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2000/164/EG: Empfehlung des Rates vom 14. Februar 2000 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten

CELEX
32000H0164
Document type
RECO
Sector
Legislation
Date of document
2000-02-14
In force since
2000-02-14
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

2000/164/EG: Empfehlung des Rates vom 14. Februar 2000 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten Amtsblatt Nr. L 052 vom 25/02/2000 S. 0032 - 0040 EMPFEHLUNG DES RATES vom 14. Februar 2000 zur Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten (2000/164/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 128 Absatz 4, wonach der Rat Empfehlungen an die Mitgliedstaaten richten kann, wenn er dies aufgrund der Prüfung der Durchführung ihrer Beschäftigungspolitik für angebracht hält, gestützt auf die durch die Entschließungen des Rates vom 15.

Dezember 1997 und 22. Februar 1999 angenommenen Leitlinien für 1998 und 1999, gestützt auf die 15 Berichte der Mitgliedstaaten über die Durchführung der Leitlinien für 1999, die auch die Durchführung der nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne 1998 umfassen und in denen die Anpassungen beschrieben werden, die an den nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplänen zur Berücksichtigung der Änderungen durch die Leitlinien für 1999 vorgenommen wurden, gestützt auf den Gemeinsamen Beschäftigungsbericht für 1999, der zusammen mit der Kommission ausgearbeitet wurde; er beschreibt die Beschäftigungslage in der Gemeinschaft und prüft die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Durchführung ihrer Beschäftigungspolitik entsprechend den Leitlinien, gestützt auf die am 12.

Juli 1999 vom Rat angenommene Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik sowie auf die in der Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt eingegangenen Verpflichtungen, gestützt auf die Empfehlung der Kommission vom 8. September 1999, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Der Europäische Rat von Köln stellte in den Schlußfolgerungen seiner Tagung vom 3. und 4. Juni 1999 fest, daß mehr Beschäftigung weiterhin das vorrangige Ziel der Europäischen Union bleibt. (2) Der Ausschuß für Beschäftigung und Arbeitsmarkt und der Ausschuß für Wirtschaftspolitik gaben am 28.

Oktober 1999 eine gemeinsame Stellungnahme zu dieser Empfehlung ab. (3) Der Rat hält es aufgrund der Prüfung der Durchführung der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten für angebracht, Empfehlungen gemäß Artikel 128 Absatz 4 des Vertrags auszusprechen. Das Instrument der Empfehlung sollte maßvoll eingesetzt und auf prioritäre Themen konzentriert werden und auf einer fundierten und exakten Analyse beruhen. (4) Bei den ergänzend zu den Aktionen der Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen Beschäftigungsniveaus sollten die Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben.

(5) Der Rat würdigt die von den Mitgliedstaaten bereits unternommenen beträchtlichen Anstrengungen zur Umsetzung der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Bei der Bewertung der Auswirkungen dieser Politiken sollte die mehrjährige Ausrichtung der beschäftigungspolitischen Leitlinien berücksichtigt werden. (6) Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit, das in den meisten Staaten der Europäischen Union seit langem besteht, sollte dadurch gelöst werden, daß allen jungen Menschen der Zugang zur Arbeitswelt ermöglicht wird, ehe sie sechs Monate lang arbeitslos sind. (7) Zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Erwachsener, die etwa die Hälfte der Arbeitslosen in der Europäischen Union betrifft, sollte allen arbeitslosen Erwachsenen ein Neuanfang ermöglicht werden, ehe sie zwölf Monate lang arbeitslos sind.

(8) Faktoren in den Steuer- oder Sozialleistungssystemen, die keinen Anreiz für die Beschäftigung bieten, müssen beseitigt werden, um eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und älteren Arbeitnehmern sicherzustellen. (9) Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit das Beschäftigungspotential im Dienstleistungssektor ausgeschöpft werden kann. (10) Zur nachhaltigen Schaffung von Arbeitsplätzen müssen die Steuer- und Abgabensysteme beschäftigungsfreundlicher gestaltet werden, indem die derzeit starke Belastung der Arbeit auf andere Steuerquellen, wie Energie und Umweltschutz, verlagert wird.

(11) Der Aufbau von Partnerschaften auf allen geeigneten Ebenen ist der Schlüssel zur Modernisierung der Arbeitsorganisation und zur Förderung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und ihren Arbeitnehmern. (12) Geschlechtsspezifische Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere bei Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Entgelt, sowie nach Sektoren und Tätigkeiten, erfordern umfassende Mainstreaming-Strategien und Regelungen, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. (13) Gemeinsame Indikatoren und vergleichbare Beschäftigungsstatistiken sowie Qualitätsanalysen sind zur Überwachung der Durchführung und der Ergebnisse der Leitlinien sowie zur Ermittlung vorbildlicher Verfahren auf europäischer Ebene von entscheidender Bedeutung - NIMMT die an die einzelnen Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlungen gemäß dem Anhang an.

