Beschluß des Rates vom 27. März 2000 zur Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung von Totalfälschungen von Reisedokumenten Amtsblatt Nr. L 081 vom 01/04/2000 S. 0001 - 0003 Beschluß des Rates vom 27. März 2000 zur Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung von Totalfälschungen von Reisedokumenten (2000/261/JI) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 34 Absatz 2 Buchstabe c), auf Initiative der Bundesrepublik Deutschland(1), nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(2), in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Totalfälschungen haben im Bereich der Reisedokumente ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht. (2) Mit der Gemeinsamen Maßnahme des Rates vom 3. Dezember 1998(3) wurde ein elektronisches Bildspeicherungs- und Austauschsystem ("FADO") geschaffen. (3) Mit der Verbesserung des Informationsaustausches über Totalfälschungen von Reisedokumenten wird die Fälschung von Dokumenten eingedämmt und somit ein wirksamer Beitrag zur Bekämpfung von Verbrechen und Schleuserkriminalität geleistet werden können. (4) Durch eine standardisierte Informationserhebung wird die Durchführung von Strafverfahren erleichtert und beschleunigt.
(5) Dieser Beschluß berührt nicht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für die Anerkennung von Pässen, Reisedokumenten, Visa oder anderen Identitätsdokumenten - BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Zur weiteren Verbesserung des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten über gefälschte Dokumente wird ein Meldesystem für die Feststellung totalgefälschter Reisedokumente eingerichtet. Er dient a) der erleichterten Feststellung von totalgefälschten Reisedokumenten bei deren Kontrolle und b) der Erhöhung der Wirksamkeit der Fahndung nach gestohlenen Reisedokumenten unter besonderer Berücksichtigung der Dokumentennummer des Reisedokuments.
(2) Der Informationsaustausch umfaßt nicht personenbezogene Daten. Artikel 2 (1) Für die Übermittlung der Informationen nach Artikel 1 findet der standardisierte Vordruck in Anhang I Verwendung. (2) Die Zentralstelle jedes Mitgliedstaats nimmt unmittelbar und ohne Zeitverzug einen Informationsaustausch mit der Zentralstelle jedes anderen Mitgliedstaats vor. Sie unterrichtet ferner das Generalsekretariat des Rates. Artikel 3 (1) Zur einheitlichen Erhebung von Angaben, die gegebenenfalls für spätere Strafverfahren in bezug auf totalgefälschte Reisedokumente benötigt werden, verwenden die Mitgliedstaaten soweit möglich den Fragenkatalog in Anhang II.
(2) Die Übermittlung von Angaben für Strafverfahren im Sinne von Absatz 1 an andere Mitgliedstaaten erfolgt nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts und internationaler Übereinkommen. Artikel 4 Dieser Beschluß tritt drei Monate nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Geschehen zu Brüssel am 27. März 2000. Im Namen des Rates Der Präsident F. Gomes (1) ABl. C 176 vom 22.6.1999, S. 1. (2) Stellungnahme vom 19. November 1999 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (3) ABl. L 333 vom 9.12.1998, S. 4. ANHANG I >PIC FILE= "L_2000081DE.000202.EPS"> ANHANG II FRAGENKATALOG zur Befragung von Falsifikatenbenutzern im Zusammenhang mit der AD-HOC-Information der Mitgliedstaaten der Europäischen Union über totalgefälschte Reisedokumente 1.
Personalien des Dokumentenbenutzers (werden benötigt für Rückfragen, Zeugenladung usw.): Name, Vorname, sonstiger Name/Aliasname/Spitzname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, ladungsfähige Anschrift 2. Angaben zum Reiseweg und Grund der Falsifikatenbenutzung 3. Angaben zum Fälscher/Hersteller/Verbreiter/zur Organisation 3.1. Wann, wo(1) und von wem(2) haben Sie das Falsifikat erhalten? 3.2. Wann und wo(3) fand der erste Kontakt statt? 3.3. Welche Voraussetzungen mußten Sie erfuellen, um die Urkunde zu erhalten? (Paßbilder, Unterschriften, Sicherheiten usw.) 3.4. Wann, wie und wo(4) erfolgte die Übergabe des Falsifikats? Wurde ein Treffpunkt verabredet? 3.5.
