Entschließung des Rates vom 13. Juli 2001 zum e-Learning Amtsblatt Nr. C 204 vom 20/07/2001 S. 0003 - 0005 Entschließung des Rates vom 13. Juli 2001 zum e-Learning (2001/C 204/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - eingedenk (1) der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon) vom 23./24. März 2000, in denen das strategische Ziel der Schaffung einer wettbewerbsfähigen, dynamischen und wissensbasierten Wirtschaft wie auch spezifische Ziele in Bezug auf Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Bildung festgelegt wurden, sowie der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Stockholm) vom 23./24.
März 2001, in denen erneut bekräftigt wurde, dass die Verbesserung der Grundkenntnisse, insbesondere der IT- und der digitalen Kenntnisse, zu den wichtigsten Prioritäten der Union gehört; (2) des Berichts des Rates (Bildung) an den Europäischen Rat (Stockholm) über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung, in dem unter anderem darauf hingewiesen wird, wie wichtig es ist, dass die Grundfertigkeiten für die Wissensgesellschaft entwickelt und die vom Europäischen Rat (Lissabon) gesteckten Ziele erreicht werden, um den Zugang zu den IKT für alle sicherzustellen;
(3) des Ersuchens des Europäischen Rates (Stockholm) um einen neuen Bericht mit einem detallierten Arbeitsprogramm über die Verwirklichung der Ziele im Bereich der Bildungs- und Qualifizierungssysteme für die Tagung des Europäischen Rates im Frühjahr 2002; (4) des umfänglichen Einsatzes der IKT in der allgemeinen und beruflichen Bildung, wie er bereits im Sokrates- und Leonardo-Programm sowie in anderen bestehenden Gemeinschaftsinstrumenten vorgesehen ist; (5) der Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Jahr 2001(1), in denen im Zusammenhang mit der Qualifizierung für den neuen Arbeitsmarkt im Kontext des lebenslangen Lernens hervorgehoben wird, dass die Mitgliedstaaten darauf hinarbeiten werden, dass das elektronische Lernen für alle Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben wird;
(6) der Entschließung des Rates vom 6. Mai 1996 über multimediale Lernprogramme in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und den Schlussfolgerungen des Rates vom 22. September 1997 zum Thema "Bildung, Informations- und Kommunikationstechnologie und die Lehrerausbildung der Zukunft"(2); (7) der Mitteilung der Kommission zum "eLearning - Gedanken zur Bildung von Morgen" vom 24. Mai 2000, in der unter Berücksichtigung der Schlussfolgerungen von Lissabon und ergänzend zu dem umfassenden "Aktionsplan eEurope" der Kommission Ziele gesteckt werden; (8) der Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Aktionsplan eLearning - Gedanken zur Bildung von Morgen" vom 28.
März 2001, in der Bereiche für gemeinsame Aktionen und spezifische Maßnahmen im Hinblick auf die Nutzung neuer Multimedia- und Internettechnologien zur Verbesserung der Qualität des Lernens abgesteckt werden und die sich auf Infrastruktur, Berufsbildung, hochwertige Multimediadienstleistungen und -inhalte sowie Dialog und Zusammenarbeit auf allen Ebenen erstreckt - (9) FORDERT die Mitgliedstaaten AUF, i) ihre Bemühungen um die effektive Integration der IKT in die Bildungs- und Ausbildungssysteme als wichtigen Bestandteil der in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Lissabon) und in dem Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Bildungssysteme geforderten Anpassung dieser Systeme fortzusetzen; ii) das Potenzial des Internets und der multimedialen und virtuellen Lernumfelder zu nutzen, damit das lebensbegleitende Lernen als grundlegendes Bildungsprinzip besser und schneller verwirklicht wird und der Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten allen und insbesondere jenen Menschen offen steht, für die der Zugang aus sozialen, wirtschaftlichen, geografischen oder sonstigen Gründen schwierig ist; iii) ein IKT-gestütztes Lernangebot in den Bildungs- und Ausbildungssystemen zu fördern, indem die Integration der IKT beschleunigt wird und die Lehrpläne für Schulen und Hochschulen in allen relevanten Fächern überarbeitet werden, ohne dabei die langfristigen Ziele und den für die Bildungs- und Ausbildungssysteme erforderlichen kritischen Ansatz aus den Augen zu verlieren; iv) ihre Bemühungen bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrern und Ausbildern hinsichtlich der pädagogischen Nutzung der IKT fortzusetzen, da es erforderlich ist, die digitalen Kenntnisse als wesentliche Grundfertigkeit eines Lehrers zu vertiefen