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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 08/04/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1450 - SMS/MANNESMANN DEMAG) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
31999M1450
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1999-04-08
In force since
1999-04-08
Status
In force

Text

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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 08/04/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1450 - SMS/MANNESMANN DEMAG) gemäss der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. 176 vom 22/06/1999 S. 0010 - 0010 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 08/04/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1450 - SMS/MANNESMANN DEMAG) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der Deutsche Text ist verbindlich) Brüssel, den 08.04.1999 An die anmeldenden Parteien Sehr geehrte Damen und Herren! Betrifft :

Fall Nr. IV/M.1450 - SMS/MANNESMANN DEMAG Anmeldung vom 02.03.1999 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung) 1. Am 2. März 1999 haben die Unternehmen SMS AG, Düsseldorf, und Mannesmann AG, Düsseldorf, ihr Vorhaben angemeldet, den Geschäftsbereich Metallurgie" der Mannesmann Demag AG ("MDM") und den Geschäftsbereich Hütten- und Walzwerkstechnik der SMS Schlömann-Siemag AG ("SMS") zusammenzuschließen und in die Gesellschaft SMS-Demag AG, einzubringen ("SMS-Demag"), an welcher SMS AG 72% und Mannesmann AG 28% der Anteile halten werden. 2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ratsverordnung (EWG) Nr.

4064/89 in der derzeit gültigen Faßsung (1) ("Fusionskontrollverordnung") fällt und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Vertrag über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bestehen. (1) ABl. L 395 vom 30.12.1989, S.1, berichtigte Fassung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S.13; zuletzt geändert durch Verordnung (EWG) Nr. 1310/97 (ABl. L 180 vom 9.7.1997, S.1, Berichtigung in ABl. L 40 vom 13.2.1998, S. 17.) I. DIE PARTEIEN 3. Die SMS AG ist die Holdinggesellschaft der SMS-Gruppe, einer im Anlagen- und Maschinenbau für die Bereiche Stahl, Nichteisenmetalle und Kunststoffe tätigen Unternehmensgruppe.

Die SMS AG wird gemeinsam von der MAN AG und der Siemag Weiß Stiftung & Co. KG kontrolliert. Ausser im Maschinen- und Anlagenbau ist der MAN-Konzern auch in der Herstellung von Nutzfahrzeugen, Druckmaschinen, Dieselmotoren, Industrie- und Fördertechnik tätig. Unter Berücksichtigung des MAN-Konzerns erzielte die SMS AG im Geschäftsjahr 1997/98 einen weltweiten Gesamtumsatz von 12.665 Mio. ?, davon 7.354 Mio. ? in der Gemeinschaft und 196 Mio. ? in den EFTA-Staaten. 4. MDM umfasst den Geschäftsbereich Anlagen- und Maschinenbau für die Stahl- und metallurgische Industrie des Mannesmann Konzerns.

MDM erzielte im Geschäftsjahr 1998 weltweit Umsatzerlöse in Höhe von 1.168 Mio. ?, davon 304 Mio. ? in der Gemeinschaft und 2,9 Mio. ? in den EFTA-Staaten. II. DAS VORHABEN 5. Nach einer zwischen den Zusammenschlußbeteiligten abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung werden SMS und MDM jeweils die Geschäftsbereiche Metallurgie" und Hütten- und Walzwerkstechnik in die umfirmierte SMS-Demag zusammenbringen. Die SMS soll anschließend 72 % und Mannesmann 28% der Anteile an der SMS-Demag halten. III. ZUSAMMENSCHLUß 6. Nach dem Vollzug des Zusammenschlußvorhabens wird die SMS AG mit 72 % am stimmberechtigten Kapital der SMS-Demag beteiligt sein.

Mannesmann werden zwar gewisse Vetorechte eingeräumt, jedoch gehen diese nicht über den normalen Schutz der finanziellen Interessen eines Minderheitsgesellschafters hinaus. Vielmehr erlangt die SMS AG durch den Erwerb einer Beteiligung von 72% die alleinige Kontrolle über SMS-Demag. Das angemeldete Vorhaben verwirklicht daher einen Zusammenschluß im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung. IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 7. Die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen erzielen einen gemeinsamen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Milliarden ?. SMS und MDM erreichen jeweils einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von mehr als 250 Millionen ?.

Keiner der Zusammenschlußbeteiligten erzielt mehr als zwei Drittel seines gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in einem und demselben Mitgliedstaat. Das Zusammenschlußvorhaben hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne des Artikels 1 Absatz 2 der Fusionskontrollverordnung. V. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG 8. Die SMS-Demag wird im Bereich Anlagenbau auf dem Gebiet Hütten- und Walzwerkstechnik tätig. Das Zusammenschlußvorhaben ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Konzentration der europäischen Stahlindustrie zu sehen, im Zuge derer sich eine ähnliche Entwicklung im vorgelagerten Bereich des Anlagenbaus beobachten lässt.

Durch das Zusammenschlußvorhaben werden die zwei grössten Anbieter im Anlagenbau im Bereich der Hütten- und Walzwerkstechnik in Westeuropa zusammengefasst. a) Sachlich relevante Märkte 9. Die Parteien definieren die verschiedenen Produktmärkte entsprechend den Stufen der Prozeßkette in der Eisen- und Stahlerzeugung, d.h. von der Roheisenerzeugung bis zu den Fertigerzeugnissen. 10. Die Roheisenerzeugung erfolgt hauptsächlich in einem Hochofen, in dem das Eisenerz reduziert und zu fluessigem Roheisen geschmolzen wird. Da Direktreduktionsverfahren (wie z.B. das Schachtofenverfahren) eine Alternative zur Roheisenerzeugung im Hochofen darbieten, sind Direktreduktionsanlagen in denselben Produktmarkt einzuschließen.

Die Umwandlung des Roheisens in fluessigen Stahl (Stahlerzeugung) erfolgt durch den Einsatz von einem Sauerstoffblaskonverter oder in einem Elektrolichtbogenofen. Zum Produktmarkt Stahlerzeugung gehören auch die bei den Nachbehandlungsverfahren eingesetzten Einrichtungen der Sekundärmetallurgie (wie Vakuum-Pfannen). Um eine Weiterverarbeitung des anfallenden Stahls im Hüttenwerk zu ermöglichen, wird der fluessige Stahl in Stranggießanlagen gegossen. Die aus dem Strangguß gewonnenen Brammen oder Knüppel durchlaufen anschließend eine Reihe von Verarbeitungs- und Behandlungsverfahren, die eine Umformung dieser Halbzeuge in Fertigerzeugnisse (Langerzeugnisse oder Flacherzeugnisse) bezwecken.

Zu diesen Verfahren werden verschiedene Walzwerkanlagen benötigt, die jeweils als separate Produktmärkte angesehen werden (Warmwalzwerke, Kaltwalzwerke, Profilwalzwerke). Walzwerke bestehen aus verschiedenen Komponenten, von denen die in mehreren hundert Meter langen Walzstrassen zusammengestellten Walzgerüste die zentralen Anlagenteile eines Werks darstellen. Neben dem Kalt- und Warmwalzen werden auch Bandanlagen, Rohrherstellungsanlagen und Einrichtungen der Preß- und Schmiedetechnik (Hydraulikanlagen) für sonstige Umformungs- und Behandlungsverfahren (z.B. Beschichtung des Stahls) angewandt.

11. Nach Darstellung der Anmelder führt diese Prozeßkette zur Unterscheidung von folgenden separaten Produktmärkten im Stahlwerkanlagenbau: Roheisenerzeugung, Stahlerzeugung, Stranggießanlagen, Warmwalzwerke, Kaltwalzwerke, Bandanlagen, Profilwalzwerke, Rohrherstellungsanlagen, Preß- und Schmiedetechnik. Diese Produktmärkte schließen den Neubau von Anlagen und die Modernisierung bestehender Anlagen ein. Weitere Produktmärkte sind Aluminiumwalzwerke und Kupferanlagen, die den Abnehmern der NE-Metallurgie angeboten werden. Die von den Anmeldern vorgenommene Aufteilung wird von den meisten befragten Marktteilnehmern als sachgerecht betrachtet.

Der Kommission liegen jedenfalls keine Anhaltspunkte vor, die eine engere Produktmarktabgrenzung, etwa von bestimmten Anlagenteilen oder Komponenten rechtfertigen würden. Im folgenden wird daher auf die oben genannten Produktmärkte abgestellt. 12. Denkbar ist eine weitere (oder alternative) Unterteilung der Produktmärkte nach der Art und Grösse der nachgefragten Leistungen, etwa zwischen aufwendigen Grossprojekten wie Neuzustellungen von mehreren Anlagen oder Entstehung eines neuen Werks (turn-key plants), und Modernisierungen von Teilen und Komponenten einer Anlage. Die Ermittlungen haben insofern ergeben, daß kleinere, auf spezifische Produktsegmente spezialisierte Hersteller nicht in der Lage sind, sich für jede beliebige Ausschreibung zu bewerben.

