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Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2004—2006

CELEX
32003A0204(03)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2003-01-21
In force since
2003-01-21
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2004—2006 Amtsblatt Nr. C 026 vom 04/02/2003 S. 0005 - 0006 Stellungnahme des Rates vom 21. Januar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Frankreichs für 2004-2006 (2003/C 26/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 21. Januar 2003 prüfte der Rat Frankreichs aktualisiertes Stabilitätsprogramm für den Zeitraum 2003-2006, das von der seit Juni 2002 im Amt befindlichen neuen Regierung erarbeitet wurde. Das Programm enthält eine Haushaltsstrategie, die auf eine starke und anhaltende Verbesserung des Wirtschafts- und Beschäftigungswachstums zielt. Es entspricht den Anforderungen des revidierten Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme. Der Rat ist der Ansicht, dass das Programm den Empfehlungen der Grundzüge für die Wirtschaftspolitik für 2002 zum Teil entspricht.

Nachdem der Rat eine deutliche Abweichung der Haushaltsentwicklung in Jahr 2002 von den Projektionen in der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms für 2001 festgestellt hat und diese Abweichung seiner Auffassung nach in den Plänen für 2003 nicht korrigiert wird, hat er am 21. Januar 2003 eine Empfehlung für eine Frühwarnung an Frankreich angenommen, um das Entstehen eines übermäßigen Defizits zu verhindern. Hierin wird Folgendes empfohlen: i) Die französische Regierung sollte alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2003 nicht den Schwellenwert von 3 % des BIP überschreitet; ii) die Verabschiedung von Maßnahmen zur Verbesserung der konjunkturbereinigten Haushaltsposition um mindestens 0,5 Prozentpunkte des BIP würde nicht nur die Gefahr verringern, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2003 den Schwellenwert von 3 % des BIP überschreitet, sondern auch zu einer Rückkehr auf den Pfad der Haushaltskonsolidierung in Richtung auf einen nahezu ausgeglichenen Haushalt ab 2003 beitragen; iii) eine ständige Anpassung der fundamentalen Haushaltsposition um mindestens 0,5 % des BIP jährlich sollte auch in den Folgejahren vorgenommen werden, um bis 2006 das mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts oder eines Haushaltsüberschusses zu erreichen.

Die gesamtstaatlichen Finanzen haben sich 2002 deutlich verschlechtert. In der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms wird das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2002 auf 2,8 % des BIP geschätzt, d. h. ein Niveau, das über dem in der Frühwarnung empfohlenen Niveau und weit über dem Wert von 1,4 % des BIP liegt, der in der vorhergehenden Fortschreibung projiziert worden war. Der Rat stellt fest, dass die Gesamtabweichung im Jahr 2002 zu einem Großteil auf eine negative Abweichung vom konjunkturbereinigten Saldo zurückzuführen ist, was hauptsächlich Überschreitungen der Ausgabengrenzen widerspiegelt.

Nach den Projektionen des Haushaltsplans für 2003 soll das gesamtstaatliche Defizit 2,6 % des BIP betragen; dies entspricht einer Verringerung des konjunkturbereinigten Defizits um 0,2 % des BIP im Jahr 2003 auf 2,6 % des BIP(2). Die dem Haushaltsplan zugrunde liegende makroökonomische Annahme eines Anstiegs des realen BIP um 2,5 % im Jahr 2003 muss als optimistisch eingeschätzt werden. Daher besteht die Gefahr, dass das gesamtstaatliche Defizit den Referenzwert im Jahr 2003 überschreitet. Eine weitere Verschlechterung der Haushaltslage 2002, die sich nicht ausschließen lässt, oder eine Zielabweichung im Haushaltsplan für 2003 könnten ebenfalls dazu beitragen, dass das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2003 den Referenzwert von 3 % des BIP überschreitet.

In ihren Herbstprognosen projizierte die Kommission unter Zugrundelegung der Annahme eines realen BIP-Wachstums von 2,0 % einen Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits um 0,2 Prozentpunkte zwischen 2002 und 2003. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die öffentliche Verschuldung im Jahr 2003 den Referenzwert von 60 % des BIP überschreitet. Die in der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms für 2002 enthaltenen makroökonomischen Projektionen für den Zeitraum 2004-2006 stützen sich auf zwei Szenarien: ein "vorsichtiges" Szenario mit einem realen BIP-Wachstum von 2,5 % jährlich und ein "günstiges" Szenario mit einem realen BIP-Wachstum von 3 % jährlich.