Was hat das Falsifikat gekostet? 3.6. Wann, wie und wo(5) erfolgte die Übergabe des Geldes? 3.7. Waren andere Personen beteiligt? Wer? Sind andere beteiligte Personen bekannt? Mittelspersonen?(6) 3.8. Wer(7) ist der Fälscher und wo(8) wurde das Falsifikat hergestellt? 3.9. Hätten Sie noch andere Urkunden (Falsifikate) erhalten können? 3.10. Wer(9) hat ein ähnliches Falsifikat erhalten? 3.11. Wo(10) sind Ihre echten Urkunden? (Bei Übergabe an andere Personen, z. B. den Schleuser(11), genaue Paßdaten einschließlich Paßnummer erfragen) 3.12. Können Sie sonstige sachdienliche Informationen geben? (1) Bei Ortsangaben:Land, Stadt, Gebäude, Wohnung, Geschäft, Bahnhof, Gaststätte, sonstige Örtlichkeit, Beförderungsmittel, genaue Bezeichnung bzw.
Beschreibung. (2) Personaldaten, Name, Vorname, sonstiger Name/Aliasname/Spitzname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und sonstige wichtige Informationen, zum Beispiel Personenbeschreibung, geschätztes Alter, Größe, Gewicht, Haarfarbe, besondere Merkmale, Sprache, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeuge (Fabrikat, Farbe, Kennzeichen, besondere Merkmale). (3) Bei Ortsangaben:Land, Stadt, Gebäude, Wohnung, Geschäft, Bahnhof, Gaststätte, sonstige Örtlichkeit, Beförderungsmittel, genaue Bezeichnung bzw. Beschreibung. (4) Bei Ortsangaben:Land, Stadt, Gebäude, Wohnung, Geschäft, Bahnhof, Gaststätte, sonstige Örtlichkeit, Beförderungsmittel, genaue Bezeichnung bzw.
Beschreibung. (5) Bei Ortsangaben:Land, Stadt, Gebäude, Wohnung, Geschäft, Bahnhof, Gaststätte, sonstige Örtlichkeit, Beförderungsmittel, genaue Bezeichnung bzw. Beschreibung. (6) Personaldaten, Name, Vorname, sonstiger Name/Aliasname/Spitzname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und sonstige wichtige Informationen, zum Beispiel Personenbeschreibung, geschätztes Alter, Größe, Gewicht, Haarfarbe, besondere Merkmale, Sprache, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeuge (Fabrikat, Farbe, Kennzeichen, besondere Merkmale). (7) Personaldaten, Name, Vorname, sonstiger Name/Aliasname/Spitzname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und sonstige wichtige Informationen, zum Beispiel Personenbeschreibung, geschätztes Alter, Größe, Gewicht, Haarfarbe, besondere Merkmale, Sprache, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeuge (Fabrikat, Farbe, Kennzeichen, besondere Merkmale).
(8) Bei Ortsangaben:Land, Stadt, Gebäude, Wohnung, Geschäft, Bahnhof, Gaststätte, sonstige Örtlichkeit, Beförderungsmittel, genaue Bezeichnung bzw. Beschreibung. (9) Personaldaten, Name, Vorname, sonstiger Name/Aliasname/Spitzname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und sonstige wichtige Informationen, zum Beispiel Personenbeschreibung, geschätztes Alter, Größe, Gewicht, Haarfarbe, besondere Merkmale, Sprache, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeuge (Fabrikat, Farbe, Kennzeichen, besondere Merkmale). (10) Bei Ortsangaben:Land, Stadt, Gebäude, Wohnung, Geschäft, Bahnhof, Gaststätte, sonstige Örtlichkeit, Beförderungsmittel, genaue Bezeichnung bzw.
Beschreibung. (11) Personaldaten, Name, Vorname, sonstiger Name/Aliasname/Spitzname, Geburtsdatum, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und sonstige wichtige Informationen, zum Beispiel Personenbeschreibung, geschätztes Alter, Größe, Gewicht, Haarfarbe, besondere Merkmale, Sprache, Adressen, Telefonnummern, Fahrzeuge (Fabrikat, Farbe, Kennzeichen, besondere Merkmale).