13. Zwar betrachten auch die meisten befragten Abnehmer von Hütten- und Walzwerktechnik nur eine begrenzte Anzahl von Anlagenbauern (sog. Full Liners") als ernsthafte potentielle Anbieter von Grossprojekten oder Gesamtlösungen. Ob das Angebot von kompletten Anlagen oder komplexen und aufwendigen Grossprojekten als separater Markt angesehen werden muß, kann jedoch dahingestellt bleiben, da selbst wenn spezialisierte Wettbewerber, die nicht als Full Liners" gelten, nicht berücksichtigt werden, die Prüfung des Zusammenschlußvorhabens keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. b) Räumlich relevante Märkte 14.

Nach den Anmeldern ist als geographisch relevanter Markt der Weltmarkt anzusehen. Diese Auffassung stützt sich hauptsächlich darauf, daß die Produkte aus der Hütten- und Walzwerktechnik weltweit durch Ausschreibungsverfahren angeboten und nachgefragt werden, an denen alle wichtigen europäischen und nichteuropäischen Anlagenbauer teilnehmen können. Jedoch wird in Westeuropa nur eine beschränkte Anzahl von Aufträgen an nichteuropäische Anbieter vergeben. Ein beträchtlicher Anteil der befragten Stahl- oder NE-Metallproduzenten gibt auch an, bisher keine aussereuropäischen Anbieter zum Vorlegen eines Angebots aufzufordern, zumindest nicht, solange eine ausreichende Zahl von europäischen Lieferanten, in der Regel mindestens [ ] (2), für die Durchführung eines Auftrags in Frage kommen.

(2) Vertrauliche Angabe der Abnehmer 15. Als Gründe für diese europäische Präferenz werden Preis- und technische Standardunterschiede genannt, sowie Anpassungsschwierigkeiten der Anlagenhersteller aus Japan oder den USA an die europäischen Umwelt- und Sicherheitsvorschriften. Die von den Auftraggebern oft verlangten Referenzen für die Teilnahme an einer Ausschreibung führen auch dazu, daß eine überragende Anzahl von in Westeuropa ausgeschriebenen Aufträgen (schätzungsweise mehr als 90%) an einige europäische Anlagenhersteller, mit welchen bereits lange Geschäftsbeziehungen bestehen, vergeben werden.

Angesichts der relativ beschränkten Präsenz von ausseuropäischen Anbietern im gemeinsamen Markt, zumindest in manchen Produktmärkten wie bestimmten Walzwerken, erscheint die in der Anmeldung vertretene Ansicht, es handele sich um einen Weltmarkt, fraglich. 16. Andererseits liegen jedoch keine Hinweise vor, die auf die Abgrenzung eines engeren (etwa eines nationalen) Markts schließen lassen könnten. Die von einigen Stahlproduzenten betonte starke Präsenz der Zusammenschlußbeteiligten in Deutschland lässt sich zwar durch die Präferenz der Abnehmer und die systematische Bearbeitung des für SMS und MDM wichtigsten Absatzmarkts erklären (MDM erzielt zum Beispiel [35%-45%] ihres EG-weiten Umsatzes in diesem Mitgliedstaat).

Jedoch stellen die produktionstechnischen Standards, Umwelt- oder Sicherheitsvorschriften keine Zutrittsbarriere zum deutschen Markt dar. Dies wird von anderen europäischen Anlagenbauern bestätigt, unabhängig davon ob diese über Niederlassungen in Deutschland verfügen. 17. Die Frage, ob der räumlich relevante Markt eine weltweite Dimension hat oder auf den EWR beschränkt ist kann jedoch dahingestellt bleiben, da selbst bei Zugrundelegung eines dem EWR entsprechenden Marktes die Prüfung des Zusammenschlußvorhabens keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem gemeinsamen Markt gibt. c) Auswirkungen des Zusammenschlusses Allgemeine Würdigung 18.

