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Stellungnahme des Rates vom 13. Mai 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2003—2007

CELEX
32003A0524(01)
Document type
OPIN
Sector
Legislation
Date of document
2003-05-13
In force since
2003-05-13
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Stellungnahme des Rates vom 13. Mai 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2003—2007 Amtsblatt Nr. C 123 vom 24/05/2003 S. 0001 - 0002 Stellungnahme des Rates vom 13. Mai 2003 zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Österreichs für 2003-2007 (2003/C 123/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 3, auf Empfehlung der Kommission, nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses - GIBT FOLGENDE STELLUNGNAHME AB:

Am 13. Mai 2003 hat der Rat das aktualisierte Stabilitätsprogramm Österreichs für den Zeitraum 2003-2007 geprüft. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Vorlage angesichts des im revidierten "Verhaltenskodex betreffend Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme" vorgeschriebenen Termins verspätet erfolgte und deshalb den Vorgaben des Verhaltenskodexes nur teilweise entspricht. Die neue österreichische Regierung, die nach den vorgezogenen Wahlen vom 24. November 2002 am 28. Februar 2003 vereidigt wurde, war in der Lage, innerhalb relativ kurzer Zeit eine Programmfortschreibung vorzulegen.

Allerdings standen zum Zeitpunkt der Vorlage der Fortschreibung keine detaillierteren quantitativen Informationen, wie sie im Vorschlag für den Bundeshaushaltsentwurf enthalten sind, zur Verfügung. Der Rat nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die öffentlichen Finanzen im Jahr 2001 trotz des hinter den Projektionen zurückbleibenden Wachstums schneller verbesserten als erwartet, auch wenn dieses gute Ergebnis in erster Linie auf einen starken Anstieg der Steuereinnahmen zurückzuführen war. Im Jahr 2002 verschlechterte sich die öffentliche Finanzlage jedoch beträchtlich und verfehlte das angestrebte Ziel, wobei den Berechnungen der Kommission zufolge ein konjunkturbereinigtes Defizit von 0,6 % erreicht wurde.

Außerdem stellt der Rat fest, dass sich die Schuldenquote, die den Referenzwert von 60 % des BIP noch immer überschreitet, 2001/2002 vor allem infolge einer Neueinstufung Österreichs bezüglich der Meldung der Entwicklung des Bruttoschuldenstands erhöht hat. Der Rat stellt mit Besorgnis fest, dass man folglich das Ziel, die konsolidierte Bruttoschuld unter den Referenzwert von 60 % zurückzuführen, beträchtlich verschoben hat. Gemäß der Fortschreibung wird sich das gesamtstaatliche Defizit von 0,6 % des BIP im Jahr 2002 auf 1,3 % im Jahr 2003 erhöhen, was hauptsächlich auf aufgeschobene Zahlungen für Schäden der Flutkatastrophe sowie eine wachsende Outputlücke zurückzuführen ist.

Nach einer vorübergehenden Verbesserung im Jahr 2004 wird bedingt durch eine umfangreiche Einkommensteuerreform mit einem deutlichen Anstieg des Defizits auf 1,5 % im Jahr 2005 gerechnet. Danach wird sich das Defizit voraussichtlich allmählich auf 1,1 % des BIP im Jahr 2006 und 0,4 % des BIP bis 2007 verringern. Das konjunkturbereinigte Defizit folgt dem Muster der nominalen Zahlen: es weitet sich 2003 um 0,5 Prozentpunkte auf rund 1 % des BIP aus, verbessert sich 2004 um praktisch denselben Wert, bevor 2005 infolge der geplanten Nettosteuerentlastung ein kräftiger Anstieg auf 1,3 % zu verzeichnen ist.

Obgleich sich das konjunkturbereinigte Defizit im Anschluss daran wieder verringert, bleibt das strukturelle Defizit im Jahr 2006 bei 1,1 % des BIP und verbessert sich erst 2007 um den nötigen 1/2 Prozentpunkt auf 0,5 % des BIP. Der öffentliche Bruttoschuldenstand wird voraussichtlich von seinem Hoechststand im Jahr 2002 (67,8 % des BIP) bis 2007 auf knapp unter den Referenzwert von 60 % abgesenkt werden. Die Haushaltsprojektionen des Programms stützen sich auf ein makroökonomisches Szenario, welches auf der Annahme beruht, dass sich die Wirtschaftstätigkeit schrittweise von ihrer gegenwärtigen konjunkturellen Schwäche erholt.

Das reale BIP-Wachstum wird sich den Projektionen zufolge von 1,0 % im Jahr 2002 auf 2,5 % im Jahr 2005 und in den Folgejahren beschleunigen, so dass sich bezogen auf den gesamten Programmzeitraum ein durchschnittliches Wachstum von 2,1 % ergibt. Auch wenn das Wachstum damit geringfügig über der Trendrate läge, hält der Rat - da in der österreichischen Wirtschaft keine nennenswerten makroökonomischen Ungleichgewichte bestehen - diese Wachstumsprojektion für realisierbar, sofern sich die außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie projiziert verbessern. Der Rat bedauert, dass die österreichische Regierung ihr bisheriges Ziel - Aufrechterhaltung eines ausgeglichenen Haushalts und Erwirtschaftung eines geringen Überschusses in den Jahren 2004 und 2005 - nicht erreichen wird.