Geschehen zu Brüssel am 14. Februar 2000. Im Namen des Rates Der Präsident J. GAMA ANHANG I. BELGIEN Trotz der positiven Entwicklung der Konjunkturlage hat sich die Beschäftigungssituation in Belgien 1998 nur geringfügig verbessert. Der Arbeitsmarkt ist gekennzeichnet durch Herausforderungen, die seit langer Zeit bestehen: - starker Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit der zu einer Vergrößerung des Heers der Langzeitarbeitslosen (5,7 % der Erwerbsbevölkerung im Jahr 1998) führt, was unter anderem mit der Leistungsdauer, den Leistungsvoraussetzungen und der Durchsetzung der Vorschriften zusammenhängen kann; - geringe Erwerbsbeteiligung bei älteren Menschen, insbesondere bei Personen über 55 Jahren, deren Erwerbstätigenquote (22 %) unionsweit derzeit am niedrigsten ist; - große geschlechtsspezifische Unterschiede im Beschäftigungsbereich, vergleichbar dem EU-Durchschnitt von 20 Prozentpunkten; - Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungssektor, der zwar einen hohen Anteil an der Gesamtbeschäftigung hat, in dem jedoch nur ungefähr 40 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschäftigt sind, d. h.

10 Prozentpunkte weniger als durchschnittlich in den drei leistungsfähigsten Mitgliedstaaten. Belgien sollte 1. seine Präventivmaßnahmen ausbauen, und zwar durch frühzeitige, auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Maßnahmen zur Verringerung der Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit. Belgien sollte sich insbesondere bemühen, die Leitlinien 1 und 2 voll umzusetzen und jugendlichen und erwachsenen Arbeitslosen innerhalb von sechs bzw. zwölf Monaten nach Eintritt der Arbeitslosigkeit wirksame Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit anzubieten; 2. sein Steuer- und Sozialleistungssystem eingehend im Hinblick auf Hemmnisse für die Erwerbsbeteiligung prüfen, insbesondere was Frauen und ältere Arbeitnehmer anbelangt.

Es sollte vor allem die gegenwärtige Politik neu bewerten, die den Vorruhestand begünstigt, und nach geeigneten Möglichkeiten suchen, um zu verhindern, daß ältere Arbeitnehmer vorzeitig den Arbeitsmarkt verlassen, und die Beschäftigung älterer Erwerbspersonen zu fördern; 3. kohärente Strategien, die rechtliche, steuerliche und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen umfassen, festlegen und umsetzen, um das Arbeitsplatzschaffungspotential des Dienstleistungssektors besser auszuschöpfen; 4. die Zusammenarbeit der für die Durchführung des nationalen Aktionsplans zuständigen Behörden verstärken.

II. DÄNEMARK Die Leistungsfähigkeit des dänischen Arbeitsmarktes hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Dänemark weist derzeit die höchste Erwerbstätigenquote und eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in der Union auf. Die wichtigsten Herausforderungen für Dänemark bestehen darin, - den Ausbau der Fähigkeiten und Qualifikationen der Erwerbsbevölkerung zu fördern und so dazu beizutragen, auf dem Arbeitsmarkt auftretende Engpässe zu überwinden; - die derzeitige Zahl der Erwerbstätigen zu erhöhen, indem die Arbeitnehmer ermuntert werden, länger im Erwerbsleben zu verbleiben, und die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter, die von Sozialleistungen abhängig sind, verringert wird; - eine ausgewogenere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern in allen Wirtschaftsbereichen und Tätigkeiten zu verwirklichen.

Dänemark sollte 1. die Reform des Steuer- und Sozialleistungssystems fortsetzen, um die gesamte Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit, insbesondere niedriger Einkommen, zu verringern und die Anreize für einen Eintritt ins Erwerbsleben oder einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu vergrößern. Die Reform der Urlaubs- und Vorruhestandsregelungen sollte unter Berücksichtigung der erforderlichen Ausweitung des Arbeitskräfteangebots vollendet und sorgfältig überwacht werden; 2. Ausbildungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Frauen fördern und im Rahmen eines Mainstreaming-Konzepts prüfen, wie die derzeitige geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen verringert werden kann.

