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Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Einstellung der restriktiven Maßnahmen gegen die União Nacional para a Independência Total de Angola (Unita) sowie zur Aufhebung der Gemeinsamen Standpunkte 97/759/GASP und 98/425/GASP

CELEX
32002E0991
Document type
COMPOS
Sector
Legislation
Date of document
2002-12-19
In force since
2002-12-19
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Einstellung der restriktiven Maßnahmen gegen die União Nacional para a Independência Total de Angola (Unita) sowie zur Aufhebung der Gemeinsamen Standpunkte 97/759/GASP und 98/425/GASP Amtsblatt Nr. L 348 vom 21/12/2002 S. 0001 - 0001 Gemeinsamer Standpunkt des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Einstellung der restriktiven Maßnahmen gegen die União Nacional para a Independência Total de Angola (Unita) sowie zur Aufhebung der Gemeinsamen Standpunkte 97/759/GASP und 98/425/GASP (2002/991/GASP) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 15, in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 18. Oktober 2002 die Resolution 1439 (2002) zur Aufhebung der mit der Resolution 1127 (1997) verhängten Reisebeschränkungen angenommen. (2) Am 9. Dezember 2002 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1448 (2002) verabschiedet, mit der die mit den Resolutionen 864 (1993), 1127 (1997) und 1173 (1998) verhängten Sanktionen aufgehoben wurden. (3) Der Rat begrüßt die Schritte, welche die Regierung Angolas und die Unita im Hinblick auf die vollständige Umsetzung der "Acordos de Paz", des Protokolls von Lusaka, der Vereinbarung vom 4.

April 2002, der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats und der von der Regierung Angolas am 19. November 2002 veröffentlichten Erklärung zum Friedensprozess unternommen haben, sowie den Abschluss der Arbeit der Gemeinsamen Kommission, wie aus der am 20. November 2002 unterzeichneten Erklärung der Gemeinsamen Kommission hervorgeht. (4) Der Gemeinsame Standpunkte 97/759/GASP des Rates vom 30. Oktober 1997 betreffend Angola, um die União Nacional para a Independência Total de Angola (Unita) aufzufordern, ihren Verpflichtungen im Friedensprozess nachzukommen(1) und der Gemeinsame Standpunkt 98/425/GASP des Rates vom 3.

Juli 1998 betreffend restriktive Maßnahmen gegen die União Nacional para a Independência Total de Angola (Unita)(2) sollten daher aufgehoben werden. (5) Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen bedarf es eines Tätigwerdens der Gemeinschaft - HAT FOLGENDEN GEMEINSAMEN STANDPUNKT FESTGELEGT: Artikel 1 Die Gemeinsamen Standpunkte 97/759/GASP und 98/425/GASP werden aufgehoben. Artikel 2 Dieser Gemeinsame Standpunkt gilt ab dem Tag seiner Annahme. Artikel 3 Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 19. Dezember 2002. Im Namen des Rates Die Präsidentin L.

Espersen (1) ABl. L 309 vom 12.11.1997, S. 8. (2) ABl. L 190 vom 4.7.1998, S. 1.

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