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Entschließung des Rates vom 13. Juli 2001 über die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Beschäftigungspolitik

CELEX
32001G0720(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2001-07-13
In force since
2001-07-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 13. Juli 2001 über die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Beschäftigungspolitik Amtsblatt Nr. C 204 vom 20/07/2001 S. 0001 - 0002 Entschließung des Rates vom 13. Juli 2001 über die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Beschäftigungspolitik (2001/C 204/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - eingedenk 1. der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon) vom 23./24. März 2000, in denen die Europäische Union sich selbst ein neues strategisches Ziel für das kommende Jahrzehnt gesetzt und darauf hingewiesen hat, dass Bildung und Ausbildung für den erfolgreichen Übergang zu einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft von entscheidender Bedeutung sind.

Insbesondere hat der Europäische Rat den Rat (Bildung) um Beiträge zum Luxemburg- und zum Cardiff-Prozess ersucht; 2. der Stellungnahme des Rates (Bildung) vom 9. November 2000 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001, in der empfohlen wird, dass die Kommission ab 2001 die Stellungnahme berücksichtigt, die ihr die Minister für Bildungsfragen im Hinblick auf die Ausarbeitung der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen für das folgende Jahr unterbreiten; 3. der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Stockholm) vom 23./24.

März 2001, in denen das strategische Ziel von Lissabon bekräftigt und unterstrichen wird, welch wichtige Rolle die Grundkenntnisse, insbesondere die IT- und die digitalen Kenntnisse, sowie eine solide Allgemeinbildung bei der Förderung der Arbeitskräftemobilität und des lebensbegleitenden Lernens spielen; 4. des "Beschäftigungspakets 2000", das auf der Tagung des Europäischen Rates (Nizza) vom 7./8. Dezember 2000 gebilligt wurde, sowie des Beschlusses 2001/63/EG des Rates vom 19. Januar 2001 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001(1), in dem dem lebensbegleitenden Lernen als horizontalem Ziel, dem die Mitgliedstaaten bei der Festlegung kohärenter Strategien Rechnung tragen sollten, Vorrang eingeräumt wird;

5. der - ebenfalls auf der Tagung des Europäischen Rates in Nizza angenommenen - Europäischen Sozialagenda, in der unter anderem hervorgehoben wird, dass der Zugang zum lebensbegleitenden Lernen verbessert werden muss, und die impliziert, dass auf europäischer Ebene und auf Ebene der Mitgliedstaaten eine integrierte Politik formuliert und durchgeführt werden muss; 6. des Berichts des Rates (Bildung) über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, der dem Europäischen Rat auf seiner Tagung in Stockholm als Beitrag zum Luxemburg- und zum Cardiff-Prozess unterbreitet wurde, sowie der Tatsache, dass der Europäische Rat (Stockholm) um einen neuen Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002 gebeten hat;

7. der Mitteilung der Kommission "Neue europäische Arbeitsmärkte - offen und zugänglich für alle", in der unterstrichen wird, wie wichtig es ist, das Qualifikationsniveau anzuheben und die Übertragbarkeit der Qualifikationen zwischen Ländern zu verbessern sowie die Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Bildung, des Erwerbs von Qualifikationen und des lebensbegleitenden Lernens zu verstärken, sowie eingedenk der Tatsache, dass der Europäische Rat (Stockholm) die Einrichtung einer hochrangigen Task Force für Qualifikationen und Mobilität gebilligt hat, mit der das in der Wirtschaft, im Bildungswesen und bei den Sozialpartnern vorhandene Fachwissen genutzt werden soll;

8. des Memorandums der Kommission über lebenslanges Lernen, mit dem auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten eine breit angelegte Diskussion darüber in Gang gesetzt worden ist, wie umfassende und kohärente Strategien für das lebensbegleitende Lernen durchgeführt werden können, und eingedenk des Aktionsplans eLearning für den Zeitraum 2001-2004, mit dem die Akteure im Bereich allgemeine und berufliche Bildung sowie die einschlägigen Akteure in Gesellschaft, Industrie und Wirtschaft mobilisiert werden sollen, um das Qualifikationsdefizit bei den neuen Technologien zu verringern und die soziale Eingliederung zu fördern;

IST SICH DESSEN BEWUSST, dass den Maßnahmen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie große Bedeutung beizumessen ist und dass der allgemeinen und beruflichen Bildung eine wesentliche Rolle zukommt, wenn das neue strategische Ziel von Lissabon, Europa zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, erreicht werden soll; ANERKENNT, dass Fragen der allgemeinen und beruflichen Bildung in einem breiten Zusammenhang erörtert werden müssen, wobei sämtliche allgemeinen Ziele, welche die Gesellschaft der allgemeinen Bildung und beruflichen Bildung zuweist - die Entwicklung der Gesellschaft und des Einzelnen sowie die Entwicklung der Wirtschaft - uneingeschränkt zu berücksichtigen sind;

