Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 zur sozialen Verantwortung der Unternehmen

CELEX
32003G0218(02)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2003-02-06
In force since
2003-02-06
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 zur sozialen Verantwortung der Unternehmen Amtsblatt Nr. C 039 vom 18/02/2003 S. 0003 - 0004 Entschließung des Rates vom 6. Februar 2003 zur sozialen Verantwortung der Unternehmen (2003/C 39/02) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - UNTER HINWEIS AUF das Grünbuch der Kommission "Europäische Rahmenbedingungen für die soziale Verantwortung der Unternehmen", mit dem ein Konsultationsverfahren zum Konzept der sozialen Verantwortung der Unternehmen (SVU) eingeleitet wurde; die Entschließung des Rates vom 3. Dezember 2001 zu den Folgemaßnahmen zum Grünbuch der Kommission(1), in der anerkannt wird, dass die SVU dazu beitragen kann, die vom Europäischen Rat auf seinen Tagungen in Lissabon, Nizza und Göteborg festgelegten Ziele zu erreichen, nämlich die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, in dem die soziale Integration und nachhaltige Entwicklung gefördert werden; die Mitteilung der Kommission betreffend die soziale Verantwortung der Unternehmen: ein Unternehmensbeitrag zur nachhaltigen Entwicklung, die eine Folgemaßnahme des Grünbuchs darstellt; die bestehenden internationalen Vereinbarungen, auf deren Bedeutung für die SVU in der genannten Entschließung hingewiesen wurde; den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg und den verabschiedeten Umsetzungsplan, dem zufolge die Staatengemeinschaft die SVU, die Rechenschaftspflicht und den Austausch bewährter Praktiken im Kontext der nachhaltigen Entwicklung fördern sollte;

IN WÜRDIGUNG der Mitteilung der Kommission einschließlich der Auffassung der Kommission, dass eine Strategie zur Förderung der SVU folgende Grundlagen haben sollte: - Der freiwillige Charakter der SVU muss anerkannt werden. - SVU-Praktiken müssen glaubwürdig und transparent sein. - Der Schwerpunkt muss auf Maßnahmen liegen, bei denen der Beitrag der Gemeinschaft einen Mehrwert erbringt. - Der SVU-Ansatz muss ausgewogen und umfassend sein, d. h. wirtschaftliche, soziale und umweltrelevante Fragen sowie Verbraucherinteressen einbeziehen. - Den Bedürfnissen und Besonderheiten der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ist Rechnung zu tragen. - Die SVU-Strategie muss zur Unterstützung der bestehenden internationalen Vereinbarungen wirken und mit diesen vereinbar sein;

UNTER HERVORHEBUNG DER TATSACHE, dass Unternehmen, die die SVU praktizieren, über gesetzliche Verpflichtungen hinausgehen, die weiterhin angemessen umgesetzt werden müssen und dass - die Globalisierung den Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnet, jedoch gleichzeitig eine komplexere Organisationsstruktur erfordert; deshalb sollten die SVU-Strategien nicht nur auf einzelne Unternehmen, sondern auch auf ihre Töchter und Unterauftragnehmer ausgerichtet sein; - die Diskussion über die SVU im umfassenderen Kontext der Unternehmensverfassung und -leitung sowie der Rechenschaftspflicht gesehen werden muss; - die SVU - um wirkungsvoll sein zu können - Teil einer konzertierten Anstrengung aller Beteiligten im Hinblick auf die Erreichung gemeinsamer Ziele, auch im Rahmen des sozialen Dialogs und des Dialogs auf Ebene der Zivilgesellschaft gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Praktiken, sein sollte; - die Unternehmen sich nicht nur mit den externen Aspekten, sondern auch mit den internen Aspekten der SVU, wie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Verwaltung der Humanressourcen, befassen sollten;

IN UNTERSTÜTZUNG der Absicht der Kommission, den Schwerpunkt ihrer Strategie auf folgende Maßnahmen zu legen: - das Wissen über die positiven Auswirkungen der SVU auf Wirtschaft und Gesellschaft in Europa und weltweit, vor allem in den Entwicklungsländern, vertiefen; - den Austausch von Erfahrungen und bewährten Praktiken im Bereich SVU zwischen Unternehmen, einschließlich KMU, insbesondere durch Unternehmensorganisationen und -netze entwickeln; - die Entwicklung von SVU-Managementkompetenzen fördern; - die Konvergenz und Transparenz von SVU-Praktiken und -Instrumentarien erleichtern, die unter anderem auf den grundlegenden IAO-Übereinkommen und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen als gemeinsamen Mindestreferenzstandards aufbauen sollten; - die SVU in die Politikbereiche der Gemeinschaft integrieren;

IN WÜRDIGUNG der Einsetzung eines Stakeholder-Forums zur SVU auf EU-Ebene; IN WÜRDIGUNG der Zusage der Kommission, die Beitrittsländer in die Umsetzung der EU-Strategie zur Förderung der SVU einzubeziehen - ERSUCHT die Kommission und die im Multi-Stakeholder-Forum vertretenen Organisationen, - die Transparenz und die Effizienz der Arbeit des Multi-Stakeholder-Forums durch regelmäßige Berichterstattung über ihre Arbeit weiterhin zu gewährleisten; - sicherzustellen, dass die Standpunkte aller wichtigen Akteure auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene in die Arbeit des Multi-Stakeholder-Forums einfließen; - sicherzustellen, dass die genannten Grundsätze der SVU bei den Ergebnissen der auf dem Konsens-Prinzip basierenden Arbeit des Multi-Stakeholder-Forums in vollem Umfang berücksichtigt und gewahrt werden; - sicherzustellen, dass das Multi-Stakeholder-Forum im Rahmen seiner Arbeit die Geschlechterdimension behandelt, und - sich weiterhin damit zu befassen, wie die SVU zu den Zielen der Europäischen Union beitragen kann, wie sie insbesondere auf den Tagungen des Europäischen Rates in Lissabon, Nizza und Göteborg festgelegt wurden.

ERSUCHT die Kommission, - bei der Entwicklung einer europäischen SVU-Strategie die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg vereinbarten Ziele und Verpflichtungen zu berücksichtigen, und - das Bewusstsein dafür zu fördern, dass die Einbeziehung aller Betroffenen, einschließlich der Sozialpartner und der Organisationen der Zivilgesellschaft, in die SVU-Praktiken auf allen Ebenen nutzbringend ist. ERSUCHT die Mitgliedstaaten, eingedenk der vorstehend umrissenen Grundsätze der SVU - die SVU auf einzelstaatlicher Ebene parallel zur Entwicklung einer Strategie auf gemeinschaftlicher Ebene zu unterstützen, indem sie insbesondere die Unternehmen über ihre Vorzüge aufklären und die möglichen Ergebnisse einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Regierungen, Unternehmen und anderen Sektoren der Gesellschaft hervorheben; - den Dialog mit den Sozialpartnern und den Dialog auf Ebene der Zivilgesellschaft weiterhin zu fördern; - die Transparenz der SVU-Praktiken und -Instrumentarien zu fördern: - Informationen und Erfahrungen hinsichtlich ihrer Politiken auszutauschen: - die SVU in die nationalen Politiken zu integrieren, und - SVU-Grundsätze gegebenenfalls in die eigene Politikführung einzubeziehen.

RUFT künftige Vorsitze AUF, - den Beratungen über die SVU weiterhin Impulse zu geben und dafür zu sorgen, dass der Rat weiterhin am Multi-Stakeholder-Forum beteiligt bleibt. (1) ABl. C 86 vom 10.4.2002, S. 3.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions