Stellungnahme des Rates vom 13. März 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2000-2003 Amtsblatt Nr. C 111 vom 18/04/2000 S. 0001 - 0001 Stellungnahme des Rates vom 13. März 2000 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2000-2003 (2000/C 111/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 13. März 2000 prüfte der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Frankreichs für den Zeitraum bis 2003. Aus formaler Sicht vermerkt der Rat, daß die französischen Behörden das "Programme pluriannuel de finances publiques, 2001-2003" als aktualisierte Fassung ihres Stabilitätsprogramms vorgelegt haben, bedauert jedoch insbesondere in Anbetracht der Erklärung des Rates vom 15. März 1999, daß dieses Programm nicht öffentlich und ausrücklich als Stabilitätsprogramm bezeichnet wird, und fordert Frankreich auf, sein Programm als "Stabilitätsprogramm" zu betiteln. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, daß das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit Frankreichs im Jahr 1999 niedriger war als im ersten Stabilitätsprogramm projiziert.
Dieses Ergebnis war in erster Linie auf die dynamische Entwicklung der Steuereinnahmen zurückzuführen. Allerdings stellt der Rat auch fest, daß die im ersten Programm festgelegte Norm für die Entwicklung der realen öffentlichen Ausgaben nicht ganz erreicht worden ist. Dies war zum Teil auf die unerwartet niedrigen Preise, aber auch auf die unerwartet hohen Ausgaben der Sozialversicherung und der Gebietskörperschaften (zu laufenden Preisen) zurückzuführen. In dem aktualisierten Stabilitätsprogramm wird für das Jahr 2000 ein reales BIP-Wachstum von mindestens 3 % unterstellt. Für den Zeitraum 2001-2003 enthält es makroökonomische Projektionen für zwei Szenarien (ein vorsichtiges und ein günstiges Szenario), nach denen sich das Wachstum in einem Spektrum von 2,5 %-3 % bewegen soll.
Der Rat stellt fest, daß bei der Untergrenze des Spektrums die BIP-Wachstumsprojektion nah am Potentialwachstum liegen. Angesichts der jüngsten Entwicklungen und kurzfristigen Aussichten ist seiner Ansicht nach jedoch das günstigere Wachstumsszenario als realistische wirtschaftspolitische Grundlage zu sehen. Entsprechend seiner Stellungnahme(2) zum ersten Stabilitätsprogramm hält der Rat die Haushaltsstrategie, die auf einer Kontrolle der Realausgaben mit dem Ziel basiert, den Anteil der öffentlichen Ausgaben am BIP zurückzuführen, für angemessen. Mit diesem Konzept will man insbesondere das Problem der relativ hohen öffentlichen Ausgaben in Frankreich und deren mögliche Rückwirkungen auf die wirtschaftliche Effizienz des Landes in den Griff bekommen.
Doch mag die praktische Umsetzung dieser Strategie schwierig werden, wenn - wie im Jahr 1999 - die Preisentwicklungen hinter den Erwartungen zurückbleiben oder die Zielwerte für die Ausgaben in bestimmten Bereichen übertroffen werden. Nach Auffassung des Rates hängt die Wirksamkeit der Strategie des Programms in hohem Maße davon ab, daß umgehend Korrekturmaßnahmen ergriffen werden, wenn sich in bestimmten Bereichen eine erhebliche Abweichung von den Zielen ergibt. Der Rat empfiehlt, derartige Korrekturmaßnahmen nach Möglichkeit im gleichen Jahr, spätestens aber im Folgejahr durchzuführen.
Der Rat stellt fest, daß sich die französische Wirtschaft zur Zeit in einer günstigen Konjunkturlage befindet. Der Rat stellt ferner fest, daß die Programmaktualisierung bereits ein Steuersenkungsprogramm einschließt. Sollte der haushaltspolitische Spielraum aufgrund eines stärkeren Wachstums oder aus anderen Gründen - weil beispielsweise die Defizitquote 1999 unter dem in dem Programm erwähnten Wert von 2,1 % des BIP liegt - größer ausfallen, so sollte diese Chance nach Ansicht des Rates für eine raschere Rückführung des öffentlichen Defizits genutzt werden. Dann könnte im Jahr 2003 ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden und könnten die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vielleicht schon in diesem Jahr oder im Jahr 2001 - bequemer - erfuellt werden.
Nach Ansicht des Rates würde die zugrundeliegende Haushaltsposition, d. h. die für das Jahr 2001 angestrebte Defizitquote, eine ausreichende Sicherheitsmarge lassen, um ein Überschreiten der Defizitmarke 3 % des BIP unter normalen Umständen zu verhindern. Daher ist das in dem aktualisierten Stabilitätsprogramm enthaltene mittelfristige Ziel für die öffentlichen Finanzen mit den Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts vereinbar. Außerdem entspricht das aktualisierte Stabilitätsprogramm nach Auffassung des Rates den Grundzügen der Wirtschaftspolitik. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S.
1. (2) ABl. C 124 vom 5.5.1999, S. 2.