Empfehlung des Rates vom 13. Juni 2002 betreffend die Zusammenarbeit zwischen den für den Bereich private Sicherheit zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten Amtsblatt Nr. C 153 vom 27/06/2002 S. 0001 - 0001 Empfehlung des Rates vom 13. Juni 2002 betreffend die Zusammenarbeit zwischen den für den Bereich private Sicherheit zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten (2002/C 153/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Expertenseminare über private Sicherheitsdienste, die vom 13. bis zum 17. November 2000 in Madrid und am 6. und 7.
September 2001 in Brüssel stattgefunden haben, haben ihre Ergebnisse vorgelegt. (2) Die Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste hat Auswirkungen auf die Verbrechensverhütung und den Schutz der öffentlichen Sicherheit. (3) Die Informationen, die durch die Tätigkeit der privaten Sicherheitsdienste gewonnen werden, sind für diese Bereiche von Bedeutung. (4) Die Zusammenarbeit zwischen den für den Bereich private Sicherheit zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Umgangs mit diesen Informationsströmen muss gefördert und erleichtert werden - EMPFIEHLT den Mitgliedstaaten, 1. die Zusammenarbeit zwischen den für den Bereich private Sicherheit zuständigen nationalen Behörden zu fördern und zu erleichtern, damit a) Erfahrungen über den Umgang mit von den privaten Sicherheitsdiensten in Übereinstimmung mit innerstaatlichem Recht gelieferten und für die öffentliche Sicherheit relevanten Informationen ausgetauscht werden können, b) die bewährtesten Praktiken für den Umgang mit für die öffentliche Sicherheit relevanten Informationen, die von privaten Sicherheitsdiensten stammen, ermittelt werden können;
2. zu diesem Zweck mindestens alle zwei Jahre eine Tagung der für den Bereich der privaten Sicherheit zuständigen nationalen Behörden zu veranstalten. Geschehen zu Luxemburg am 13. Juni 2002. Im Namen des Rates Der Präsident M. Rajoy Brey