Entschließung des Rates vom 15. Juni 2000 zur Schaffung eines Europäischen Raums der Forschung und Innovation Amtsblatt Nr. C 205 vom 19/07/2000 S. 0001 - 0003 Entschließung des Rates vom 15. Juni 2000 zur Schaffung eines Europäischen Raums der Forschung und Innovation (2000/C 205/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - BETONT die Schlüsselrolle von Forschung und Entwicklung für Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Kohäsion; ERINNERT an die in der Mitteilung der Kommission "Hin zu einem europäischen Forschungsraum" dargelegten Ziele und die in "Erste Schritte zu einem europäischen Forschungsraum" umrissenen Durchführungsmaßnahmen;
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG der Beiträge zu der Aussprache auf der Forschungsministertagung über das Thema "Europäische Wissenschaft über das Jahr 2000 hinaus", die unter Teilnahme herausragender europäischer Wissenschaftler und der Leiter der großen europäischen Forschungsorganisationen am 6. und 7. März 2000 in Lissabon durchgeführt wurde, der Beratungen auf der Ministerkonferenz über die Informations- und Wissensgesellschaft, die am 10. und 11. April 2000 in Lissabon stattgefunden hat, und der Beratungen auf der Ministerkonferenz über das Thema "Wissen und Innovation zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Europas", die am 10.
März 2000 in Nordwijk stattgefunden hat; IN KENNTNIS der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2000, der Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 24. Mai 2000 und der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 12. und 13. April 2000; WÜRDIGT die Bedeutung einer schnellen Umsetzung der Schlußfolgerungen des Vorsitzes von der Tagung des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2000 in Lissabon; ZUR UMSETZUNG DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN VERFÄHRT DER RAT WIE FOLGT: 1. ER FÖRDERT die Vernetzung von nationalen und gemeinsamen Forschungsprogrammen, die auf freiwilliger Grundlage im Rahmen frei gewählter Ziele zu entwickeln sind, damit die konzertierten Ressourcen für Forschung und technologische Entwicklung in den Mitgliedstaaten besser genutzt werden.
Zu diesem Zweck a) werden die Mitgliedstaaten im Benehmen mit der Kommission zusammenarbeiten, um ein einfaches System für einen verbesserten Informationsaustausch, möglichst unter Nutzung bestehender Mechanismen, über Forschungstätigkeiten von strategischer Bedeutung auf europäischer Ebene zu konzipieren; b) werden die Mitgliedstaaten bereits eingeleitete Arbeiten zur Entwicklung von Mechanismen zur schrittweisen Öffnung ihrer nationalen Forschungsprogramme fortführen, wobei gegebenenfalls auch die Beteiligung von nichtnationalen Experten in Evaluierungsgruppen vorgesehen wird. DER RAT ERSUCHT die Kommission, sich von allen wichtigen nationalen und europäischen Akteuren des Forschungsbereichs unterrichten und beraten zu lassen und ihm bis Juni 2001 darüber Bericht zu erstatten.
2. ER BEGRÜSST die von der Kommission unternommenen ersten Arbeiten im Hinblick auf die Entwicklung einer offenen Koordinierungsmethode zum Benchmarking nationaler Forschungspolitiken anhand folgender Themen zur Identifizierung von Indikatoren mit dem Ziel, die Entwicklung der europäischen Forschungspolitiken gegenüber der Entwicklung der Forschung in der übrigen Welt zu bewerten: a) Humanressourcen in FTE einschließlich der Attraktivität wissenschaftlich-technischer Berufe b) öffentliche und private Investitionen in FTE c) Produktivität in Wissenschaft und Technik d) Auswirkungen von FTE auf wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung.
Folgende Bereiche könnten ebenfalls berücksichtigt werden: die Förderung einer FTE-Kultur und die Förderung des Verständnisses der Öffentlichkeit für die Wissenschaft sowie die umfassende Konvergenz und Ausgewogenheit von FTE in der Europäischen Union. ER FORDERT die Kommission AUF, ihre Arbeiten in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten abzuschließen und bis Oktober 2000 eine vollständige Serie von Indikatoren und eine Methodologie für das Benchmarking vorzulegen. 3. ER NIMMT die Absicht der Kommission ZUR KENNTNIS, ein unabhängiges beratendes Gremium für Forschungspolitik einzusetzen, um die Beziehungen zwischen der Forschungsgemeinschaft, einschließlich Industrieforschungsorganisationen, nationalen und europäischen FTE-Organisationen, zu festigen und die Wirksamkeit der europäischen FTE-Politiken zu verbessern sowie den Rat regelmäßig insbesondere über Aufgaben und Zusammensetzung dieses Gremiums auf dem laufenden zu halten.
4. ER ERSUCHT die Kommission - in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und im Rahmen des Aktionsplans eEurope sowie auf den Fortschritten aufbauend, die bereits im Rahmen des Geant-Programms bei der Realisierung eines Netzes mit Geschwindigkeiten von 2,5 Gigabits/s bis Ende 2001 erzielt worden sind - mit Unterstützung der Europäischen Investitionsbank mit Kostenschätzungen versehene Initiativen für den Aufbau eines äußerst leistungsfähigen transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes für die Forschung vorzulegen, das nach und nach Geschwindigkeiten in der Größenordnung von 100 Gigabits/s erreicht.