III. DEUTSCHLAND Vor dem Hintergrund der fortdauernden Auswirkungen der Wiedervereinigung Deutschlands hat der Konjunkturaufschwung im Jahr 1998 den anhaltenden Rückgang des Beschäftigungsniveaus gestoppt und einen leichten Rückgang der Arbeitslosigkeit bewirkt. Zu den wichtigsten Herausforderungen für den deutschen Arbeitsmarkt zählen - das negative Beschäftigungswachstum in den neunziger Jahren (- 1,2 % jährlich von 1991-1998, - 0,7 % von 1994-1998) und die großen regionalen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit, von der besonders die neuen Bundesländer betroffen sind; - die anhaltend hohe Langzeitarbeitslosigkeit, von der 5 % der Erwerbsbevölkerung betroffen sind; - das beträchtliche Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich, in dem nur 38,5 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschäftigt sind (50 % in den drei leistungsfähigsten Mitgliedstaaten); - der geringe Anteil von Erwerbstätigen in der Altersgruppe zwischen 50 und 64 Jahren (ungefähr 47,5 %), der auf ein zusätzliches, ungenutztes Beschäftigungspotential hinweist;

Deutschland sollte 1. seine Präventivmaßnahmen ausbauen, und zwar durch frühzeitige, auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtete Maßnahmen zur Verhütung der Langzeitarbeitslosigkeit. Es sollte ehrgeizigere Zielvorgaben formulieren, um die Zugänge zur Langzeitarbeitslosigkeit auf das Niveau der diesbezüglich leistungsfähigsten Mitgliedstaaten zu bringen (weniger als 10 % nach 12 Monaten); 2. eine kohärente Strategie zur Ausschöpfung des Beschäftigungspotentials im Dienstleistungssektor festlegen und umsetzen, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfaßt, um die Belastung bei der Gründung neuer Unternehmen zu verringern;

3. sein Steuer- und Sozialleistungssystem eingehend im Hinblick auf Hemmnisse für die Erwerbsbeteiligung aller Bevölkerungsgruppen, insbesondere älterer Arbeitnehmer, prüfen. Es sollte vor allem die gegenwärtige Politik neu bewerten, die den Vorruhestand begünstigt, und nach den geeignetsten Möglichkeiten suchen, um zu verhindern, daß ältere Arbeitnehmer vorzeitig den Arbeitsmarkt verlassen, und um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern; 4. die Bemühungen um eine allmähliche Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit durch Senkung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fortsetzen und überwachen.

Vor allem am unteren Ende der Lohnskala sollten die Lohnkosten unter Berücksichtigung der notwendigen Finanzkonsolidierung weiter gesenkt werden; 5. geeignete Maßnahmen zur Verbesserung und Anpassung seines Statistiksystems treffen, so daß im Jahr 2000 Daten bereitgestellt werden können, die mit den gemeinsamen Politikindikatoren kompatibel sind. Deutschland sollte in Erwägung ziehen, eine vierteljährliche Arbeitskräfteerhebung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates einzuführen. IV. GRIECHENLAND Im Jahr 1998, das sich durch eine gute Wirtschaftsleistung auszeichnete, hat die Beschäftigung erheblich zugenommen (um 3 %), während die Arbeitslosigkeit um 1 % anstieg.

Diese jüngste Verschärfung der Arbeitslosigkeit weist auf folgende ernsthafte strukturelle Mängel des Arbeitsmarktes hin: - eine niedrige Erwerbstätigenquote aufgrund der sehr niedrigen Erwerbstätigkeit von Frauen (die mit 41,3 % 10 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt liegt); trotz jüngster Verbesserungen ist das Beschäftigungsniveau im Dienstleistungssektor weiterhin niedrig; - die im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 9,3 % mit fast 12 % sehr hohe Jugendarbeitslosigkeit; - die ebenfalls hohe Langzeitarbeitslosigkeit, wobei die Langzeitarbeitslosenquote bei Frauen dreimal so hoch ist wie bei Männern; - trotz der anhaltenden Zunahme der Arbeitsproduktivität ist ihr Niveau immer noch niedrig, und es besteht die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen der Qualifikation der Arbeitskräfte, der Übernahme neuer Technologien und einer Modernisierung der Arbeitsorganisation.

Griechenland sollte 1. entschiedene, kohärente und meßbare Maßnahmen treffen, um zu verhindern, daß jugendliche und erwachsene Arbeitslose in die Langzeitarbeitslosigkeit abgleiten. Besondere Bemühungen sollten auf die Vollendung der Reform der Arbeitsverwaltung und die Umsetzung präventiver Maßnahmen gemäß den Leitlinien 1 und 2 verwandt werden; 2. sein Steuer- und Sozialleistungssystem eingehend im Hinblick auf Hemmnisse für die Erwerbsbeteiligung prüfen, insbesondere was Frauen anbelangt, um die Erwerbstätigenquote bei Frauen allmählich auf den EU-Durchschnitt von 50 % anzuheben, und den Mainstreaming-Ansatz auf der Grundlage der bereits erzielten Fortschritte im Bereich Unternehmertum ausbauen;