Die Tätigkeiten von SMS und MDM überschneiden sich in fast allen Märkten mit den Ausnahmen von Rohrherstellungsanlagen und Kupferanlagen. 19. Das weltweite Gesamtvolumen für die Bereiche Hütten- und Walzwerktechnik sowie Preß- und Schmiedetechnik lag nach Schätzungen der Parteien 1998 bei 10 Mrd. ?. Nach anderen Marktteilnehmern wurden weltweit ca. 7 Mrd. ? erzielt. Das zukünftige Unternehmen wird in 1998 einen Gesamtumsatz in Höhe von etwa [ ] Mrd. ? erzielen, von dem etwa [ ] der Zusammenschlußbeteiligten zurückzuführen ist. Somit wird SMS-Demag weltweit Marktführer, mit einem geschätzten Anteil zwischen [15%-35%] im globalen Stahlwerksektor.

Aufgrund der Zeitabstände, die Auftragseingänge von den letzten abgerechneten Ausführungs-arbeiten trennen, erscheint es sachgerecht, Durchnittswerte aus den letzten fünf Jahren hochzurechnen. Auf dieser Basis liegt der weltweite Anteil der SMS-Demag in derselben Grössenordnung. Auf EWR-Ebene entfallen ca. [25-35]% der Investitionsaufwendungen im gesamten Stahlwerksanlagenbereich auf SMS-Demag. 20. Der Gesamtbereich der Hütten- und Walzwerktechnik ist durch die starke Nachfragemacht der Stahlproduzenten gekennzeichnet, sowie durch eine zunehmende Konzentration der Nachfrage- und Angebotsseite, welche mit der Stagnierung des Gesamtbedarfs an Stahl und dem Globalisierungsprozeß der Stahlindustrie zusammenhängt.

Die Beurteilung der Auswirkungen des Zusammenschlusses muß deshalb neben den zum Teil hohen Marktanteilen der Parteien sowohl die Beschaffungsalternativen für die Nachfrager als auch die allgemeinen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die vermehrt zu Eintritten von aussereuropäischen Wettbewerbern führen werden. 21. Die Märkte der Hütten- und Walzwerktechnik sind von der gegenwärtigen Entwicklung der Stahlindustrie geprägt. Insbesondere 1998 haben ungünstige Faktoren wie die Südostasien Krise zu einem Verfall der EU-Exporte um 13 % geführt. Da die Stahlpreise im Gemeinsamen Markt auch in einer vergleichbaren Grössenordnung gesunken sind, ist im vorgelagerten Technologie-Markt eine darauffolgende Aktivierung des ohnehin starken Preiswettbewerbs zu erwarten.

22. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Gebrauch von Ausschreibungs-verfahren durch die Nachfrager zu berücksichtigen. Diese beschränkten Ausschreibungen enthalten meistens vier Hauptphasen: das Anfordern von technischen Lösungen bei geeigneten Anbietern, die Erstellung von einer "short list", die Verhandlungen über Preis und Leistung und die endgültige Vergabe. Diese Verfahrensweise ermöglicht die Erhaltung eines Wettbewerbsdrucks durch den ganzen Ausschreibungsverlauf, soweit eine genügende Anzahl von potentiellen Anbietern verbleibt. Nach den meisten von der Kommission befragten Abnehmern ist ein wirksamer Preiswettbewerb in der Regel gewährleistet, solange mindestens [ ] (3) auf die short list gesetzte Bieter bis zu den letzten Verhandlungen teilnehmen können.

(3) Siehe vorige Fußnote 23. Zu den Ausschreibungen tragen die Parteien vor, daß nicht die technische Qualifikation, die ohnehin bei den ausgewählten Anbietern vergleichbar sind, sondern der Preis über den Zuschlag entscheidet.. Die durchgeführten Ermittlungen unterstützen diese Auffassung nur bedingt. Andere Entscheidungskriterien wie z.B. die Finanzierungskapazität des Anbieters nehmen mit der Projektgrösse eine zunehmende Bedeutung an. Nach den vorliegenden Informationen haben in den letzten 5 Jahren entweder SMS oder MDM bei etwa [ ] aller an europäische Auftragnehmer erteilten grösseren Projekte (zwischen 5 und 35 Mio. ?) den Zuschlag erhalten.

