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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 10/01/2002 zur Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt (Fall COMP/M.2176 - K+S / SOLVAY / JV) gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 4064/89 des Rates (Nur der englische Text ist verbindlich)

CELEX
32002M2176
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2002-01-10
In force since
2002-01-10
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden Amtsblatt Nr. C 130 vom 01/06/2002 S. 0006 - 0006 Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 130/05) Datum der Annahme des Beschlusses: 29.4.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Bayern) Beihilfe Nr.: N 301/01 Titel: Qualitätsverbesserungsmaßnahmen und Verkaufsförderung Zielsetzung: Abstimmung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse auf Nachfrage und Marktentwicklung Rechtsgrundlage:

Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten für die Durchführung des Programms zur Förderung der Vermarktung ökologisch oder regional erzeugter landwirtschaftlicher Produkte und Vollzugshinweise für Messen, Regionalausstellungen und Öffentlichkeitsarbeit für Lebensmittel Haushaltsmittel: Durchschnittlich 5 Mio. EUR/Jahr Beihilfeintensität oder -höhe: Unterschiedlich Laufzeit: Unbegrenzt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses:

29.4.2002 Mitgliedstaat: Deutschland (Nordrhein-Westfalen) Beihilfe Nr.: N 85/02 Titel: Förderung von Biomilch Zielsetzung: Förderung der Vermarktung von Biomilch in Kindergärten und Schulen mit Festsetzung eines teilweisen Ausgleichs der höheren Erzeugungskosten der Molkereien für Sammlung, Transport und Verarbeitung von Biomilch Rechtsgrundlage: Landeshaushaltsordnung Nordrhein-Westfalen, Schulmilch-Beihilfen-Verordnung vom 8. November 1985, vorgeschlagene Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Bio-Schulmilch Haushaltsmittel: 1000000 EUR jährlich Beihilfeintensität oder -höhe:

0,0511 EUR (0,10 DM) je 0,25 Liter Biomilch oder Bio-Milcherzeugnisse Laufzeit: 2002-2007 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

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