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Mitteilung der Kommission über eine technische Anpassung der Methode zur Festsetzung der Referenzzins- und Abzinsungssätze (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
31999Y0826(01)
Document type
COMMUNIC
Sector
Legislation
Date of document
1999-08-26
In force since
1999-08-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Mitteilung der Kommission über eine technische Anpassung der Methode zur Festsetzung der Referenzzins- und Abzinsungssätze (Text von Bedeutung für den EWR) Amtsblatt Nr. C 241 vom 26/08/1999 S. 0009 - 0009 Mitteilung der Kommission über eine technische Anpassung der Methode zur Festsetzung der Referenzzins- und Abzinsungssätze (1999/C 241/09) (Text von Bedeutung für den EWR) Am 2. Juli 1997 hat die Kommission mit Wirkung vom 1. August 1997 eine neue Methode zur Festsetzung und Aktualisierung der Referenzzins- und Abzinsungssätze festgelegt. Diese wurde den Mitgliedstaaten mit Schreiben vom 18.

August 1997 übermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 273 vom 9. September 1997 veröffentlicht. Mit dieser Methode werden die Referenzzinssätze für die Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Richtsätzen festgelegt, die dem monatlichen Durchschnittswert der Inter-Bank-Swap-Sätze für Laufzeiten von fünf Jahren zuzüglich eines Anpassungszuschlags entsprechen. Nach dem Eintritt in die dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 und wegen der Verwendung des Euro auf den Finanzmärkten hat die Kommission beschlossen, folgende technische Anpassungen vorzunehmen:

1. Ab 1. August 1999 wird in den elf Mitgliedstaaten, die dem Euro zugestimmt haben, der gleiche Referenzzinssatz gelten. 2. Für die genannten Länder wird der Richtsatz dem Durchschnittswert der Inter-Bank-Swap-Sätze für Laufzeiten von fünf Jahren zuzüglich eines Zuschlags von 75 Basispunkten entsprechen. Die sonstigen in der Mitteilung vom 9. September 1997 genannten Modalitäten gelten weiter. Für die Mitgliedstaaten, die dem Euro nicht zugestimmt haben, bleibt die Methode zur Festsetzung der Referenzzinssätze unverändert.

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