Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2003/546/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2003 zur Aufhebung der Entscheidung 2001/705/EG über Schutzmaßnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse mit Ursprung in Indonesien (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2437)

CELEX
32003D0546
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2003-07-22
In force since
2003-07-28
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

2003/546/EG: Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2003 zur Aufhebung der Entscheidung 2001/705/EG über Schutzmaßnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse mit Ursprung in Indonesien (Text von Bedeutung für den EWR) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2437) Amtsblatt Nr. L 186 vom 25/07/2003 S. 0039 - 0039 Entscheidung der Kommission vom 22. Juli 2003 zur Aufhebung der Entscheidung 2001/705/EG über Schutzmaßnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse mit Ursprung in Indonesien (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 2437) (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/546/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18.

Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen(1), insbesondere auf Artikel 22 Absatz 1, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Entscheidung 2001/705/EG der Kommission vom 27. September 2001 über Schutzmaßnahmen betreffend bestimmte für den menschlichen Verzehr bestimmte Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse mit Ursprung in Indonesien(2) wurde erlassen, weil in aus Indonesien eingeführten Garnelen Chloramphenicol nachgewiesen worden war. (2) Die Entscheidung 2001/705/EG ist auf der Grundlage der von den zuständigen indonesischen Behörden gegebenen Garantien sowie der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Untersuchungen zu überprüfen.

(3) Die indonesischen Behörden haben die erforderlichen Garantien gegeben, und die Untersuchungen, die die Mitgliedstaaten an aus Indonesien eingeführten Garnelen durchgeführt haben, ergaben einen Negativbefund. (4) Die systematischen Kontrollen von aus Indonesien eingeführten Garnelen sind somit nicht länger erforderlich und die Entscheidung 2001/705/EG ist aufzuheben. (5) Die in dieser Entscheidung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit - HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN: Artikel 1 Die Entscheidung 2001/705/EG wird aufgehoben.

Artikel 2 Diese Entscheidung gilt ab dem 28. Juli 2003. Artikel 3 Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 22. Juli 2003 Für die Kommission David Byrne Mitglied der Kommission (1) ABl. L 24 vom 30.1.1998, S. 9. (2) ABl. L 260 vom 28.9.2001, S. 35.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions