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Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 1997 — Mitteilung der Kommission über die Außenhandelspolitik der Gemeinschaft im Bereich der Normen und der Konformitätsbewertung

CELEX
32001Y0111(01)
Document type
CONCL
Sector
Legislation
Date of document
1997-06-26
In force since
1997-06-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 1997 — Mitteilung der Kommission über die Außenhandelspolitik der Gemeinschaft im Bereich der Normen und der Konformitätsbewertung Amtsblatt Nr. C 008 vom 11/01/2001 S. 0001 - 0003 Schlussfolgerungen des Rates vom 26. Juni 1997 Mitteilung der Kommission über die Außenhandelspolitik der Gemeinschaft im Bereich der Normen und der Konformitätsbewertung (2001/C 8/01) 1. Der Rat bekräftigt, wie wichtig es ist, technische Hemmnisse auf den Weltmärkten abzubauen und die Entstehung neuer technischer Hemmnisse zu verhindern, um den gemeinschaftlichen Handel zu fördern und den Marktzugang für Erzeugnisse zu erleichtern, und damit die Ausfuhren zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen.

2. Im Hinblick auf dieses Ziel ist sich der Rat darin einig, dass eine umfassende, kohärente und praxisnahe Außenstrategie verfolgt werden muss. Eine solche Strategie sollte eine regelmäßige Bewertung der sektoriellen und geographischen Prioritäten unter Berücksichtigung der gegebenen Handelsinteressen sowie eine Evaluierung ihrer Ergebnisse umfassen. Diese Außenstrategie sollte allerdings weder berechtigten Forderungen nach besserem Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt abträglich sein, noch sollte sie das Regelwerk des Binnenmarktes in Frage stellen. Zu berücksichtigen ist auch das Engagement der Gemeinschaft für das multilaterale Handelssystem.

3. Der Gemeinschaft steht eine breite Palette von Instrumenten und Politiken zur Verfügung: das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse, die Harmonisierung der Normen und technischen Vorschriften, das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Konformitätsbewertungen (AGA), technische Unterstützung und Zusammenarbeit im Regelungsbereich. Als Ziel sollte angestrebt werden, die am besten geeigneten Instrumente und Politiken zu ermitteln und sicherzustellen, dass diese in koordinierter Weise eingesetzt werden. 4. Ausgehend von dieser Priorität begrüßt der Rat die Mitteilung der Kommission über die Außenhandelspolitik der Gemeinschaft im Bereich der Normen und der Konformitätsbewertung und die hierzu vorgeschlagene Strategie.

Er ist sich vollauf darin einig, dass die Gemeinschaft in diesem Bereich folgende Ziele verfolgen sollte: - im multilateralen Rahmen volle Durchführung des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse durch alle WTO-Mitglieder und im bilateralen Rahmen volle Durchführung der entsprechenden Abkommen und sonstigen Maßnahmen zum Abbau von Hemmnissen; - Förderung der internationalen Harmonisierung im Bereich der Normen, Regelungen und Konformitätsbewertungsverfahren; - Aushandlung von Abkommen über die Konformitätsbewertung zur Senkung der Kosten von Prüfung und Zertifizierung auf Drittmärkten; - bessere Koordinierung und mehr Kohärenz zwischen den Programmen für technische Hilfe der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, um zu gewährleisten, dass die Regelungen der Partnerländer transparent und in stärkerem Maße außenhandelsfördernd sind; - Zusammenarbeit im Regelungsbereich zur Harmonisierung von Regelungen und Normen mit den anderen Handelspartnern.

5. Der Rat begrüßt die allgemeine Ausrichtung der in Abschnitt V der Mitteilung gegebenen Empfehlungen; hinsichtlich der Strategie der Gemeinschaft wären seiner Auffassung nach folgende Aspekte hervorzuheben: A. FRAGEN DER NORMUNG UND KONFORMITÄTSBEWERTUNG - Der Rat begrüßt den im Dezember 1996 auf der WTO-Ministerkonferenz in Singapur angenommenen Bericht des Ausschusses für technische Handelshemmnisse. Er erkennt ferner an, wie wichtig die Ende 1997 anstehende dreijährliche Überprüfung der Handhabung und Durchführung des neuen Übereinkommens über technische Handelshemmnisse ist, und erinnert an die Vorschläge, die die Gemeinschaft dem zuständigen WTO-Ausschuss kürzlich unterbreitet hat.

Er erkennt in diesem Zusammenhang an, dass für die Beseitigung von technischen Handelshemmnissen folgende Faktoren von Bedeutung sind: stärkere Verwendung internationaler Normen und Regelungen; genaue Abstimmung des Verhältnisses zwischen der WTO und den internationalen Normungsorganisationen; Einwirken auf die Handelspartner in dem Sinne, dass sie im Bereich der Normen und Regelungen in einer auf der internationalen oder europäischen Praxis beruhenden oder mit dieser zu vereinbarenden Weise vorgehen, was einschließt, dass sie entsprechend den Gemeinschaftsrichtlinien des "neuen Konzepts" verbindlich allgemeine Leistungsvorschriften erlassen;

Förderung von Abmachungen, bei denen die regionalen und nationalen Normungsorganisationen eine Zusammenarbeit mit dem Ziel vereinbaren, zu Ergebnissen zu gelangen, die mit den Vorgaben der internationalen Normenorganisationen vereinbar sind, und unnötigen Doppelaufwand zu vermeiden. - Der Rat ersucht die Kommission, die Frage, ob und unter welchen Umständen die Gemeinschaft stärker in die Arbeit internationaler Regelungs- und Normungsgremien einbezogen werden sollte, mit Blick auf die konkreten Auswirkungen einer solchen Beteiligung unter Berücksichtigung der jeweiligen Befugnisse einzelstaatlicher und europäischer Gremien zu prüfen. - Der Rat hält es für wesentlich, dass die Gemeinschaft weitere geographische und sektorielle Prioritäten setzt.