5. ER ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission zusammenzuarbeiten, um die bestehenden Hindernisse für die Mobilität von Forschern zu ermitteln und Maßnahmen im Hinblick auf ihre Beseitigung zu ergreifen, um die Verwirklichung einer echten europäischen Wissenschaftsgemeinschaft zu fördern. Der Rat BEGRÜSST die Absicht der Kommission, zu diesem Zweck eine Arbeitsgruppe nationaler Experten einzusetzen, mit deren Hilfe bis Juni 2001 eine Analyse und erste Initiativen ausgearbeitet werden sollen. 6. ER ERSUCHT die Kommission, die von den bestehenden Mechanismen wie COST und EUREKA gebotene Synergie und multilaterale Zusammenarbeit auszubauen, und FORDERT die Kommission AUF, die Verwaltung und Finanzierung von COST zu überprüfen, um den sich weiter entwickelnden Bedürfnissen und Tätigkeiten dieser Organisation gerecht zu werden.
7. ER ERSUCHT die Kommission, ihm in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und unter Berücksichtigung der nationalen Forschungspläne und -politiken vor Ende des Jahres 2000 Zielsetzungen und eine Methodologie, einschließlich Indikatoren und gegenseitige Prüfung, für die Kartierung von Spitzenleistungen in allen Mitgliedstaaten vorzulegen. 8. ER ERSUCHT die Kommission und die Mitgliedstaaten, insbesondere in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank im Wege eines Austauschs vorbildlicher Praktiken im Bereich von Technologietransfer und Innovationsmaßnahmen - unter anderem in bezug auf Risikokapitalfonds, "Gründerzentren", Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich der Spitzentechnologie usw. - Maßnahmen zu ergreifen, die zur Unterstützung der Entwicklung einer weltweit wettbewerbsfähigen Wirtschaft erforderlich sind; die Grundlage hierfür bietet ein blühender Sektor von KMU und Unternehmensneugründungen.
DER RAT ERSUCHT die Kommission, hierüber bis Ende 2000 zu berichten. 9. ER BEGRÜSST die Absicht der Kommission, Vorschläge mit Blick darauf zu unterbreiten, daß bis Ende 2001, wie auf dem Lissabonner Gipfel vom März 2000 vorgesehen, ein Gemeinschaftspatent verfügbar ist. 10. ER ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission, - dafür zu sorgen, daß die Teilnahme von Frauen im Wissenschaftsbereich durch eine beschleunigte Durchführung des Aktionsplans "Frauen in der Wissenschaft" steigt; - die Attraktivität der Wissenschaft für Jugendliche zu verstärken und sie zur Teilnahme an FTE-Aktivitäten anzuregen; - eine engere Zusammenarbeit zwischen Forschungsinstituten, Schulen und Wissenschaftszentren auf europäischer Ebene zu fördern, die wissenschaftlichen Kenntnisse der europäischen Bürger zu verbessern und die Attraktivität der Berufe im Bereich von Wissenschaft und Technologie zu erhöhen, indem sie Initiativen zur Schaffung eines Rahmens für den Austausch und gemeinsame Maßnahmen fortsetzen und die auf einzelstaatlicher und europäischer Ebene veranstalteten Wissenschaftswochen besser aneinander anbinden; - die beitrittswilligen Länder, die EWR-Staaten und die assoziierten Länder von Anfang an in den Europäischen Raum der Forschung und Innovation einzubinden sowie geeignete Maßnahmen zu ergreifen, ihn für andere Drittländer attraktiv zu machen.
11. ER BEGRÜSST die Absicht der Kommission, in dem Leitlinien-Dokument, das zu Beginn des Herbstes 2000 vorliegen soll, nähere Angaben über den möglichen Beitrag und die Vorbereitung künftiger Forschungsmaßnahmen der Union (einschließlich der Rahmenprogramme) zum europäischen Forschungsraum vorzulegen, damit die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und der Rat das Thema im zweiten Halbjahr 2000 erörtern können. 12. ER BEGRÜSST ferner die Absicht der Kommission, weitere Beiträge zu anderen Themen vorzulegen, die in ihrer Mitteilung über den Europäischen Forschungsraum genannt werden; hierzu gehören - wissenschaftliche Bezugspunkte für politische Entscheidungen; - die Forschungsinfrastruktur; - die regionale Dimension der Forschungspolitik in Europa; - die Öffnung des Europäischen Forschungsraums für die übrige Welt; - die sozialen und ethischen Aspekte der Forschung in Europa; - die Mobilität der Forscher.
13. ER HÄLT es für erforderlich, die europäischen Politiken im Bereich Wissenschaft und Technologie regelmäßig zu überprüfen und die auf dem Weg zu einem europäischen Forschungsraum erzielten Fortschritte zu bewerten. Zu diesem Zweck ERSUCHT ER die Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat nach umfassenden Konsultationen einen regelmäßigen Bericht über den Stand der FTE in Europa vorzulegen, der dem Europäischen Rat auf seinen Frühjahrstagungen als Beitrag der Kommission zur Gesamtüberprüfung der erzielten Fortschritte zugehen soll.