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Beschluss des Rates vom 18. September 2000 zur Ernennung der Vorsitzenden und eines Mitglieds der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

CELEX
32000D0929(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2000-09-18
In force since
2000-09-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Beschluss des Rates vom 18. September 2000 zur Ernennung der Vorsitzenden und eines Mitglieds der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Amtsblatt Nr. C 277 vom 29/09/2000 S. 0001 - 0001 Beschluss des Rates vom 18. September 2000 zur Ernennung der Vorsitzenden und eines Mitglieds der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (2000/C 277/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr.

40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke(1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131, in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 11. Juli 2000 vorgelegten Kandidatenliste - BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Frau Sylvie MANDEL, geboren am 27. Dezember 1949 in Neuilly-sur-Seine (Frankreich), wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Vorsitzenden der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. (2) Herr José Luís SOARES CURADO, geboren am 10.

Juni 1948 in Forles, Sátão (Portugal), wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zum Mitglied der ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Artikel 2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 Absätze 1 und 2 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt. Geschehen zu Brüssel am 18. September 2000. Im Namen des Rates Der Präsident H. Védrine (1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

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