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1999/691/GASP: Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 22. Oktober 1999 betreffend die Unterstützung für die demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik Jugoslawien

CELEX
31999E0691
Document type
COMPOS
Sector
Legislation
Date of document
1999-10-22
In force since
1999-10-22
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

1999/691/GASP: Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 22. Oktober 1999 betreffend die Unterstützung für die demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik Jugoslawien Amtsblatt Nr. L 273 vom 23/10/1999 S. 0001 - 0001 GEMEINSAMER STANDPUNKT DES RATES vom 22. Oktober 1999 betreffend die Unterstützung für die demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik Jugoslawien (1999/691/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) In seinen Schlußfolgerungen vom 19. Juli 1999 hat der Rat es für sehr wichtig gehalten, Verbindungen zu allen demokratischen Kräften aufzubauen, unter anderem zu den demokratisch geführten Kommunen des Landes, um so die Demokratisierung in der Bundesrepublik Jugoslawien voranzutreiben.

(2) Der Rat kam ferner überein, daß nach Mitteln und Wegen gesucht werden sollte, wie die Lage dieser Kräfte, unter anderem durch Energielieferungen, verbessert werden kann. (3) Der Rat hob ferner hervor, daß zwischen dem Regime in Belgrad und der Bevölkerung der Bundesrepublik Jugoslawien zu unterscheiden ist; diese Unterscheidung werde bei den Beschlüssen über die Sanktionen berücksichtigt werden. (4) In seinen Schlußfolgerungen vom 13. September 1999 bekräftigte der Rat seine Absicht, nach wie vor den demokratischen Wechsel in der Bundesrepublik Jugoslawien zu unterstützten und dem serbischen Volk und den demokratischen Kräften des Landes, die sich bemühen, Demokratisierung und Bürgergesellschaft zu fördern, die Hand zu reichen.

(5) Der Rat war sich darin einig, daß es nun an der Zeit ist, förmliche Kontakte mit den Vertretern der demokratischen Kräfte in der Bundesrepublik Jugoslawien aufzunehmen. (6) Der Rat beschloß, daß Vertreter der demokratischen Oppositionsparteien und der Bürgergesellschaft in Serbien sowie Vertreter der Regierung von Montenegro zu Gesprächen eingeladen werden, um sie bei ihren Bemühungen um die Förderung der Demokratisierung zu unterstützen. (7) Der Rat einigte sich ferner darauf, eine Neubewertung der derzeitigen Unterstützungsmaßnahmen vorzunehmen und konkrete Vorhaben der Union in Serbien auf einschlägigen Gebieten, wie etwa der Unterstützung demokratischer Medien, zu intensivieren.

(8) Der Rat sprach sich nachdrücklich für die Einleitung des von der G-17 im Rahmen der Initiative "Energie für Demokratie" vorgeschlagenen Pilotprojekts aus, bei dem zunächst die Städte Nis und Pirot mit Heizöl als Energiehilfe versorgt werden sollen. Das Projekt könnte später auf andere Gemeinden ausgedehnt werden - HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT ANGENOMMEN: Artikel 1 Um die Demokratisierung in der Bundesrepublik Jugoslawien zu fördern, wird die Europäische Union alle Kräfte aktiv unterstützen, die sich nachweislich uneingeschränkt zu demokratischen Werten bekennen. Artikel 2 Die in Artikel 1 genannte Unterstützung hebt insbesondere auf die folgenden Aktivitäten ab: - Entwicklung eines Dialogs mit demokratisch ausgerichteten örtlichen Entscheidungsträgern und Führern von Bürgerorganisationen, unter anderem durch Treffen am Rande der Tagungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten"; - Einleitung eines gemeinsamen Prozesses, der ein Forum für eine echte Aussprache über politische und technische Fragen bieten wird; - Unterstützung für die Durchführung des von der G-17 im Rahmen der Initiative "Energie für Demokratie" vorgeschlagenenen Pilotprojekts zur Belieferung serbischer Gemeinden mit Energie; - Intensivierung der Unterstützung für demokratische Medien und andere relevante Bereiche.

Artikel 3 Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam. Artikel 4 Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Luxemburg am 22. Oktober 1999. Im Namen des Rates Der Präsident S. MÖNKÄRE

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