ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 15/02/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1377 - BERTELSMANN/WISSENSCHAFTSVERLAG SPRINGER) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 122 vom 04/05/1999 S. 0019 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 15/02/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1377 - BERTELSMANN / WISSENSCHAFTSVERLAG SPRINGER) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Brüssel, den 15.02.99 An die anmeldenden Parteien Sehr geehrte Damen und Herren! Betrifft :
Fall Nr. IV/M.1377 - Bertelsmann / Wissenschaftsverlag Springer Anmeldung vom 13. Januar 1999 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung) 1. Am 13. Januar 1999 erhielt die Kommission gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates die Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens, nach der folgendes beabsichtigt ist: Die Bertelsmann AG (Bertelsmann) wird die alleinige Kontrolle über die deutsche Springer Verlag GmbH & Co. KG sowie über die Komplementär-GmbH Springer Verwaltungsgesellschaft mbH übernehmen. Gleichzeitig wird Bertelsmann die Mehrheit der Anteile an der österreichischen Springer Verlag KG sowie deren Komplementärin Ferdinand Springer GmbH erwerben.
Die zu erwerbenden Unternehmen werden nachfolgend zusammengefasst als Springer bezeichnet. 2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken gibt. I. Die Tätigkeit der Parteien und das Vorhaben 3. Bertelsmann ist die Obergesellschaft der weltweit tätigen Bertelsmann-Gruppe. Die Schwerpunkte der Gruppe liegen in den Bereichen Bücher, Zeitschriften, Musik, Druckereien sowie privates Fernsehen.
4. Springer ist überwiegend als Herausgeber und Verleger von Büchern und Zeitschriften tätig, die hauptsächlich an das akademische Fachpublikum gerichtet sind. Die Tätigkeit der Gruppe umfasst weiter Druckaktivitäten sowie den Handel mit Fachpublikationen. 5. Der Erwerb von Springer erfolgt zwar gesondert für die österreichischen und die deutschen Unternehmen. Allerdings sind beide Erwerbsvorgänge Teil eines einheitlichen Vorhabens von Bertelsmann und stehen in einem unmittelbaren zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang. Bertelsmann auf der Erwerberseite erlangt mit beiden Erwerbsvorgängen die Kontrolle über die Gesamtheit der eine Verlagsgruppe bildenden Springer-Unternehmen.
Die Veräusserer der Anteile an der österreichischen Springer Verlag KG sowie deren Komplementärgesellschaft sind gleichzeitig die Veräusserer der deutschen Springer Verlag GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft. II. Der Zusammenschluß 6. Bertelsmann wird die Mehrheit der Anteile an Springer erwerben. Da alle strategischen Geschäftsentscheidungen mit einfacher Mehrheit beschlossen und die verbleibenden Minderheitsgesellschafter über keine Vetorechte verfügen werden, wird Bertelsmann Springer alleine kontrollieren. Deswegen stellt das Vorhaben einen Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung dar.
III. Gemeinschaftsweite Bedeutung 7. Bertelsmann und Springer haben zusammen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR (1) (Bertelsmann 11,6 Mrd. EUR; Springer 367 Mio. EUR). Jedes der Unternehmen hat einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR (Bertelsmann 6,6 Mrd. EUR; Springer >250 Mio. EUR). Da beide Parteien nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat erzielen, hat das Vorhaben folglich gemeinschaftsweite Bedeutung. (1) Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl.
C 66 vom 2.3.1998, S.25). Vor dem 1. Januar 1999 erzielte Umsätze wurden nach Maßgabe der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse berechnet und im Verhältnis 1:1 in EUR umgerechnet. IV. Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt A. Sachlich relevante Märkte 8. Nach Ansicht der Parteien sind von dem Zusammenschluß (i) der Markt für wissenschaftliche (akademische) Fachpublikationen, (ii) der Markt für berufsbezogene Publikationen und der (iii) Markt für das Drucken von Büchern, Zeitschriften und anderen Druckwerken betroffen. Auf anderen Märkten, wie zum Beispiel dem Markt für den Handel mit wissenschaftlichen Publikationen sowie dem Markt für geschlossene medizinische Onlinedienste für professionelle Nutzer, ist jeweils nur eine der Parteien tätig.