Er ersucht die Kommission, die erforderlichen Angaben zur Ermittlung dieser Prioritäten bereitzustellen und die Prioritäten sowie die Mittel zu ihrer Erreichung regelmäßig neu zu bewerten. B. ABKOMMEN ÜBER KONFORMITÄTSBEWERTUNG - Der Rat hebt hervor, dass Harmonisierungsinitiativen und Abkommen über gegenseitige Anerkennung im Rahmen des jeweils Gebotenen weiterbetrieben werden sollten. Angesichts der Bedeutung, die die Industrie einer stärkeren internationalen Harmonisierung von Normen und Regelungen beimisst, sollte die Gemeinschaft jedoch darauf achten, dass Abkommen über gegenseitige Anerkennung, wo immer möglich, hierzu beitragen; - Der Rat stellt fest, dass entsprechend den vom Rat im Einzelnen festgelegten Verhandlungsrichtlinien Verhandlungen über Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen, unter anderem über Europäische Abkommen über die Konformitätsbewertung mit den mittel- und osteuropäischen Ländern (MOEL), stattfinden werden.

Insbesondere im Fall der Europäischen Abkommen über die Konformitätsbewertung sollte nach Auffassung des Rates bei den Verhandlungen sichergestellt werden, dass nach einem vereinbarten Zeitplan eine schrittweise Angleichung an den Besitzstand der Gemeinschaft stattfindet. Zudem ersucht der Rat die Kommission, bei der Aufnahme zusätzlicher Verhandlungen eine Beurteilung der potentiellen Auswirkungen auf den Handel vorzulegen. Diese Bewertung wäre zum Zwecke einer richtigen Auswahl der Sektoren, die im Anfangsstadium in diesen Abkommen über die Konformitätsbewertung zu erfassen sind, zu berücksichtigen.

Der Rat wünscht auch eine rechtzeitige Evaluierung der Ausgewogenheit der Abkommen, und zwar sowohl in Bezug auf den Umfang des Handels als auch in Bezug auf die Marktzugangsmöglichkeiten. C. PROGRAMME FÜR TECHNISCHE HILFE IN DEN BEREICHEN NORMUNG UND ZERTIFIZIERUNG - Der Rat betont, dass Programme für technische Hilfe darauf abstellen sollten, dass die internationale Harmonisierung der Normen und Regelungen gefördert wird, dass die gegenseitige Anerkennung überall dort erleichtert wird, wo dies möglich ist, um freien Handel zu gewährleisten und zugleich ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der Umwelt sicherzustellen, und dass andere Formen der Zusammenarbeit im Regelungsbereich ausgebaut werden - Der Rat hebt hervor, dass die europäischen bzw. einzelstaatlichen Organisationen und die Regelungsbehörden der Mitgliedstaaten weit stärker in die Aufstellung von Programmen für technische Hilfe einbezogen werden sollten.

Zur Vermeidung von Überschneidungen wäre außerdem für eine größere Transparenz bei den bilateralen und den gemeinschaftlichen Programmen und für mehr Kohärenz zwischen ihnen zu sorgen. Ferner schließt sich der Rat der Empfehlung an, in den Gemeinschaftsprogrammen eine unabhängige Überprüfung vorzusehen. D. ZUSAMMENARBEIT IM REGELUNGSBEREICH - Der Rat bekräftigt, dass auf dem Gebiet der Zusammenarbeit im Regelungsbereich unbeschadet internationaler Verpflichtungen bilaterale Maßnahmen in Bezug auf Normung und Zertifizierung unternommen werden sollten. Dabei sollten in erster Linie mehr Transparenz und mehr gegenseitiges Verständnis zwischen den Parteien angestrebt werden.

Dies dürfte auch der Harmonisierungsarbeit im internationalen Rahmen zugute kommen. In allen Fällen sollte der Rat in angemessener Weise einbezogen und eingehend über den Stand und die Ergebnisse aller Maßnahmen, einschließlich der Festlegung sektorieller und geographischer Prioritäten, unterrichtet werden. - Der Rat ist ferner der Auffassung, dass im Hinblick auf umfassenderes Verständnis der Regelungsprobleme und der auf den wichtigsten Märkten bestehenden Hemmnisse sowie zwecks Verfolgung und Beeinflussung der Entwicklungen im Regelungsbereich eine stärkere Koordinierung stattfinden und ein kontinuierlicher Dialog mit den betreffenden Drittländern ins Leben gerufen werden sollte.

E. ERWEITERUNG DES MANDATS DER FACHGRUPPE "ARTIKEL 113" Der Rat weist den Ausschuss "Artikel 113" an, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die Außenhandelspolitik der Gemeinschaft im Bereich der Normen und der Konformitätsbewertung umfassend, kohärent und praxisnah umgesetzt wird. Im Rahmen dieser Maßnahmen sollte auch das bestehende Mandat der Fachgruppe in dem Maße erweitert werden, wie es zur Gewährleistung dieser kohärenten Politik erforderlich ist.

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