Der Rat erkennt an, dass dies auf die geplante Steuerreform zurückzuführen ist und erinnert an seine Stellungnahme(2) zur letzten Fortschreibung, in der er darauf hingewiesen hat, dass mittelfristig ein Haushaltsüberschuss eine zentrale Voraussetzung ist, um die Schuldenquote nennenswert zu senken, was dem Rat in Anbetracht des von der Bevölkerungsalterung ausgehenden langfristigen Ausgabendrucks geboten erschien. Wird die derzeitige Politik fortgesetzt, so ist tatsächlich nicht auszuschließen, dass die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen durch die Bevölkerungsalterung in Gefahr gerät.

Der Rat begrüßt es in diesem Zusammenhang, dass längerfristigen Aspekten Beachtung geschenkt wird; Beleg hierfür ist die in Vorbereitung befindliche grundlegende Rentenreform, mit der der finanzielle und wirtschaftliche Druck infolge der Bevölkerungsalterung bewältigt werden soll. Der Rat fordert die österreichische Regierung nachdrücklich auf, die ehrgeizigen Renten- und Gesundheitsreformprojekte, in deren Rahmen viele der zentralen Probleme in diesen Bereichen angegangen werden, mit Entschlossenheit umzusetzen. Der Rat hat - unter anderem in seiner Stellungnahme zu der vorigen Fortschreibung und in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik - wiederholt hervorgehoben, wie wichtig es ist, das derzeit niedrige effektive Ruhestandsalter sowie die Erwerbsbeteiligung insbesondere von älteren Arbeitnehmern und Frauen zu erhöhen.

Daher hält der Rat die geplanten Renten- und Gesundheitsreformen, sofern sie vollständig umgesetzt werden, abgesehen von den mittel- und sogar kurzfristigen budgetären Auswirkungen für unerlässlich, um den Aufwärtsdruck auf die Einnahmen langfristig unter Kontrolle zu bringen. Desgleichen ermutigt der Rat die österreichische Regierung, ihre Pläne zur Rationalisierung der öffentlichen Verwaltung umzusetzen, damit das bisher Erreichte gefestigt wird. Darüber hinaus sollte der nationale Stabilitätspakt vollständig umgesetzt werden, was Ausgabenzurückhaltung erfordern würde, um strukturelle Überschüsse auf Länderebene zu erzielen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die österreichische Regierung wie empfohlen beabsichtigt, die hohe Steuerbelastung beträchtlich zu verringern. Unter anderem fordert er die österreichische Regierung zur Senkung der Lohnnebenkosten auf, die schon mehrmals verschoben wurde. Der Rat erinnert jedoch an seine Stellungnahme zur vorigen Fortschreibung, in der es hieß, dass eine Reduzierung der Einnahmen von einer entsprechenden Reduzierung der Ausgaben begleitet sein solle. Daher drängt der Rat die österreichische Regierung, die Kosten der Steuerreform durch weitere Kürzungen der strukturellen Ausgaben zu kompensieren, um die projizierte beträchtliche Ausweitung des konjunkturbereinigten Defizits sowie die Gefahr einer prozyklischen Entwicklung zu vermeiden.

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine riskante Strategie gefahren wird, wenn die Steuern gesenkt werden, ohne gleichzeitig eine angemessene Ausgabenzurückhaltung sicherzustellen. In Anbetracht der beträchtlichen Ausweitung sowohl des nominalen als auch des strukturellen Defizits nach 2004 sowie des gegenwärtigen Schuldenstands ist der Rat der Ansicht, dass der in der Fortschreibung des Stabilitätsprogramms ins Auge gefasste Pfad der öffentlichen Finanzen nur zum Teil den Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts entspricht, weil das konjunkturbereinigte Defizit lediglich in den Jahren 2004 und 2007 einem ausgeglichenen Haushalt nahe kommt.

Auch wenn der projizierte Pfad der öffentlichen Finanzen einen ausreichenden Spielraum ließe, um zu verhindern, dass das Defizit den Referenzwert von 3 % des BIP bei einem normalen Konjunkturabschwung überschreitet, ist die Strategie der Regierung mit nicht unerheblichen Risiken behaftet. Insbesondere wenn die angekündigten Ausgabenkürzungen nur teilweise durchgesetzt würden, bliebe Österreich kein ausreichender Spielraum, um die automatischen Stabilisatoren im Falle eines normalen Konjunkturabschwungs voll wirksam werden zu lassen. Daher ist der Rat der Ansicht, dass die Einsparungen auf der Ausgabenseite wie geplant umgesetzt werden müssen.

Außerdem sollte die geplante Steuerentlastung von einer weiteren Ausgabenzurückhaltung begleitet sein, um die Gefahr budgetärer Fehlentwicklungen zu vermeiden und Österreich in die Lage zu versetzen, schneller als vorgesehen wieder zu einem nahezu ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren. Die Regierung sollte schon 2003 versuchen, ein besseres als das projizierte Defizitergebnis zu erzielen, insbesondere wenn dass Wachstum stärker ausfallen sollte als erwartet oder wenn die im Rahmen der Hochwasserhilfe bereitgestellten Mittel nicht in vollem Umfang abgerufen werden. (1) ABl. L 209 vom 2.8.1997, S.

1. (2) ABl. C 33 vom 6.2.2002, S. 5.

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