Dieselben Informationen deuten auf eine noch häufigere Beteiligung der Zusammenschlußbeteiligten bei der Vergabe von Mega Projekten": in etwa [55-65]% der Projekte mit einem Auftragswert von über 35 Mio. ? haben SMS oder MDM den Zuschlag erhalten. 24. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, daß ein Grossteil der Projekte mit einem Auftragswert über 5 Mio. ? in Konsortien durchgeführt werden. Auch wenn, wie von Marktteilnehmer vorgetragen, die Tendenz zur Verringerung der eigenen Resourcen bei den Stahlproduzenten zur Bevorzugung der Anbieter von Gesamtlösungen führe, und damit zum Vorteil für SMS/MDM als einziger auf allen Marktsegmenten tätige Anbieter, wird jedoch andererseits betont, daß für sehr grosse Projekte auf allen Fälle Konsortia gebildet werden müssen.

Bei solchen Konsortia sind eine Reihe von Anbietern als mögliche Generalunternehmen anzusehen. Ausserdem wurde der Kommission von den Parteien wie auch von Wettberwerbern vorgetragen, daß auf die von jedem Bieter eingereichten Angebote wesentlich mehr Ablehnungen als Zuschläge entfallen. Dies deutet darauf hin, daß die Auftraggeber weiterhin über hinreichende Ausweichmöglichkeiten verfügen. Die überwiegende Mehrheit der grossen Stahlproduzenten nennt fünf Anlagenbauer (SMS, MDM, Vöst Alpine, Kvärner und Danieli), die grundsätzlich in der Lage sind Grossprojekte oder Gesamtlösungen anzubieten.

Darüber hinaus erscheinen Unternehmen wie Paul Wurth, DMS, Andritz, BWG, Cokerill Mechanical Industries und Lurgi Metallurgie, zumindest als Mitglieder eines Konsortiums auch in der Lage zu sein, an Ausschreibungen bei Grossprojekten teilzunehmen. 25. Die durchgeführten Ermittlungen bestätigen, daß, auch wenn mit dem Zusammenschluß einer der wichtigen Bieter ausfallen wird, der Fortbestand von genügenden Alternativen gewährleistet bleibt. Zusätzlich zu den herkömmlichen Lieferanten wird von mehreren Stahlproduzenten die Rückgriffmöglichkeit auf japanische Anlagenbauer hervorgehoben. Nach den befragten Abnehmern sind Nippon Steel, Mitsubishi, Hitachi, Kawasaki Heavy Industries oder Sumitomo in der Lage, allein oder in einem Konsortium, Grossaufträge durchzuführen.

Auch wenn die Anzahl der von aussereuropäischen Anbietern durchgeführten Grossprojekte noch begrenzt ist, belegen die Ermittlungen, daß jedenfalls einige dieser Anbieter bereits in den Gemeinsamen Markt eingetreten sind, und bei Ausschreibungen als Wettbewerber berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang können eine Reihe von Grossaufträgen genannt werden, wie z.B. die Vergabe einer Warmwalzwerkanlage an Mitsubishi durch den niederländischen Stahlhersteller Hoogovens, die Erteilung eines Kaltwalzwerkauftrags für den Standort Avesta (Schweden) an denselben Anbieter, der Bau eines Vielrollenwalzwerks für Sandvik Steel, der an Chugai-Ro vergebene Konti-Glühe" Auftrag durch Krupp (Anlage zur Rekristallisation und Homogenisierung von kaltgewalztem Edelstahl),die an Nippon Steel vergebene Neueinstellung eines Hochofens des finnischen Stahlproduzents Rautaruuki Oy, oder eine von Sumitomo für British Steel gebaute Anlage zur Trennung von Rohren.

Roheisenerzeugung 26. Auf dem relevanten Produktmarkt für Roheisenerzeugung erreichen die Zusammenschlußbeteiligten Marktanteile von ca. [5-15]% weltweit und [20-30]% EWR-weit. Im Bereich der Roheisenerzeugung sind insbesondere in Europa die Investitionen in Hochöfen wesentlich höher als in Direktreduktionsanlagen. Da die Hochofenkapazität überschüssig ist, werden Neubauten in diesem Bereich kaum nachgefragt, so daß die Nachfrage meistens aus Modernisierungsaufträgen oder aus wenigen Neubestellungen besteht. Wichtigste Wettbewerber sind Kvärner, Paul Wurth und Vöst Alpine, deren Marktanteile jeweils bei [5-15]% EWR-weit liegen.