3. seine Bemühungen um die weitere Verbesserung der Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung fortsetzen und die Weiterbildung stärker fördern, vor allem durch aktivere Einbeziehung der Sozialpartner; 4. kohärente Strategien, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfassen, und den Verwaltungsaufwand bei der Gründung neuer Unternehmen verringern, festlegen und umsetzen, um das Unternehmertum zu fördern und das Arbeitsplatzschaffungspotential des Dienstleistungssektors auszuschöpfen; 5. einen partnerschaftlichen Ansatz fördern und konkrete Verpflichtungen der Sozialpartner im Bereich Arbeitsorganisation auf allen zuständigen Ebenen unterstützen mit dem Ziel, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit zu erreichen;

6. seine Bemühungen um die Verbesserung des statistischen Überwachungssystems fortsetzen, so daß im Jahr 2000 Politikindikatoren für den Bereich Prävention und Aktivierung gemäß den vereinbarten Definitionen und Verfahren bereitgestellt werden können. V. SPANIEN Spanien verzeichnet seit 1996 ein starkes Beschäftigungswachstum, das das Dreifache des EU-Durchschnitts erreicht; damit einher geht eine stetige Verbesserung der Beschäftigungslage und ein Strukturwandel. Nach wie vor hat Spanien jedoch mit beträchtlichen Problemen zu kämpfen: - die niedrigste Erwerbstätigenquote in der Union (50,2 %), die mit dem unterdurchschnittlichen Beschäftigungsniveau im Dienstleistungsbereich (30 %) zusammenhängt; - eine mit 18,8 % immer noch sehr hohe Arbeitslosenquote, auch wenn ein deutlicher Abwärtstrend zu verzeichnen ist; - die höchste Langzeitarbeitslosenquote in der Union, die erst dann zurückgehen wird, wenn der starke Zuwachs bei der Langzeitarbeitslosigkeit deutlich verringert werden kann.

Derzeit überschreiten 21,5 % der jugendlichen Arbeitslosen und 15,5 % der erwachsenen Arbeitslosen die Marke von sechs bzw. zwölf Monaten Arbeitslosigkeit; - die unionsweit größten geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit: die Arbeitslosenquote bei Frauen ist mit 26,6 % mehr als doppelt so hoch wie im EU-Durchschnitt; nur 35 % der weiblichen Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter verfügt über einen Arbeitsplatz (gegenüber 51 % im EU-Durchschnitt); - ein hoher Anteil von Arbeitnehmern mit befristeten Arbeitsverträgen von meist kurzer Dauer, der annähernd ein Drittel aller Arbeitsverträge darstellt.

Spanien sollte 1. die 1998 eingeleiteten Präventivmaßnahmen fortsetzen und über die Ermittlung der Bedürfnisse der Arbeitslosen hinaus die Anzahl und Wirksamkeit der individuellen Aktivierungsmaßnahmen erhöhen, um den Übergang von Jugendlichen und Erwachsenen in die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich zu verringern; 2. kohärente Strategien, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfassen und den Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringern, festlegen und umsetzen, um das Unternehmertum zu fördern und das Potential des Dienstleistungssektors für mehr Beschäftigungsstabilität auszuschöpfen;

3. seine Bemühungen zur Herstellung der Chancengleichheit in der Beschäftigungspolitik über die bereits angekündigten Vorbereitungsmaßnahmen hinaus intensivieren, um die Erwerbstätigenquote bei Frauen auf den EU-Durchschnitt anzuheben; 4. seine Bemühungen um die Verbesserung des statistischen Überwachungssystems fortsetzen, so daß im Jahr 2000 Politikindikatoren für den Bereich Prävention und Aktivierung gemäß den vereinbarten Definitionen und Verfahren bereitgestellt werden können. Dies ist im Zusammenhang mit der derzeitigen Dezentralisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik besonders wichtig.

VI. FRANKREICH Nach der wirtschaftlichen Wiederbelebung von 1997 hat sich die Beschäftigungslage 1998 verbessert. Nach wie vor sind jedoch beträchtliche strukturelle Probleme zu lösen: - eine unterdurchschnittliche Erwerbstätigenquote (60,8 %) aufgrund der deutlich unter dem EU-Durchschnitt (40,3 %) liegenden, niedrigen Erwerbsbeteiligung von Arbeitnehmern über 55 Jahren (29 %); - sehr langsames Beschäftigungswachstum in den neunziger Jahren (0,1 % von 1991-1998); - eine hohe Arbeitslosenquote, fast zwei Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt, und eine hohe Langzeitarbeitslosigkeit; - eine hohe Jugendarbeitslosigkeit, die auf Schwierigkeiten beim Übergang von der Schule ins Arbeitsleben, vor allem bei Jugendlichen mit geringem Qualifikationsniveau, zurückgeht; - hohe, über dem EU-Durchschnitt liegende Lohnnebenkosten; - Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich, der zwar einen hohen Anteil an der Gesamtbeschäftigung hat, in dem jedoch nur 40 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschäftigt sind, d. h.

