sollten. Wie der Hof ist die Kommission zu der Schlußfolgerung gelangt, daß ein neues für Projekte dieser Art geeignetes Kontrollverfahren erforderlich ist.
Die Dienststellen der Kommission haben daher 1998 begonnen, alle an mehreren von ihr ausgewählten Projekten beteiligten Partner zu überprüfen. 40. Die Kommission stimmt der allgemeinen Bemerkung des Hofs zu. Die für die Projektauswahl zuständigen einzelstaatlichen Behörden müssen dafür Sorge tragen, daß es nicht zu solchen Unregelmäßigkeiten kommt. In dem vom Hof angeführten französischen Beispiel handelte es sich bei dem Leonardo-Projekt um einen Ingenieursaustausch zwischen dem französischen Projektträger und einem belgischen Ausbilder. Der französische Ingenieur hielt außerdem Kurse im Rahmen eines NOW-Projekts ab.
Es liegt also auf der Hand, daß die Personen, die er im Zuge des NOW-Projekts ausgebildet hat, indirekt ebenfalls von den Erfahrungen profitiert haben, die er im Rahmen von Leonardo in Belgien gesammelt hatte. Die Kommission wird diesen Fall gemeinsam mit dem betreffenden Mitgliedstaat prüfen. 41. Da die Projekte auf einzelstaatlicher Ebene genehmigt werden, unterliegen Rechte an geistigem Eigentum und Urheberrechte den einzelstaatlichen und den internationalen Rechtsvorschriften. Technische Hilfe (TH) 42. Für die erste Generation von Projekten wurde ein Verzeichnis der Projekte und Partner veröffentlicht, bei der zweiten Generation (1997-1999) hingegen hat es sich herausgestellt, daß eine Datenbank erforderlich ist, die in Echtzeit aktualisiert werden kann.
Das Büro für technische Hilfe gab für die zweite Projektrunde eine Datenbank in Auftrag, in der Informationen über alle Projekte gespeichert wurden, sobald diese in die Vorauswahl gekommen waren. Diese Datenbank war einsatzfähig, als nach dem gemeinsamen Zeitplan (vgl. Ziffer 31) eine Vorauswahl unter den Projekten getroffen wurde, und alle Mitgliedstaaten erhielten rechtzeitig die entsprechende Software, um die Informationen über ihre ausgewählten Projekte gleich nach deren Bekanntgabe speichern zu können. 43. Zur Verbreitung der Ergebnisse gibt es verschiedene Möglichkeiten: 1. Die Verbreitung der Ergebnisse ist im Projekt selbst vorgesehen; dies geschieht in der Regel auf der lokalen, gelegentlich auch auf der nationalen oder sogar auf der europäischen Ebene.
2. Die Behörden der Mitgliedstaaten erarbeiten einen landesweiten Plan für die Verbreitung der Ergebnisse und ihre Berücksichtigung in anderen Bereichen. Dabei werden u.a. die Zielgruppen bestimmt, und es wird ein Zeitplan festgelegt. Die Mitgliedstaaten organisieren Aktivitäten zu den Schwerpunktthemen der Initiative, nach deren Abschluß werden einschlägige Veröffentlichungen o. ä. herausgegeben und in breiten Kreisen verbreitet. 3. 1997 wurden die sich abzeichnenden Ergebnisse der ersten Runde der NOW-Projekte erörtert und durch eine NOW-Arbeitsgruppe zu Unternehmensgründungen in den Blickpunkt gerückt (9).
1998 setzte die Kommission neun getrennte thematische Arbeitsgruppen ein mit der Aufgabe, die Ergebnisse der Gemeinschaftsinitiativen, einschließlich NOW, nutzbar zu machen und zu verbreiten. Diese Arbeitsgruppen werden Material für spezifische und allgemeine Veröffentlichungen der Kommission sowie der Mitgliedstaaten liefern und Informationsveranstaltungen auf der europäischen Ebene organisieren bzw. an solchen Veranstaltungen teilnehmen. 44. Die vom Rechnungshof zur Sprache gebrachte Situation ist bei einigen der geprüften Projektträger aufgetreten, obwohl auf nationaler bzw. sogar regionaler Ebene Strukturen für eine fachliche Unterstützung vorhanden sind.
