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ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 07/11/2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2140 - BAWAG/PSK) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
32000M2140
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2000-11-07
In force since
2000-11-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 07/11/2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2140 - BAWAG/PSK) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. 362 vom 16/12/2000 S. 0007 - 0007 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 07/11/2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2140 - BAWAG/PSK) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Brüssel, den 07/11/2000 SG(2000)D/ An die anmeldende Partei: Sehr geehrte Damen und Herren! Betrifft :

Fall Nr. COMP/M.2140 - BAWAG/PSK Anmeldung vom5. Oktober 2000 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Fusionskontrollverordnung) 1. Am 5. Oktober 2000 hat die Bank für Arbeit und Wirtschaft Aktiengesellschaft (,Bawag") das Vorhaben angemeldet, die alleinige Kontrolle an der Gesamt heit der Österreichischen Postsparkasse Aktiengesellschaft (,PSK") zu erwerben. Nach Prüfung der Anmeldung hat die Kommission festgestellt, daß das angemeldete Vorhaben in den Anwendungsbereich der Ratsverordnung (EG) Nr. 4064/89 (Fusions kontrollverordnung) fällt und daß keine ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestehen.

I. DIE PARTEIEN 2. Bawag betreibt alle Formen des Bankgeschäftes mit Schwerpunkt Privatkundengeschäft in Österreich und in geringem Umfang auch Versicherungsgeschäfte. Bawag wird von der Bayrischen Landesbank Girozentrale ([...]) und dem Österreichischem Gewerkschaftsbund ([...]) gemeinsam kontrolliert. [1] [1] Siehe Sache Nr. Comp/M. 621-Bayrische Landesbank Girozentrale/Bawag. 3. PSK, ursprünglich ein staatlich geführtes Unternehmen, wurde im Mai 1997 in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt und betreibt heute Bankgeschäfte aller Art. Sie ist vor allem im Privatkundengeschäft (Massengeschäft) tätig.

II. DAS VORHABEN 4. Bei dem angemeldeten Zusammenschluß handelt es sich um einen Vorgang, durch den Bawag von der Österreichischen Industrieholding Aktiengesellschaft (ÖIAG) im Rahmen der Privatisierung der PSK 74,82% der Anteile an der PSK erwirbt. Die restlichen Anteile werden von einer Holdinggesellschaft KSP UnternehmensbeteiligungsGesmbH erworben. [2] [2] An der KSP sind unter anderem mittelbar die Bayrische Landesbank Girozentrale ([...]) und der Österreichische Gewerkschaftsbund ([...]) beteiligt. III. ZUSAMMENSCHLUSS 5. Bawag erlangt durch das beabsichtigte Vorhaben die Aktienmehrheit an der PSK und wird damit die alleinige Kontrolle über PSK im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung erwerben.

IV. GEMEINSCHAFTSWEITE BEDEUTUNG 6. Die beteiligten Unternehmen erzielen einen weltweiten Gesamtumsatz von mehr als 5 Mrd. EUR [3]. Bawa und PSK haben einen gemeinschaftsweiten Gesamtumsatz von jeweils mehr als 250 Mio. EUR, erzielen jedoch nicht mehr als zwei Drittel ihres gemeinschaftsweiten Gesamtumsatzes in ein und demselben Mitgliedstaat. Der angmeldete Zusammenschluß hat daher gemeinschaftsweite Bedeutung und stellt keinen Kooperationsfall nach Artikel 57 des EWR-Abkommens dar. [3] Die Umsatzberechnung erfolgte auf der Grundlage von Artikel 5 (1) der Fusionskontrollverordnung und der Bekanntmachung der Kommission über die Berechnung des Umsatzes (ABl.

C 66 vom 2.3.1998, S.25). Vor dem 1. Januar 1999 erzielte Umsätze wurden nach Maßgabe der durchschnittlichen ECU-Wechselkurse berechnet und im Verhältnis 1:1 in EUR umgerechnet. V. VEREINBARKEIT MIT DEM GEMEINSAMEN MARKT A. Relevante Produktmärkte 7. Nach der ständigen Entscheidungspraxis der Kommission (vgl. zuletzt insb. Fall Nr. Comp/M.873-Bank Austria/Creditanstalt und Fall Nr. Comp/M.1384-DB/Bankers Trust) wird das Bankengeschäft grundsätzlich in die Bereiche Privatkundengeschäft, allgemeines Firmenkundengeschäft [4] mit Nichtbanken, Investmentbanking, Geld- und Wertpapiergeschäft sowie sonstige Finanzgeschäfte unterteilt.

Der Sektor Investmentbanking umfasst die Produktsegmente M&A-Beratung, die Börseneinführung von Unternehmen sowie Aktien- und Anleihenemissionen. Der Bereich Geldmarkt- und Wertpapiergeschäfte besteht aus dem Aktien- und Anleihenhandel, Derivativgeschäften sowie Devisen- und Valutageschäften. Der Bereich der sonstigen Finanzgeschäfte umfasst insbesondere die Märkte Leasing und Factoring. [4] Nicht zum Firmenkundengeschäft zählen wegen grundlegender Unterschiede in der Zusammensetzung der Marktteilnehmer und in den Wettbewerbsbedingungen das sogenannte Interbankengeschäft, d.h. das Einlagen- und Kreditgeschäft zwischen Banken, sowie die Kreditgeschäfte mit der öffentlichen Hand.

