Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2003—2005 Amtsblatt Nr. C 051 vom 05/03/2003 S. 0005 - 0006 Stellungnahme des Rates vom 18. Februar 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Irlands für 2003-2005 (2003/C 51/04) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:
Am 18. Februar 2003 prüfte der Rat die Fortschreibung des irischen Stabilitätsprogramms für den Zeitraum 2003-2005. Die Fortschreibung entspricht weitgehend dem revidierten Kodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme ("Code of conduct on the content and format of stability and convergence programmes"). Die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen ließe sich jedoch besser beurteilen, wenn Art und Bedeutung der in den Projektionen für die öffentlichen Finanzen enthaltenen beträchtlichen "Rückstellungen" für die beiden letzten Programmjahre näher erläutert würden.
Die Wirtschaftspolitik, welche in den in der Fortschreibung geplanten Maßnahmen ihren Niederschlag findet, entspricht im Großen und Ganzen den Grundzügen der Wirtschaftspolitik 2002. Der Rat begrüßt, dass sich die irische Regierung darauf festgelegt hat, ihre Haushaltspolitik an den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakt auszurichten. Er stellt jedoch fest, dass nach der sehr erheblichen Verschlechterung des Haushaltssaldos im Jahr 2001 trotz einer Aufwärtsrevision des BIP-Wachstums und der Inflationsrate für das Jahr 2002 ein Haushaltsdefizit von 0,1 % des BIP projiziert wird, womit der Zielwert des letztjährigen Programms um 0,5 % des BIP verfehlt wird.
Konjunkturbereinigt fällt das Defizitergebnis 2002 erheblich schlechter aus und entspricht nicht dem im Stabilitäts- und Wachstumspakt festgelegten Erfordernis eines nahezu ausgeglichenen Haushalts; hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Schätzung der Outputlücke bedingt durch die besonderen Merkmale der irischen Wirtschaft mit ungewöhnlichen Unsicherheitsmargen behaftet ist. Aus auf die Einnahmenlage zurückzuführenden Gründen erwies sich der haushaltspolitische Kurs im Jahr 2002 eher als expansiv denn als im Großen und Ganzen neutral, wie dies in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für das entsprechende Jahr empfohlen worden war.
Nach dem in der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms entwickelten makroökonomischen Szenario wird das Wachstum wieder zu einer Rate von rund 5 % zurückkehren, die allgemein als mittelfristig tragfähig akzeptiert wird. Das von der Kommission mithilfe der im Programm gemachten Angaben abgeleitete Wachstumspotenzial übersteigt anfänglich diese Rate, entwickelt sich jedoch gegen Ende des Programms auf diesen Wert hin. Der projizierte Abwärtspfad der Inflation sollte erreicht werden, da ansonsten ein erhebliches Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit und die Preisstabilität entstuende, wenn sich die Lohnerwartungen nicht den geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen.
Der Rat stellt fest, dass die jüngste Fortschreibung davon ausgeht, dass sich der projizierte Pfad des gesamtstaatlichen Haushalts gegenüber der letzten Fortschreibung in beträchtlichem Umfang weiter nach unten verschieben wird. Der tatsächliche gesamtstaatliche Saldo wird sich den Projektionen zufolge 2003 und 2004 weiter verschlechtern (da das Defizit auf 0,7 % bzw. 1,2 % des BIP steigen und der Primärüberschuss auf 0,9 % bzw. 0,3 % des BIP sinken wird). Im letzten Programmjahr wird sich das Defizit bei 1,2 % des BIP stabilisieren. Der Rat stellt besorgt fest, dass diese Defizitentwicklung mit der mittelfristigen Rückkehr des Landes zu einem tragfähigen Wachstum zusammenfällt.
Die Verschlechterung im Verlauf der Programmlaufzeit ist darin begründet, dass der trendmäßige Rückgang der Einnahmenquote stärker zu Buche schlägt als die durch die Ausgabenzurückhaltung erzielte geringfügige Rückführung der Ausgabenquote. Ließe man die Bildung von Rücklagen seitens des National Pension Reserve Fund unberücksichtigt, so würde sich die Schuldenquote im Verlauf des Programmzeitraums weiter verringern, statt gegen Ende des Programmzeitraums geringfügig auf 35 % anzusteigen. Der Rat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Prüfung der Haushaltsposition in dem Programm durch wichtige Überlegungen beeinflusst wird.