In Frankreich wurde in einem Evaluierungsbericht festgestellt, daß es zwischen Projekträgern und dem Büro für technische Hilfe (TH-Büro) nicht genügend Kontakte gab, was zur Schaffung eines heute sehr aktiven regionalen Netzes von TH-Büros führte. Prüfungsstellungen in den Mitgliedstaaten 45. Das operationelle Programm für Italien sah vor, zunächst einmal die Voraussetzungen für ein besseres Erreichen der Zielgruppen zu schaffen. Mit den Projekten wurde deshalb am Anfang das Ziel verfolgt, die Systeme zu verbessern und auf der Ebene der zwischengeschalteten Stellen Maßnahmen durchzuführen.
46. Da einige Verwaltungsdienste privatisiert werden können, was die Gefahr einer Reduzierung des Personalbestands mit sich bringt, kann diese Weiterbildungsmaßnahme durchaus gerechtfertigt sein. Selbst wenn der betreffende Dienst in den Händen der Kommune verbleibt, kann ein Personalabbau (im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um Beamte) nicht ausgeschlossen werden. Die von den Angestellten erworbenen Kenntnisse sind insofern wichtig, als sie die Gefahr der Arbeitslosigkeit verringern und für den Fall, daß es zu Entlassungen kommt, die Chancen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erhöhen.
Die Bemerkungen des Hofes im Jahresbericht 1996 bezogen sich auf Ziel 4 und nicht auf die NOW-Initiative, die sich vor allem auf Artikel 1 Buchstabe d) der Verordnung (EWG) Nr. 2084/93 stützt, in der gemeinschaftsweite Maßnahmen vorgesehen sind. 47. Die Fortbildungsmaßnahme bestand aus individuellen Beratungsgesprächen, die sich nach den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und ihrem Qualifikationsniveau richteten. Es war also nicht nötig, daß die Teilnehmerinnen alle Module absolvierten. Die Teilnehmerinnen wurden aufgrund ihres Unternehmensgründungsprojekts ausgewählt. Fortbildungsmaßnahmen im Ausland sind durchaus üblich, sie dienen dem Kennenlernen geschäftlicher Gepflogenheiten und von Methoden zur Verhandlung mit Lieferanten oder Partnern außerhalb von Frankreich.
48. Bei der nächsten Sitzung des Begleitausschusses wird die Kommission Kontakte zwischen Trägern von NOW-Projekten und "Mainstreaming-Projekten" mit vergleichbaren Zielsetzungen fördern. 49. Die vom Hof in Frankreich und Spanien aufgedeckten Irrtümer sind korrigiert worden. 50. Die verspätete Vorlage einiger Zwischenberichte hat die Kommission nicht davon abgehalten, für die zweite Runde der Projektauswahl insbesondere in bezug auf die Transnationalität Verbesserungen vorzunehmen. PROGRAMM ZUR CHANCENGLEICHHEIT 1996-2000 51. - Wie bereits in der Antwort zu Ziffer 1 festgestellt wurde, sind die Ziele des Programms zur Förderung der Chancengleichheit genau abgegrenzt und unterscheiden sich von den Aktionen im Rahmen des ESF.
Das Programm für die Chancengleichheit ist wesentlich umfassender als das ESF-Programm. Es beinhaltet Aktivitäten zur Entwicklung von Instrumenten und Strukturen, mit denen die Dimension der Chancengleichheit in alle Politiken und Aktionen einbezogen wird, dient der Förderung einer ausgewogenen Mitwirkung von Frauen und Männern an den Entscheidungsprozessen und soll günstigere Voraussetzungen für die Einforderung des Rechts auf Chancengleichheit schaffen. Das Programm dient in erster Linie dem Austausch, der Förderung und der Vermittlung von Informationen und Erfahrungen über empfehlenswerte Praktiken in allen Bereichen, wogegen die ESF-Finanzierung namentlich für die Erprobung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung und Arbeitsmarkt vorgesehen ist. - Die Projekte sind im allgemeinen inhaltlich, in bezug auf den Projektträger und hinsichtlich der Ergebnisse von guter Qualität.
Bezüglich des vom Hof geltend gemachten Mangels an Transnationalität verweist die Kommission auf ihre Bemerkungen zu Ziffer 9, hinsichtlich der Kosten für die Verwaltung des Programms auf Ziffer 54. Verwaltung des Programms 52. Der 1981 eingerichtete Beratende Ausschuß setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten, nationaler Chancengleichheitsgremien und der Sozialpartner zusammen. Er ermöglicht einen regelmäßigen Austausch zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und anderen maßgeblichen Beteiligten über Entwicklungen im Bereich der Chancengleichheit auf der europäischen Ebene und in den Mitgliedstaaten.