Weitere Anbieter sind Lurgi Metallurgie (das zu Metallgesellschaft gehört), Hoogovens und verschiedene vertikal integrierten japanischen Unternehmen wie Mitsubishi und Nippon Steel. 27. Hauptabnehmer von Hochöfenkomponenten und Direktreduktionsanlagen sind die grossen Hüttenwerke der wichtigsten Stahlproduzenten wie Arbed-Aceralia, British Steel, Thyssen-Krupp oder Usinor-Sollac. Angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung und der Finanzkraft dieser Abnehmer, sowie der hohen Auftragswerte, ist von einer besonders starken Nachfragemacht im Bereich der Roheisenerzeugung auszugehen. Die durchgeführten Ermittlungen haben auch keine ernsthafte Befürchtungen hinsichtlich der Beibehaltung der bisherigen Vergabepraxis nachgewiesen.

Es liegen auch keine Anhaltspunkte vor, nach welchen die SMS-Demag, als potentiell einziger Anbieter von Gesamtlösungen im Roheisenerzeugungsbereich, über einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil verfügen würden, da weiterhin Bieterkonsortia gebildet werden können. Angesichts des relativ begrenzten Marktanteils der Zusammenschlußbeteiligten und des Bestehens mehrerer Wettbewerber, die allein oder in einem Konsortium in der Lage sind an Ausschreibungen der Stahlproduzenten teilzunehmen, ist die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt der Anlagen für Roheisenerzeugung nicht zu erwarten.

Stahlerzeugung, Stranggießanlagen und Warmwalzwerke 28. Das Vorhaben wirkt sich hauptsächlich auf die Märkte der Anlagen zur Stahlerzeugung, sowie die Märkte für Stranggießanlagen und Warmwalzwerke aus. Auf dem relevanten Produktmarkt betreffend Stahlerzeugung erreichen die Zusammenschlußbeteiligten Marktanteile von ca. [20-30]% weltweit und [40-50]% EWR-weit. Auch in diesem Bereich stellen Modernisierungsaufträge einen beträchtlichen Anteil der Investitionen dar. Wichtigste Wettbewerber sind Danieli, Vöst Alpine und Kvärner, mit Marktanteilen zwischen [10-25]% im EWR. Diese drei Wettbewerber sind nach den Ermittlungen der Kommission in der Lage, den Stahlproduzenten ausreichende Ausweichmöglichkeiten anzubieten.

Japanische Anbieter sind zudem als potentielle Wettbewerber zu berücksichtigen. Hauptabnehmer von Konvertern und Elektroöfen sind die wichtigsten oben genannten Stahlproduzenten, welche ihre Nachfragemacht durch weltweite Ausschreibungen ausüben können. Mit Ausnahme ihrer Grösse verfügen die Parteien nicht über besondere Wettbewerbsvorteile. 29. Auf dem relevanten Produktmarkt für Stranggießanlagen erreichen die Zusammenschlußbeteiligten Marktanteile von ca. [35-45]% weltweit und [40-50]% EWR-weit. Wichtigste Wettbewerber sind wieder Danieli, Vöst Alpine und Kvärner, sowie Paul Wurth mit Marktanteilen zwischen [1-20]% EWR-weit.

Trotz des Abstands zu den nächsten Wettbewerbern, wird die SMS-Demag nicht in der Lage sein, den Wettbewerb einzuschränken. Nach den durchgeführten Ermittlungen sind die hohen Marktanteile der Parteien im wesentlichen auf den erfolgreichen Gebrauch einer relativ neuen Technologie zurückzuführen, die ein endabmessungsnahes Gießen von Stahl ermöglicht. Damit wird die Anzahl der Walzstufen verringert, was zur Einsparung von Teilen der Vorstrasse und zur Verringerung des Energieaufwands führt. In diesem Zusammenhang wird die von SMS entwickelte CSP-Technologie (Compact Strip Production) als besonders erfolgreich angesehen.

Jedoch sind moderne, nach konventionellen Methoden hergestellten Brammenstrangießanlagen als austauschbar mit endabmessungsnahen Gießanlagen zu betrachten: Anwendung und Gebrauch beider Technologien sind identisch, und deren Leistungsfähigkeit (insbesondere hinsichtlich des Energieaufwandes) sind vergleichbar. Unter anderem stellen bei der Entscheidung für einen bestimmten Anlagentyp durch die Stahlproduzenten die im Einsatz stehenden Stahlerzeugungsverfahren einen wichtigen Entscheidungsfaktor dar. 30. Neben der von SMS angebotenen CSP-Technologie gibt es eine Reihe von endabmessungsnahen Gießverfahren.