10 Prozentpunkte weniger als in den drei leistungsfähigsten EU-Mitgliedstaaten. Frankreich sollte 1. die bestehenden Sozialleistungssysteme überprüfen, insbesondere zur Erleichterung des Vorruhestands, um zu erreichen, daß ältere Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben; 2. kohärente Strategien, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfassen und den Verwaltungsaufwand der Unternehmen verringern, festlegen und umsetzen, um das Arbeitsplatzschaffungspotential des Dienstleistungssektors auszuschöpfen; dabei kann unter anderem auf den jüngsten Bemühungen zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen aufgebaut werden;

3. die Maßnahmen zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit, vor allem unqualifizierter und gering bezahlter Arbeit, fortsetzen und bewerten; 4. die soziale Partnerschaft stärken, um ein umfassendes Konzept zur Modernisierung der Arbeitsorganisation zu entwickeln. VII. IRLAND Die irische Volkswirtschaft erlebte in den neunziger Jahren einen längeren, von starkem Wirtschaftswachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen gekennzeichneten Zeitraum. Der Arbeitsmarkt befindet sich derzeit in einem tiefgreifenden Strukturwandel, und die Probleme verlagern sich allmählich von hoher Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit (sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen) auf neue Herausforderungen wie: - eine Verknappung auf dem Arbeitsmarkt, die das künftige Wirtschaftswachstum beeinträchtigen wird; - die beträchtlichen geschlechtsspezifischen Unterschiede im Beschäftigungsbereich, die Spielraum für eine Ausweitung der Erwerbsbeteiligung der Frauen bieten; - die geringe Beteiligung der Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen (rund 5 %); - das Arbeitsplatzpotential des Dienstleistungssektors maximieren, wo trotz des Erfolgs der jüngsten Initiativen zur Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Arbeitsplatzschaffung die Erwerbstätigenquote unter dem EU-Durchschnitt liegt.

Irland sollte 1. eine umfassende Strategie zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen festlegen, einschließlich der Beseitigung steuerlicher Hemmnisse, und Maßnahmen zur Vereinfachung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie einführen. Notwendig sind vor allem Bemühungen zur Verbesserung der Qualität der Betreuung von Kindern und anderen abhängigen Angehörigen sowie flexible Urlaubsregelungen; 2. die vor kurzem eingeleiteten rechtlichen, bildungspolitischen und steuerlichen Maßnahmen fortsetzen, um das Potential für einen Beschäftigungszuwachs im Dienstleistungssektor stärker auszuschöpfen;

3. die Bemühungen um die Ausweitung und Verbesserung der innerbetrieblichen Ausbildung von Arbeitnehmern intensivieren. VIII. ITALIEN Der Arbeitsmarkt hat sich 1998 etwas erholt. Die Beschäftigung ist mit 0,6 % vor dem Hintergrund eines schwachen Wirtschaftswachstums und eines deutlichen Rückgangs der realen Lohnstückkosten mäßig gestiegen. Diese Verbesserung reichte jedoch nicht aus, um althergebrachte strukturelle Probleme des Arbeitsmarktes zu lösen: - langsames Beschäftigungswachstum und niedrige Erwerbstätigenquote von 50,8 % (fast 10 Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt), die mit der niedrigen durchschnittlichen Erwerbstätigenquote im Dienstleistungssektor (31,7 %) zusammenhängen; - hohe Arbeitslosigkeit, zwei Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt; darüber hinaus hohe und steigende Jugendarbeitslosigkeit (12,9 % der Jugendlichen) und Langzeitarbeitslosigkeit (8,4 % der Erwerbsbevölkerung); - große geschlechtsspezifische Unterschiede im Beschäftigungsbereich - annähernd 30 Prozentpunkte, gegenüber 20 Prozentpunkten im EU-Durchschnitt;

Frauen sind darüber hinaus viel stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als Männer (16,7 % bzw. 9,4 %); - die regionalen Unterschiede bei der Arbeitslosigkeit zwischen Norden und Süden sind weiterhin beträchtlich (im Süden bis zu 22,8 %, 10 Prozentpunkte über dem nationalen Durchschnitt); - überdurchschnittliche Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit; der implizite Steuersatz auf Arbeitseinkommen liegt bei 50 % (gegenüber einem EU-Durchschnitt vom 43 %). Italien sollte 1. entschiedene, kohärente und meßbare Maßnahmen zur Verhütung des Abgleitens jugendlicher und erwachsener Arbeitsloser in die Langzeitarbeitslosigkeit treffen.