B. Relevante geographische Märkte 8. Für den Bereich des Privatkundengeschäfts hat die Kommission in der Vergangenheit nationale Märkte angenommen, daß sich die Wettbewerbsbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten trotz einer Tendenz zur fortschreitenden Internationalisierung noch deutlich unterscheiden. [5] Auch im Bereich des Firmenkundengeschäfts werden zumindest bestimmte Produktsegmente trotz fortschreitender Internationalisierung in diesem Bereich auf nationaler Ebene nachgefragt und angeboten und unterscheiden sich die Wettbewerbsbedingungen in den einzelnen Mitgliedstaaten gegenwärtig noch deutlich voneinander [6].

Zu diesen Produktsegmenten zählen insbesondere die Abwicklung von Zahlungsverkehr, das Einlagen- und Kreditgeschäft, das Dokumentengeschäft sowie die Aussenhandelsfinanzierung. Der Markt für Geld- und Wertpapiergeschäfte ist nach ständiger Entscheidungspraxis der Kommission als europaweit anzusehen. [5] Siehe z.B. Fall Nr. Comp/M. 873-Bank Austria/CreditAnstalt. [6] Siehe z.B. Fall Nr. Comp/M.1384-Deutsche Bank/Bankers Trust. C. Wettbewerbliche Beurteilung 9. Das Vorhaben gibt keinen Anlaß zu ernsthaften wettbewerblichen Bedenken auf dem österreichischen Bankensektor. Bawag ist gegenwärtig die fünftgrösste österreichische Bank, die PSK ist Nummer vier.

Nach dem Zusammenschluß wird Bawag/PSK nach der Bilanzsumme die drittgrösste Wettbewerber auf dem österreichischen Bankenmarkt sein. Grösste österreichische Bank und Marktführer ist Bank Austria, gefolgt von der Gruppe der Raiffeisenbanken, der Sparkassengruppe einschließlich der Erste Bank der Österreichischen Sparkassen AG (,die Erste") und der Volksbankengruppe (ÖVAG). 10. Die Aktivitäten der Parteien überschneiden sich in den Bereichen Privatkundengeschäft, Firmenkundengeschäft und dem Kreditgeschäft mit der öffentlichen Hand. Die folgende Übersichtstabelle zeigt die sich ergebenden Marktanteilsadditionen sowie die Marktposition der Wettbewerber. >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (Angaben für 1999;

Quelle: Anmeldung) 11. Es zeigt sich, daß Bawag/PSK nach dem Zusammenschluß dem Wettbewerb bedeutender Anbieter ausgesetzt sind. In den Bereichen Termineinlagen und Kreditgeschäft mit der öffentlichen Hand wird Bawag/PSK zweitstärkster Anbieter sein. Es verbleiben jedoch neben dem Marktführer Bank Austria weitere wichtige Wettbewerber mit vergleichbaren Positionen. Im Bereich Termineinlagen mit Firmenkunden sind vor allem der Raiffeisen- und Sparkassensektor starke Anbieter, da sie über ein relativ dichtes Filialnetz in ganz Österreich verfügen, wodurch sie Termineinlagen von Kunden in allen Bundesländern lukrieren können, wogegen Bawag nicht mit einer vergleichbaren Dichte von Zweigstellen ausserhalb Ostösterreichs vertreten ist.

Die Postämter der PSK spielen im Termineinlageneschäft keine Rolle. 12. Durch den Zusammenschluß kommt es auch in einigen anderen Bereichen des Privatkundengeschäfts zu Marktanteilsadditionen, und zwar in den Bereichen Spareinlagen (Bawag: [5-10]%, PSK: [5-10]%), Verbraucherkredite (Bawag: [0-5]%, PSK: [0-5]%), Baukredite (Bawag: [0-5]%, PSK: [<3]%), Kreditkartengeschäft (Bawag: [5-10]%, PSK: [0-5]%), Wertpapierdepotgeschäft (Bawag: [0-5]%, PSK: [<3]%) und Vermögensverwaltung (Bawag: [<3]%, PSK: [<3]%). Im Firmenkundengeschäft kommt es zu geringfügigen Überschneidungen im Bereich kurzfristige Kredite (Bawag: [5-10]%, PSK: [<3]%) und langfristige Kredite (Bawag: [0-5]%, PSK: [<3]%).

Im Interbankengeschäft kommt Bawag beim Einlagengeschäft auf [<3]% Marktanteil, PSK hat [<3]%; im Kreditgeschäft ist Bawag kaum tätig ([<3]%), PSK hat zwischen [0-5]%. Im Bereich Leasing hat Bawag [<3]% Marktanteil, PSK hat [0-5]%. Im Bereich Geldmarkt- und Wertpapiergeschäfte liegen die gemeinsamen Marktanteile der Parteien auf europäischer Ebene unter [<3]%. Die gemeinsamen Marktanteile von Bawag/PSK liegen jedoch in allen diesen Märkten deutlich unter 15%. Wettbewerbliche Bedenken entstehen daher nicht. VI. SCHLUSS 13. Aus diesen Gründen hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu erklären.

Diese Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Fusionskontrollverordnung. Für die Kommission

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