Zwar bietet MDM ein eigenes Verfahren, genannt ISP (Inline Strip Production), jedoch konnte sich die ISP-Technologie bisher [ ] nicht durchsetzen. Deshalb ist von dem Zusammenschluß keine wesentliche Verstärkung der Parteien hinsichtlich der beherrschten Technologie zu erwarten. Vier weitere Verfahren, die endabmessungsnahes Gießen ermöglichen, werden heute von Anlagenbauern angeboten, zwei davon von europäischen Wettbewerbern (VAIs Conroll-Technologie - Continuous Casting & Rolling - und Danielis ITSR - Flexible Thin Slab Rolling -) und zwei von aussereuropäischen Wettbewerbern (Sumitomo und Tippins-Samsung).

Aufgrund deren vergleichbaren technischen Merkmalen stellen diese Technologien Alternativlösungen zu dem CSP-Verfahren dar. Zusätzlich können konventionelle Verfahren mit ähnlichen Leistungen auch mit der CSP-Lösung von SMS im Wettbewerb stehen. 31. Auf dem relevanten Produktmarkt für Warmwalzwerke erreichen die Zusammenschlußbeteiligten Marktanteile von ca. [15-25]% weltweit und [40-50]% EWR-weit. Die hohen Marktanteile der Parteien hängen auch von der erfolgreichen CSP-Technologie ab. Trotz des wesentlichen Abstands zu den Mitbewerbern ist eine wesentliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs durch den Zusammenschluß nicht zu erwarten.

Der SMS-Demag stehen alle Full Liners" (Danieli, Vöst Alpine und Kvärner, mit Marktanteilen um [1-15]% EWR-weit) als Wettbewerber gegenüber. Auf diesem Gebiet sind potentielle Wettbewerber, wie z.B. Mitsubishi und ZDAS (aus Tschechien) zu nennen, welche mangels wesentlicher Markteintrittsschranken einen wirksamen Wettbewerbsdruck entfalten können. 32. Nach allem ist auf den Märkten für Stahlerzeugung, Stranggießanlagen und Warmwalzwerke die Entstehung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung nicht zu befürchten. Die Ermittlungen haben bestätigt, daß, solange die gewünschte Technologie verfügbar bleibt, und eine genügende Anzahl von Full Liners" weiterbesteht, der durch den Zusammenschluß entstehende Marktführer sich nicht unabhängig von seinen Mitbewerbern verhalten kann.

Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die als Folge des Zusammenschluß zwischen SMS und MDM auf eine wesentliche Einschränkung der Ausübung der Nachfragemacht durch die Abnehmer hinweisen würden. Für die meisten Investitionsaufwendungen bieten sich noch mehrere Ausweichmöglichkeiten an, vorausgesetzt, daß die Abnehmer bisher weniger berücksichtigte Anbieter heranziehen. Selbst für Grossprojekte verbleiben nach Ansicht der Nachfrage genügend Anbieter, die als Full Liners" in Betracht kommen können. Als solche Full Liners" im Direktwettbewerb mit den Parteien sind mindestens Vöst Alpine, Kvärner und Danieli zu nennen.

Auch wenn manche dieser Wettbewerber in bestimmten Segmenten der Prozeßkette nicht tätig sind (z.B. baut Kvärner bisher keine endabmessungsnahen Gießanlagen), ist die häufig genannte Anzahl von mindestens drei Bietern auf jedem einzelnen Produktmarkt sichergestellt. Hinzu muß noch der potentielle Wettbewerb von nicht europäischer Anlagenbauern zunehmend berücksichtigt werden, da für manche besonders umfangreichen Projekte bereits weltweit nach Vorlage von Angeboten gefragt wird. Sonstige Märkte 33. Auf keinem der relevanten Produktmärkte für Kaltwalzwerke, Profilwalzwerke,Bandanlagen, und Preß- und Schmiedetechnik erreichen die Zusammenschlußbeteiligten EWR-weite Marktanteile über ca. [25-35]% hinaus.

