Beschluss des Rates vom 18. September 2000 zur Ernennung der Vorsitzenden und der Mitglieder der vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Amtsblatt Nr. C 277 vom 29/09/2000 S. 0002 - 0002 Beschluss des Rates vom 18. September 2000 zur Ernennung der Vorsitzenden und der Mitglieder der vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (2000/C 277/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr.
40/94 des Rates vom 20. Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke(1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131, in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 11. Juli 2000 vorgelegten Kandidatenliste - BESCHLIESST: Artikel 1 (1) Frau Christiane HOFFRICHTER-DAUNICHT, geboren am 9. Mai 1951 in Frankfurt am Main (Deutschland), wird für eine Amtszeit von fünf Jahren zur Vorsitzenden der vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. (2) Herr Tomás DE LAS HERAS LORENZO, geboren am 22.
Juli 1951 in Entrala (Spanien), und Frau Kathleen Francesca LEE, geboren am 10. Oktober 1949 in London (Vereinigtes Königreich), werden für eine Amtszeit von fünf Jahren zu Mitgliedern der vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt. Artikel 2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 Absätze 1 und 2 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt. Geschehen zu Brüssel am 18. September 2000. Im Namen des Rates Der Präsident H.
Védrine (1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.