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Entschließung des Rates zu den Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen

CELEX
32002G0410(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2002-04-10
In force since
2002-04-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates zu den Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen Amtsblatt Nr. C 086 vom 10/04/2002 S. 0003 - 0004 Entschließung des Rates zu den Folgemaßnahmen zum Grünbuch über die soziale Verantwortung der Unternehmen (2002/C 86/03) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - UNTER HINWEIS AUF FOLGENDES: 1. den Appell des Europäischen Rates von Lissabon an das soziale Verantwortungsgefühl der Unternehmerschaft, was die bewährten Praktiken für das lebenslange Lernen, die Arbeitsorganisation, die Chancengleichheit, die soziale Integration und die nachhaltige Entwicklung betrifft;

2. die Aufforderung des Europäischen Rates von Nizza im Rahmen der Durchführung der europäischen Sozialagenda, die Initiativen im Zusammenhang mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen und dem Umgang mit dem Wandel durch eine entsprechende Mitteilung der Kommission zu unterstützen und - im Hinblick auf die Bekämpfung jeglicher Form von Ausgrenzung und Diskriminierung zur Förderung der sozialen Integration - die Voraussetzungen für eine wirksame Partnerschaft mit den Sozialpartnern, den Nichtregierungsorganisationen, den Gebietskörperschaften und den Trägern von Sozialdiensten zu schaffen und die Unternehmen in diese Partnerschaft einzubeziehen, um ihre soziale Verantwortung zu steigern;

3. den Umstand, dass der Europäische Rat von Stockholm die von den Unternehmen ergriffene Initiative zur Förderung der sozialen Verantwortung der Unternehmen begrüßt hat; 4. das Grünbuch der Kommission "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen" (KOM(2001) 366), mit dem eine Konsultation zu der Frage der sozialen Verantwortung der Unternehmen eingeleitet wird; 5. die Mitteilung der Kommission zur Qualität, zu den Sozialvorschriften und zur sozialen Ausrichtung der Politik(1). ÜBERZEUGT DAVON, dass die soziale Verantwortung der Unternehmen einen Beitrag zu den Zielen leisten kann, wie sie im Grünbuch dargelegt werden, sowie insbesondere zu 6. dem vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Lissabon festgelegten Ziel, "die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen - einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen";

7. den Zielen der europäischen Strategien in den Bereichen Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt und den Elementen zur Vorwegnahme und der Nutzung des Wandels, entsprechend der in Nizza gebilligten Sozialagenda; 8. den Zielen der auf der Tagung des Europäischen Rates in Göteborg angenommenen Strategie für die nachhaltige Entwicklung; BEGRÜSST, vorbehaltlich der Stellungnahmen aller Beteiligten, die im Grünbuch skizzierte Definition als 9. a) konstruktiven Beitrag zur Umsetzung der Strategie von Lissabon, eine Diskussion über eine verstärkte soziale Verantwortung der Unternehmen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene anzuregen; b) Aufforderung zur breiten Beteiligung aller Akteure, um auf der Grundlage der Stellungnahmen aus Wirtschaft und Gesellschaft, insbesondere der Sozialpartner, in eine vertiefte Debatte über das Grünbuch einzutreten; c) freiwillige Einbeziehung von sozialen Belangen und Umweltbelangen in die Unternehmenstätigkeit und in die Wechselbeziehungen mit den betroffenen Parteien auf Initiative der Unternehmen;

UNTER BEACHTUNG VON FOLGENDEM: 10. Die soziale Verantwortung der Unternehmen kann ein Instrument sein, um der Herausforderung zu begegnen, die der organisatorische Wandel in den Unternehmen und die neuen Produktionsweisen darstellen. Die Wahrnehmung der sozialen Verantwortung der Unternehmen innerhalb der Unternehmen kann dadurch erleichtert werden, dass die Arbeitnehmer und ihre Vertreter an einem Dialog teilnehmen, der einen ständigen Gedankenaustausch und ständige Anpassung erleichtert. Neben dieser unternehmensinternen Seite könnte die soziale Verantwortung auf ihrer externen Seite unter bestimmten Umständen zur Verwirklichung von Zielen beitragen, die zusammen mit den anderen Beteiligten aufgestellt werden.