und Lehrer und Ausbilder zu einer optimalen pädagogischen Nutzung der IKT bei ihrer Tätigkeit zu motivieren; v) die Verantwortlichen von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen wie auch lokale, regionale und nationale Entscheidungsträger sowie andere maßgebliche Kreise zu ermutigen, sich das erforderliche Verständnis für die Möglichkeiten anzueignen, welche die IKT für das Beschreiten neuer Wege beim Lernen und bei der pädagogischen Entwicklung bieten, damit eine effiziente Integration und Handhabung der IKT erfolgt; vi) die Bereitstellung von Ausstattung und einer guten Infrastruktur für Bildung und Ausbildung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts zu beschleunigen:
Hardware, Software und Internetzugang in den Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie die entsprechende personelle Ausstattung für Hilfe, Unterstützung und Wartung; vii) die Entwicklung hochwertiger digitaler Lehr- und Lernmaterialien zu fördern und die Qualität von Onlineangeboten sicherzustellen; geeignete Unterstützungsmechanismen bereitzustellen, um Lehrern und Leitern von Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen die Wahl von Qualitätsprodukten zu erleichtern; viii) die Möglichkeiten zu nutzen, die die Digitalisierung und die Festlegung von Dokumentenstandards für einen leichteren Zugang zu den öffentlichen kulturellen Ressourcen wie Büchereien, Museen und Archive sowie für deren verstärkte bildungspolitische und pädagogische Nutzung bieten; ix) die Entwicklung und Fortschreibung einer innovativen Pädagogik zu unterstützen, die den Technologieeinsatz in breiteren, lehrplanübergreifenden Konzepten integriert; neue Ansätze zu fördern, die sich auf eine umfassendere Nutzung von innovativen pädagogischen Methoden und Software sowie von neuen Geräten und Erfahrungen stützen, um Wissen und Motivation der Lernenden zu mehren, und bei ihnen als Bestandteil des Unterrichts eine kritische Haltung gegenüber den Inhalten des Internet und anderer Medien zu fördern; x) das Kommunikationspotenzial der IKT zu nutzen, um ein europäisches Bewusstsein zu schärfen und den Austausch und die Zusammenarbeit auf allen Bildungs- und Ausbildungsebenen, insbesondere bei den Schulen, zu fördern; die Möglichkeit zu prüfen, diese europäischen Erfahrungen in die Lehrpläne einfließen zu lassen, und die physische und virtuelle Mobilität als einen wichtigen Bildungsbestandteil zu unterstützen und auszubauen, wodurch neue Fertigkeiten und Kompetenzen für das Leben und Arbeiten in einer mehrsprachigen und multikulturellen Gesellschaft entwickelt werden; xi) virtuelle Foren für Zusammenarbeit und den Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Praktiken, die neuen pädagogischen Ansätzen und neuen Formen der Zusammenarbeit zwischen Lernenden und zwischen Lehrern oder Ausbildern Rechnung tragen, zu unterstützen und zu fördern und die europaweite Kommunikation auf allen Ebenen im Bereich der multimedialen Bildung und Ausbildung, der Nutzung des Internet zu Bildungs- und Ausbildungszwecken, der IKT-gestützten Zusammenarbeit und des IKT-gestützten Lernens und bei anderen Verwendungsformen der IKT in der allgemeinen und beruflichen Bildung anzuregen; xii) die im Rahmen von Initiativen wie dem europäischen Schulnetz und dem Europäischen Netz für Lehrerfortbildungsmaßnahmen (ENTEP) gewonnenen Erfahrungen zu nutzen und darauf aufzubauen; xiii) die europäische Dimension bei der gemeinsamen Entwicklung von IKT-gestützten und -ergänzten Lehrplänen im Hochschulbereich durch Propagierung weiterer gemeinsamer Lösungen in Bezug auf die Hochschulnachweise und die Sicherung ihrer Qualität (entsprechend dem Sorbonne/Bologna-Prozess) zu fördern; den Einrichtungen, Fakultäten oder Fachbereichen, die auf europäischer Ebene innovative und pädagogisch solide Arbeit leisten, in diesem Bereich Anreize zu bieten; xiv) die Forschung im Bereich des eLearnings insbesondere hinsichtlich der Frage, wie die Lernleistung durch die IKT verbessert werden kann, der pädagogischen Entwicklung und der Auswirkungen des IKT-gestützten Lehrens und Lernens zu fördern und Anstöße für diesbezügliche internationale Zusammenarbeit zu geben; xv) eine Partnerschaft von öffentlichem und privatem Sektor als Beitrag zur Entwicklung des eLearnings zu fördern, um den Austausch von Erfahrungen, den Dialog über künftige Anforderungen an multimediale Unterrichtsmaterialen und den Technologietransfer zu begünstigen; xvi) den Prozess der Integration und Nutzung der IKT im Unterricht, in der Ausbildung und beim Lernen zu verfolgen und zu analysieren, die vorhandenen quantitativen und qualitativen Informationen bereitzustellen und verbesserte Beobachtungs- und Bewertungsmethoden zu entwickeln, damit Erfahrungen und bewährte Verfahren ausgetauscht werden können und so ein Beitrag zu den Folgemaßnahmen zu dem Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung geleistet wird;
