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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22/10/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1575 - THYSSEN KRUPP/VDM EVIDAL/KME SCHMÖLE) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
31999M1575
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
1999-10-22
In force since
1999-10-22
Status
In force

Text

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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22/10/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1575 - THYSSEN KRUPP/VDM EVIDAL/KME SCHMÖLE) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. C 210 vom 22/07/2000 S. 0009 - 0009 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22/10/1999 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.1575 - THYSSEN KRUPP/VDM EVIDAL/KME SCHMÖLE) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Brüssel, den 22.10.1999 An die anmeldenden Parteien Sehr geehrte Damen und Herren! Betrifft :

Fall Nr. COMP/M.1575 - THYSSEN KRUPP / VDM EVIDAL / KME SCHMÖLE Anmeldung vom 21.09.1999 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung) 1. Am 21. September 1999 haben die Thyssen Krupp AG , Düsseldorf, und die SMI-Società Metallurgica Italiana SpA, Florenz (SMI), das Vorhaben angemeldet, die gemeinsame Kontrolle über die Evidal Schmöle GmbH&Co.KG (EVIDAL) zu erwerben. 2. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung fällt und hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt und dem Funktionieren des EWR-Abkommens keinen Anlaß zu ernsthaften Bedenken gibt.

I. DIE PARTEIEN UND DAS VORHABEN 3. Die KMS ist ein Tochterunternehmen der KM Europa Metal AG, die wiederum mittelbar von der SMI kontrolliert wird. Sie stellt einbaufertige, lackierte Verdampfer aus Aluminium für die Kühl-und Gefriertechnik sowie Spezialrohre für die industrielle Anwendung her. 4. Die VDM ist ein Tochterunternehmen der Krupp VDM GmbH, die wiederum mittelbar von der Thyssen Krupp AG kontrolliert wird. Sie stellt gleichfalls Verdampfer für die Kühlgeräteindustrie her. 5. Die Thyssen Krupp AG und SMI werden die Aktivitäten der KME Schmöle GmbH (KMS) und der Krupp VDM Evidal GmbH (VDM) im Bereich der Verdampfer für Haushaltskühl- und -gefriergeräte in einem Gemeinschaftsunternehmen, das als Evidal Schmöle GmbH&Co.KG firmieren wird, zusammenzuführen.

In einem ersten Schritt wird VDM in eine GmbH & Co. KG umgewandelt werden. In diese Gesellschaft wird KMS den Teilbetrieb Verdampfer einbringen und erhält dafür 50 % der Anteile an der KG und der Komplementär-GmbH eingeräumt. Die neue Gesellschaft steht dann unter der gemeinsamen Kontrolle der KMS und der Krupp VDM GmbH. Sie wird auf Dauer alle Funktionen einer selbständigen wirtschaftlichen Einheit erfuellen; weder die Gesellschafter noch andere Unternehmen der jeweiligen Konzerne werden sich auf dem Gebiet des Gemeinschaftsunternehmens betätigen. II. DER ZUSAMMENSCHLUSS 6. Dieses Vorhaben stellt einen Zusammenschluß im Sinne von Artikel 3 Abs.1(b) der Fusionskontrollverordnung dar.

III. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 7. Der weltweite Gesamtumsatz von SMI und Thyssen Krupp AG beträgt mehr als fünf Milliarden EUR [1]. Der gemeinschaftsweite Umsatz von SMI und Krupp Thyssen AG überschreitet jeweils 250 Millionen EUR. Die Thyssen Krupp AG erzielt in keinem Mitgliedsstaat mehr als 2/3 ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes, so daß der Zusammenschluß gemeinschaftsweite Bedeutung im Sinne von Artikel 1 Abs.2 der Fusionskontrollverordnung hat. [1] Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl.