Einige nationale Beamte gehören beiden Ausschüssen an. Um die Kosten für die Tätigkeiten der beiden Ausschüsse so niedrig wie möglich zu halten, ist die Kommission bestrebt, die Sitzungen möglichst innerhalb derselben Woche anzuberaumen. 53. Die Sitzungsunterlagen werden in der Regel eine Woche vor dem Sitzungstermin versandt. Der Verwaltungsausschuß wird laufend über die Durchführung der Projekte informiert. Neben den in den Sitzungen erteilten Informationen erhalten die Ausschußmitglieder informationshalber eine Kopie jedes Projektvorschlags aus ihrem Land. Des weiteren stehen die Mitglieder auf der Adressenliste für alle Veröffentlichungen.
Projektverzeichnis und Jahrbuch werden ihnen gleich nach der Veröffentlichung zugesandt, damit sie über alle Projekte des Programms informiert sind. Bereitstellung von technischer Hilfe 54. - Das Büro für technische Hilfe wurde von zwei Partnern als Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) eingerichtet, um Ausschreibungen der Kommission wahrzunehmen. Es ist also normal, daß sich seine Tätigkeiten auf die in dem Vertrag mit der Kommission vorgesehenen Aufgaben beschränken, was die Ausgabenkontrolle vereinfacht. - 1997 beliefen sich die Ausgaben für Personal und Verwaltung auf 1 010 337 ECU (bei den vom Hof genannten 1,2 Mio ECU handelt es sich um den Betrag für die Verpflichtungsermächtigungen).
Die Verwaltungskosten für dieses Jahr liegen also bei rund einer Mio ECU, diesem Betrag stehen für denselben Zeitraum Zahlungen in Höhe von rund 6,5 Mio ECU für das gemeinschaftliche Aktionsprogramm gegenüber. Somit entfielen 1997 15,4 % der Ausgaben im Rahmen des Programms auf seine Verwaltung, was durchaus als vernünftiger Anteil bezeichnet werden kann. Geht man von den Mitteln aus, die insgesamt für die Projekte vorgesehen sind, ist das Verhältnis sogar noch günstiger, da die EU-Zuschüsse nur 60 % des Gesamtbudgets für die Projekte ausmachen. 55. Hier muß unterschieden werden zwischen: - den unterstützenden Tätigkeiten, die im wesentlichen der Kommission zugute kommen - 1 509 396 ECU, ein Betrag, der unter dem Hoechstbetrag von 1,75 Mio ECU liegt, und - Tätigkeiten (Veröffentlichungen, Studien, Seminare, Workshops) für die Begünstigten des Programms im Betrag von 1 386 526 ECU, die nicht unter die Bemerkungen des Hofes fallen.
56. Die Kommission bemüht sich weiterhin darum, die Schwächen in den Verträgen mit den Experten zu beseitigen (transparente Auswahl, Ausgabenbelege). 57. Nach der Prüfung durch die Kommission wurden die Vertragsbestimmungen für den Zeitraum Juli 1997 bis Juli 1998 geändert. Nunmehr ist im Vertrag ausdrücklich festgehalten, daß nur für die tatsächlich entstandenen Auslagen des Auftragnehmers Zahlungen erfolgen. Im April 1998 hat die Kommission den Restbetrag für den ersten Vertragszeitraum beglichen; dem ging eine gründliche Analyse der finanziellen Belege des Auftragnehmers voraus, bei der die der Kommission Mitte Februar 1998 vorgelegte Endabrechnung der im betreffenden Zeitraum tatsächlich erfolgten Ausgaben geprüft wurde.
Diese Abrechnung ist von einem Rechnungsprüfer bestätigt worden. 58. - Die EWIV schließt vor allem in vier Bereichen Unterverträge ab: Veranstaltung von Workshops und Konferenzen, Durchführung von Studien, Veröffentlichungen und sonstige Tätigkeiten (Sekretariatsarbeiten, Personalanwerbung und Verwaltung von Verträgen mit Projektträgern); für diese Tätigkeiten werden Dienstleistungsverträge geschlossen. - Einer dieser Dienstleistungsverträge wurde zwischen der EWIV und einer Dachgesellschaft geschlossen. Nach Ansicht der Kommission sind solche Vereinbarungen möglich, wenn ein günstiges Preis-Leistungsverhältnis vorliegt und die Regeln für eine ordnungsgemäße Finanzverwaltung eingehalten werden.