Erstens wird damit gerechnet, dass sich das strukturelle Defizit, das im Jahr 2002 einen Hoechststand erreicht hat, trotz der anhaltenden Verschlechterung der nominalen Salden verbessert und gegen Ende des Programmzeitraums eine stärker ausgeglichene Haushaltsposition erreicht wird. Insbesondere sollen die finanzpolitischen Zügel im Jahr 2003 - mit einer Senkung der Investitionsausgaben, einer deutlichen Reduzierung der Wachstumsrate der laufenden Ausgaben und einer allgemeinen Stabilisierung der Steuerbelastung - um rund 0,5 Prozentpunkte des BIP gestrafft werden. Den Berechnungen der Kommission zufolge wird das strukturelle Defizit in den Jahren 2003 und 2004 jeweils 0,6 % des BIP betragen und im Jahr 2005 auf 0,4 % sinken.
Die Programmziele respektieren jedoch die Sicherheitsmarge, um zu vermeiden, dass die Defizitquote von 3 % des BIP überschritten wird. Der Rat fordert die irische Regierung nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass der in dem Programm geplante haushaltspolitische Kurs auch tatsächlich gefahren wird. Zweitens beinhalten die Haushaltsziele für die letzten beiden Jahre wie in allen früheren Stabilitätsprogrammen "Rückstellungen" für unvorhergesehene Entwicklungen. Sollten diese Rückstellungen (0,4 % und 0,8 % des BIP für 2004 bzw. 2005) nicht genutzt werden, so würde dies zu einer beträchtlichen Verbesserung der mittelfristig projizierten Haushaltsposition führen.
Die in dem Programm projizierten geringen Primärüberschüsse spiegeln die Rückwirkung der mehrjährigen Maßnahmen wider, insbesondere der Investitionen, die mit dem nationalen Entwicklungsplan 2000-2006 Spitzenwerte erreichen dürften. Die Programmziele unterstellen ein strukturelles Defizit von rund 0,5 % des BIP in jedem Jahr (einschließlich Rückstellungen); damit dürfte am Ende des Zeitraums ein nahezu ausgeglichener Haushalt oder ein Haushaltsüberschuss erreicht werden, was den Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts entsprechen würde. Der Rat stellt fest, dass ein nahezu ausgeglichener Haushalt bereits im Jahr 2004 erreicht würde, sofern Irland von der Rückstellung für unvorhergesehene Ausgaben nur begrenzten Gebrauch macht.
In der Fortschreibung wird das Strukturreformprogramm der Regierung einer Revision unterzogen, das darauf ausgerichtet ist, die Steuerbelastung zu verringern, die Steuerbemessungsgrundlage zu verbreitern, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern und den Infrastrukturbedarf durch die Weiterverfolgung der Umsetzung des nationalen Entwicklungsplans zu decken. Der Rat begrüßt das in dem Programm beschriebene Maßnahmenbündel zur Verbesserung der Verwaltung und Kontrolle der öffentlichen Ausgaben und fordert die irische Regierung nachdrücklich auf, diese Maßnahmen durch die Entwicklung eines umfassenden mittelfristigen Orientierungsrahmen für die Staatsausgaben zu ergänzen.
Mit seinem geringen Schuldenstand und der allmählichen Bildung von Rücklagen seitens des National Pensions Reserve Fund dürfte Irland in einer relativ starken Position sein, um die Haushaltsauswirkungen der Bevölkerungsalterung zu bewältigen. Dennoch verweist der Rat auf die Gefahr, dass es langfristig zu Haushaltsungleichgewichten kommen könnte, wenn an der derzeitigen Politik festgehalten wird. Im Laufe der Zeit kann eine Finanzierungslücke entstehen, wenn sich die alterungsbedingten Ausgaben im Verhältnis zum BIP dem EU-Durchschnitt nähern und die Steuerquote unverändert bleibt. Zur Sicherstellung tragfähiger öffentlicher Finanzen ist es daher wichtig, tragfähige Finanzierungsvereinbarungen für die Sozialausgaben zu entwickeln und langfristig einen nahezu ausgeglichenen Haushalt oder einen Haushaltsüberschuss beizubehalten.
(1) ABl. L 209 vom 2.8.1997.