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Seqlense EUR-Lex

Beschluß über die Bildung der interparlamentarischen Delegationen und über die Anzahl ihrer Mitglieder

CELEX
31999D0027(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
1999-07-21
In force since
1999-07-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Beschluß über die Bildung der interparlamentarischen Delegationen und über die Anzahl ihrer Mitglieder Amtsblatt Nr. 301 vom 18/10/1999 S. 0019 - 0020 Beschluß über die Bildung der interparlamentarischen Delegationen und über die Anzahl ihrer Mitglieder Das Europäische Parlament, gestützt auf Artikel 168 seiner Geschäftsordnung, unter Hinweis auf die Ziele des Vertrags über die Europäische Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, unter Hinweis auf die Assoziierungs- und Kooperationsabkommen sowie die weiteren Abkommen, die die Union mit Drittländern geschlossen hat, im Bestreben, durch einen kontinuierlichen interparlamentarischen Dialog zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie beizutragen, 1. setzt die Anzahl der Delegationen, ihre regionale Zuordnung und die Anzahl ihrer Mitglieder wie folgt fest: a) Europa Delegation im Gemischten Parlamentarischen EWR-Ausschuß | 12 Mitglieder | Delegation für die Beziehungen zu der Schweiz, Island und Norwegen | 15 Mitglieder | b) Mittel- und Osteuropa/Baltische Staaten Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen — EU-Polen | 12 Mitglieder | — EU-Ungarn | 12 Mitglieder | — EU-Tschechische Republik | 12 Mitglieder | — EU-Slowakei | 12 Mitglieder | — EU-Rumänien | 12 Mitglieder | — EU-Bulgarien | 12 Mitglieder | — EU-Estland | 12 Mitglieder | — EU-Lettland | 12 Mitglieder | — EU-Litauen | 12 Mitglieder | — EU-Slowenien | 12 Mitglieder | Delegation für die Beziehungen zu Südosteuropa | 28 Mitglieder | c) Neue Unabhängige Staaten und Mongolei Delegationen in den Ausschüssen für parlamentarische Zusammenarbeit und Delegationen für die Beziehungen zu — Rußland | 25 Mitglieder | — Ukraine, Belarus und Moldawien | 18 Mitglieder | — den Transkaukasischen Republiken:

Armenien, Aserbaidschan, Georgien | 16 Mitglieder | — Kasachstan, Kirgistan, Usbekistan, Tadschikistan, Turkmenistan und der Mongolei | 17 Mitglieder | d) Mittelmeerraum Delegationen in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen — EU-Türkei | 12 Mitglieder | — EU-Zypern | 12 Mitglieder | — EU-Malta | 12 Mitglieder | Delegationen für die Beziehungen zu | | — den Maghreb-Ländern | 23 Mitglieder | — den Maschrik-Ländern und den Golfstaaten | 19 Mitglieder | — Israel | 17 Mitglieder | — dem Palästinensischen Legislativrat | 17 Mitglieder | e) Amerika Delegationen für die Beziehungen zu — den Vereinigten Staaten | 25 Mitglieder | — Kanada | 16 Mitglieder | — den Ländern Mittelamerikas und Mexiko | 23 Mitglieder | — den Ländern Südamerikas und MERCOSUR | 23 Mitglieder | f) Asien / Pazifik Delegationen für die Beziehungen zu — Japan | 21 Mitglieder | — China | 19 Mitglieder | — den Ländern Südasiens und der Südasiatischen Vereinigung für Regionale Kooperation | 18 Mitglieder | — den Mitgliedsländern der ASEAN, Südostasien und der Republik Korea | 22 Mitglieder | — Australien und Neuseeland | 16 Mitglieder | g) Südafrika Delegation für die Beziehungen zu Südafrika | 17 Mitglieder | 2. beschließt, daß die Vorstände der Delegationen, die der gleichen Region zuzuordnen sind, gemeinsam als Koordinierungsorgan zusammentreten, damit die Themen und politischen Probleme, die für eine ganze Region relevant sind, transnational und kohärent behandelt werden können, und daß für Fragen gegenseitigen Interesses der Vorstand der Delegation für die Beziehungen zu Südafrika gemeinsam mit dem Vorstand der Delegation in der Paritätischen Versammlung AKP-EU tagt;

3. ermächtigt in Anbetracht der in der Erklärung von Barcelona und dem auf der Europa-Mittelmeer-Konferenz vom 27./28. November 1995 verabschiedeten Arbeitsprogramm genannten Ziele die Konferenz der Präsidenten zu beschließen, daß Mitglieder der für den Mittelmeerraum zuständigen Delegationen und Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse gemeinsam als Delegation am Europa-Mittelmeer-Forum teilnehmen können; 4. beschließt, die Häufigkeit der Sitzungen der Delegationen und der Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse zu begrenzen; beschließt daher, daß die Konferenz der Delegationsvorsitzenden einen Entwurf für einen jährlichen Zeitplan ausarbeitet, der von der Konferenz der Präsidenten nach Konsultation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik angenommen wird, die Konferenz der Präsidenten zur Reaktion auf politische Ereignisse aber zusätzliche Sitzungen gestatten kann;

5. beschließt, daß die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder für jede Delegation in den Gemischten Parlamentarischen Ausschüssen ständige Stellvertreter benennen können, deren Zahl nicht höher sein darf als die der ordentlichen Mitglieder, die sie vertreten; 6. beschließt, die Zusammenarbeit mit den zuständigen Ausschüssen durch die Organisation gemeinsamer Sitzungen an seinen üblichen Arbeitsorten zu verstärken; 7. wird sich in der Praxis darum bemühen, daß ein oder zwei Berichterstatter von Ausschüssen an den Arbeiten der Delegationen und Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse beteiligt werden, und beschließt, daß die Konferenz der Präsidenten auf gemeinsamen Antrag der Vorsitzenden der betroffenen Delegationen und Ausschüsse entsprechende Dienstreisen gestattet;

8. beauftragt seine Konferenz der Präsidenten, aufgrund dessen die Durchführungsbestimmungen für die Tätigkeit der Delegationen und Gemischten Parlamentarischen Ausschüsse auf Vorschlag der Konferenz der Delegationsvorsitzenden anzupassen (Artikel 168 Absatz 5 seiner Geschäftsordnung) und dabei zu berücksichtigen, daß aufgrund der gegebenen Haushaltszwänge der jeweilige Delegationsvorsitzende auf der Grundlage einer zuvor festgelegten Höchstzahl die Zahl der Mitglieder festlegen wird, die mit jeder Delegation oder Arbeitsgruppe reisen werden, wobei die Aktivitäten jedes Delegationsmitglieds sowie die Regelmäßigkeit ihrer Teilnahme, das bekundete Interesse usw. berücksichtigt werden. --------------------------------------------------

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