Verträge dieser Art muß die Kommission aufmerksam verfolgen. In dem vom Hof zur Sprache gebrachten Fall waren diese Voraussetzungen erfuellt, da die Kosten des Untervertrags dem Betrag entsprachen, den die EWIV hätte aufwenden müssen, wenn sie selbst die fragliche Leistung erbracht hätte. - Von den 55 000 ECU, die im Vertrag für das erste Jahr vorgesehen waren, wurde nur die Hälfte ausgegeben. Über die finanzielle Ausführung im zweiten Jahr ist noch nichts bekannt, da der Vertrag noch nicht abgelaufen ist. - Die im Juni 1997 durchgeführte Prüfung der Kommission hat ergeben, daß die Leistungen der beiden vom Hof genannten Personen vertragsgemäß waren und die Zahlungen nach den damals geltenden Bestimmungen erfolgt sind.
59. Der bei der Ausschreibung vorgelegte und von der Kommission angenommene Vorschlag der EWIV enthielt die Namen des Managers und des Projektkoordinators. Die Kommission teilt indessen die Auffassung des Hofes, daß die Verträge dieser beiden Personen vom Kollegium der Mitglieder der EWIV hätten unterzeichnet werden sollen. 60. Nach der Prüfung durch die Kommission wird deshalb eine Detailanalyse vorgenommen; erforderlichenfalls werden Maßnahmen ergriffen. 61. Nach der Prüfung durch die Kommission wurde bei der Vertragsrevision 1997 das System der Anwesenheitslisten verbessert, damit überprüft werden kann, ob die vorgesehene Leistung tatsächlich erbracht wurde.
In dem vom Hof zur Sprache gebrachten Fall, der sich im übrigen nach der Prüfung durch die Kommission ereignet hat, ist in der Tat ein Beleg vorzulegen, damit die Zahlung für die erbrachte Leistung erfolgen kann. Die Kommission wird prüfen, ob dies im Rahmen der Folgemaßnahmen zu ihrer Prüfung geschehen ist (siehe dazu auch die Antwort zu Ziffer 56). 62. Da es sich um das erste Jahr der Programmdurchführung handelte, waren zahlreiche Abrechnungen der Projektträger zu ergänzen und wurden vom Büro für technische Hilfe und von der Kommission gründlich geprüft. Das Büro hatte auch den anläßlich der Prüfung durch die Kommission erfolgten Empfehlungen Folge zu leisten.
Die Zahlungen konnten im Mai 1998 abgeschlossen werden. Um die Zahlungsfristen zu verkürzen, hat die Kommission beschlossen, ihr Verfahren für den Rechnungsabschluß für die Projekte zu ändern und die Projektträger darüber aufgeklärt, wie sie ihre Abrechnungen verbessern können. 63. Die Kommission holte mittels einer Ausschreibung Angebote für eine externe Bewertung des Programms ein. Da jedoch die eingegangenen Vorschläge ihren Kriterien nicht gerecht wurden, hat sie den Auftrag bislang noch nicht vergeben. In Kürze wird sie ein neues Verfahren zur Auswahl einer unabhängigen Bewertungsstelle einleiten.
64. Bei den Studien sind die Kommissionsdienststellen für die Auswahl der Auftragnehmer zuständig. Die vom Hof zur Sprache gebrachte Studie war Gegenstand eines Vertrags zwischen dem TH-Büro und einer Universität. Die Kommission weist darauf hin, daß zum einen die Durchführung der Studie und der vom Rechnungshof zur Sprache gebrachte Status ihres Verfassers zeitlich nicht zusammentrafen und zum anderen die betreffende Person in keiner Verbindung zu einem der Mitgliederverbände der EWIV stand, als der Vertrag zwischen der Kommission und dieser Organisation unterzeichnet wurde. Es ist allerdings richtig, daß die Zahlungen an die Universität zu leisten gewesen wären und nicht direkt an die betreffende Person.
