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Entscheidung der Kommission vom 28/11/2001 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2630 - SIEMENS / WIENER STADTWERKE / MASTER TALK) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich)

CELEX
32001M2630
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2001-11-28
In force since
2001-11-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entscheidung der Kommission vom 28/11/2001 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2630 - SIEMENS / WIENER STADTWERKE / MASTER TALK) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) Amtsblatt Nr. 358 vom 15/12/2001 S. 0011 - 0011 Entscheidung der Kommission vom 28/11/2001 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall IV/M.2630 - SIEMENS / WIENER STADTWERKE / MASTER TALK) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der deutsche Text ist verbindlich) An die anmeldenden Parteien Sehr geehrte Damen und Herren, Betr.:

Sache Nr. COMP/M.2630-SIEMENS/WIENER STADTWERKE/MASTER TALK Anmeldung vom 26.10.2001 gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates [1] Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften C 313, 08.11.2001, Seite 23 [1] ABl. L 395 vom 30.12.1989, S. 1; Berichtigung ABl. L 257 vom 21.9.1990, S. 13, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1310/97, ABl. L 180 vom 9.7.1997, S. 1, Berichtigung ABl. L 40 vom 13.2.1998, S. 17. Sehr geehrte Damen und/oder Herren, 1. Die Kommission erhielt am 26.10.2001 die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr.

4064/89 des Rates, durch das Am 26.10.2001 ist die Anmeldung eines Zusammenschlußvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates bei der Kommission eingegangen. Danach ist folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Siemens Elektrogeräte GmbH ("Siemens Elektrogeräte") das von Siemens AG ("Siemens") kontrolliert wird und Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement GmbH ("Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement") das von Wiener Stadtwerke Holding AG ("Wiener Stadtwerke") kontrolliert wird erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen master-talk Austria Telekom Service GmbH ("master-talk") durch Kauf von Anteilsrechten.

2. Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig: - Siemens Elektrogeräte: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Elektrogeräten - Siemens: Erzeugung, Übertragung und Verteilung von Energie, Automation und Antriebe, Anlagenbau und technische Dienstleistungen, Produktions- und Logistiksysteme, Gebäudetechnik, Transportsysteme, Automobiltechnik, Daten- und Telekommunikationsnetzwerke, Halbleiter - Wiener Stadtwerke Beteiligungsmanagement: Beteiligungsmanagement von konzerneigenen Gesellschaften und deren Vermögen, Immobilienverwaltung, Unternehmensberatung, Erbringen von EDV-Dienstleistungen - Wiener Stadtwerke:

Energiewirtschaft, öffentlicher Verkehr, Umwelt, Telekommunikation, Bauwirtschaft, Bestattungen - master-talk: Errichtung und Betrieb eines digitalen Bündelfunknetzes 3. Nach Prüfung der Anmeldung ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates und des Absatzes 4 Buchstabe a der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates [2] fällt. [2] ABl. C 217 vom 29.7.2000, S. 32. 4. Aus den Gründen, die in der Mitteilung der Kommission über das Vereinfachte Verfahren dargelegt sind, hat die Kommission entschieden, den Zusammenschluß für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen zu erklären.

Diese Entscheidung beruht auf Art. 6(1)(b) der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates. Für die Kommission Mario MONTI Mitglied der Kommission

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