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2003/418/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über die Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001

CELEX
32003B0418
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2003-04-08
In force since
2003-04-08
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

2003/418/EG: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über die Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 Amtsblatt Nr. L 148 vom 16/06/2003 S. 0089 - 0089 Amtsblatt Nr. 064 E vom 12/03/2004 S. 0256 - 0257 Beschluss des Europäischen Parlaments vom 8. April 2003 über die Entlastung des Verwaltungsrates der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001 (2003/418/EG) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - in Kenntnis des Berichts des Rechnungshofes über den Jahresabschluss der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen für das Haushaltsjahr 2001, zusammen mit den Antworten der Stiftung (C5-0597/2002)(1), in Kenntnis der Empfehlung des Rates vom 7.

März 2003 (C5-0089/2003), gestützt auf den EG-Vertrag, insbesondere Artikel 276, gestützt auf Artikel 16 der Verordnung (EWG) Nr. 1365/75 des Rates(2), geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 1947/93 des Rates(3), e o artigo 185.o, sowie Artikel 185 der Haushaltsordnung vom 25. Juni 2002(4), gestützt auf Artikel 93a und Anlage V seiner Geschäftsordnung, in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Haushaltskontrolle sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A5-0079/2003), 1. erteilt dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2001;

2. legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder; 3. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Verwaltungsrat der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof und dem Rechnungshof zu übermitteln und im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) veröffentlichen zu lassen. Der Generalsekretär Julian Priestley Der Präsident Pat Cox (1) ABl. C 326 vom 27.12.2002, S. 57. (2) ABl. L 139 vom 30.5.1975, S. 1. (3) ABl. L 181 vom 23.7.1993, S. 13. (4) ABl. L 248 vom 16.9.2002, S.

1.

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