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Verordnung (EG) Nr. 1747/2000 des Rates vom 7. August 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2793/1999 zum Erlass von Durchführungsvorschriften zu dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika

CELEX
32000R1747
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2000-08-07
In force since
2000-08-09
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Verordnung (EG) Nr. 1747/2000 des Rates vom 7. August 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2793/1999 zum Erlass von Durchführungsvorschriften zu dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika Amtsblatt Nr. L 200 vom 08/08/2000 S. 0025 - 0027 Verordnung (EG) Nr. 1747/2000 des Rates vom 7. August 2000 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2793/1999 zum Erlass von Durchführungsvorschriften zu dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Südafrika DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 133, auf Vorschlag der Kommission, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 2793/1999(1) sind Sachfehler enthalten, die berichtigt werden müssen. (2) Die Verordnung (EG) Nr. 2204/1999 der Kommission vom 12. Oktober 1999 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif(2) enthält neue Elemente, die für den genannten Anhang von Bedeutung sind; (3) Die in jenem Anhang verwendeten Codes der Kombinierten Nomenklatur sollten auf den seit dem 1. Januar 2000 geltenden Stand gebracht werden - HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang der Verordnung (EG) Nr.

2793/1999 wird durch den Anhang der vorliegenden Verordnung ersetzt. Artikel 2 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Geschehen zu Brüssel am 7. August 2000. Im Namen des Rates Der Präsident H. Védrine (1) ABl. L 337 vom 30.12.1999, S. 29. (2) ABl. L 278 vom 28.10.1999, S. 1. ANHANG "ANHANG betreffend die in Artikel 2 genannten Waren >PLATZ FÜR EINE TABELLE>"

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