C 66 vom 2.3.1998, S.25). Vor dem 1. Januar 1999 erzielte Umsätze wurden nach Maßgabe der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse berechnet und im Verhältnis 1:1 in EUR umgerechnet. 8. Das Vorhaben stellt keinen Fall der Zusammenarbeit im Sinne des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum dar. IV. DIE RELEVANTEN MÄRKTE 9. Der sachlich relevante Markt ist der Markt für Verdampfer aus Aluminium zum Einbau in Kühlgeräte für Haushalte. Verdampfer dieser Art haben die Funktion von Wärmetauschern. Sie arbeiten nach dem Verdampferprinzip und erzeugen im Innnenraum von Kühl- und Gefrierschränken niedrige Temperaturen durch das Ableiten der Wärme mittels eines in einem Kanal- und/oder Rohrsystem umlaufenden Kühlmittels.

Diese Funktion kann durch unterschiedliche Systeme erreicht werden (Rohr-Blech-Systeme, Drahtrohrsystreme, Roll-Bond-Systeme , Z-Bond-Systeme). Welches System im Einzelfall eingesetzt wird, entscheidet der Kühlgerätehersteller. 10. Der geographisch relevante Markt ist nach Auffassung der Parteien zumindest europaweit. Die der Kommision vorliegenden Informationen bestätigen diese Auffassung. Die Verdampferproduzenten haben jeweils nur eine Produktions-stätte, von der aus sie die Kühlgerätehersteller beliefern.Diese kaufen europaweit zentral ein, oder die verschiedenen Produktionsstätten eines Herstellers stimmen sich untereinander ab.

Für die Auswahl der Lieferanten hat ihre Nähe zur Fertigungsstätte des Kühlgeräteherstellers keine entscheidende Bedeutung. V. WETTBEWERBLICHE BEURTEILUNG 11. Der Markt ist auf sowohl auf der Angebotsseite wie auf der Nachfrageseite hoch konzentriert. Die vier grössten Anbieter sind in alphabetischer Reihenfolge die CGA Compagnia Generale Alluminio S.p.A. (CGA), KMS, Pechiney Rhenalu und VDM. Auf sie entfällt ein Marktanteil von mehr als drei Viertel; keiner der übrigen Wettbewerber dürfte einen Marktanteil von 10% erreichen. Evidal wird mit etwa [30 - 40 %] CGA an der Spitze ablösen.

CGA ist ein Unternehmen der Thomson-Brandt-Gruppe, die auch Haushaltskühlgeräte herstellt; Pechiney Rhenalu gehört zum Pechiney-Konzern, der in der Aluminiumherstellung tätig ist. Neben den genannten Unternehmen gibt es noch mindestens fünf weitere europäische Hersteller. Von den aussereuropäischen Herstellern ist das japanische Unternehmen Showa bereits auf dem europäischen Markt tätig. Obwohl die Fertigungskapazitäten der europäischen Hersteller nur z.T. ausgelastet sind, tritt mit der Raco S.p.A. ein weiterer Hersteller in den Markt ein. Die Nachfrager, d.s. die Hersteller von Haushaltskühlgeräten, kaufen europaweit ein.

Sie treffen ihrerseits in Westeuropa auf einen weitgehend gesättigten Markt. Auf die ersten drei Unternehmen entfallen 45 % der europäischen Kühlschrankproduktion. Es sind dies mit Electrolux, Bosch-Siemens und Whirlpool die führenden Hersteller von elektrischen Haushaltsgeräten. 12. Nach dem Zusammenschluß wird EVIDAL einen Marktanteil von etwa [30 - 40%] erreichen und damit CGA (24-34 %) überfluegeln. Der Vorsprung dieser beiden Unternehmen gegenüber Pechiney (10-15 % ) ist bereits erheblich. Die Konzernverflechtung dieser führenden Anbieter schreckt aber ebensowenig wie die Überkapazitäten Unternehmen wie Showa und Raco ab, in diesen Markt einzutreten.

Für die Nachfrager verbleiben auch nach dem Zusammenschluß hinreichende Bezugsalternativen. VI. ERGEBNIS 13. Die oben getroffenen Feststellungen führen zu dem Ergebnis, daß der Zusammenschluß keine beherrschende Stellung begründen oder verstärken wird, durch die wirksamer Wettbewerb im gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil erheblich behindert wird. 14. Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären. Diese Entscheidung beruht auf Art. 6(1)(b) der Fusionskontrollverordnung. Für die Kommission (unterzeichnet) Mario MONTI Mitglied der Kommission

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