Entschließung des Beratenden Ausschusses der EGKS zur Bewertung der von den Mitgliedstaaten ergriffenen Maßnahmen zugunsten ihres Steinkohlenbergbaus durch die Europäische Kommission Amtsblatt Nr. C 321 vom 09/11/1999 S. 0008 - 0008 ENTSCHLIESSUNG DES BERATENDEN AUSSCHUSSES DER EGKS ZUR BEWERTUNG DER VON DEN MITGLIEDSTAATEN ERGRIFFENEN MASSNAHMEN ZUGUNSTEN IHRES STEINKOHLENBERGBAUS DURCH DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION (1999/C 321/08) (die auf der 347. Vollsitzung vom 15. Oktober 1999 bei fünf Enthaltungen angenommen wurde) DER BERATENDE AUSSCHUSS DER EGKS - - bezugnehmend auf die bisherige Haltung bezüglich der Situation des Steinkohlenbergbaus in der Europäischen Union, insbesondere auf die am 25.
Juni 1999 verabschiedete Erklärung zur Rolle der Kohle im 21. Jahrhundert; - bezugnehmend auf den Bericht der Kommission über die Anwendung der Gemeinschaftsregeln für Maßnahmen der Mitgliedstaaten zugunsten des Steinkohlenbergbaus in den Jahren 1996 und 1997, AUFGRUND FOLGENDER ERWAEGUNGEN: - In den Schlußfolgerungen des Berichts der Kommission wird die Situation des europäischen Kohlenbergbaus tendenziös bewertet, wenn erklärt wird, daß "die heimische Kohle bisweilen von geringerer Qualität ist als Importkohle", zumal ebensogut das Gegenteil der Fall sein könnte. - Die tendenziösen Schlußfolgerungen des Berichts könnten zu Fehlschlüssen führen:
Die Kommission täte besser daran, die Bemühungen des europäischen Steinkohlenbergbaus anzuerkennen, hochwertige Kohle zu liefern und den effizienten Kohleeinsatz zu fördern. - Die Schlußfolgerungen sind unvereinbar mit dem Grundsatz einer ausgewogenen Energiepolitik auf der Grundlage einer nachhaltigen Entwicklung, wie in der vorgenannten Erklärung des Beratenden Ausschusses dargelegt. - Die Behauptung, die Beihilfeprogramme haben eine Art "Eigenleben" gefördert und "aus Gewohnheiten werden Verhaltensmuster", entbehrt jeglicher Grundlage und läßt die historische Entwicklung außer acht, die insbesondere während der Ölkrisen in den 70er und 80er Jahren zu beobachten war; zudem sind die Tatsache, daß die Kommission selbst stets eine aktive Rolle bei der Umsetzung der Regeln für staatliche Beihilfen gespielt hat - letztmalig durch ihre Entscheidung Nr.
3632/93/EGKS, die den Rahmen für die Kohlepolitik sämtlicher Mitgliedstaaten bis zum Juli 2002 abgibt - und die intensiven Bemühungen der Industrie, die Kapazitäten zu reduzieren und die Personalbestände abzubauen, ein eindeutiger Beweis dafür, daß von solchen schlechten Gepflogenheiten keine Rede sein kann. - In den Schlußfolgerungen wird einer objektiven Bewertung der durch die gesamte Produktionskette sowohl bei der EU- als auch bei der Importkohle verursachten Umweltbelastungen im Vergleich zu durch andere Energieträger hervorgerufenen Umweltschäden nicht Rechnung getragen. Aus diesen Gründen ist der Beratende Ausschuß der EGKS der Ansicht, - daß die Schlußfolgerungen des Berichts in der derzeitigen Form nicht annehmbar sind; - daß die Kommission aufgefordert werden sollte, der Bedeutung fester Brennstoffe für eine zukünftige Energiepolitik in Europa Rechnung zu tragen und die vorstehend angeführten Bemerkungen bei der Ausarbeitung des nächsten Berichts zu berücksichtigen.