Insbesondere sollten die Bemühungen um die Vollendung der Reform der Arbeitsverwaltung, die Umsetzung präventiver Maßnahmen gemäß den Leitlinien 1 und 2 und die Verbesserung der Qualität der beruflichen Bildung ausgebaut werden. Die Bemühungen um die Verbesserung des statistischen Überwachungssystems sollten fortgesetzt werden, so daß im Jahr 2000 Politikindikatoren für den Bereich Prävention und Aktivierung gemäß den vereinbarten Definitionen und Verfahren bereitgestellt werden können; 2. kohärente Strategien, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfassen und den Verwaltungsaufwand der Unternehmen verringern, festlegen und umsetzen, um das Unternehmertum zu fördern und das Arbeitsplatzschaffungspotential des Dienstleistungssektors auszuschöpfen;

3. die derzeitigen Reformbemühungen zur Verlagerung der Steuer- und Abgabenbelastung von der Arbeit auf andere Steuerbemessungsgrundlagen fortsetzen; 4. die Durchführung der Reform der Renten- und anderen Sozialleistungssysteme fortsetzen, um die Abgänge vom Arbeitsmarkt in Renten- und andere Leistungssysteme zu verringern; 5. umfassende Maßnahmen festlegen, um die großen geschlechtsspezifischen Unterschiede bei Beschäftigung und Arbeitslosigkeit abzubauen, unter anderem auf der Grundlage bestehender Initiativen. Ferner sollten geschlechtsspezifische Maßnahmen in alle Schwerpunkte des nationalen beschäftigungspolitischen Aktionsplans einbezogen werden.

IX. LUXEMBURG Die Beschäftigungslage ist dank des starken Wirtschaftswachstums und eines stetigen Anstiegs der Beschäftigung im allgemeinen günstig. Neben sehr geringen Erwerbstätigenquoten in einigen Bevölkerungsgruppen gibt es einen starken Zustrom von grenzüberschreitenden Arbeitskräften. Die wichtigsten Themen auf dem Arbeitsmarkt sind: - sehr niedrige Erwerbstätigenquote bei Arbeitnehmern über 50 (nur 38 %), was in erster Linie das Ergebnis von Maßnahmen ist, mit denen ein frühes Ausscheiden aus dem Erwerbsleben gefördert wird; dazu gehören Erwerbsunfähigkeitsrenten und Frührentenregelungen; - sehr geringe Erwerbstätigenquote bei Frauen (45 %); hierdurch ergeben sich geschlechtsspezifische Unterschiede in der Größenordnung von 29 Prozentpunkten, die mit zu den größten in der Union zählen; - ein Beschäftigungszuwachs, der zu 75 % auf grenzüberschreitende Arbeitskräfte entfällt; - geringe Beteiligung an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Luxemburg sollte 1. das Steuersystem im Hinblick auf die Beseitigung von Hemmnissen für die Erwerbsbeteiligung überprüfen, insbesondere im Hinblick auf ältere Arbeitnehmer; 2. die Bemühungen um eine umfassende Strategie zur Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, einschließlich der Prüfung steuerlicher Hemmnisse und um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fortsetzen. X. NIEDERLANDE Die niederländische Volkswirtschaft kann auf einen längeren, durch starkes Wirtschaftswachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen gekennzeichneten Zeitraum zurückblicken, während dessen die Arbeitslosigkeit stetig abgebaut werden konnte.

Obwohl der niederländische Arbeitsmarkt zu den leistungsfähigsten Arbeitsmärkten in der Union zählt, sind wichtige Herausforderungen zu bewältigen: - geringe Erwerbsbeteiligung von Personen über 55 Jahren (nur 31 % gegenüber 40,6 % im EU-Durchschnitt); die Erwerbsbeteiligung ist bei Frauen noch niedriger (19,8 % gegenüber 26,1 % im EU-Durchschnitt); - eine trotz der jüngsten Senkungen weiterhin beträchtliche Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit; - hoher Anteil von Personen, die von der Erwerbsbevölkerung abhängig sind (35 %). Die Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit wurden vor kurzem angehoben, die Zahl der Arbeitslosengeldempfänger ist hoch (9 % der Erwerbsbevölkerung); - auftretende Engpässe beim Arbeitskräfteangebot, mit ungefähr 136000 unbesetzten Stellen Ende 1998; - große geschlechtsspezifische Unterschiede im Beschäftigungsbereich, trotz des jüngsten Anstiegs der Erwerbsbeteiligung von Frauen.

