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Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2000—2004

CELEX
32001A0309(06)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2001-02-12
In force since
2001-02-12
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2000—2004 Amtsblatt Nr. C 077 vom 09/03/2001 S. 0006 - 0007 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2000-2004 (2001/C 77/06) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Der Rat prüfte am 12. Februar 2001 das aktualisierte Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2000-2004. Die Fortschreibung des Programms sieht einen Rückgang des gesamtstaatlichen Haushaltsdefizits von 1,4 % des BIP im Jahr 2000 auf Null im Jahr 2002 und den folgenden Jahren vor. Der öffentliche Bruttoschuldenstand wird voraussichtlich von 61,1 % des BIP unter den Referenzwert von 60 % im Jahr 2002 und weiter auf 55,3 % im Jahr 2004 sinken. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass entsprechend seiner Empfehlung zu der vorigen Fortschreibung des Programms(2) das aktualisierte Programm einen viel rascheren Rückgang des gesamtstaatlichen Haushaltsdefizites vorsieht.

Darüber hinaus erkennt der Rat an, dass die angestrebten Ziele ohne Rückgriff auf die in der vorigen Fortschreibung vorgesehenen Einmalmaßnahmen erreicht werden sollen. Der Rat stellt fest, dass das in der gegenwärtigen Fortschreibung geschätzte Budgetdefizit des Jahres 2000 trotz des gegenüber den Prognosen höheren Wachstums nicht geringer ausfällt, als in der vorigen Fortschreibung prognostiziert worden war, wenn man die ursprünglich nicht budgetierten UMTS-Erlöse ausklammert. Der Rat hat in seiner Stellungnahme zu der früheren Programmfortschreibung und in den Empfehlungen vom Juni 2000 für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik empfohlen, dass im Falle eines höheren Wachstums ein besseres Defizitergebnis erzielt werden sollte.

Die vorliegenden Daten ermöglichen derzeit noch keine schlüssige Beurteilung der Ausführung des Haushaltsplans im Jahre 2000. Sollte allerdings das gesamtstaatliche Defizit nicht geringer sein als die angestrebten 1,7 % des BIP, so würde dies bedeuten, dass Österreich der letztjährigen Stellungnahme des Rates und den Grundzügen der Wirtschaftspolitik nicht in jeder Hinsicht nachgekommen ist. Die Defizitprognosen des Stabilitätsprogramms stützen sich auf ein makroökonomisches Szenario, nach dem ein Rückgang des Wirtschaftswachstums von seinem konjunkturellen Spitzenwert von 3,5 % im Jahr 2000 auf 2,3 % im Jahr 2003 und ein Wiederanstieg auf 2,5 % im Jahr 2004 erwartet wird, was während des Prognosezeitraums ein jährliches Durchschnittswachstum von 2,6 % ergibt.

Nach Ansicht des Rates ist das erwartete Wachstum in Anbetracht der zurzeit guten Angebots- und Nachfragebedingungen für die österreichische Wirtschaft erreichbar. Die bei den Defizitzielen implizierte bereinigte Haushaltsposition stimmt ab 2001 mit den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts überein, d. h. sie verschafft den öffentlichen Finanzen in Österreich eine ausreichende Sicherheitsmarge, um einen normalen Konjunkturabschwung ohne Überschreitung des Referenzwerts für das Haushaltsdefizit von 3 % des BIP zu bewältigen. Der Rat stellt mit Befriedigung fest, dass der Stabilitäts- und Wachstumspakt entsprechend seinen Empfehlungen nunmehr schon früher eingehalten wird, was in Anbetracht der zurzeit günstigen Wirtschaftsbedingungen angemessen ist.

Allerdings stellt der Rat auch fest, dass der Defizitabbau in den ersten Programmjahren in hohem Maße auf einnahmenseitigen Maßnahmen beruht. Infolgedessen nimmt die ohnehin schon hohe Steuerbelastung in Österreich 2001 weiter zu, wodurch die Auswirkungen der Einkommensteuerreform von 2000 mehr als aufgewogen werden. Der Rat fordert die österreichische Regierung daher auf, Maßnahmen in Betracht zu ziehen, mit denen die Steuerbelastung, insbesondere die des Produktionsfaktors Arbeit, erheblich verringert werden kann, ohne jedoch vom Konsolidierungspfad abzuweichen. Um bis 2002 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, kommt es nach Ansicht des Rates entscheidend darauf an, dass der Budgetvollzug auf allen staatlichen Ebenen strikt gehandhabt wird.

Dies erscheint in Anbetracht der Unsicherheitsfaktoren wesentlich, mit denen die Schätzungen über die Einsparungen der öffentlichen Verwaltung und die Pensionsreform behaftet sind. Auf der Ebene der Bundesländer sind jene Ausgabenkürzungen, die notwendig sind, um die im nationalen Stabilitätspakt geforderten Überschüsse zu erzielen, noch weitgehend festzulegen. Der Rat erkennt an, dass 2003 über die Hälfte der geplanten Gesamtkonsolidierung durch Ausgabeneinsparungen erzielt werden soll. Dies erfordert, dass Erfolge bei der Haushaltskonsolidierung festgeschrieben werden und die Haushaltsdisziplin in den Jahren 2003 und danach gewahrt bleibt.

Etwaige zusätzliche Ausgaben oder weitere Einnahmesenkungen - auch soweit sie in dem Programm vorgesehen sind - sollten strikt von entsprechenden Ausgabenkürzungen abhängig gemacht werden. In Anbetracht der mittel- und längerfristigen Aufgaben, die nicht zuletzt wegen der Alterung der Bevölkerung auf die öffentlichen Finanzen zukommen, und der Notwendigkeit, die öffentlichen Finanzen investitions- und wachstumsfreundlicher zu gestalten, ist der Rat der Ansicht, dass die Budgetsanierung mit Entschlossenheit fortgesetzt werden muss. Der Rat erkennt an, dass die derzeitigen Strukturreformen der österreichischen Wirtschaft mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik übereinstimmen.

Besonders zu begrüßen ist die jüngste Reform der Frühpensionierungen. Allerdings ermutigt der Rat die österreichische Regierung, ihre Reformanstrengungen fortzusetzen, vornehmlich im Pensionssystem und im Gesundheitswesen, um die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mittel- und längerfristig besser zu erreichen und zu sichern. Der Rat ersucht die Behörden, in der nächsten Fortschreibung des Programms mehr Informationen zu diesem Thema vorzulegen. Der Rat ermutigt die österreichische Regierung, die Reformen der Produkt- und Kapitalmärkte entschlossen weiterzuführen, um den Wettbewerb zu verstärken, die Bereitstellung von Risikokapital zu fördern und die unternehmerische Dynamik und die "corporate governance" zu verbessern.

(1) Abl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. (2) Abl. C 162 vom 10.6.2000, S. 1.

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