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Beschluss des Rates vom 29. Januar 2001 zur Ernennung von zwei zusätzlichen Mitgliedern der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

CELEX
32001D0221(01)
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2001-01-29
In force since
2001-01-29
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Beschluss des Rates vom 29. Januar 2001 zur Ernennung von zwei zusätzlichen Mitgliedern der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) Amtsblatt Nr. C 054 vom 21/02/2001 S. 0001 - 0001 Beschluss des Rates vom 29. Januar 2001 zur Ernennung von zwei zusätzlichen Mitgliedern der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (2001/C 54/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates vom 20.

Dezember 1993 über die Gemeinschaftsmarke(1), insbesondere auf die Artikel 120 und 131, in Anbetracht der vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) am 19. Dezember 2000 vorgelegten Kandidatenliste - BESCHLIESST: Artikel 1 Herr David Thomas KEELING, geboren am 25. November 1951 in Leek, Vereinigtes Königreich und Herr Carlo Alexandre Werner RUSCONI, geboren am 10. November 1956 in Genf, Schweiz, werden für eine Amtszeit von fünf Jahren zu zusätzlichen Mitgliedern der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) ernannt.

Artikel 2 Der Zeitpunkt, zu dem die in Artikel 1 genannte Amtszeit von fünf Jahren beginnt, wird vom Verwaltungsrat des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) festgelegt. Geschehen zu Brüssel am 29. Januar 2001. Im Namen des Rates Der Präsident M. Winberg (1) ABl. L 11 vom 14.1.1994, S. 1.

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