Entscheidung der Kommission vom 20/12/2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2211 - UNIVERSAL STUDIO NETWORKS / DE FACTO 829 (NTL) / STUDIO CHANNEL LIMITED) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. 363 vom 19/12/2001 S. 0031 - 0031 Entscheidung der Kommission vom 20/12/2000 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2211 - UNIVERSAL STUDIO NETWORKS / DE FACTO 829 (NTL) / STUDIO CHANNEL LIMITED) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich) Der vollständige Text ist in CEN, der englische Version von CELEX enthalten.
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