Beschluß des Rates vom 11. Mai 1999 zur Ernennung eines Mitglieds einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Amtsblatt Nr. C 146 vom 27/05/1999 S. 0001 - 0001 BESCHLUSS DES RATES vom 11. Mai 1999 zur Ernennung eines Mitglieds einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (1999/C 146/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke(1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131, in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 14.
April 1999 vorgelegten Kandidatur - BESCHLIESST: Artikel 1 Herr Walter Peeters, geboren am 14. Juli 1944 in Turnhout (Belgien), wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Mitglied einer Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Artikel 2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt. Geschehen zu Brüssel am 11. Mai 1999. Im Namen des Rates Der Präsident L. SCHOMERUS (1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S.
1. Verordnung geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 3288/94 (ABl. L 349 vom 31.12.1994, S. 83).