(i) Der Markt für wissenschaftliche (akademische) Fachpublikationen 9. Grundsätzlich wird für die Bestimmung des sachlich relevanten Marktes das Bedarfsmarktkonzept herangezogen. Einem Markt werden danach alle Produkte oder Dienstleistungen zugerechnet, die aus der Sicht der Marktgegenseite als funktional austauschbar angesehen werden. Die Marktabgrenzung aus Sicht des Lesers ist im Bereich der Fachpublikationen jedoch auch nach Ansicht der Parteien unsachgemäß. Sie ist nicht geeignet, die bestehenden Wettbewerbsbeziehungen zwischen Verlagen im Bereich der Publikationen und die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf den Wettbewerb zu erfassen.
10. Aus Sicht des Lesers werden zwei unterschiedliche Publikationen selten als vollständig gegeneinander austauschbar angesehen werden. Eine funktionelle Austauschbarkeit ist sicher dort nicht gegeben, wo zwei Veröffentlichungen an jeweils unterschiedliche Abnehmergruppen gerichtet sind. So würde ein Mediziner ein rechtswissenschaftliches Buch nicht als ein Ersatz für ein medizinisches Buch ansehen. Weitergehend ist jedoch auch innerhalb einer Abnehmergruppe zu unterscheiden. So besteht keine funktionale Austauschbarkeit eines Buches über Umsatzsteuer gegen ein Buch über Einkommensteuer, auch wenn beide Bücher von derselben Abnehmergruppe, in der Regel Steuerberatern und Rechtsanwälten, gekauft werden.
Deswegen werden Abnehmer im Falle einer Preiserhöhung nicht die eine Veröffentlichung gegen eine andere, ein anderes Thema betreffende austauschen. Die Marktabgrenzung unter dem Gesichtspunkt der Austauschbarkeit für den Leser würde zu einer Unzahl von sehr kleinen relevanten Märkten führen. Damit allerdings wären die Wettbewerbsbeziehungen zwischen den Marktteilnehmern und die Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht hinreichend wiedergegeben. 11. Nach den eigenen Angaben der Parteien und nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind für die Abgrenzung der Produktmärkte im Bereich der Fachpublikationen folgende Faktoren von Bedeutung.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen, um erfolgreich eine Publikation auf den Markt zu bringen, gehören nach Angaben der Wettbewerber Reputation, Zugang zu Autoren und Herausgebern, Kenntnis der Kundenbasis sowie der Vertriebswege. Ein Verlag, der diese Voraussetzungen erfuellt, kommt als Anbieter von Publikationen, die an ein wissenschaftliches Fachpublikum gerichtet sind, in Betracht. Diese werden überwiegend von Universitäten sowie den staatlichen und privaten Einrichtungen der Forschung und der Lehre nachgefragt. Derartige Publikationen dienen der Grundlagenforschung ebenso wie der Lehre und der spezialisierten Forschung in einzelnen Gebieten.
Die Nachfrage der Universitäten und Forschungseinrichtungen, die überwiegend über Agenturen einkaufen, umfasst grundsätzlich eine ganze Bandbreite wissenschaftlicher Veröffentlichungen. Der gleiche Abnehmerkreis, das know-how im Zugang zu Autoren und Herausgebern belegen auch nach der Auffassung der Kommission die Existenz eines gesonderten Marktes für wissenschaftliche Publikationen. 12. Die Kommission hat ferner Anhaltspunkte, die eine weitere Unterteilung der sachlich relevanten Märkte nach Disziplinen nahelegen. So haben Verlage besondere Stärken in einzelnen Disziplinen, wie z. B. Mathematik oder Wirtschaftswissenschaften.
Diese Stärke resultiert aus dem Zugang zu renommierten Autoren, die gerne in Verlagen veröffentlichen, die in der Vergangenheit bereits namhafte Autoren ihrer Disziplin verlegt haben, ebenso wie aus dem Zugang zu Herausgebern, der wiederum zur Reputation des Verlages beiträgt. Das hohe Ansehen, das ein Verlag bei Wissenschaftlern, die z. B. im Bereich der Mathematik tätig sind, genießt, hat dem Anschein nach nur begrenzte Bedeutung bei Abnehmern, die in anderen Disziplinen tätig sind. 13. Die Wettbewerberbefragung hat zu keiner eindeutigen Beantwortung der Frage geführt, ob eine weitere Unterteilung der sachlichen Märkte nach verwandten Medien erforderlich ist.