Die Erwerbstätigenquote bei Frauen liegt ungefähr 24 Prozentpunkte unter der Erwerbstätigenquote bei Männern (80,0 %); das bedeutet einen Unterschied von einer Million Arbeitsplätzen. Die Niederlande sollten 1. die Bemühungen um eine Verbesserung des Steuersystems im Hinblick auf die Beseitigung von Hemmnissen für die Erwerbsbeteiligung fortsetzen, insbesondere was Frauen und ältere Arbeitnehmer anbelangt. Darüber sollte versucht werden, die große Zahl der Personen zu verringern, die, gestützt durch passive Einkommenssicherungssysteme, außerhalb des Arbeitsmarktes bleiben; 2. die Bemühungen um die Verbesserung des statistischen Überwachungssystems fortsetzen, so daß im Jahr 2000 Politikindikatoren für den Bereich Prävention und Aktivierung gemäß den vereinbarten Definitionen und Verfahren bereitgestellt werden können.

XI. ÖSTERREICH Die Beschäftigungslage ist weiterhin allgemein günstig trotz eines leichten Anstiegs der Arbeitslosigkeit im Jahr 1998. Die österreichische Volkswirtschaft weist eine der höchsten Erwerbstätigenquoten und eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten in der Union auf. Die wichtigsten Herausforderungen für den Arbeitsmarkt sind: - langsames Beschäftigungswachstum im größten Teil der neunziger Jahre (0,4 % von 1991-1998, - 0,03 % von 1994-1998); - niedrige Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer (43 % in der Altersgruppe zwischen 50 und 64 Jahren); - beträchtliche geschlechtsspezifische Unterschiede im Beschäftigungsbereich (21 Prozentpunkte) trotz der im Vergleich zum EU-Durchschnitt höheren Erwerbstätigenquote bei Frauen; - überdurchschnittliche Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit mit einem impliziten Steuersatz auf Arbeitseinkommen von 46 %.

Österreich sollte 1. die Anreize für den Vorruhestand überprüfen und flexible Arbeitszeitregelungen entwickeln, um die Erwerbstätigkeit älterer Menschen zu verlängern; 2. eine umfassende Strategie zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede im Beschäftigungsbereich, unter anderem durch Bemühungen um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, verfolgen; 3. seine Bemühungen um die Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit fortsetzen, insbesondere indem es das Hauptaugenmerk auf die Problemgruppen des Arbeitsmarktes richtet. XII. PORTUGAL Die Beschäftigungslage hat sich in den vergangenen Jahren aufgrund der regen Wirtschaftstätigkeit kontinuierlich verbessert.

Die positiven Indikatoren für die Beschäftigungsleistung verdecken jedoch strukturelle Schwächen, die den Arbeitsmarkt bedrohen. Die wichtigsten Herausforderungen für den Arbeitsmarkt sind: - geringe Beteiligung der Arbeitnehmer an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und geringes formales Bildungsniveau der erwachsenen Erwerbsbevölkerung; - beträchtliches Potential zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich, in dem nur 38 % der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter beschäftigt sind; - geringe durchschnittliche Arbeitsproduktivität, die auf ein unzureichendes Qualifikationsniveau der Arbeitskräfte und eine langsame Übernahme neuer Technologien sowie auf das Potential bei der Modernisierung der Arbeitsorganisation hinweist.

Portugal sollte 1. seine Bemühungen um die Verbesserung der Qualität des Bildungssystems fortsetzen und die Weiterbildung stärker fördern, vor allem durch aktivere Einbeziehung der Sozialpartner; 2. kohärente Strategien, die rechtliche, steuerliche und sonstige Maßnahmen umfassen, festlegen und umsetzen, um den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu verringern, das Unternehmertum zu fördern und das Arbeitsplatzschaffungspotential des Dienstleistungssektors auszuschöpfen; 3. einen partnerschaftlichen Ansatz fördern und konkrete Verpflichtungen der Sozialpartner im Bereich Arbeitsorganisation auf allen zuständigen Ebenen unterstützen mit dem Ziel, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit zu erreichen.