Zu den Full Liners" kommen hier eine Reihe von weiteren Wettbewerbern als Anbieter in Frage. Darunter können KCH, Fröhling, BWG, Andritz, DMS und Cockerill Mechanical Industries genannt werden. Aufgrund der relativ geringen Marktanteile der Parteien, und unter Berücksichtigung der zahlreichen auf den oben genannten Gebieten tätigen Wettbewerber, welche teilweise bedeutende Marktanteile aufweisen (über 10%), ist keine marktbeherrschende Stellung durch den Zusammenschluß zu befürchten. 34. Auf dem relevanten Produktmarkt für Aluminium-Walzwerke erreichen die Zusammenschlußbeteiligten EWR-weite Marktanteile von ca. [25-35]% weltweit und [40-50]% EWR-weit.

Auf diesem Markt werden SMS-Demag die Hauptwettbewerber Kvärner und Danieli gegenüberstehen. Darüber hinaus sind hier spezialisierte Anlagenhersteller tätig. Der Aluminium-Walzwerkhersteller Achenbach erreicht einen bei [5-15]% liegenden Marktanteil EWR-weit. Zudem sind nichteuropäische Anlagenhersteller wie Tippins und Hitachi in der Lage einen wirksamen Druck auszuüben. Für die befragten Aluminium Produzenten, die auch über eine durch Ausschreibungsverfahren unterstützte Nachfragemacht verfügen, werden trotz der Einschränkung der in Frage kommenden Bieter, genug Ausweichmöglichkeiten übrig bleiben.

Aus diesen Gründen ist auch nicht zu erwarten, daß der Zusammenschluß zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Markt für Aluminium-Walzwerke führt. VI. NEBENABREDEN 35. SMS AG und Mannesmann AG sind in § 11 der Grundsatzvereinbarung übereingekommen, [ ] nicht zu dieser in Wettbewerb zu treten. Die Parteien bezeichnen das Wettbewerbsverbot als Nebenabrede im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 Satz 3 Fusionskontrollverordnung. Sie hätten nämlich die Absicht, ungeachtet der alleinigen Kontrolle durch SMS AG die SMS-Demag AG gemeinsam unternehmerisch zu führen. Dadurch erhalte Mannesmann auch Zugang zu sensiblen geschäftlichen Informationen.

Folglich käme diese Klausel einem Wettbewerbsverbot zu Lasten der Gründerunternehmen von Gemeinschaftsunternehmen gleich und sei daher für den Zusammenschluß notwendig. 36. Jedoch ist das vorliegende Zusammenschlußvorhaben nicht als Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens sondern als alleiniger Kontrollerwerb der SMS AG an der SMS-Demag zu beurteilen, ungeachtet der von Mannesmann behaltenen Minderheitsbeteiligung. Dem Erwerber SMS kann lediglich ein gewisser Schutz vor Wettbewerbshandlungen des Veräusserers Mannesmann zuerkannt werden, ähnlich wie im Fall einer Unternehmensveräusserung.

Dieser Schutz muß jedoch einer angemessenen Frist unterworfen werden (4). (4) Siehe Bekanntmachung der Kommission über Nebenabreden zu Zusammenschlüssen nach der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen - Abl. C 203 vom 14.8.1990, S.5 ff. 37. Von den Parteien wird nicht im einzelnen aufgeführt, welcher bestimmte Zeitraum hier als angemessen angesehen werden könnte. Darüber hinaus wird nicht dargelegt, in welchem Umfang die Minderheitsbeteiligung der Mannesmann AG das Überschreiten der in der Bekanntmachung über Nebenabreden genannten Dauer von 5 Jahren rechtfertigen kann.

38. Daraus folgt, daß diese Vereinbarung lediglich als Nebenabrede im Sinne von Artikel 8 Abs. 2 Satz 3 Fusionskontrollverordnung anerkannt werden kann, soweit das Wettbewerbsverbot 5 Jahre nicht überschreitet. Ein darüber hinausgehender Zeitraum sowie weitere Wettbewerbsbeschränkungen bleiben demnach einer Prüfung nach Artikel 85 des EG-Vertrages vorbehalten. VII. ERGEBNIS 39. Aufgrund der oben getroffenen Feststellungen ist die Kommission zu dem Ergebnis gelangt, daß das angemeldete Zusammenschlußvorhaben nicht zur Entstehung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung in den betroffenen Märkten führt, durch die wirksamer Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindert wird, und daher keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt oder dem EWR-Vertrag gibt.

40. Aus diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, dem angemeldeten Zusammenschluß nicht zu widersprechen und ihn für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Vertrag zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 (1) b der Fusionskontrollverordnung und Artikel 57 des EWR-Vertrages. Für die Kommission

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