So haben zwar einige Wettbewerber in ihrem Planungsbereich einen eigenen Fachzeitschriftenbereich, auf der anderen Seite werden Bücher und Zeitschriften jedoch häufig gemeinsam vermarktet, so daß die Kunden Bücher und Zeitschriften aus einer Hand erhält. Eine engere Marktabgrenzung nach den Medien Buch und Zeitschrift ändert jedoch die Einschätzung des Zusammenschlusses nicht, so daß eine genauere Marktabgrenzung auch in diesem Punkt offenbleiben kann. Als weitere Vertriebsform hat sich in den letzten Jahren der elektronische Vertrieb über CD-ROM oder das Internet (über eine Website) entwickelt.
Der Inhalt ist dabei identisch mit den Inhalten, die von den Verlagen bereits in Printform angeboten werden. Elektronische Publikationen werden von der Überzahl der Wettbewerber als lediglich andere Vertriebsform eingeschätzt, wobei die befragten Wettbewerber die rasch zunehmende Bedeutung dieses Mediums hervorhoben. 14. Davon zu unterscheiden ist das Angebot eines Onlinedienstes, das Inhalte mehrerer Verlagshäuser und sonstige Fachinformationen mit einer Suchfunktion verbindet. In einer vorhergehenden Entscheidung hat die Kommission bereits den Markt für geschlossene medizinische Onlinedienste für professionelle Nutzer untersucht.
Bertelsmann ist auf diesem Markt über ein gemeinschaftlich kontrolliertes Gemeinschaftsunternehmen mit Burda und Springer tätig (HOS-Multimedica) (2). Fall Nr. IV/M.972 - Bertelsmann/Burda/Springer - HOS-MM; Entscheidung der Kommission vom 15. September 1997. Der Markt für berufsbezogene Publikationen 1. Nach Auffassung der Parteien muß ferner ein einheitlicher Markt für berufsbezogene Publikationen als sachlich relevanter Markt unterschieden werden. Diese zeichnen sich nach ihrer Ansicht im Gegensatz zu den an das akademische Fachpublikum gerichteten Veröffentlichungen durch sehr stark praxisorientierte Inhalte aus.
Zielgruppe sind nicht die Universitäten, sondern Praktiker. Unter berufsbezogenen Publikationen sind Veröffentlichungen zu verstehen, die u.a. Informationen über Produkte und Industrieneuigkeiten geben und damit für die jeweilige Berufssparte wichtige anwendungsbezogene Sachfragen enthalten. 2. Nach der überwiegenden Aussage der befragten Wettbewerber müssen auch die berufsbezogenen Publikationen weiter nach der Adressatengruppe, d.h. nach bestimmten Berufsgruppen, unterschieden werden. Für eine engere Marktabgrenzung im Rahmen der berufsbezogenen Publikationen spricht die Tatsache, daß Veröffentlichungen für Berufszweige eine detaillierte Kenntnis der Branche und der Abnehmer erfordern.
Da sich berufsbezogene Publikationen häufig nicht nur aus den Verkaufserlösen, sondern zu einem grossen Teil auch aus Werbeeinnahmen finanzieren, ist ferner ein guter Zugang zu den jeweiligen Unternehmen, die in einer Branche tätig sind, erforderlich. Ein weiteres Indiz für eine weitere Unterteilung der Märkte nach Berufszweigen ist, daß auch befragte Wettbewerber ihre interne Organisation entsprechend strukturiert haben. Es bedarf jedoch auch bei berufsbezogenen Publikationen nicht der abschließenden Beurteilung, ob der sachliche Markt enger entsprechend der Berufszweige bzw. des verwandten Mediums (Buch oder Zeitschrift) zu fassen ist, da bei keiner denkbaren Marktabgrenzung Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt bestehen.
3. Die Ermittlungen haben ergeben, daß sich die Unterteilung in wissenschaftliche und berufsbezogene Publikationen nicht für alle Fachbereiche strikt durchführen lässt. Nach Ansicht einiger Wettbewerber ist die Zuordnung mancher Titel zu wissenschaftlichen bzw. berufsbezogenen Veröffentlichungen schwierig, weil der Inhalt bestimmter Publikationen sowohl für Wissenschaftler als auch für Praktiker (Ärzte) von Interesse ist. In einem vorhergehenden Fall im Bereich der Fachpublikationen (3) ist die Kommission ebenfalls von einem - fallbezogenen - Markt für medizinische Publikationen ausgegangen, ohne jedoch eine nähere Unterscheidung nach dem Abnehmerkreis zu treffen.
Da eine genauere Abgrenzung der Märkte im vorliegenden Fall jedoch nicht zu einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung führt, kann die Frage der genauen Marktabgrenzung offenbleiben. Ähnliche Argumente lassen sich für Bereiche wie z.B. die Rechtswissenschaften anführen. 4. (3) Fall Nr. IV/M.1275 - Havas/Bertelsmann/Doyma; Entscheidung der Kommission vom 27. August 1998. 5. Berufsbezogene Publikationen finanzieren sich häufig nicht nur über Verkaufserlöse, sondern auch über Werbe- und Anzeigeneinnahmen. Entsprechend und im Einklang mit ihrer bisherigen Fallpraxis (4) hat die Kommission auch die Stellung der Parteien als Anbieter auf dem Anzeigenmarkt untersucht.
(4) Fall Nr. IV/M.1275 - Havas/Bertelsmann/Doyma; Entscheidung der Kommission vom 27. August 1998. (iii) Der Markt für das Drucken von Büchern, Zeitschriften und anderen Druckwerken 6. Die Parteien sehen einen einheitlichen Markt für das Drucken aller Druckerzeugnisse als den sachlich relevanten Markt an. Sie treffen keine weitere Unterscheidung nach dem angewandten Druckverfahren, d.h. nach Offset-, Tief- oder Hochdruck. Druckerzeugnisse, die in höherer Auflage (meist über eine halbe Million Exemplare) hergestellt werden, wie z. B. Kataloge, Zeitschriften und Telefonbücher, werden üblicherweise im in diesem Bereich wirtschaftlicheren Tiefdruckverfahren hergestellt.
Für die Produktion kleinerer Auflagen, z. B. von Büchern, wird das Offsetverfahren angewandt. Das Hochdruckverfahren hat daneben nur geringe Bedeutung. Die verschiedenen Verfahrensarten erfordern unterschiedliche Druckmaschinen und gänzlich andere Drucktechniken, so daß einiges für getrennte sachlich relevante Märkte spricht. Da es zu Überschneidungen infolge des Zusammenschlusses zwischen den Parteien lediglich im Bereich des Offsetdrucks kommt, wird für die Zwecke der Fusionskontrolle der Markt für Offsetdruck als sachlicher Markt zugrundegelegt. Eine genaue Marktabgrenzung ist jedoch nicht erforderlich, da auch auf diesem engeren Markt der Zusammenschluß nicht zu wettbewerblichen Bedenken führt.
B. Räumlich relevante Märkte (i) Der Markt für wissenschaftliche Publikationen 7. Die Parteien vertreten die Auffassung, daß es sich bei dem Markt für wissenschaftliche Publikationen um weltweite Märkte handelt. Wissenschaftliche Publikationen werden weltweit gelesen und Abonnements für wissenschaftliche Zeitungen werden weltweit vertrieben. Der Grossteil der Publikationen ist in englischer Sprache abgefasst und richtet sich an ein internationales Publikum. Der Vertrieb erfolgt zum überwiegenden Teil über weltweit tätige Handelsagenturen. Die wissenschaftlichen Ergebnisse, die in den Publikationen wiedergegeben werden, sind nicht nur in einzelnen Ländern und Regionen von Relevanz, sondern für die Forschung in der gesamten Welt.
