Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zur Fortschreibung 2000 des Stabilitätsprogramms Irlands für 2001—2003 Amtsblatt Nr. C 077 vom 09/03/2001 S. 0007 - 0008 Stellungnahme des Rates vom 12. Februar 2001 zur Fortschreibung 2000 des Stabilitätsprogramms Irlands für 2001-2003 (2001/C 77/07) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Der Rat prüfte am 12. Februar 2001 die Fortschreibung 2000 des irischen Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2001-2003. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die irische Wirtschaft im Jahr 2000 weiter in raschem Tempo wächst und dass in der Fortschreibung 2000 ein reales BIP-Wachstum von 10,7 % erwartet wird. Das Beschäftigungswachstum im Jahr 2000 wird auf 4,5 % geschätzt, wobei die Arbeitslosenquote weiter auf durchschnittlich 4,1 % zurückgeht. Der inflationäre Druck hat sich verstärkt. Die am harmonisierten Verbraucherpreisindex gemessene durchschnittliche Inflationsrate ist im Jahr 2000 auf 5,3 % gestiegen.
Zwar ist diese starke Beschleunigung des Preisauftriebs zum Teil auf außenwirtschaftliche und vorübergehende Faktoren zurückzuführen, die nach und nach aus dem Verbraucherpreisindex herausfallen dürften, aber auch die so genannte "hausgemachte" Inflation hat zugenommen. Sowohl die Wohnungspreise als auch die Löhne steigen sehr rasch. Infolge des starken Wirtschaftswachstums wurden die Projektionen für die Verbesserung der Haushaltslage in der Fortschreibung 1999 des irischen Stabilitätsprogramms sehr erheblich übertroffen. Der Rat begrüßt, dass der gesamtstaatliche Haushalt für 2000 nach wie vor einen substanziellen Überschuss von schätzungsweise 4,7 % des BIP aufweist und dass die gesamtstaatliche Schuldenquote weiter sehr deutlich zurückgeführt werden konnte.
Die Projektionen für den Zeitraum 2001 bis 2003 ergeben einen durchschnittlichen Haushaltsüberschuss in Relation zum BIP von 4,2 % und einen weiteren Rückgang der Schuldenquote auf weniger als ein Viertel des BIP bis 2003. Der Rat begrüßt, dass Irland wie schon im ursprünglichen Stabilitätsprogramm und in der Fortschreibung von 1999 während des gesamten Programmzeitraums die Verpflichtungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts in vollem Umfang erfuellt. Der projizierte gesamtstaatliche Überschuss reicht in jedem Jahr als Sicherheitsmarge gegen eine Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP bei normalen Konjunkturschwankungen eindeutig aus.
Das diesen Projektionen zugrunde liegende makroökonomische Szenario geht von einem allmählichen Rückgang des realen BIP-Wachstums und der Inflation während des Programmzeitraums aus. Die positive Produktionslücke, die für 2000 auf 4,5 % des Trend-BIP geschätzt wird, wird den Vorausschätzungen zufolge 2001 mit 5,4 % einen Hoechstwert erreichen und danach schrittweise sinken. Vor diesem Hintergrund ist der Rat der Ansicht, dass die stimulierende Wirkung des Haushaltsplans 2001 eine erhebliche Gefahr für die in der Fortschreibung 2000 in Bezug auf Wachstum und Inflation dargelegten freundlichen Aussichten bildet.
Nach Auffassung des Rates ist dieser Haushalt, der als wichtigste Maßnahmen Senkungen der indirekten und direkten Steuern und wesentliche Erhöhungen der laufenden und investiven Ausgaben vorsieht, prozyklisch. Der Rat meint, dass dieser Haushalt eine Nachfragesteigerung von mindestens 0,5 % des BIP bewirken wird und dass seine etwaigen Angebotseffekte auf kurze Sicht wahrscheinlich nur gering sein werden, was die Überhitzungserscheinungen und den inflationären Druck noch verstärken und die positive Produktionslücke vergrößern dürfte. So könnte insbesondere die in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2000 für den Arbeitsmarkt empfohlene Strategie, das Arbeitskräftepotential durch Erleichterungen bei den direkten Steuern zu vergrößern, inzwischen weniger wirksam geworden sei als früher, wo sie im Rahmen einer expansiven Haushaltspolitik erfolgte, und es ist durchaus möglich, dass die angespannte Arbeitsmarktlage weiteren Versuchen zur Förderung einer moderaten Lohnentwicklung mit Hilfe von Erleichterungen, die bei den direkten Steuern ansetzen, entgegenstehen wird.
Hinzu kommt, dass Senkungen indirekter Steuern einen einmaligen Effekt auf das Preisniveau haben, dass sie aber die Inflationsrate wahrscheinlich nicht nachhaltig beeinflussen, sondern die Nachfrage ganz offensichtlich weiter anregen. Da die Geldpolitik nunmehr für das Euro-Gebiet insgesamt festgelegt wird und nicht länger als Instrument auf nationaler Ebene zur Verfügung steht, müssen andere Politiken, einschließlich Haushaltspolitiken, stärker eingesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hält der Rat den geplanten Beitrag der Fiskalpolitik zum makroökonomischen Policy-mix in Irland für unangemessen.
Der Rat erinnert daran, dass er die irische Regierung wiederholt - zuletzt in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2000 - nachdrücklich aufgefordert hat, mit fiskalpolitischen Mitteln für wirtschaftliche Stabilität zu sorgen. Der Rat bedauert, dass diese Empfehlung im Haushaltsplan 2001 nicht ihren Niederschlag gefunden hat, obgleich die Entwicklungen im Laufe des Jahres 2000 zunehmende Überhitzungserscheinungen erkennen ließen. Der Rat ist der Auffassung, dass die irische Fiskalpolitik im Jahr 2001 nicht mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik in haushaltspolitischer Hinsicht übereinstimmt.
Der Rat hat deshalb entschieden, zusammen mit dieser Stellungnahme eine Empfehlung nach Artikel 99 Absatz 4 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft mit dem Ziel, diese mangelnde Übereinstimmung zu beenden, abzugeben. Der Rat begrüßt, dass in der Fortschreibung 2000 auch auf das Problem der Strukturreformen eingegangen wird. So nimmt der Rat insbesondere mit Befriedigung die Fortschritte zur Kenntnis, die bei der Sicherung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen mit der Einrichtung des nationalen Rentenreservefonds erzielt wurden, der Ende 2000 bereits einen Umfang von etwa 6,3 % des BIP hatte.
Der Rat begrüßt auch die anhaltenden Bemühungen um eine qualitative Verbesserung der öffentlichen Finanzen über Reformen des Steuer/Leistungssystems und erhöhte Mittelbindungen für Investitionsausgaben in Reaktion auf Irlands Infrastrukturbedarf. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.