Schlußfolgerungen des Rates vom 17. Dezember 1999 zu Kulturwirtschaft und Beschäftigung in Europa Amtsblatt Nr. C 008 vom 12/01/2000 S. 0010 - 0011 SCHLUSSFOLGERUNGEN DES RATES vom 17. Dezember 1999 zu Kulturwirtschaft und Beschäftigung in Europa (2000/C 8/07) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1. UNTER HINWEIS auf die Entschließung des Rates vom 4. April 1995 zum Bereich Kultur und Multimedia(1); 2. UNTER HINWEIS auf die Entschließung des Rates vom 20. November 1995 über die Förderung der Statistiken im Bereich von Kultur und Wirtschaftswachstum(2); 3. UNTER HINWEIS auf die Entschließung des Rates vom 20.
Januar 1997 über die Einbeziehung der kulturellen Aspekte in die Tätigkeit der Gemeinschaft(3); 4. UNTER HINWEIS auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen "Kultur, Kulturwirtschaft und Beschäftigung" vom 14. Mai 1998, in dem die Kommission den Einfluß des kulturellen Sektors auf die Beschäftigung und die Aussichten für die Beschäftigung innerhalb dieses Sektors analysiert hat; 5. STELLT FEST, daß im Vertrag von Amsterdam ein neuer Schwerpunkt auf die Beschäftigung gelegt und insbesondere auf die Bedeutung der Beschäftigung im Rahmen anderer Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen hingewiesen wird, und nimmt die Möglichkeiten zur Kenntnis, die sich durch die Festlegung einer Beschäftigungsstrategie bieten;
6. WEIST DARAUF HIN, daß zu den wichtigsten Zweigen der Kulturwirtschaft unter anderem Film- und audiovisuelle Produktion, darstellende Kunst, Musik, visuelle Kunst, Architektur, Verlagswesen und Presse, Multimedia, Tonträgerindustrien, Design und Kunstgewerbe sowie Kulturtourismus gehören, und daß das kulturelle Erbe eine wichtige Grundlage für die Schaffung neuer Kulturprodukte ist; 7. STELLT FEST, daß vorliegenden Angaben zufolge im Jahre 1995 in den Ländern der Europäischen Union etwa drei Millionen Menschen im Kultursektor beschäftigt waren, was etwa zwei Prozent aller Arbeitsplätze in der Europäischen Union entsprach, und daß im Laufe der 90er Jahre die Zahl der Arbeitsplätze im Kultursektor deutlich schneller gestiegen ist als die Beschäftigung insgesamt;
8. BETONT, daß die Zahl der Vertriebskanäle durch die Fortschritte der Kommunikationstechnologie und der Informationsgesellschaft deutlich gestiegen ist, was die Nachfrage nach neuen Programminhalten in die Höhe getrieben hat, und daß Waren und Dienstleistungen in anderen Sektoren zunehmend unter Nutzung kultureller Komponenten, wie Design, entwickelt und vermarktet werden; 9. BETONT, daß es für die Wettbewerbsfähigkeit und kulturelle Vielfalt Europas entscheidend ist, die Kulturwirtschaft zu stärken, und daß die Kulturwirtschaft im Binnenmarkt und auf dem Weltmarkt über ein beträchtliches Wachstumspotential verfügt;
10. STELLT FEST, daß die stark von Humanressourcen abhängige Kulturwirtschaft einen arbeitsintensiven Sektor darstellt, daß die im Kultursektor arbeitenden Personen oft ein hohes Bildungsniveau und einen hohen Ausbildungsstand haben, daß ein beträchtlicher Teil der Arbeitsplätze projektbezogene kurzfristige Teilzeitbeschäftigungen in kleinen und mittleren Unternehmen sind und daß in diesem Sektor Männer und Frauen in nahezu gleicher Anzahl beschäftigt sind; 11. GEHT DAVON AUS, daß die wachsende Nachfrage nach kulturellen Dienstleistungen und Waren und insbesondere die Entwicklung der Informationsgesellschaft und der High-Tech-Branchen weiterhin neue Arbeitsplätze schaffen werden;
12. STELLT FEST, daß Unternehmen der Kulturwirtschaft häufig von lokalen Partnerschaften abhängen und daß die Kulturwirtschaft dazu beiträgt, daß lokale Innovationen die internationalen Märkte erreichen; 13. WEIST DARAUF HIN, daß die Kulturwirtschaft im regionalpolitischen Bereich, wie für die Strukturfonds, bedeutsam für die Zukunft ist. Zusätzlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden durch Investitionen in die Kulturwirtschaft Wissen und Know-how in der jeweiligen Region gestärkt, die soziale Interaktion gefördert und die Attraktivität der jeweiligen Region für Unternehmen und Bürger erhöht.
Außerdem wird ein Beitrag dazu geleistet, der Öffentlichkeit Wissen besser zugänglich zu machen; 14. BETONT, daß künstlerische und sonstige kreative Arbeit die Grundlage für die Lebensfähigkeit und die Erneuerung der Kulturwirtschaft darstellt; 15. IST SICH BEWUSST, daß es schwierig ist, verläßliche und vergleichbare Statistiken über die Kulturwirtschaft und ihren Einfluß auf die Beschäftigung sowohl auf einzelstaatlicher als auch auf europäischer Ebene zu erhalten; ERSUCHT die Kommission, - die Bedeutung der Kulturwirtschaft bei laufenden und künftigen Maßnahmen und Programmen der Gemeinschaft zu berücksichtigen, - die wichtige Rolle zu beachten, die der Kulturwirtschaft hinsichtlich der kulturellen Vielfalt und der Maßnahmen im Beschäftigungsbereich zukommt, - dazu anzuregen, daß Informationen über die Möglichkeiten, die sich der Kulturwirtschaft im Rahmen der Strukturfonds bieten, verbreitet werden und zu diesem Zweck Studien durchzuführen, - die Arbeiten zur Erstellung von Kulturstatistiken fortzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Kulturwirtschaft und deren Einfluß auf die Beschäftigung, und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern;
ERSUCHT die Mitgliedstaaten, - die Rolle des Kultursektors bei der Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze im Rahmen ihrer nationalen beschäftigungspolitischen Aktionspläne zu berücksichtigen, - die Bedeutung weiterer Ausbildung kreativer Künstler und anderer im Kulturbereich tätiger Personen anzuerkennen, - die Zusammenarbeit zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor bei der Förderung der Kulturwirtschaft anzuregen und die Bedeutung der Berufsbildungsmaßnahmen in diesem sich rasch wandelnden Praxisumfeld anzuerkennen, - die Koordinierung, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen einzelstaatlichen Behörden in Fragen der Förderung der Kulturwirtschaft auszubauen.
(1) ABl. C 247 vom 23.9.1995, S. 1. (2) ABl. C 327 vom 7.12.1995, S. 1. (3) ABl. C 36 vom 5.2.1997, S. 4.