Da die Projektionen des "günstigen" Szenarios Risiken nach unten bergen, sollte das "vorsichtige" Szenario als vorrangiger Bezugspunkt für die Bewertung der Haushaltsentwicklungen dienen. Nach dem "vorsichtigen" Szenario soll das gesamtstaatliche Defizit ab 2004 jährlich um 0,5 Prozentpunkte des BIP auf 1,0 % des BIP im Jahr 2006 zurückgeführt werden; dies bedeutet, dass das mittelfristige Ziel eines nahezu ausgeglichenen oder einen Überschuss aufweisenden Haushalts während des Programmzeitraums nicht erreicht würde. Beim "günstigen" Szenario würde das gesamtstaatliche Defizit im Jahr 2006 das Ziel eines nahezu ausgeglichenen Haushalts erreichen.

Der Rat stellt fest, dass die Haushaltskonsolidierung im Wesentlichen ab 2004 erfolgt. Die für 2003 vorgesehenen Anstrengungen erreichen 0,2 Prozentpunkte des BIP, und die fundamentale Haushaltsposition verbessert sich im Zeitraum 2004 bis 2006 um 0,5 Prozentpunkte jährlich. Der Rat fordert Frankreich mit Nachdruck auf, eine Verbesserung der fundamentalen Haushaltsposition um mindestens 0,5 Prozentpunkte jährlich anzustreben, um die Gefahr zu verringern, dass das gesamtstaatliche Defizit den Schwellenwert von 3 % des BIP überschreitet, und um bis 2006 eine nahezu ausgeglichene Haushaltsposition zu erreichen.

Der langsame Pfad der Haushaltsanpassung ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass ab 2003 Steuersenkungen im Werte von 0,2 bzw. 0,3 Prozentpunkten des BIP jährlich vorgesehen sind - in einem Kontext, in dem die Ausgaben den Projektionen zufolge im gleichen Maße steigen werden wie in der Fortschreibung für 2001. Obwohl eine Verringerung der Steuerquote insofern zu begrüßen ist, als sie zur Steigerung des Potenzialwachstums beiträgt, bedauert der Rat, dass in der aktuellen Fortschreibung nicht vorgesehen ist, Steuersenkungen nach 2003 an das Erreichen eines nahezu ausgeglichenen Haushalts zu koppeln.

Auch die im aktualisierten Stabilitätsprogramm enthaltene Haushaltsstrategie für 2002 stützt sich auf Normen für den realen Zuwachs der gesamtstaatlichen Ausgaben. Der Rat hat diese Strategie bereits in seinen Stellungnahmen zu den vorhergehenden Fortschreibungen des Stabilitätsprogramms begrüßt. Für den Zeitraum 2004-2006 ist ein Anstieg der Realausgaben um 3,9 % vorgesehen. Insbesondere angesichts der jüngsten Wirtschafts- und Haushaltsentwicklungen sollten nach Ansicht des Rates rasch ehrgeizige Reformen durchgeführt werden, um das Erreichen dieses Ziels sicherzustellen. Der Rat begrüßt die unlängst eingeleiteten Strukturmaßnahmen, mit denen die Ausgaben im Gesundheitswesen eingedämmt werden sollen, sowie die Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle des Haushaltsvollzugs im Sektor Staat.

Ferner begrüßt er die Verpflichtung, bei Überschreiten der Ausgabenobergrenze im Sozialversicherungssektor korrektive unterjährige Maßnahmen einzuleiten. Diese Reformen sollten nach Ansicht des Rates dazu führen, dass die ex ante festgelegten mehrjährigen Ausgabennormen besser eingehalten werden. Falls an der derzeitigen Politik festgehalten wird, kann das Risiko nicht ausgeschlossen werden, dass die öffentlichen Finanzen bedingt durch die Bevölkerungsalterung nicht länger tragfähig sein werden. Wenn die Rückführung der Schuldenquote einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der budgetären Folgen der alternden Gesellschaft leisten soll, dann ist das Erreichen einer ausgeglichenen Haushaltsposition bis 2006 von wesentlicher Bedeutung; dies sollte Teil einer ehrgeizigen dreigleisigen Strategie zur Bewältigung der langfristigen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung auf den Haushalt sein, wozu gegebenenfalls auch die Erzielung von Haushaltsüberschüssen gehören muss.

Gesunde öffentliche Finanzen über einen langen Zeitraum hinweg werden es ermöglichen, eine deutliche Rückführung der Schuldenquote zu erreichen, bevor sich die Bevölkerungsalterung auf die Haushalte auswirkt. Der Rat begrüßt die Absicht der französischen Regierung, angesichts der Bevölkerungsalterung das Renten- und das Gesundheitssystem zu reformieren, und fordert sie mit Nachdruck auf, diese Reformen in Anbetracht des begrenzten zeitlichen Spielraums rasch durchzuführen. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997. (2) Diese Berechnungen stützen sich auf die vom Rat gebilligte Produktionsfunktionsmethode.

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