(10) FORDERT die Kommission AUF, i) bei der Durchführung des eLearning-Aktionsplans den Arbeiten besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die im Zusammenhang mit den wichtigsten Prioritäten stehen, die in dem Bericht über die konkreten künftigen Ziele der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung genannt werden, wie der Austausch von bewährten Praktiken und Erfahrungen zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der in anderen Ländern gewonnenen Erfahrungen; ii) die bestehenden europäischen Internetportale weiter zu fördern und sich für die Entwicklung anderer Portale einzusetzen, um den Zugang zu Bildungsinhalten zu erleichtern und die Zusammenarbeit und den Austausch von Erfahrungen im Bereich des eLearnings und der pädagogischen Entwicklung zu fördern, indem sie insbesondere - internationale virtuelle Treffpunkte fördert; - die europäische Kommunikation auf allen Ebenen fördert und in diesem Zusammenhang Netze für die Lehrerausbildung errichtet und bereitstellt; - die Erstellung von Verzeichnissen von bestehenden hochwertigen Internetressourcen unterstützt; iii) auf europäischer Ebene flankierende Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere um Erfahrungen und Informationen über die Produkte und Dienstleistungen im Bereich der multimedialen Bildungssoftware auszutauschen, und in diesem Zusammenhang Methoden für die Unterstützung und Beratung bei der Auswahl von hochwertigen und pädagogisch geeigneten Multimedia-Ressourcen vorzulegen; grenzüberschreitende Verbindungen zwischen Herstellern, Nutzern und Leitern von Bildungs- und Ausbildungssystemen herzustellen, um die Qualität bei den Produkten und Dienstleistungen sowie eine bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage zu fördern;
Informations- und Kommunikationsmaßnahmen und eine europaweite Diskussion in allen vorstehend genannten Fragen zu unterstützen; iv) gemeinsam mit den Mitgliedstaaten zu prüfen, ob die eSchola, eine Woche des eLearnings in Europa, sich zu einer dauerhaften Veranstaltung mit einem alljährlichen herausragenden Ereignis, entwickeln könnte; v) die Prüfung neuer Lernumfelder und -konzepte zu unterstützen, um der immer stärker werdenden Differenzierung von Stil, Kultur und Sprache der Lernenden Rechnung zu tragen und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Projekte zur virtuellen Mobilität und zu einem virtuellen internationalen Campus, insbesondere in den Bereichen Sprachen, Wissenschaft und Technologie sowie Kunst und Kultur, zu fördern; vi) strategische Studien über innovative Bildungskonzepte, über die pädagogischen Aspekte der neuen Technologien, über die Stärken und Schwächen des europäischen Multimedia-Bildungssektors und über das Potenzial von kulturellen Einrichtungen und von Wissenschaftszentren als neue Lernumfelder in Angriff zu nehmen; vii) im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme eine Intensivierung der Erforschung, Erkundung und Bewertung der pädagogischen, der sozioökonomischen und der technologischen Dimension neuer IKT-gestützter Ansätze und ihrer Anpassung an die Bedürfnisse der Nutzer vorzunehmen; zwecks Weitergabe der diesbezüglichen Forschungsergebnisse an die Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie an professionelle Verleger und Anbieter aktiv für eine Verbreitung der Ergebnisse zu sorgen; viii) die Entwicklung europäischer multilingualer Bildungsressourcen, Plattformen und Dienstleistungen, die gegebenenfalls bildungs- und ausbildungsbezogenen Gesichtspunkten im Zusammenhang mit Rechten des geistigen Eigentums und der Nutzung neuer Vertriebsmethoden Rechnung tragen, sowie die Entwicklung von international anerkannten Normen und "Open-source-Software" zu fördern; ix) dem Rat über die Ergebnisse der oben aufgeführten Tätigkeiten bis spätestens Dezember 2002 Bericht zu erstatten, um eine Gesamtbewertung der Ergebnisse und Beschlüsse über weitere Maßnahmen zu ermöglichen.
Ferner ist dem Rat im November 2001 ein Zwischenbericht vorzulegen. (1) Beschluss 2001/63/EG des Rates vom 19. Januar 2001 (ABl. L 22 vom 24.1.2001, S. 18). (2) ABl. C 303 vom 4.10.1997, S. 5.