Auch die befragten Wettbewerber waren überwiegend der Ansicht, daß von einem Weltmarkt gesprochen werden kann. Die vorgetragenen Argumente legen nahe, daß es sich tatsächlich um einen Weltmarkt handelt. Für eine abschließende Beurteilung bedürfte es jedoch weiterer Ermittlungen. Da der Zusammenschluß jedoch auch bei Zugrundelegung von nationalen Märkten zu keinen Bedenken Anlaß gibt, kann die genaue Marktabgrenzung im vorliegenden Fall offengelassen werden. (ii) Der Markt für berufsbezogene Publikationen 8. Die Parteien tragen vor, daß es sich bei dem Markt für berufsbezogene Publikationen um einen Weltmarkt handelt.
Die Ermittlungen haben dagegen ergeben, daß es sich bei berufsbezogenen Märkten tendenziell um nationale Märkte handelt. Allenfalls umfasst der geographische Markt einen Sprachraum. Als Grund gaben befragte Wettbewerber an, daß die berufsbezogen Publikationen normalerweise in der Nationalsprache erscheinen und normalerweise auch auf nationaler Ebene vertrieben werden. Ferner haben die Publikationen oft einen bestimmten Nachrichtenwert (z. B. Verbandsveröffentlichungen), der an nationalen Themen orientiert ist. Die Kommission geht für die Beurteilung dieses Falles davon aus, daß der Markt für berufsbezogene Publikationen national ist.
Bei Zugrundelegung eines weiteren, länderüberschreitenden geographischen Marktes bliebe die Marktstellung der Parteien gleich oder würde abnehmen, so daß der geographische Markt im vorliegenden Fall nicht abschließend definiert werden muß. (iii) Der Markt für Offsetdruck 9. Die Parteien gehen davon aus, daß es sich bei den betroffenen Druckmärkten um einen EG-weiten Markt handelt. Da die Parteien hauptsächlich in Deutschland tätig sind, hat die Kommission den deutschen Markt für ihre Ermittlungen zugrunde gelegt. Einer genauen Marktabgrenzung bedarf es jedoch vorliegend nicht, da die Marktstellung der Parteien infolge des Zusammenschlusses auch auf einem weiteren EG-weiten Markt keinen Anlaß zu ernsthaften Wettbewerbsbedenken gäbe.
C. Wettbewerbsrechtliche Beurteilung 10. Springer ist vorwiegend im Bereich der akademischen Publikationen von Büchern und Zeitschriften tätig, in denen Bertelsmann bislang - mit Ausnahme der Wirtschaftswissenschaften - kaum aktiv ist. Bertelsmann gibt im Bereich der Fachpublikationen hingegen hauptsächlich berufsbezogene Publikationen heraus. 11. Es gibt keine umfassende Studien über den Bereich der akademischen und berufsbezogenen Fachinformationen, die Aufschluß über die Marktstellung der Parteien sowie anderer Marktteilnehmer geben könnten. Die Parteien haben sich daher für die Schätzung ihrer Marktanteile im wesentlichen an ihren Umsätzen im Vergleich zu den Umsätzen ihrer Wettbewerber in den Märkten orientiert.
(i) Der Markt für wissenschaftliche Publikationen 12. Der Marktanteil der Parteien auf einem angenommenen Weltmarkt für wissenschaftliche Publikationen bleibt nach dem Zusammenschluß bei unter 15% mit lediglich geringfügiger Addition durch Bertelsmann, die in diesem Bereich bisher nicht nennenswert tätig war. Wesentliche Wettbewerber mit teils bedeutend höheren Umsätzen sind beispielsweise Wolters Kluwer, Reed Elsevier und Thomson. 13. Eine international bedeutende Stellung hat Springer vor allem in der Disziplin Mathematik/Statistik. In diesem Bereich hat das Unternehmen einen Bestand von über [2.350-2.450] lieferbaren wissenschaftlichen Büchern sowie über [300 - 340] Neuerscheinungen im letzten Jahr.
Die grössten Wettbewerber sind die Cambridge University Preß mit einem Bestand von über [2.150-2.250-Angabe der Parteien] lieferbaren Büchern sowie John Wiley & Sons mit einem Bestand von mehr als [1.050-1.150-Angabe der Parteien] lieferbaren Büchern. Die Parteien schätzen den weltweiten Marktanteil von Springer, ausgehend von einem Marktvolumen von [120-140] Mio. EUR auf ca. [5-15%]. Die Marktstellung von Springer wird durch den Zusammenschluß mit Bertelsmann allenfalls geringfügig um ca. [