Skip to content
Seqlense EUR-Lex

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21/05/2001 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2433 - BARCLAYS BANK/MINIMAX) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
32001M2433
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2001-05-21
In force since
2001-05-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21/05/2001 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2433 - BARCLAYS BANK/MINIMAX) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. 180 vom 26/06/2001 S. 0014 - 0014 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21/05/2001 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2433 - BARCLAYS BANK/MINIMAX) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Brüssel, den 21.05.2001 >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD> SG (2001) D/288653 ÖFFENTLICHE VERSION An die anmeldende Partei Betr.:

Sache Nr. COMP/M.2433 - BARCLAYS BANK / MINIMAX Anmeldung vom 11.04.2001 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates [1] [1] ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97, ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1, Berichtigung ABl. L 40 vom 13.2.1998, S. 17. Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 125 vom 26. April 2001, Seite 7. Sehr geehrte Damen und Herren, 1. Die Kommission erhielt am 11.04.2001 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr.

4064/89 des Rates. Danach ist folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Barclays Bank Plc (,Barclays") erwirbt mittelbar im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die alleinige Kontrolle über die Minimax GmbH (,Minimax") durch den Erwerb von Anteilsrechten. 2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: - Barclays : Finanzdienstleistungen - Minimax : Brandmeldeanlagen und Feuerlöschanlagen 3. Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates und des Absatzes 4 lit.b der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EWG) Nr.

4064/89 des Rates [2] fällt. [2] ABl. C 217 vom 29.7.2000, S. 32. 4. Insoweit von den beteiligten Unternehmen erwähnte besondere Einschränkungen unmittelbar mit der Durchführung des Zusammenschlusses in Verbindung stehen und für diese notwendig sind, erstreckt sich die vorliegende Entscheidung entsprechend Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) zweiter Unterabsatz der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates auch auf diese. 5. Aus den in der Bekanntmachung über ein vereinfachtes Verfahren dargelegten Gründen hat die Kommission beschlossen, keine Einwände gegen das angemeldete Vorhaben zu erheben und es mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen für vereinbar zu erklären.

Diese Entscheidung wird in Anwendung von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates angenommen. Für die Kommission Romano PRODI Präsident

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions