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STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 1999-2001

CELEX
31999A0311(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
1999-02-08
In force since
1999-02-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 1999-2001 Amtsblatt Nr. C 068 vom 11/03/1999 S. 0001 - 0002 STELLUNGNAHME DES RATES vom 8. Februar 1999 zum Stabilitätsprogramm Italiens für den Zeitraum 1999-2001 (1999/C 68/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absätze 1 und 2, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 8. Februar 1999 prüfte der Rat das italienische Stabilitätsprogramm für die Jahre 1999-2001. Der Rat stellt fest, daß die Zielsetzungen des italienischen Stabilitätsprogramms den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entgegenkommen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß dieses Programm, das die Grundlage für das von der italienischen Regierung vorgelegte und vom italienischen Parlament angenommene Haushaltsgesetz für 1999 war, auf makroökonomischen Prognosen beruht, die mehr als fünf Monate alt sind. Die italienische Regierung wird diese Prognosen unter Berücksichtigung der jüngsten Entwicklungen überprüfen, wenn sie den neuen Dreijahres-Haushaltsplan (2000-2002) aufstellt, der im Mai vorgelegt wird.

Das wahrscheinlichste Ergebnis dieser Überprüfung wird sein, daß das Wirtschaftswachstum zumindest 1999 langsamer als zunächst erwartet vonstatten gehen wird und die Zinssätze niedriger sein werden. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß die italienische Regierung trotz dieser veränderten Prognosen beabsichtigt, weitere Fortschritte bei der in den letzten Jahren bereits erfolgten Konsolidierung der öffentlichen Finanzen zu erzielen. Die Zusammensetzung des Defizits zwischen Einnahmen und Ausgaben könnte sich ändern, doch bleibt die italienische Regierung dem Gesamtziel verpflichtet, das insbesondere in der Verringerung des gesamtstaatlichen Defizits um etwa einen halben Prozentpunkt des BIP jährlich besteht, so daß 2001 ein Wert von 1 % des BIP erreicht wird.

Die Schuldenquote soll kontinuierlich abgebaut werden, so daß 2001 ein Wert von 107 % des BIP erreicht wird. Diese Ziele stehen mit der Empfehlung des Rates vom 6. Juli 1998 über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2) in Einklang. Der Rat stellt jedoch fest, daß das Stabilitätsprogramm von demselben makroökonomischen Rahmen ausgeht wie die Wirtschafts- und Finanzplanung 1999-2001 (DPEF), die im Mai 1998 vorgelegt wurde. Die darin enthaltenen Annahmen über das Wirtschaftswachstum in den ersten Programmjahren erscheinen nunmehr eindeutig zu optimistisch.

Der Rat ist der Ansicht, daß die in dem Programm dargelegte Strategie zur Haushaltskonsolidierung, die darin besteht, den Primärüberschuß auf hohem Stand (5,5 % des BIP) zu stabilisieren und das Verhältnis laufende Ausgaben/BIP herabzusetzen sowie gleichzeitig eine gewisse Verringerung der Steuerbelastung herbeizuführen und die Ausgaben für Anlageinvestitionen zu erhöhen, in die richtige Richtung geht, insbesondere im Hinblick auf die in Italien erforderliche Stützung von Wachstum und Beschäftigung. Die Strategie steht in Einklang mit der Ankündigung der italienischen Regierung vom April 1998, das Haushaltsdefizit im Jahr 2001 auf 1 % des BIP zu senken, den Primärüberschuß bis 2001 auf über 5,5 % des BIP zu halten und im Jahr 2003 die Verschuldung auf unter 100 % des BIP zu senken.

Der Rat ermutigt die italienische Regierung, die Strategie mit Entschlossenheit umzusetzen. Die im Haushaltsgesetz für 1999 vorgesehenen Maßnahmen stehen offensichtlich weitgehend mit der haushaltspolitischen Gesamtstrategie in Einklang. Der Rat weist jedoch darauf hin, daß das Defizitziel von 2 % des BIP von 1999 verfehlt werden könnte, wenn sich nämlich - wie bereits 1998, mit negativer Wirkung auf den Haushaltssaldo, geschehen - das Wachstum weniger stark als angenommen entwickelt. Wäre dies der Fall, so würde sich das Haushaltsergebnis 1999 auch negativ auf die beiden Folgejahre auswirken.

Damit das Ziel von 1 % des BIP im Jahr 2001 erreicht werden kann, könnten zusätzliche Korrekturmaßnahmen, deren Umfang größer wäre als im Programm veranschlagt, erforderlich sein. Die Zusage der italienischen Regierung, gegebenenfalls derartige Zusatzmaßnahmen zu ergreifen, wird vom Rat begrüßt. Der Rat erinnert daran, daß Italien nicht nur einen hohen Primärüberschuß beibehalten, sondern alle Gelegenheiten nutzen sollte, die einen schnelleren Abbau der Schuldenquote ermöglichen. Der Rat ist daher der Ansicht, daß zusätzliche Einsparungen im Haushalt aufgrund von Zinszahlungen, die niedriger als im Programm angesetzt ausfallen, dazu benutzt werden sollten, die angekündigten Haushaltsziele zu bekräftigen und möglicherweise höher zu stecken, selbst bei einem Szenario mit schwächerem Wirtschaftswachstum.

Da die Schuldendynamik aber äußerst empfindlich auf das Wachstumsergebnis reagiert, sollte die negative Auswirkung eines schwächeren Wirtschaftswachstums so weit wie möglich beschränkt werden, nämlich durch einen höheren Beitrag von seiten der Privatisierungserlöse. Der Rat fordert daher die italienische Regierung auf, ihre Privatisierungsplanung zu beschleunigen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, daß sich die italienische Regierung für die Laufzeit des Stabilitätsprogramms zum Ziele setzt, die Rentenausgaben im Verhältnis zum BIP zu stabilisieren. Die Zusage, Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, falls unerwartete Abweichungen von den Projektionen festgestellt werden, ist besonders zu begrüßen, da die jüngsten Entwicklungen bei den Rentenausgaben Anlaß zur Besorgnis bieten.

Der Rat hebt hervor, daß der zu erwartende Anstieg des Verhältnisses zwischen Rentenausgaben und BIP nach 2003 die Finanzlage des Staates mittelfristig schwächen wird. Der Rat fordert die italienische Regierung daher auf, die Rentenreform einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Der Rat stellt fest, daß das angestrebte mittelfristige Defizitziel von 1 % des BIP im Jahr 2001 es Italien ermöglichen würde, bei einem dem normalen Zyklus entsprechenden Abschwung auf die Selbststabilisierungskräfte zu vertrauen, ohne daß eine größere Gefahr, die Referenzgröße von 3 % des BIP zu überschreiten, heraufbeschwören würde.

Insofern steht dieses Defizitziel mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts im Einklang. Ein geringeres Defizit ist jedoch anzuraten, insbesondere um den Abbau der Schuldenquote zu beschleunigen. Der Rat nimmt auch zur Kenntnis, daß Italien beabsichtigt, diese Anforderungen bis zum Jahr 2002 voll zu erfuellen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) ABl. L 200 vom 16.7.1998, S. 34.

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