Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2002—2004 Amtsblatt Nr. C 077 vom 09/03/2001 S. 0005 - 0006 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2002-2004 (2001/C 77/05) DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, gestützt auf die Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Der Rat prüfte am 12. Februar 2001 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Frankreichs für den Zeitraum 2001-2004. Das Wirtschaftswachstum war in den letzten beiden Jahren robust und stimmte weitgehend mit den Projektionen des 1999 aktualisierten Stabilitätsprogramms überein. Die französische Wirtschaft verzeichnete 2000 das dritte Jahr in Folge, in dem das BIP bei relativ geringer Inflation kräftig wuchs. Die Arbeitslosenquote war weiter rückläufig und erreichte im November 9,2 % gegenüber 10,9 % im Vorjahr. Trotz dieses deutlichen Rückgangs der Arbeitslosigkeit entwickelten sich die Löhne und Preise weiter sehr moderat.
Die "maßgebliche" gemessene Inflationsrate stieg von 0,5 % 1999 auf 1,7 % im Jahr 2000 an, was hauptsächlich auf die höheren Ölpreise zurückzuführen war. Der Rat stellt fest, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2000 auf der Grundlage günstigerer Ergebnisse als 1999 erwartet sowie aufgrund einer unter den Prognosen liegenden Zunahme der Ausgaben auf 1,4 % des BIP geschätzt und damit niedriger sein wird als ursprünglich angenommen. Der auf 58,4 % des BIP geschätzte öffentliche Schuldenstand war im Jahr 2000 ebenfalls um 1 Prozentpunkt niedriger als der entsprechende Zielwert. Nach den Grundzügen der Wirtschaftspolitik sollten höhere Steuereinnahmen als erwartet für einen rascheren Defizitabbau verwendet werden.
Daher hätte das Haushaltsergebnis im Jahr 2000 nach Ansicht des Rates noch besser ausfallen können, wenn man die günstige Wirtschafts- und Finanzentwicklung berücksichtigt. Die Haushaltsprojektionen des aktualisierten Programms stützen sich wie bisher auf zwei makroökonomische Szenarien - ein vorsichtiges Szenario, bei dem das potentielle Wachstum auf seinem gegenwärtigen Stand von 2,5 % jährlich verharrt, während es sich nach dem günstigen Szenario infolge der stärkeren Zunahme der Investitionen und der Beschäftigung schrittweise auf 3 % erhöhen würde. Ab 2001 würde sich das reale BIP-Wachstum den Projektionen zufolge entsprechend einem der beiden nicht inflationären Szenarien entwickeln.
Das günstige Szenario wird als wirtschaftspolitisches Ziel und wahrscheinlichste Projektion präsentiert. In beiden Fällen wird für den gesamten Zeitraum von einem niedrigen Inflationswert ausgegangen. Nach Ansicht des Rates ergeben die beiden makroökonomischen Szenarien des Programms plausible Werte für das BIP-Wachstum im Zeitraum 2002-2004; außerdem deutet die makroökonomische Entwicklung Frankreichs in den letzten Jahren darauf hin, dass die französische Wirtschaft heute wahrscheinlich eher in der Lage ist, ein höheres, nicht inflationäres Wachstum zu verkraften als in der Vergangenheit, was einem größeren Kapitalstock und einem Rückgang der strukturellen Arbeitslosigkeit zu verdanken ist; in Anbetracht dessen ist der Rat der Ansicht, dass die makroökonomischen Projektionen des günstigen Szenarios erreichbar sind.
In dem aktualisierten Programm wird für das Jahr 2004 nach dem günstigen Szenario ein gesamtstaatlicher Überschuss von 0,2 % des BIP und nach dem vorsichtigen Szenario ein Defizit von 0,5 % des BIP projiziert. Der öffentliche Schuldenstand wird voraussichtlich von 58,4 % im Jahr 2000 auf 54,5 % bzw. 53 % sinken, je nachdem, von welchem makroökonomischen Szenario man ausgeht. Diese Entwicklungen spiegeln hauptsächlich strukturelle Verbesserungen wider. Der Rat bedauert aber, dass nach dem vorsichtigen Szenario im Jahr 2004 immer noch ein Defizit bestehen würde. Auch wenn die projizierte Haushaltsposition eine angemessene Sicherheitsmarge bietet, so dass der Schwellenwert von 3 % des BIP für das Defizit unter normalen Umständen nicht überschritten würde, wie dies im Stabilitäts- und Wachstumspakt gefordert wird, ist der Rat doch der Ansicht, das die französische Regierung auch nach dem vorsichtigen Szenario im Jahr 2004 einen ausgeglichenen Haushalt anstreben und nach dem günstigen Szenario schon vor 2004 einen Haushaltsüberschuss erzielen sollte.
Dies würde auch mit seiner Empfehlung zu dem aktualisierten Stabilitätsprogramm von 1999 übereinstimmen. Der Rat begrüßt es, dass eine wichtige Steuerreform durchgeführt wird, ohne dass dies die haushaltspolitische Entwicklung insgesamt gefährdet. Diese Reform ist mit den Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsweise des Arbeitsmarkts vereinbar. Der Rat würdigt die auf einer Eindämmung des Wachstums der Realausgaben beruhende Haushaltsstrategie, ist jedoch der Ansicht, dass eine auf der Festsetzung von Obergrenzen für die Ausgaben beruhende Haushaltspolitik eines effizienten Systems zur Eindämmung der Ausgaben bedarf, sobald, insbesondere im Bereich der Ausgaben für die Krankenversicherung, Zielabweichungen festgestellt werden.
Folglich fordert der Rat die französische Regierung auf, einen geeigneten Mechanismus einzuführen, mit dem die Ausgabennormen eingehalten werden können. Der Rat stellt fest, dass der in dem Finanzgesetz für 2001 vorgesehene Ausgabenanstieg von real 1,8 % in erheblichen Maße die höhere Norm beim kumulierten Ausgabenanstieg für den Zeitraum 2001 bis 2003 bedingt, die in dem 1999 aktualisierten Programm auf real 4 % festgelegt wurde. Darüber hinaus stellt der Rat fest, dass die Norm für den kumulierten Ausgabenzuwachs insofern nach oben revidiert wurde, als die Realausgaben im Zeitraum 2002 bis 2004 nun um real 4,5 % steigen dürfen.
Ein niedrigerer Ausgabenanstieg wäre aus der Sicht des Rates mit Blick auf einen schnelleren Schuldenabbau wünschenswert. Nach Ansicht des Rates sollten außerdem verfügbare Haushaltsspielräume vorrangig zur Stärkung der Haushaltsposition und zur Vorsorge für künftige Anforderungen genutzt werden, insbesondere für die aus der Alterung der Bevölkerung resultierenden Haushaltsbelastungen. Diesbezüglich wären weitere Fortschritte in Bezug auf die Rentenreform wünschenswert. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.