UNTERSTREICHT, dass die drei Hauptziele, die in dem Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung genannt werden, wichtig sind und dass sie die Ziele des Luxemburg-Prozesses ergänzen: - höhere Qualität und verbesserte Wirksamkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Europäischen Union, - leichterer Zugang zu den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung für alle, - Öffnung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung gegenüber Drittstaaten; HEBT HERVOR, dass einige der in diesem Bericht aufgeführten Teilziele im Hinblick auf einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und auf eine verbesserte Anpassungsfähigkeit der Arbeitskräfte von Belang sind: - Entwicklung der Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft, - Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für alle, - ein offenes Lernumfeld, - engere Kontakte zur Arbeitswelt und Forschung sowie zur Gesellschaft im weiteren Sinne, - Entwicklung des Unternehmergeistes, - Förderung des Fremdsprachenerwerbs, - Förderung der Mobilität und des Austauschs;

BETONT deshalb, dass die Ausarbeitung und Durchführung des Arbeitsprogramms auf der Grundlage des Berichts über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und der beruflichen Bildung ein eigenständiger Prozess ist; HEBT HERVOR, dass die Folgemaßnahmen zu diesem Bericht einen wesentlichen Beitrag zum Luxemburg-Prozess und zur Entwicklung der Beschäftigungspolitik sowohl auf europäischer als auch auf einzelstaatlicher Ebene darstellen werden; NIMMT KENNTNIS von dem Kommissionsdokument "Allgemeine und berufliche Bildung in der Beschäftigungspolitik", in dem hervorgehoben wird, dass - es verstärkter Anstrengungen bedarf, um zu gewährleisten, dass junge Menschen im Rahmen einer hochwertigen Erstausbildung die Grundkenntnisse erwerben, die sie im Hinblick auf die Anforderungen der Wissensgesellschaft benötigen; - es einer kohärenten Strategie für die allgemeine und berufliche Bildung bedarf, um Verbindungen zwischen den verschiedenen Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung herzustellen und die gegenseitige Anerkennung der formellen und informellen Ausbildung zu fördern; - es vergleichbarer Statistiken und Indikatoren bedarf, damit der Beitrag der Bildungs- und Ausbildungspolitik der Mitgliedstaaten geprüft und überwacht werden kann;

ERWARTET den Aktionsplan der Kommission für lebensbegleitendes Lernen, der im November 2001 vorgelegt werden soll und der einen wichtigen Beitrag zu den laufenden Prozessen und Initiativen zur Erreichung einer wissensbasierten Gesellschaft und Wirtschaft darstellen sollte; ERWARTET den Bericht, den die hochrangige Task Force für Qualifikationen und Mobilität bis Ende Dezember 2001 unterbreiten soll, und geht davon aus, an der Ausarbeitung des Aktionsplans zum Ausbau und zur Öffnung neuer europäischer Arbeitsmärkte, der bis zu der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2002 vorliegen soll, mitwirken zu können;

BEKRÄFTIGT ERNEUT seine Absicht, an der Verwirklichung der Europäischen Sozialagenda, und insbesondere des Ziels "Mehr und bessere Arbeitsplätze" aktiv mitzuwirken, indem er wirksame Strategien des lebensbegleitenden Lernens, die Entwicklung von Kenntnissen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien und die Mobilität von Studenten, Lehrern und Auszubildenden fördert; BETONT, dass die Verantwortlichen für die allgemeine und berufliche Bildung in die verschiedenen Prozesse, die auf europäischer Ebene zur Förderung der Vollbeschäftigung eingeleitet worden sind, aktiv eingebunden werden müssen, da die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung einen wichtigen Beitrag zu diesen Prozessen leisten können und da für die Maßnahmen und Initiativen im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung ein kohärenter Ansatz erforderlich ist - APPELLIERT AN DIE KOMMISSION UND DIE MITGLIEDSTAATEN, in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen - zu gewährleisten, dass die Folgemaßnahmen zum Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Luxemburg- und zum Cardiff-Prozess beitragen und dass die allgemeine und berufliche Bildung dabei in den Mittelpunkt der Zusammenarbeit der Gemeinschaft im Bereich Beschäftigung und auf den damit zusammenhängenden Feldern der Politik rückt; - zu gewährleisten, dass der Rat (Bildung) an der Prüfung des Kommissionsvorschlags zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien und bei der Festlegung politikbezogener und vergleichbarer Indikatoren aktiv beteiligt ist, damit er rechtzeitig einen Beitrag zur Erarbeitung der Leitlinien in den einschlägigen Bereichen, die die allgemeine und berufliche Bildung betreffen, auch unter dem Aspekt des lebensbegleitenden Lernens, leisten kann; - den Austausch von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen auf diesem Gebiet anhand von vergleichenden Analysen der nationalen Aktionspläne für die Beschäftigung, wie dem Kommissionsdokument "Allgemeine und berufliche Bildung in der Beschäftigungspolitik", zu verstärken.

(1) ABl. L 22 vom 24.1.2001, S. 18.

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