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Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 zu einem europäischen Ansatz für eine Sicherheitskultur im Bereich der Netz- und Informationssicherheit

CELEX
32003G0228(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2003-02-18
In force since
2003-02-18
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 zu einem europäischen Ansatz für eine Sicherheitskultur im Bereich der Netz- und Informationssicherheit Amtsblatt Nr. C 048 vom 28/02/2003 S. 0001 - 0002 Entschließung des Rates vom 18. Februar 2003 zu einem europäischen Ansatz für eine Sicherheitskultur im Bereich der Netz- und Informationssicherheit (2003/C 48/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - UNTER HINWEIS AUF 1. die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Sicherheit der Netze und Informationen:

Vorschlag für einen europäischen Politikansatz; 2. die Entschließung des Rates vom 30. Mai 2001 "Aktionsplan eEurope 2002: Informations- und Netzsicherheit"; 3. die Entschließung des Rates vom 28. Januar 2002 zu einem gemeinsamen Ansatz und spezifischen Maßnahmen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit(1); 4. den vom Europäischen Rat (Sevilla) im Juni 2002 gebilligten Aktionsplan eEurope 2005; 5. die Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu der Mitteilung der Kommission über die Sicherheit der Netze und Informationen: Vorschlag für einen europäischen Politikansatz - BETONT SOMIT FOLGENDES:

1. Angesichts der Entwicklung der Dienste der Informationsgesellschaft wird die Sicherheit der Netze und Informationen zu einem immer entscheidenderen Thema für das tägliche Leben der Bürger, der Wirtschaft und der öffentlichen Verwaltungen und trägt zum reibungslosen Funktionieren des Binnenmarkts bei; 2. die Mitgliedstaaten und Gemeinschaftsorgane müssen die Entwicklung einer umfassenden europäischen Strategie für die Netz- und Informationssicherheit vorantreiben und eine "Sicherheitskultur" anstreben, wobei der Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit Rechnung zu tragen ist; 3. die OECD-Richtlinien für die Sicherheit von Informationssystemen und -netzen werden als ein wertvolles Muster für die Entwicklung von Strategien betrachtet, mit denen eine Sicherheitskultur geschaffen und zugleich den demokratischen Werten und der Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten Rechnung getragen werden kann;

4. es ist dafür Sorge zu tragen, dass das Recht auf Schutz der Privatsphäre gewahrt wird. Bürger und Unternehmen müssen sich darauf verlassen können, dass die Behandlung der Daten korrekt, vertraulich und sicher erfolgt; 5. bei der Entwicklung einer Sicherheitskultur wird eine wesentliche Aufgabe darin bestehen, die Zuständigkeiten für die Sicherheit der Netze und Informationssysteme für alle beteiligten Akteure klarzustellen; 6. Europa muss für die Entwicklung und Nutzung einer geeigneten Wissensgrundlage im Bereich der Sicherheit der Netze und Informationssysteme Sorge tragen; 7. es ist notwendig, die Transparenz, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, den Gemeinschaftsorganen und dem Privatsektor zu verbessern;

8. die Entwicklung einer kohärenten Sicherheitsstrategie auf europäischer Ebene erfordert eine Säulen übergreifende Transparenz und Zusammenarbeit; 9. die gegenwärtigen Arbeiten zur Erfuellung der Verpflichtungen, die in der Entschließung des Rates vom 28. Januar 2002 zu einem gemeinsamen Ansatz und spezifischen Maßnahmen im Bereich der Netz- und Informationssicherheit enthalten sind, müssen fortgesetzt werden; ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN DAHER, 1. die Sicherheit als wesentliche Komponente der öffentlichen und privaten Verwaltung dieser Systeme zu fördern, insbesondere durch die Aufforderung zur Zuweisung von Zuständigkeiten;

2. eine angemessene allgemeine und berufliche Bildung sowie eine Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, insbesondere bei Jugendlichen, sicherzustellen; 3. geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Zwischenfällen im Sicherheitsbereich und zur Reaktion auf sie zu ergreifen, insbesondere durch a) ständige Verbesserung der Ermittlung und Analyse von Problemen im Sicherheitsbereich und Durchführung angemessener Kontrollen; b) Schaffung wirksamer Möglichkeiten und Wege, um allen Akteuren die Notwendigkeit von Maßnahmen zu vermitteln, indem auf europäischer, nationaler und gegebenenfalls internationaler Ebene der Dialog vor allem mit den Anbietern von Technologien und Diensten der Informationsgesellschaft verstärkt wird; c) Entwicklung eines geeigneten Informationsaustauschs, der den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird, um über bewährte Praktiken im Sicherheitsbereich auf dem Laufenden gehalten zu werden;

4. die Zusammenarbeit und die Partnerschaften zwischen Hochschulen und Unternehmen mit dem Ziel der Bereitstellung sicherer Technologien und Dienste zu fördern und die Entwicklung anerkannter Normen zu unterstützen; BEGRÜSST DIE ABSICHT DER KOMMISSION, 1. die offene Koordinierungsmethode in Bezug auf die Maßnahmen der Mitgliedstaaten anzuwenden und ihre Auswirkungen auf die Sicherheit zu bewerten; 2. für einen befristeten Zeitraum in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine aus Vertretern der Mitgliedstaaten bestehende interdisziplinäre Arbeitsgruppe einzusetzen, von der die Einrichtung des in der Entschließung des Rates vom 28.

Januar 2002 vorgesehenen Sonderstabs für Computer- und Netzsicherheit vorbereitet werden soll; 3. in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten den Dialog mit der Industrie fortzusetzen, um die Sicherheit von Hardware- und Softwareprodukten zu verbessern und die Verfügbarkeit von Dienstleistungen und Daten zu gewährleisten; 4. Kontakte zu einschlägigen internationalen Partnern und Organisationen mit dem Ziel der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs in diesem Bereich herzustellen und dem Rat regelmäßig Bericht zu erstatten; 5. den in Nummer 2 genannten Sonderstab für Computer- und Netzsicherheit einzurichten;

APPELLIERT AN 1. die Industrie, das Management von Sicherheitsrisiken durchgängig in die Managementkonzepte und die Unternehmensorganisation einzubeziehen; 2. alle Anwender, die mit Informationssystemen zusammenhängenden Risiken aus ganzheitlicher Sicht zu betrachten und die Gefahren zu erfassen, die durch materielle Vorfälle, menschliches Versagen wie Anfälligkeiten der Technik und mutwillige Eingriffe entstehen; 3. die Industrie und alle Anwender, bei der Entwicklung einer Sicherheitskultur den Dialog mit den Regierungen aufzunehmen. (1) ABl. C 43 vom 16.2.2002, S. 2.

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