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Entschließung des Rates vom 26. Mai 2003 über horizontale Kulturaspekte: Größere Synergien mit anderen Sektoren und Gemeinschaftsaktionen sowie Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der sozialen und der wirtschaftlichen Dimension der Kultur

CELEX
32003G0611(01)
Document type
RES
Sector
Legislation
Date of document
2003-05-26
In force since
2003-05-26
Status
In force

Text

This document has no article-level structure in its source. Full text below.

Entschließung des Rates vom 26. Mai 2003 über horizontale Kulturaspekte: Größere Synergien mit anderen Sektoren und Gemeinschaftsaktionen sowie Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der sozialen und der wirtschaftlichen Dimension der Kultur Amtsblatt Nr. C 136 vom 11/06/2003 S. 0001 - 0002 Entschließung des Rates vom 26. Mai 2003 über horizontale Kulturaspekte: Größere Synergien mit anderen Sektoren und Gemeinschaftsaktionen sowie Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der sozialen und der wirtschaftlichen Dimension der Kultur (2003/C 136/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - 1.

IN DEM BEWUSSTSEIN, dass die Gemeinschaft gemäß dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft bei ihrer Tätigkeit aufgrund anderer Bestimmungen dieses Vertrags den kulturellen Aspekten Rechnung trägt, um insbesondere die Vielfalt ihrer Kulturen zu wahren und zu fördern; 2. EINGEDENK der Entschließung des Rates vom 20. Januar 1997(1) über horizontale Kulturaspekte, die mehrere Vorschläge zur Einbeziehung der kulturellen Aspekte in die Tätigkeit der Gemeinschaft enthält; 3. EINGEDENK DESSEN, dass in der Entschließung des Rates vom 21. Januar 2002(2) über die Bedeutung der Kultur im europäischen Aufbauwerk die Notwendigkeit von Synergien und der Komplementarität zwischen der Kultur und den verschiedenen Gemeinschaftsaktionen betont wurde;

4. EINGEDENK DESSEN, dass der Rat am 25. Juni 2002(3) eine Entschließung über einen neuen Arbeitsplan für die europäische Zusammenarbeit im Kulturbereich angenommen hat und dieser Arbeitsplan horizontale Kulturaspekte als Prioritäten enthält (Synergien mit anderen Gemeinschaftsbereichen und -aktivitäten, wirtschaftliche und soziale Dimension von Kultur, Mobilität der Menschen und Umlauf von Werken, sowie Entwicklung des Wirtschaftssektors Kunst und Kultur); 5. EINGEDENK DESSEN, dass die Umsetzung der horizontalen Aspekte des Arbeitsplans bereits begonnen hat und dass der Rat am 19. Dezember 2002 eine "Entschließung über den Arbeitsplan für die Europäische Zusammenarbeit im Kulturbereich:

Zusätzlicher europäischer Nutzen und Mobilität von Personen und Umlauf von Werken im Kulturbereich"(4) angenommen hat; 6. IN DEM BEWUSSTSEIN, dass die Kultur sowohl in den Mitgliedstaaten als auch auf europäischer Ebene mit anderen Sektoren in Wechselwirkung steht; 7. BETONT ERNEUT die Bedeutung einer wirksamen Synergie mit allen anderen einschlägigen internen wie externen Gemeinschaftsbereichen und -aktionen; 8. HEBT HERVOR, dass die Kultur eine wichtige Triebfeder der Integration und sozialen Eingliederung darstellt; 9. WÜRDIGT die von den Mitgliedstaaten und von der Europäischen Kommission bereits eingeleiteten Arbeiten und HEBT HERVOR, dass zur Einbeziehung der Kultur in andere Sektoren zusätzliche Anstrengungen geleistet werden müssen, um die Kultur in den Mittelpunkt der europäischen Integration zu stellen;

10. ERSUCHT die Kommission, vorbehaltlich des rechtzeitigen Eingangs von Informationen aus allen Mitgliedstaaten, bis Ende 2003 eine Mitteilung über die kulturelle Dimension der EU-Strukturfonds für den Zeitraum 1994-1999 zu übermitteln, und sieht dem dritten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt sowie der Halbzeitevaluierung der Strukturfonds mit Interesse entgegen; 11. ERWARTET mit Interesse eine 2004 auf der Grundlage des oben Dargelegten von der Kommission zu führende Reflexion, bei der der Frage nachgegangen wird, wie der Beitrag der Kultur zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt verstärkt werden könnte;

12. ERSUCHT die Mitgliedstaaten und die Kommission, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse und Zuständigkeiten - die Synergien mit nicht kulturpolitischen Gemeinschaftsbereichen und -aktivitäten bei allen Aktionen oder Strategien von einem möglichst frühen Vorbereitungsstadium an bis zu ihrer Umsetzung durch eine Evaluierung dieser Aktionen auf allen geeigneten Ebenen zu fördern; - die Methoden zu prüfen, mit denen der Austausch bewährter Praktiken im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und sozialen Dimension der Kultur ausgebaut werden könnte, einschließlich des Beitrags kultureller Aktivitäten zur sozialen Eingliederung und zur Förderung der kulturellen Vielfalt;

13. IST SICH DARIN EINIG, dass der Rat bis Ende 2004 Bilanz aus der Umsetzung dieser Entschließung ziehen sollte. (1) ABl. C 36 vom 5.2.1997. (2) ABl. C 32 vom 5.2.2002. (3) ABl. C 162 vom 6.7.2002. (4) ABl. C 13 vom 18.1.2003.

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