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2003/740/EG: Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist

CELEX
32003D0740
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2003-10-07
In force since
2003-10-07
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

2003/740/EG: Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist Amtsblatt Nr. L 268 vom 18/10/2003 S. 0067 - 0067 Beschluss des Rates vom 7. Oktober 2003 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist (2003/740/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 71 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments(1), in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kroatien andererseits(2), insbesondere Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe b) des Protokolls Nr. 6 zum Straßentransitverkehr, legt fest, dass ein Ökopunktesystem zur Anwendung kommen soll, das dem in Artikel 11 des Protokolls Nr. 9 der Beitrittsakte von 1994 festgelegten System gleichwertig ist. (2) Die Kommission hat im Namen der Gemeinschaft ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über die Berechnungsmethode und die genauen Regeln und Verfahren für die Verwaltung und Kontrolle der Ökopunkte ausgehandelt.

(3) Vorbehaltlich eines möglichen späteren Abschlusses wurde das Abkommen am 23. Juli 2003 gemäß dem Beschluss 2003/440/EG(3) im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet. (4) Das Abkommen sollte genehmigt werden - BESCHLIESST: Artikel 1 Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kroatien über das Ökopunktesystem, das ab 1. Januar 2003 auf den kroatischen Transitverkehr durch Österreich anzuwenden ist, wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Briefwechsels ist diesem Beschluss beigefügt(4). Artikel 2 Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Luxemburg am 7. Oktober 2003. Im Namen des Rates Der Präsident G. Tremonti (1) Stellungnahme vom 15. Mai 2003 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht). (2) ABl. L 330 vom 14.12.2001, S. 3. (3) ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 32. (4) Wortlaut des Abkommens siehe ABl. L 150 vom 18.6.2003, S. 33; die Unterzeichnung des Abkommens im Namen Kroatiens erfolgte am 1. August 2003.

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