Entschließung des Rates vom 17. Dezember 1999 zur Entwicklung neuer Arbeitsweisen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung («An der Schwelle zum neuen Jahrtausend») Amtsblatt Nr. C 008 vom 12/01/2000 S. 0006 - 0007 ENTSCHLIESSUNG DES RATES vom 17. Dezember 1999 zur Entwicklung neuer Arbeitsweisen für die europäische Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ("An der Schwelle zum neuen Jahrtausend") (2000/C 8/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. IN ANBETRACHT dessen, daß die Gemeinschaft nach Maßgabe des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft dadurch zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung beiträgt, daß sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips sowie der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.
Zugleich hat die Kommission das Initiativrecht in den Bereichen, die in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallen; 2. IN ANBETRACHT dessen, daß sich aus dem Vertrag von Amsterdam wie auch aus der Agenda 2000 der Europäischen Union eine stärkere Betonung der Bildung in bezug auf die mit Fachwissen und Information zusammenhängenden Politiken ergibt, einschließlich der Politiken, die zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung in der Europäischen Union beitragen. Die Schaffung eines Europas des Wissens und die Förderung des lebenslangen Lernens sind gemeinsame Globalziele geworden;
3. IST SICH DESSEN BEWUSST, daß die Programme Sokrates und Leonardo da Vinci nach wie vor die wichtigsten Instrumente für eine Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa sind. Es hat sich jedoch als erforderlich erwiesen, die politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu verstärken. Zu diesem Zweck müssen für den Rat neue Arbeitsverfahren auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung entwickelt werden, damit die Effizienz seines Handelns weiter erhöht werden kann; 4. UNTERSTREICHT die Notwendigkeit eines kohärenten Ansatzes für die Aktion der Gemeinschaft im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und ist der Auffassung, daß die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet durch die Schaffung eines strukturierten Rahmens für die politischen Diskussionen und Tätigkeiten der kommenden Jahre verstärkt werden kann;
5. IST DER AUFFASSUNG, daß die künftige Arbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung nach einer "fortgeschriebenen Tagesordnung" mit vorrangigen Themen strukturiert werden könnte, die in regelmäßigen Abständen auf die Tagesordnung des Rates gesetzt würden und deren Behandlung sich folglich über mehrere Vorsitzperioden erstrecken könnte. Diese vorrangigen Themen würden nach einem zyklischen, in mehreren flexiblen Schritten ablaufenden Modell erörtert: - der Rat erörtert die vorrangigen Themen von gemeinsamem Interesse, die entweder von den Mitgliedstaaten oder von der Kommission vorgeschlagen werden, und beschließt gegebenenfalls über die Weiterbildung einzelner Themen; - die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Kommission über einschlägige politische Initiativen und Beispiele bewährter Verfahren auf einzelstaatlicher Ebene im Zusammenhang mit den vereinbarten vorrangigen Themen zu informieren; - die Kommission erstellt eine zusammenfassende Analyse der dem Rat von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen.
Diese sollte auch die einschlägigen Maßnahmen der Gemeinschaft abdecken; - der Rat prüft die Analyse der Kommission und beschließt gegebenenfalls über künftige Initiativen; 6. BETONT, daß das Hauptziel der Schaffung eines solchen Rahmens darin bestuende, mehr Kontinuität, Effizienz und Wirksamkeit zu erreichen sowie die politische Wirkung der gemeinschaftlichen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verstärken. Der neue Kooperationsrahmen würde einen wirksameren Austausch von Informationen und guten Verfahren ermöglichen. Darüber hinaus könnte er verstärkte Synergien zwischen der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung und anderen einschlägigen Politikbereichen herbeiführen;
7. UNTERSTREICHT die zentrale Rolle, die der Vorsitz bei der Umsetzung der fortgeschriebenen Tagesordnung spielt, insbesondere durch die Sicherstellung der Kontinuität und Aufrechterhaltung der Dynamik des Prozesses; 8. BETONT, daß dieses Grundmodell und seine Komponenten unter uneingeschränkter Wahrung der Vorrechte der Kommission umgesetzt werden sollten. Es muß flexibel umgesetzt werden und gegebenenfalls neuen politischen Entwicklungen Rechnung tragen; 9. UNTERSTREICHT die Bedeutung einer regelmäßigen Unterrichtung des Europäischen Parlaments über die Beratungen und die im Rahmen der "fortgeschriebenen Tagesordnung" erzielten Fortschritte;
10. IST DER AUFFASSUNG, daß der neue Kooperationsrahmen ab Anfang 2000 zum Einsatz kommen sollte, insbesondere wenn grundlegende Elemente einer "fortgeschriebenen Tagesordnung" - wie im Anhang niedergelegt - bereits vorhanden sind; 11. BITTET die Kommission, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten detailliertere Maßnahmen zur Weiterentwicklung der "fortgeschriebenen Tagesordnung" auszuarbeiten. ANHANG THEMENVORSCHLAEGE FÜR DIE FORTGESCHRIEBENE TAGESORDNUNG Vor dem globalen Hintergrund des lebenslangen Lernens könnte der oben beschriebene Rahmen für die Zusammenarbeit zunächst in den folgenden Bereichen zum Einsatz kommen: - Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Beschäftigungspolitiken; - Entwicklung einer qualitativ hochstehenden, allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen; - Förderung der Mobilität, einschließlich der Anerkennung von Befähigungsnachweisen und Studienzeiten.
Es werden regelmäßig weitere Kooperationsbereiche sondiert, um den einschlägigen politischen Entwicklungen der kommenden Jahre Rechnung zu tragen.