11. Die soziale Verantwortung kann nicht nur zur Förderung eines hohen Niveaus des sozialen Zusammenhalts, des Umweltschutzes und der Einhaltung der Grundrechte, sondern auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit in allen Arten von Unternehmen, von den KMU bis zu den multinationalen Unternehmen, und in allen Wirtschaftssektoren beitragen. 12. Die soziale Verantwortung der Unternehmen kann die Anwendung der sozial- und umweltrechtlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergänzen und fördern. Insbesondere Verhaltenskodizes können die internationalen Arbeitsnormen unterstützen und in Anlehnung an die grundlegenden Übereinkommen der IAO, an die Trilaterale Erklärung der IAO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik sowie an die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die diese Kodizes anerkennen, in ihrem verantwortlichen Handeln bestärken.

13. Die soziale Verantwortung ist in erster Linie Sache der Unternehmen; doch alle betroffenen Parteien, insbesondere die Arbeitnehmer, die Verbraucher und die Investoren, können eine entscheidende Rolle spielen, indem sie die Unternehmen zu sozial verantwortlichem Handeln bewegen. 14. Die soziale Verantwortung der Unternehmen, die sich mit den gemeinschaftlichen und den internationalen Vorschriften vereinbaren lassen und mit ihnen in Übereinstimmung befinden muss, ist als eine Ergänzung zu den Regelungen, Rechtsvorschriften oder Normen auf dem Gebiet der sozialen Rechte oder der Umweltnormen zu verstehen, kann diese jedoch nicht ersetzen;

BETONT, dass ein europäischer Ansatz für die soziale Verantwortung der Unternehmen 15. den auf lokaler und nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen einen zusätzlichen Nutzeffekt verleihen, sie so ergänzen und zur Entwicklung der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen beitragen könnte; 16. die bestehenden internationalen Vereinbarungen und Initiativen, so zum Beispiel die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen, die grundlegenden Arbeitsnormen der IAO, die Trilaterale Erklärung der IAO zu multinationalen Unternehmen und zur Sozialpolitik oder die Initiative "Global Compact" der Vereinten Nationen zweckmäßig unterstützen könnte.

Der neue Ansatz sollte diese Vereinbarungen und Initiativen internationaler Organisationen und der Privatwirtschaft ergänzen und ihnen einen zusätzlichen Nutzeffekt verleihen; HÄLT ES für nützlich, Folgendes zu fördern: 17. Initiativen im Hinblick auf den Austausch vorbildlicher Praktiken und innovatorischer Ideen im Zusammenhang mit der Übernahme der sozialen Verantwortung durch die Unternehmen und deren Förderung. 18. Vertiefung der Kenntnis und der Analyse der Auswirkungen des sozial verantwortlichen Handelns auf die Wirtschaftsleistung der Unternehmen, damit ihre Verbreitung bei sämtlichen Unternehmen, insbesondere bei den KMU, vorangebracht werden kann.

19. Initiativen zur Einbeziehung der sozialen Verantwortung der Unternehmen in die Schulung der leitenden Mitarbeiter und der Arbeitnehmer, damit sie diese neuen Aufgaben und Kriterien besser in die strategische Planung der Unternehmen und ihren Arbeitsalltag integrieren können; KOMMT WIE FOLGT ÜBEREIN: 20. BEGRÜSST das Grünbuch der Kommission "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen" und die Initiative, eine Konsultation durchzuführen; 21. ERSUCHT die Kommission, - die Ergebnisse der Beratungen in den Mitgliedstaaten und der zu diesem Thema veranstalteten Konferenzen in ihrer nächsten Mitteilung so weit wie möglich zu berücksichtigen und - den zusätzlichen Nutzen jeder auf europäischer Ebene vorgeschlagenen neuen Maßnahme genau zu bewerten 22.

UND UNTERSTREICHT die Bedeutung des Beitrags der Sozialpartner zum einzelstaatlichen und europäischen Konsultationsprozess. (1) "Beschäftigungspolitik und Sozialpolitik: ein Konzept für Investitionen in Qualität" (KOM(2001) 313) und "Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialen Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung" (KOM(2001) 416).

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