XIII. FINNLAND Die finnische Volkswirtschaft erzielte in den vergangenen Jahren ein starkes Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum, was einen signifikanten Rückgang der Arbeitslosenquote bewirkte. Die wichtigsten Probleme auf dem Arbeitsmarkt sind: - geringe Erwerbstätigenquote bei Männern und Frauen über 50 Jahren (55,2 % bzw. 50,6 %), die deutlich unter den Erwerbstätigenquoten der Hauptaltersgruppe liegt (76 % bzw. 71 %); - Existenz eines Bestands an schwierig zu vermittelnden Arbeitslosen, vor allem älteren Arbeitnehmern (7 % der Erwerbsbevölkerung); - hohe Jugendarbeitslosigkeit (über 11 %, zwei Prozentpunkte über dem EU-Durchschnitt); - die Erwerbstätigenquoten bei Frauen ist zwar hoch, besonders in der Hauptaltersgruppe gibt es jedoch je nach Wirtschaftsbereichen und Tätigkeiten beträchtliche Unterschiede; - überdurchschnittliche Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit mit einem impliziten Steuersatz auf Arbeitseinkommen von 55 % (gegenüber einem EU-Durchschnitt von 43 %).

Finnland sollte 1. die Überprüfung der derzeitigen Sozialleistungssysteme, vor allem derjenigen, die den Vorruhestand erleichtern, fortsetzen, um ältere Arbeitnehmer länger ins Erwerbsleben einzubeziehen; 2. seine jüngsten Bemühungen zur Verringerung der Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeit fortsetzen; 3. im Rahmen eines Mainstreaming-Konzepts Möglichkeiten prüfen, die bestehende geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Tätigkeiten und Wirtschaftsbereichen zu verringern. XIV. SCHWEDEN Der allgemeine Konjunkturaufschwung hat 1998 zu einer deutlichen Verbesserung des Arbeitsmarkts geführt.

Trotz der hohen Erwerbstätigenquote sind wichtige Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt zu bewältigen: - langsames Beschäftigungswachstum in den neunziger Jahren (- 1,7 % von 1991-1998, 0,3 % von 1994-1998); - eine zwar leicht unter dem EU-Durchschnitt liegende, mit 8,2 % jedoch nach wie vor hohe Arbeitslosenquote; - große geschlechtsspezifische Unterschiede im Beschäftigungsbereich; - höchste Steuer- und Abgabenbelastung der Arbeitseinkommen in der Union mit einem impliziten Steuersatz von 58 % (im Vergleich zum EU-Durchschnitt von 43 %). Schweden sollte 1. Maßnahmen zur Verringerung der hohen Steuer- und Abgabenbelastung von Arbeitseinkommen, insbesondere für Arbeitnehmer mit niedrigem Nettolohn, treffen;

2. im Rahmen eines Mainstreaming-Konzepts Möglichkeiten prüfen, die bestehende geschlechtsspezifische Aufteilung des Arbeitsmarkts nach Berufsfeldern und Wirtschaftsbereichen zu verringern. XV. VEREINIGTES KÖNIGREICH In jüngster Zeit hat sich der Arbeitsmarkt im Vergleich zum EU-Durchschnitt relativ günstig entwickelt. Nach wie vor sind jedoch strukturelle Probleme zu bewältigen: - trotz einer günstigen Arbeitsmarktlage liegen die Zugänge sowohl junger als auch erwachsener Arbeitsloser zur Langzeitarbeitslosigkeit (18 % bzw. 12 %) über den Zahlen der leistungsfähigsten Mitgliedstaaten der Union; - Langzeitarbeitslosigkeit und/oder Erwerbslosigkeit sind ein anhaltendes Problem bei älteren Menschen, ethnischen Minderheiten, Alleinerziehenden und bedürftigen Personen; - die geschlechtsspezifischen Unterschiede liegen über dem EU-Durchschnitt, wenn man die Vollzeitarbeitsplätze betrachtet (ungefähr 33 Prozentpunkte), was den Umfang der Teilzeitarbeit bei Frauen widerspiegelt.

Das Vereinigte Königreich sollte 1. sich stärker auf das Problem des ungleichen Arbeitsentgelts von Frauen und Männern konzentrieren und geeignete Maßnahmen entwickeln, um Abhilfe zu schaffen; dabei könnte unter anderem auf der positiven Wirkung aufgebaut werden, die von der Einführung des Mindestlohns im Jahr 1998 erwartet wird; 2. einen partnerschaftlichen Ansatz fördern, um die Sozialpartner auf allen zuständigen Ebenen in die Lage zu versetzen, Vereinbarungen über die Modernisierung der Arbeitsorganisation mit dem Ziel zu treffen, die Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Flexibilität und Sicherheit zu erreichen;

3. das statistische Überwachungssystem verbessern, so daß im Jahr 2000 Politikindikatoren für den Bereich Prävention und Aktivierung gemäß den vereinbarten Definitionen und Verfahren bereitgestellt werden können; 4. seine Bemühungen um Ausbau und Verbesserung der Qualität der Kinderbetreuungsmöglichkeiten fortsetzen, um insbesondere Frauen zu ermöglichen, je nach Wunsch eine Voll- oder Teilzeitberufstätigkeit auszuüben.

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