Diese Angelegenheit wird derzeit von der Kommission geprüft. 65. Die Experten haben zwar durch ihre dem Büro für technische Hilfe vorgelegten Tätigkeitsberichte den Nachweis für ihre Arbeit erbracht, das System zur Begründung der entsprechenden Ausgaben ist aber noch verbesserungsbedürftig. Durch die von der Kommission vorgenommene Prüfung konnten hier Fortschritte erzielt werden (siehe dazu die Antwort zu Ziffer 56). Es ist richtig, daß die Zahlungen zugunsten des Auftragnehmers hätten erfolgen müssen (siehe dazu die Antwort zu Ziffer 64). Die grenzüberschreitende Dimension 66. Die Kommission verweist auf ihre Antworten zu den Ziffern 9 und 51.
Das Ziel des Programms ist der Austausch von Informationen und Erfahrungen über bewährte Praktiken im Bereich der Chancengleichheit von Männern und Frauen. Grenzüberschreitende Partnerschaften können hier einen Beitrag leisten, es ist aber nicht erforderlich, daß jede Partnerorganisation Projektmittel erhält. Transnationalität kann auch gegeben sein, wenn die Mittel nicht geteilt werden. Der Austausch kann auf unterschiedliche Art und Weise erfolgen: zweiseitig, mehrseitig, mit oder ohne Aufteilung der Mittel zwischen den Partnern, Verwirklichung verschiedener Ziele (Austausch von Erfahrungen, Informationen, Ergebnissen oder gemeinsame Maßnahmen . . .).
67. Die Kommission stimmt dem Hof darin zu, daß die Verbreitung von Informationen ein wichtiges Ziel des Programms ist. Im Arbeitsprogramm für 1998 sind deshalb spezifische Initiativen und Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen, um die Verbreitung von Informationen über die Tätigkeiten der Projektträger zu fördern. Die Informationen werden nicht nur im Rahmen der Projekte verbreitet, sondern auch durch verschiedene Veröffentlichungen, die Medien sowie die Teilnahme der Kommission an Seminaren und Konferenzen. Die Adressenliste des Programms enthält 7 000 Anschriften, an die Informationen über das Programm und die Ergebnisse der Projekte gesandt werden.
Des weiteren ist zu berücksichtigen, daß sich die Tätigkeiten im Rahmen einiger Projekte über einen längeren Zeitraum erstrecken, was zur Folge haben kann, daß die Informationen und Ergebnisse erst in späteren Vertragszeiträumen Verbreitung finden. Verwaltung der Projekte durch die Technische-Hilfe-Agentur der EU 68. Es gibt täglich Kontakte zwischen den Projektträgern und dem Büro für technische Hilfe. Die Antworten werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden versandt. 69. Die Frist bis zur Durchführung des Programms war sehr knapp bemessen: Der Beschluß des Rates erfolgte im Dezember 1995, und das Programm sollte 1996 anlaufen, was bedeutete, daß alle finanziellen Verpflichtungen vor Ende 1996 zu genehmigen waren.
Zur Vorbereitung des Programms waren innerhalb von neun Monaten sein Verwaltungsausschuß einzusetzen, der dann die Programmleitlinien zu erörtern hatte, Informationen über die Programmziele zu verbreiten, eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, Projekte auszuwählen und die Zustimmung der für die Finanzverwaltung zuständigen Dienststellen sowie der Vertreter der Mitgliedstaaten zu dieser Auswahl einzuholen. Für das zweite Programmjahr wurden Zeitplan und Verfahren so gestaltet, daß sich Verzögerungen wie im ersten Programmjahr nicht wiederholen. 70. Der Vertrag für das vom Hof zur Sprache gebrachte Projekt in Deutschland wurde am 13.
Dezember 1996 unterzeichnet, und die erste Zahlung erfolgte am 1. Januar 1997. Die sechswöchige Frist liegt innerhalb des Rahmens, den der Projektträger und das Büro für technische Hilfe vertraglich vereinbart haben. Der Projektträger hat sein Arbeitsprogramm abgeschlossen. Es darf nicht aus den Augen verloren werden, daß das Projekt von Anfang an mehrjährig angelegt war und die Bewertung von Mentorenprojekten sowie die Verbreitung der Broschüre im zweiten Projektjahr fortgesetzt werden sollen. Der Projektträger sorgte über seine Partnerorganisationen in den fünfzehn Mitgliedstaaten selbst dafür, die Tätigkeiten im Rahmen des Projekts bekannt zu machen.
