Mitteilung der Europäischen Investitionsbank - Erhöhung des Kapitals der Bank Amtsblatt Nr. C 247 vom 31/08/1999 S. 0006 - 0006 ERHÖHUNG DES KAPITALS DER BANK (1999/C 247/05) 1. Der Rat der Gouverneure der Europäischen Investitionsbank hat am 5. Juni 1998 auf der Grundlage von Artikel 4 Absatz 1 Unterabsatz 2, Artikel 4 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 2 der Satzung der Bank einstimmig den Beschluß gefaßt, das Kapital der Bank auf 100 Milliarden EUR zu erhöhen (ABl. C 269 vom 28.8.1998, S. 9, und ABl. L 21 vom 28.1.1999, S. 26). 2. Entsprechend diesem Beschluß war von der Gesamterhöhung auf 100 Milliarden EUR eine Erhöhung auf 95549597250 EUR ab 1.
Januar 1999 wirksam, während der Differenzbetrag nach dem formalen Abschluß der parlamentarischen Verfahren auf der diesbezüglichen nationalen Ebene rückwirkend vom 1. Januar 1999 wirksam werden sollte (ABl. L 21 vom 28.1.1999, S. 26). 3. Die Bank wurde am 28. Juni 1999 darüber in Kenntnis gesetzt, daß die oben genannten parlamentarischen Verfahren abgeschlossen sind. Der Differenzbetrag der Kapitalerhöhung wurde somit rückwirkend wie oben angegeben wirksam. 4. Das Kapital der Bank beläuft sich demnach mit Wirkung vom 1. Januar 1999 auf 100 Milliarden EUR. 5. Diese Mitteilung wird lediglich zu Informationszwecken veröffentlicht.
Präsident Sir Brian UNWIN Generalsekretär F. A. W. CARPENTER