Auch die Mitglieder des Programmverwaltungsausschusses informierten die öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten über die Aktivitäten im Rahmen des Projekts. Aufgrund dieser Informationstätigkeiten wurde trotz der begrenzten Mittel (unter 90 000 ECU) eine breite geographische Streuung der Informationen erreicht. Es ist allerdings unrealistisch, zu erwarten, daß "andere Mitgliedstaaten", d. h. in diesem Fall Organisationen und öffentliche Stellen in den Mitgliedstaaten, direkt über die Tätigkeiten im Rahmen des Projekts informiert werden. 71. Die Kommission hat in ihrem Vorschlag für ein gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Chancengleichheit darauf hingewiesen, daß sie sich auf bewährte Elemente aus früheren Programmen stützen, aber auch neue Wege beschreiten will.
Ihr Bemühen um Kontinuität kommt in den Tätigkeitsbereichen und den Formen der Zusammenarbeit zum Ausdruck. Sie kann nicht über Jahre hinweg immer wieder dieselben Organisationen für dieselben Aktionen unterstützen. Darüber hinaus wird mit den Aktionsprogrammen u.a. das Ziel verfolgt, Innovationen zu unterstützen, weshalb es durchaus normal ist, wenn Aktionen, die im Rahmen eines bestimmten Programms unterstützt wurden, weil sie neuartig sind, später für eine Förderung im Rahmen anderer Gemeinschaftsmaßnahmen in Frage kommen. Das trifft insbesondere auf die vom Hof zur Sprache gebrachten Aktionen im Ausbildungsbereich zu, die im Rahmen des Europäischen Sozialfonds und der Programme der GD XXII förderfähig sein können.
Im Rahmen ihres zweiten und dritten Aktionsprogramms hatte die Kommission neun Netze von Experten geschaffen und unterstützt. In Anbetracht der Zielvorgaben für ihr neues Programm ist sie der Ansicht, die Ergebnisse aus diesen Netzen in verschiedenen Formen weiterentwickeln zu können, ohne die Netze in ihrer jetzigen Form fortzuführen. Die an den bestehenden Netzen Beteiligten wurden gebeten, im Rahmen des neuen Programms oder im Rahmen anderer Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen Projektvorschläge vorzulegen. 72. Die betroffene Person ist äußerst qualifiziert und hat an diesen Projekten als Beraterin für eng umrissene Aufgaben mitgewirkt, die mit insgesamt 9 500 ECU dotiert waren.
Ihr wichtigster Beitrag zu dem Programm besteht in ihrer wissenschaftlichen Arbeit für das erste Projekt (5 000 ECU). Ihr Beitrag zu dem zweiten Projekt beschränkte sich auf die Vorbereitung eines Berichts, der Teil einer Reihe nationaler Berichte über Frauen als Entscheidungsträger war (4 500 ECU). Ihr Beitrag zum dritten Projekt erfolgte unentgeltlich. Die Kommission legt großen Wert auf die Einbeziehung maßgeblicher Persönlichkeiten, achtet aber gleichzeitig darauf, daß keine im Bereich der Chancengleichheit tätige Person eine privilegierte Stellung einnimmt. 73. Die an diesem Projekt arbeitenden Experten haben an der Konferenz teilgenommen und einen wertvollen Beitrag zur Entwicklung einer Partnerschaft und eines Netzes geleistet, über das Aufklärung betrieben werden kann.
Die Datenbank hat es ermöglicht, die Charta in der gesamten Union zu verbreiten. SCHLUSSFOLGERUNG 74. Die Kommission hat die Bemerkungen des Rechnungshofes zur Kenntnis genommen und wird sich weiter bemühen, die Wirkung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Chancengleichheit zu verstärken. 75. Die vom Hof zur Sprache gebrachten Legislativtexte bilden ein klares und kohärentes Ganzes, das Ausdruck eines echten politischen Willens ist. Die sich daraus ergebenden, konkreten Maßnahmen haben die Chancengleichheit weiter vorangetrieben, die Entwicklung ist allerdings noch lange nicht abgeschlossen.
Da die Projekte auf der Ebene der Mitgliedstaaten angenommen werden, unterliegen die Fragen im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum und dem Urheberrecht den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, und es gibt in diesem Bereich also keine Rechtsunsicherheit. Zum Thema positive Diskriminierung hat die Kommission eindeutig und konstruktiv reagiert (Siehe dazu die Antwort zu Ziffer 20). 76. Die Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen der Programme zur Verwirklichung der Chancengleichheit kann gefördert werden durch regelmäßige Konsultationen zwischen den zuständigen Dienststellen der Gemeinschaft untereinander und mit den einschlägigen Dienststellen der Mitgliedstaaten (Beratender Ausschuß für die Chancengleichheit und Programmausschuß), die Einrichtung von Büros für technische Hilfe auf Gemeinschafts-, nationaler und sogar regionaler Ebene, sowie die Ausarbeitung von Unterlagen, die auf die Bedürfnisse der Projektträger zugeschnitten sind.
Die Antworten der Kommission auf diesen Bericht zeigen, daß Transnationalität und die Verbreitung bewährter Praktiken für sie ein prioritäres Ziel sind. 77. Die Zwischenberichte über die Gemeinschaftsinitiative NOW sind abgeschlossen, und ihre Ergebnisse konnten zu Beginn der zweiten Tranche der Projektauswahl berücksichtigt werden. Im Fall des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms kann der Jahresbericht der Kommission über die Chancengleichheit zwar nicht als Bewertung angesehen werden, liefert aber erste Anstöße für die Diskussion, gibt Aufschluß darüber, welche Maßnahmen entwickelt werden müssen und bietet der Kommission und den Mitgliedstaaten einen Bezugsrahmen.
Des weiteren läuft derzeit das Verfahren für die Auswahl eines unabhängigen Programmbewerters. Wie aus dem vorgenannten Bericht hervorgeht, liefern auch die Mitgliedstaaten zahlreiche Informationen über die Chancengleichheit. 78. Die gemeinschaftliche Politik für die Chancengleichheit ist noch lange nicht abgeschlossen und befindet sich gegenwärtig in einer Aufschwungsphase. Die Kommission ist sich der Tatsache bewußt, daß die Bemühungen in diesem Bereich fortgesetzt werden müssen. Zur Intensivierung der Chancengleichheitspolitik reicht es nicht aus, die Haushaltsmittel für spezifische Maßnahmen zugunsten von Frauen aufzustocken, vielmehr müssen im Rahmen der vorhandenen Mittel auch die Prioritäten für die Einbindung der Chancengleichheitspolitik neu definiert werden.
Diese zweite Maßnahmenkategorie ist schwerer zu quantifizieren, aber genauso nützlich und notwendig. 79. Im Juni 1997 hat die Kommission das Büro für technische Hilfe des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms einer genauen Überprüfung unterzogen, bevor sie über die Verlängerung des Vertrags mit diesem Büro einen Beschluß faßte. Diese Kontrolle fiel insgesamt gesehen positiv aus. Das Büro hat die von den Prüfern der Kommission formulierten Schlußfolgerungen bei der Änderung der Vertragsbestimmungen berücksichtigt (siehe dazu auch Ziff. 56). (1) Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in alle Politikbereiche und Maßnahmen der Gemeinschaft.
(2) Schlußfolgerungen der ESF-Zwischenbewertungen - Teil VI: Chancengleichheit von Frauen und Männern bei den ESF-Interventionen. (3) Der Leitfaden wurde im Zuge der Umsetzung des "Mainstreaming"-Strategiepapiers erarbeitet, das die ressortübergreifende Arbeitsgruppe für Chancengleichheit am 12. Februar 1997 angenommen hatte. (4) KOM(96) 67 vom 21. Februar 1996. (5) Beschluß der Kommission vom 19. Juli 1995 - ABl. L 249 vom 17.10.1995. (6) Siehe Artikel 9 des Beschlusses 95/593/EG des Rates - ABl. L 335 vom 30.12.1995, S. 37. (7) Er enthält sowohl im Text als auch im Anhang statistische Angaben.
(8) Berücksichtigt wurden Spanien, Frankreich, Schweden und das Vereinigte Königreich; Statistik kurzgefaßt Nr. 15/97. (9) Diese Arbeitsgruppe führte zu einem europäischen Seminar "Frauen als Unternehmerinnen". Die Ergebnisse der Arbeiten, u.a. ein Vorschlag für ein europäisches Modell bewährter Praktiken, sind in einem ausführlichen Bericht enthalten, der im Sommer 1998 veröffentlicht werden soll.